Bürger

Öffentliche Mahnung

20. August 2024

Die Gemeindekasse Morbach erinnert hiermit, dass am 15.08.2024 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:

  • Grundsteuer
  • LWK-Beitrag
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Wasser- und Abwassergebühren

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.

Wir bitten darum, die Rückstände spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung unter Angabe der Bürger- bzw. Buchungsnummer auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:

Sparkasse Mittelmosel                       IBAN: DE49 5875 1230 0010 0007 19

VVR Bank Simmern                           IBAN: DE51 5606 1472 0000 1005 46

Nach Ablauf dieser Frist sind wir leider gezwungen, Mahnungen mit Berechnung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu verschicken.

Wir weisen auf die Möglichkeit hin, fällige Beträge im Wege des Lastschrifteinzugsverfahren zum Zahlungstermin abbuchen zu lassen.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Mandates finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Morbach unter https://www.morbach.de/formular/sepa-mandat/

Gemeindekasse Morbach

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