Aus gegebenem Anlass folgen hier wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Gemeinde Morbach.
30. Juni 2022
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Kostenlose Bürgertests für vulnerable Gruppen und vereinfachte Absonderungsverordnung ab 30. Juni
Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen. Allerdings unter veränderten Bedingungen. So werden nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Dazu gehören etwa Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen.
„Es ist uns wichtig auch weiterhin den Menschen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit auf einen Bürgertest zu gewährleisten. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig uneingeschränkt alle zu testen. Daher begrüße ich die Entscheidung des Bundes sich in der geänderten Coronavirus-Testverordnung auf den Schutz der vulnerablen Gruppen zu konzentrieren“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Die Kosten für die Testungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen werden umfassend vom Bund übernommen. Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus keine weiteren Personengruppen substituieren. Die neue Testverordnung des Bundes tritt am 30. Juni 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich den 25. November 2022.
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer der berechtigten Gruppe gehören, können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und einer Selbstauskunft die kostenlosen Testungen weiterhin wahrnehmen. Die entsprechenden Vordrucke zur Selbstauskunft erhalten Sie von der jeweiligen Teststelle. Eine Liste aller Teststellen in Rheinland-Pfalz findet sich auf der interaktiven Karte unter covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.
Auf Grund der vom Bund geänderten Testverordnung musste eine Anpassung der erst in der vergangenen Woche verlängerten Absonderungsverordnung erfolgen. Bislang durften Beschäftigte von bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Einrichtung nach Beendigung einer Absonderung nur wieder betreten und ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie einen durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführten PoC-Antigentest mit negativem Ergebnis vorweisen können. Diese Regelung findet sich in der ab dem 30. Juni 2022 geltenden Absonderungsverordnung nicht mehr wieder, da solche Antigentests nicht mehr unter die kostenlosen Bürgertests fallen. Es wird den betroffenen Einrichtungen aber weiterhin empfohlen, freiwillig ihre aus der Absonderung zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels der den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Antigen-Tests zu testen, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen möglichst gering zu halten.
24. Mai 2022
02. Mai 2022
26. April 2022
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen – Isolation nach positivem Corona-Test im Regelfall nur noch fünf Tage
Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Ab dem 1. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei künftig nicht mehr notwendig.
Zugleich werden ab dem Wochenende die Gesundheitsämter zum gesetzlichen Regelfall der Infektionsmeldungen zurückgehen und die Fälle und Inzidenzzahlen nur noch werktäglich melden.
„Der Gipfel der Omikron-Welle ist überschritten. Daran ändert auch der aktuelle Anstieg der gemeldeten Fälle nichts: Die aktuellen Prognosen des Frauenhofer ITWM zu den Infektionszahlen gehen davon aus, dass wir mit einem deutlichen Rückgang der 7-Tage-Inzidenz rechnen dürfen. Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend. Diese Aussicht erlaubt es uns, optimistisch auf den Sommer zu blicken. Wir werden im Sommer weiterstgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung. Die entsprechend geänderten Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. Mai.
03. April 2022
Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 01. April 2022 (gilt ab dem 03. April 2022)
31. März 2022
30. März 2022
Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine Hotspot-Regelung
In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.
Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen.
28. März 2022
Testzentrum Morbach – Öffnungszeiten an Ostern
25. März 2022
24. März 2022
Geänderte Öffnungszeiten des Impfzentrums Bernkastel-Wittlich
Ab Montag dem 28. März 2022 werden die Öffnungszeiten des Impfzentrums in Wittlich angepasst. Zukünftig finden mittwochs keine Impfungen statt. Impfungen für 5- bis 11-jährige Kinder werden freitags in der Zeit von 16:00 bis 18.00 Uhr angeboten.
Montags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen ohne Termin
Nuvaxovid-Impfung möglich
Dienstags, 8:30 Uhr – 14:00 Uhr
Impfen mit Termin
Mittwochs geschlossen
Donnerstags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen ohne Termin
Freitags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen mit Termin
Kinderimpfen von
16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Eine Terminvergabe ist online unter www.impftermin.rlp.de oder telefonisch unter 0800-5758100 möglich.
