Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten voraussichtlich bis zum 24. Januar 2025, spätestens jedoch bis zum 02.02.2025, eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlberechtigten können mit der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach beantragen oder am Wahltag ihre Stimme in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal abgeben.
Wichtige Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist (§ 27 Abs.1 Bundeswahlordnung).
Die Stimmzettel zur Bundestagswahl werden uns erst voraussichtlich ab Ende der ersten Februarwoche 2025 durch den Landeswahlleiter zur Verfügung gestellt.
Erst dann ist die Versendung und die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen sowie die Briefwahl vor Ort im Briefwahllokal der Gemeindeverwaltung Morbach möglich.
Das Wahlbüro ist während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach geöffnet: Montag-Mittwoch und Freitag von 08:00-12:00 Uhr, Montag von 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag von 07:30-17:30 Uhr.
Bitte achten Sie darauf, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe) bis zum 23.02.2025, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Morbach eingegangen sein müssen. Eine zügige Rücksendung wird daher empfohlen.
Für Fragen steht Ihnen unser Wahlamt gerne zur Verfügung.
Telefon:06533/71-108
E-Mail: wahlen@morbach.de
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