Unsere Aufgabe ist es, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Des Weiteren vertritt er die Eltern gegenüber der Schule und nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Sollten Sie sich weiter für die Aufgaben des Schulelternbeirats informieren wollen, können Sie diese unter dem Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz §40 gerne nachlesen.