21. März 2022
18. März 2022
Zweiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) vom 17. März 2022 (gilt ab dem 18. März 2022)
03. März 2022
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen. Sie werden noch heute verkündet und am Freitag in Kraft treten.
In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab übermorgen die 3G Regel. Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden. Etwas strenger wird es noch in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrich-tungen sein: Hier gilt die 2Gplus-Regel. Die Regelungen für Krankenhäuser bleiben zum Schutz der vulnerablen Personen unverändert.
Veranstaltungen
Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden können unter 3G stattfinden. Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bei Veranstaltungen ab 250 Teilnehmende, wenn für den überwiegenden Teil der Veranstaltung keine festen Plätze eingenommen werden. Die Maskenpflicht entfällt, wenn bei der Veranstaltung feste Plätze einge-nommen werden oder beim Verzehr von Speisen und Getränken.
Für größere (mehr als 2.000 Teilnehmende) Veranstaltungen gilt 2G – mit Ausnahme für nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber über einen aktuellen Testnachweis verfügen müssen.
Obergrenze für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Menschen in geschlossenen Räumen: höchstens 60 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als insgesamt 6.000 Personen. Obergrenze für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Menschen im Freien: 75 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als insgesamt 25.000 Personen. Clubs und Diskotheken dürfen unter 2G+ wieder öffnen (waren seit dem 23. Dezember geschlossen).
Gottesdienste
Erleichterungen gibt es auch für den Besuch von Gottesdiensten. Hier entfällt die Testpflicht (Wegfall 3G). Es gilt weiterhin die Maskenpflicht außer für Geistliche sowie Lektorinnen, Vorbeter, Kantorinnen, Vorsänger, Musikerinnen.
Dienstleistungen
Für nicht körpernahe Dienstleistungen gilt nur noch für Kundinnen und Kunden Abstandsgebot und Maskenpflicht (Für den Dienstleister gilt die betriebliche 3G-Regelung).
Für körpernahe Dienstleistungen (Friseur etc.) gilt nun 3G (zuvor 2G). Zudem gilt hier die Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden und den Dienstleister, es sei denn, sie kann wegen der Art der Dienstleistung nicht getragen werden. Für körpernahe Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden kann. Es gilt kein 3G.
Für nicht körpernahe Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, gelten für Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht. Für Rehabilitationssport und Funktionstraining bestehen keine gesonderten Schutzmaßnahmen.
Für das Prostitutionsgewerbe gilt nun die 3G-Regelung (zuvor 2G+).
Gastronomie und Hotellerie
In der Gastronomie gilt 3G (zuvor 2G+). Nach Innen- und Außengastronomie wird nicht mehr unterschieden. Die Maskenpflicht gilt nur für Abholsituationen. In der Hotellerie gilt 3G (zuvor 2G+). Die Maskenpflicht entfällt. Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden.
Sport
Im Sport gelten im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen 3G (zuvor 2G+ im Innenbereich und Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Außenbereich). In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen gilt 3G (zuvor 2G+). Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl entfällt. Die Regelungen für den Profi- und Spitzensport entfallen in Gänze. Auch hier gilt nun die 3G-Regel. Bisher war lediglich das Erstellen von Hygienekonzepten durch die Sportfachverbände erforderlich.
Freizeit
Für Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und Zoos gilt 3G. Die Maskenpflicht entfällt. Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl entfällt.
Hochschulen
An Hochschulen gilt für den Präsenzbetrieb weiterhin 3G. Die Maskenpflicht entfällt; die Hochschulen können allerdings selbst entscheiden, ob und wo sie eine Maskenpflicht vorsehen, beispielsweise bei besonders großen Vorlesungen.
Kultur
Für den gesamten Kulturbereich (Museen, Theater, Kinos, Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur, etc.) gilt 3G.
