Startseite Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Allgemein
Bekanntmachung
30. Oktober 2026
- Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 30.10.2026 dem Gemeinderat zuleiten.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem
- Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushalt und seinen Anlagen im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (31.10.2026 bis 13.11.2026) ab dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an info@morbach.de Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Gemeindeverwaltung Morbach, 30.10.2026
Arianit Besiri, Bürgermeister