Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 26. September 2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. Sie haben bei dieser Wahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme (Wahlkreisstimme) wählen Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten direkt in den Deutschen Bundestag, mit der Zweitstimme nehmen Sie Einfluss auf die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und geben Ihre Stimme am
Sonntag, den 26. September , in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
in Ihrem auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckten Wahllokal ab.
Durch Ihre Stimmabgabe haben Sie die Möglichkeit, über die Politik und damit über die Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland der kommenden vier Jahre mitzubestimmen.
Es haben bereits viele Wählerinnen und Wähler – nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie – von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht. Noch bis Freitag, den 24.09.2021, 18:00 Uhr, können Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Zimmer 302, beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass der Wahlbrief bis zum 26.09.2021, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Morbach (Briefkasten Rathaus) abgegeben werden muss.
Die Durchführung der Bundestagswahl erfolgt nach den bereits im Rahmen der Landtagswahl im März bewährten Hygieneregeln, auf die in der Wahlbekanntmachung bereits hingewiesen wurde. Durch das Einhalten dieser Maßnahmen wird dafür Sorge getragen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können.
Mein Dank gilt bereits heute allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit. Wir alle wissen dieses Engagement zu schätzen!
Ich rufe alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 26. September 2021, ihre Stimme abzugeben.
Ihr
Andreas Hackethal
Bürgermeister
Anlässlich der Bundestagswahl am 26. September 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Der Antrag kann an dieser Stelle vom 16.08.2021 bis zum 22.09.2021 gestellt werden.
Für den Erhalt des Wahlscheins zur Briefwahl ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Morbach notwendig, über die mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert wird. Auf dieser Wahlbenachrichtigung befinden sich auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollte keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, obwohl eine Wahlberechtigung angenommen wird, hilft das Wahlamt gerne weiter. Auch bei anderen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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