Die Gemeindekasse Morbach erinnert hiermit, dass am 15.08.2024 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Wir bitten darum, die Rückstände spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung unter Angabe der Bürger- bzw. Buchungsnummer auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:
Sparkasse Mittelmosel IBAN: DE49 5875 1230 0010 0007 19
VVR Bank Simmern IBAN: DE51 5606 1472 0000 1005 46
Nach Ablauf dieser Frist sind wir leider gezwungen, Mahnungen mit Berechnung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu verschicken.
Wir weisen auf die Möglichkeit hin, fällige Beträge im Wege des Lastschrifteinzugsverfahren zum Zahlungstermin abbuchen zu lassen.
Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Mandates finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Morbach unter https://www.morbach.de/formular/sepa-mandat/
Gemeindekasse Morbach
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