16. Februar 2022
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität
„Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt.“
Dreischritt
„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
14. Februar 2022
Zweite Auffrischungsimpfung im Impfzentrum möglich
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen. Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen, die in Pflegeeinrichtung wohnen oder betreut werden, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen ist die Möglichkeit einer zweiten Auffrischungsimpfung gegeben. Die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt im Abstand von drei Monaten nach der ersten Auffrischungsimpfung.
Neben dem Impfdokument ist als Nachweis für die Impfberechtigung bei einer Immunschwäche das Attest eines Arztes vorzulegen. Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, müssen eine Arbeitgeber-Bescheinigung und Bewohner bzw. Betreute einer Pflegeeinrichtung eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen.
Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre werden folgende Zeiten angeboten:
montags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
dienstags, 08:30 – 16:00 Uhr, Impfen mit Termine
donnerstags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
freitags, 14:00 bis 20:00 Uhr, Impfen mit Termin
Kinder von 5 bis 11 Jahre können mittwochs, 14:00 – 18:00 Uhr, mit Termin durch Kinderärzte geimpft werden.
Die Terminreservierung ist online unter impftermin.rlp.de oder über die Hotline 0800 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.
Für COVID-19 Positive, deren Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen hat die Kreisverwaltung hier ein Informationsblatt online gestellt, in dem alle wesentlichen Informationen zu Verhaltensweisen und eventuellen Quarantänezeiten zusammengestellt sind. Das Informationsblatt wird aufgrund der dynamischen Lage immer wieder aktualisiert.
09. Februar 2022
Neue Öffnungszeiten im Wittlicher Impfzentrum
Ab dem 9. Februar hat das Wittlicher Impfzentrum geänderte Öffnungszeiten. Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre werden folgende Zeiten angeboten:
montags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
dienstags, 08:30 – 16:00 Uhr, Impfen mit Termine
donnerstags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
freitags, 14:00 bis 20:00 Uhr, Impfen mit Termin
Kinder von 5 bis 11 Jahre können mittwochs, 14:00 – 18:00 Uhr, mit Termin durch Kinderärzte geimpft werden.
Die Terminreservierung ist online unter impftermin.rlp.de oder über die Hotline 0800 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.
Für COVID-19 Positive, deren Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen hat die Kreisverwaltung hier ein Informationsblatt online gestellt, in dem alle wesentlichen Informationen zu Verhaltensweisen und eventuellen Quarantänezeiten zusammengestellt. Das Informationsblatt wird aufgrund der dynamischen Lage immer wieder aktualisiert.
08. Februar 2022
Impf-Auftakt in Apotheken: 70 weitere Impfangebote in Rheinland-Pfalz
„Wir kämpfen weiterhin um jede Impfung. Mit dem Start der ergänzenden Impfkampagne in Apotheken werden die Angebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die landeseigenen Impfangebote erneut verstärkt. Unser Ziel ist es, die Menschen wohnortnah zu erreichen,“ so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.
„Die Impfbusse haben sich dafür bereits als unbürokratisches und wohnortnahes rheinland-pfälzisches Erfolgsprojekt bewährt. Apotheken kommen seit heute neben den Hausärztinnen und Hausärzten als eine neue Anlaufstelle hinzu. Mein herzlicher Dank gilt der Landesapothekerkammer und allen Apothekerinnen und Apothekern für ihren Einsatz.“
Knapp 70 Apothekenstandorte in Rheinland-Pfalz unterstützen ab sofort aktiv die Impfkampagne. Alle Informationen zu den impfbereiten Apotheken finden sich unter www.mein-apothekenmanager.de.
Die Coronaschutzimpfung wird für Personen ab fünf Jahren empfohlen. Termine können über das Impfportal www.impftermin.rlp.de oder die Hotline 0800 / 57 58 100 vereinbart werden. Booster-Impfungen sind grundsätzlich an allen Anlaufstellen der Landesregierung drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich. Das Impfangebot umfasst in Rheinland-Pfalz die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, neun reaktivierte Impfzentren, Impfstellen an Krankenhausstandorten sowie weitere kommunale Impfstellen. Zudem sind zwölf Impfbusse weiter flächendeckend und wohnortnah im Einsatz. Eine Übersicht der Impfangebote findet sich unter: www.corona.rlp.de/de/impfen.
