Die Gemeinde Morbach gewährt Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnqualität für eigengenutzten Wohnraum. Gefördert werden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1979 baurechtlich genehmigt wurden, Umnutzung leerstehender Bausubstanz zur Schaffung von neuem Wohnraum sowie der Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung Morbach einzureichen.