Fischereischeine

Fischereischein Ausstellung

Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Erstausstellung
Für das erstmalige Ausstellen ist eine persönliche Vorsprache mit Vorlage eines aktuellen Passbildes und der Urkunde über die in Rheinland-Pfalz abgelegte Fischerprüfung erforderlich.

Verlängerung

  • die Verlängerung eines zum Jahresende auslaufenden Fischereischeins ist möglich
    o kann erst ab 01.11. für das folgende Kalenderjahr beantragt werden
  • erfolgt auf formlosen Antrag

Gültigkeit

  • kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt, bzw. verlängert werden
  • Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

Gebühren

  • 5,60 Euro Jugendfischereischein
  • 9,00 Euro Sonderfischereischein
  • 12,00 Euro Jahresfischereischein
  • 41,00 Euro Fünfjahresfischereischein

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischerprüfung
  • aktuelles Passbild
  • Ausweisdokument
  • Für die Ersterteilung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Landesfischereigesetz
Landesfischereiordnung
LVO über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Bes. Geb.Verzeichnis) und über die Fischereiabgabe

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