Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer basierend auf der neuen Gesetzeslage (Grundsteuerreform) erhoben.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich
Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.
Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung zum 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Basierend auf den oben genannten neuen Grundlagenbescheiden des Finanzamtes erlässt die Gemeinde Morbach Ihre neuen Steuerbescheide.
Bei Fragen oder Einwänden zu den Bescheiden des Finanzamtes (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts bzw. des Grundsteuermessbetrags) kann Ihnen ausschließlich das zuständige Finanzamt weiterhelfen.
Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden des Finanzamtes.
Bei Fragen zu den neuen Steuerbescheiden der Gemeinde Morbach (Versendung erfolgt im 1. Quartal 2025), insbesondere zur Zahlung, aber auch für sonstige Rückfragen, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Morbach wie gewohnt zur Verfügung. Die Ansprechpartner sind auf den Steuerbescheiden entsprechend ausgewiesen.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen. Sofern der Bescheid des Finanzamtes geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides der Gemeinde Morbach.
Ihre Gemeindeverwaltung Morbach
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