28. Januar 2022
Kontaktnachverfolgung fällt ab 31.1. weitestgehend weg – Anpassungen bei den Absonderungsregeln
Am 28. Januar wurde die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) verkündet. Sie wird am Montag in Kraft treten und bis zum 28. Februar gültig sein. Darüber hinaus tritt die neue Absonderungsverordnung am morgigen Samstag in Kraft. „Die Omikron-Variante ist auf dem Vormarsch und seit etwa vier Wochen im Land auch vorherrschende Variante. Die Infektionen erreichen seitdem bisher noch nicht dagewesene Dimensionen. Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist gerade in dieser Woche deutlich gestiegen.
Allerdings steigt die Krankenhausbelastung bisher nicht analog zu den Fallzahlen. Dies zeigt deutlich: Impfen wirkt und verhindert vor allem schwere Verläufe. Unsere Impfkampagne hat darüber hinaus Anfang der Woche einen neuen Baustein hinzubekommen. Seit letztem Montag können sich die Menschen im Land für Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff registrieren – mehr als 9.100 Anmeldungen (Stand heute 07.00 Uhr) sind seitdem eingegangen. Die Impfungen sollen Ende Februar starten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Impfkampagne werde weiter fortgesetzt, noch immer seien nicht genug Menschen vor allem ab einem Alter von 60 Jahren geimpft. Es sei gerade jene Gruppe, die zur Zeit in Krankenhäusern behandelt werden müssten.
„Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Regelungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, so der Minister. Ab der kommenden Woche müsse man daher seine Kontaktdaten beispielsweise in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert.
Die wichtigsten Neuregelungen in den Verordnungen:
Schulen: Zur Absonderung verpflichtet werden nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte. Der Rest der Lerngruppe testet sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst. Die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wird in Schulen von zwei auf drei Testungen erhöht.
Kindertagesstätten: Bei Auftreten einer Infektion in Kindertagesstätten haben sich alle Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Gruppe und Kohorte abzusondern. Die Quarantäne kann am Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mittels PoC-Test durch geschultes Personal mit negativem Ergebnis beendet werden.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Auch Infizierte, die Beschäftigte von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, können die Absonderung nach dem siebten Tag mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Die bisherige Verpflichtung zu einem PCR-Test entfällt.
Bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes wie beispielsweise Demonstrationen sind Abstandsgebot und Maskenpflicht nun ausdrücklich vorgesehen.
21. Januar 2022
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 20.01.2022
Bis Donnerstag, 20.01.2022, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 6.951 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 608 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.
17. Januar 2022
Ausnahmen bei Testpflicht für Gastronomie und kürzere Quarantänezeiten
Seit vergangenem Freitag gelten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Zeiten der Quarantäne wurden gekürzt und der Besuch in der Gastronomie ist nun für frisch geimpfte oder genesene Personen einfacher möglich.
Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, sind ab sofort von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Impfung oder Erkrankung müssen dabei weniger als drei Monate zurückliegen.
Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen qualifizierten Schnelltest kann bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation beendet werden.
Die Anpassung der Quarantäneregelung begründet die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante einen milderen Krankheitsverlauf zeigen. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.
Für Schüler sowie Kinder in der Betreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder AntigenSchnelltest beendet werden.
Bei Besuchen in der Gastronomie werden im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch geimpft oder genesen sind, von der Testpflicht befreit. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.
14. Januar 2022
Neuregelung der Quarantäne und Anpassung der 2GPlus-Test-Regel
Der Bundesrat hat heute auch mit Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Für das Land hat Gesundheitsminister Clemens Hoch an der Sitzung in Berlin teilgenommen. „Es ist wichtig, dass vor allem mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur nun bundeseinheitliche Regelungen getroffen wurden, um den öffentlichen Betrieb auch in der Omikron-Welle aufrechterhalten zu können.
Andere Länder, in denen bereits länger die Omikron-Variante vorherrschend ist, verzeichnen Infektionen auf Rekordniveau mit gleichzeitig hoch dynamischen Inzidenzentwicklung. Der damit verbundenen Zunahme von angeordneter Isolation und Quarantäne und der Gefahr von massiven Personalausfällen treten wir entgegen und minimieren die Gefährdung wichtiger Versorgungsbereiche“, sagte Hoch im Anschluss an die Beratungen der Länderkammer. Weitere Anpassungen in den Rechtsverordnungen des Landes seien zunächst nicht erforderlich, da Rheinland-Pfalz alles Notwendige bereits vorbereitet und erlassen habe. Sowohl die neue Absonderungsverordnung des Landes als auch die Änderungsverordnung zur 29. Corona-Bekämpfungsverordnung seien bereits am heutigen Freitag in Kraft getreten.
Im Land gelten seit heute folgende neue Regelungen:
Neuregelung der Quarantäne
Die Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können, oder frisch doppelt geimpft oder genesen (Zeitraum von drei Monaten) oder geimpfte Genesene sind, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich darüber hinaus nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle freitesten lassen. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.
Zum Schutz der Versorgung von vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann für die Beschäftigten die Freitestung nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test und nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege die als enge Kontaktpersonen eingestuft worden sind, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- Test oder einen bei einer Testeinrichtung vorgenommenen Antigen-Schnelltest beendet werden.
Anpassung der „2G-plus“-Regel in der Corona-Bekämpfungsverordnung
„Angesichts der Omikron-Variante, die sich rasend schnell ausbreitet und die Fallzahlen stark steigen lässt, bleiben Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-plus-Regelung, unerlässlich. Gut, dass „2G-plus“ jetzt endlich auch bundesweit Anwendung finden wird“, betonte der Gesundheitsminister. Im Vorgriff auf die Entscheidung des Bundesrates heute ist die in Rheinland-Pfalz schon seit Wochen geltende 2G-plus-Regel in der Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls angepasst worden. Die Testpflicht entfällt demnach nicht nur für Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sondern auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sowie geimpfte Genesene.
13. Januar 2022
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 13.01.2022
Bis Donnerstag, 13.01.2022, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 6.343 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 332 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.
04. Januar 2022
Impfungen für Kinder in Wittlich möglich
03. Januar 2022
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach
22. Dezember 2021
Mit Boostern und Schutzmaßnahmen rüstet Rheinland-Pfalz sich gegen Omikron – Appell an die Bevölkerung: Getestet und im kleinen Kreis Weihnachten und Silvester feiern
16. Dezember 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 16.12.2021
10. Dezember 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Öffnungszeiten über die Feiertage
09. Dezember 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 09.12.2021
07. Dezember 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach
06. Dezember 2021
Impfzentrum Wittlich öffnet wieder – Ab 13. Dezember nur mit Termin
03. Dezember 2021
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen
02. Dezember 2021
Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel
02. Dezember 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 02.12.2021
29. November 2021
Impfzentrum Wittlich öffnet wieder
26. November 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 25.11.2021
24. November 2021
Neue Corona-Verordnung regelt Maßnahmen wieder landesweit
24. November 2021
Mobiles DRK-Team kommt nach Morbach – Impfen ohne Voranmeldung möglich!
22. November 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Wiedereröffnung der Teststelle am 26.11.2021 in der Biergasse 3 in Morbach
18. November 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 18.11.2021
17. November 2021
Anpassung der Teststrategie an den Schulen
16. November 2021
Land bewegt sich in Richtung 2G – Impfzentren ergänzen bestehendes Impfangebot im Land ab der kommenden Woche
11. November 2021
Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 11.11.2021
11. November 2021
Gesundheitsminister Clemens Hoch stellt 5-Punkte-Plan für Auffrischungsimpfung vor – Mindestens 18 Krankenhausstandorte impfen künftig zusätzlich – Impfbusangebote werden ausgebaut
Konkret seien (1) die Alten- und Pflegeheime für die Boosterimpfung sensibilisiert worden. Kurzfristig wurden (2) mobile Impfteams organisiert, die vor Ort bei den Auffrischungsimpfungen unterstützen konnten. Zudem wurden (3) alle über 70-Jährigen angeschrieben und erhalten bis Ende der Woche ein Schreiben mit der Bitte, sich impfen zu lassen, so noch nicht geschehen oder direkt eine Booster—Impfung zu prüfen. Bis Jahresende werde (4) die Zahl der Impfbusse verdoppelt, so dass bis zu 500 Termine angeboten werden können.
