Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Erstausstellung
Für das erstmalige Ausstellen ist eine persönliche Vorsprache mit Vorlage eines aktuellen Passbildes und der Urkunde über die in Rheinland-Pfalz abgelegte Fischerprüfung erforderlich.
Verlängerung
Gültigkeit
Landesfischereigesetz
Landesfischereiordnung
LVO über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Bes. Geb.Verzeichnis) und über die Fischereiabgabe