Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind:
Das Planaufstellungsverfahren wird vom Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben und umfasst in der Regel folgende Verfahrensschritte:
- Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat und Bekanntmachung dieses Beschlusses
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung (ohne förmliches Verfahren: z.B. durch öffentliche Versammlung/Darlegung in der Presse/Auslegung in der Gemeindeverwaltung) - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden
Unterrichtung sowie Äußerung zum Umfang der Umweltprüfung - Erstellung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
- Beteiligung der Behörden
Einholung von Stellungnahmen - Offenlegung des Planentwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Möglichkeit zur Stellungnahme - Abschließender Beschluss über den Bauleitplan im Gemeinderat
Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes / Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - Genehmigung des Flächennutzungsplanes und für Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, durch die Kreisverwaltung
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses bzw. der Genehmigung (Rechtskraft)
Aktuelle Bauleitplanungen
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen