Allgemein

Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf

11. März 2025

LEADER-Förderung für Kleinstprojekte aus dem LEADER-Gebiet Erbeskopf
Projekte können bis 07. April 2025 eingereicht werden!

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne Umsatzsteuer) im Gebiet der LAG Erbeskopf möglich! Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Natürlich Nachhaltig“ beigetragen werden.

Dazu brauchen wir Ihre Ideen für Kleinstprojekte und bieten Ihnen dafür Fördermittel an!

Wie funktioniert es?

  • Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 07.04.2025 bei der LEADERGeschäftsstelle ein
  • Die LEADER-Geschäftsstelle prüft alle eingereichten Projektideen auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
  • Die Mitglieder der LAG Erbeskopf bewerten die Projektideen und legen dabei eine Punktzahl sowie einen Fördersatz für jedes Projekt fest.
  • Sie schließen im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG Erbeskopf ab.
  • Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bis spätestens 15. Oktober 2025 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein.
  • Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften

Was kann gefördert werden?

  • Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut Sie die Region voranbringen und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützen
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes dürfen maximal 20.000 € / netto
    betragen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.
  • Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung des Fördersatzes erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Erbeskopf.
  • Förderfähig sind u. a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen, Entwicklungskonzepte, Maßnahmen im Bereich der
    Grundversorgung oder Basisdienstleistungen usw. 
    Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements.

Weitere detailliertere Informationen, wie die wichtigen Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke für die Projektsteckbriefe und unsere Entwicklungsstrategie (LILE) finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-erbeskopf.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte – Regionalbudget

  • Fördermittel: mindestens 77.777,77 € Regionalbudget (die Fördermittel und eine etwaige
    Erhöhung der Fördermittelhöhe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die ADD Trier!)
  • Start des Aufrufs: 10. März 2025
  • Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 07. April 2025 (Ausschlussfrist)
  • Projektauswahl erfolgt durch die LAG im Umlaufverfahren
  • Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15. Oktober 2025 (= letzter Termin für die
    Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingehende Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte:
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Langer Markt 17, D-54411 Hermeskeil
Tel: 06503-809 159, Fax: 06503-809-200
E-Mail: j.lauer@hermeskeil.de
Internet: www.lag-erbeskopf.de

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