LEADER-Förderung für Kleinstprojekte aus dem LEADER-Gebiet Erbeskopf
Projekte können bis 07. April 2025 eingereicht werden!
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne Umsatzsteuer) im Gebiet der LAG Erbeskopf möglich! Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Natürlich Nachhaltig“ beigetragen werden.
Dazu brauchen wir Ihre Ideen für Kleinstprojekte und bieten Ihnen dafür Fördermittel an!
Wie funktioniert es?
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?
Was kann gefördert werden?
Weitere detailliertere Informationen, wie die wichtigen Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke für die Projektsteckbriefe und unsere Entwicklungsstrategie (LILE) finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-erbeskopf.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte – Regionalbudget
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingehende Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!
Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte:
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Langer Markt 17, D-54411 Hermeskeil
Tel: 06503-809 159, Fax: 06503-809-200
E-Mail: j.lauer@hermeskeil.de
Internet: www.lag-erbeskopf.de
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