Für den fünften Punkt konnten 18 Krankenhaus Standorte im Land gefunden werden, bei denen ohne Terminvergabe niederschwellig geimpft würde: „Wir wollten mindestens zehn Standorte finden. 18 starten schon ab der kommenden Woche. Weitere Standorte werden im Laufe des Prozesses ebenfalls einsteigen. Das ist ein tolles Signal aus der Krankenhausfamilie und dafür sage ich ganz herzlichen Dank“, so der Gesundheitsminister. Im ganzen Land könnten nun Menschen völlig unkompliziert zusätzliche Impfangebote erhalten und wahrnehmen. „Wir befinden uns aktuell im ganzen Land noch in der Warnstufe 1. Angesichts der Dynamik droht jedoch Warnstufe 2. Das Gesundheitssystem ist belastet aber noch nicht überlastet“, so der Minister.
Krankenhausstandorte im Versorgungsgebiet Trier
03. November 2021
Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsminister Clemens Hoch: Mehr Schutz für Alten- und Pflegheime – Boosterimpfungen steigern – Weniger Beschränkungen im Freien
Der Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese gilt ab Montag, den 8. November. Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell sehe man eine Pandemie der Ungeimpften.
Die Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:
Allgemeines
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
Weniger Beschränkungen im Freien
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, d.h. ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.
Klare Regeln für den Innenbereich
In den übrigen Bereichen (z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.
Hotellerie
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.
12. Oktober 2021
Corona-Schnelltests für Menschen ohne Symptome
Bisher konnten sich alle Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem POC-Schnelltest auf Corona testen lassen. Dieses Angebot wurde ab dem 11. Oktober 2021 eingeschränkt. Das kostenfreie Testangebot gilt nun nur noch für folgende Personen:
Das Testzentrum der Kreisverwaltung in Wittlich für Schnelltests (PoC) in der Röntgenstraße 13 in Wittlich ist montags bis freitags von 7:30 bis 9:00 Uhr und samstags von 12:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Eine PoC-Testung für Selbstzahler ist an dieser Teststation nicht möglich.
Bitte weichen Sie außerhalb dieser Öffnungszeiten auf die weiteren Teststationen in Wittlich und Umgebung aus. Eine Auflistung der weiteren Schnellteststationen finden Sie unter www.Corona.Bernkastel-Wittlich.de.
11. Oktober 2021
Kreisverwaltung stellt tägliche Meldungen zur Corona-Lage im Landkreis ein
Zum 8. Oktober 2021 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ihre täglichen Meldungen zur Corona-Lage im Landkreis eingestellt. Auch das bisher sehr umfangreiche Dashboard unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de mit zahlreichen Informationen zu den Fällen, der Verteilung im Kreisgebiet sowie den aktuellen Impfzahlen wird umgebaut. Das neue Dashboard bietet weiterhin die wesentlichen Informationen zur aktuellen Warnstufe, die Zahl der Fälle sowie die Veränderungen zum Vortag.
Seit Mai 2020 hatte die Kreisverwaltung täglich, auch samstags, sonntags und an Feiertagen, die tägliche Lage aktualisiert. Da in der Vergangenheit mit dem Inzidenzwert auch unmittelbare Einschränkungen bzw. Lockerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbunden waren, war dieses tägliche Informationsangebot ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung. Mit dem Start der Impfkampagne Ende 2020 rückte auch der Fortschritt der Impfungen in den Mittelpunkt des Interesses und wurde ebenfalls täglich aktualisiert
Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die Ende September 2021 in Kraft trat, rückte die Warnstufe, die sich aus mehreren Faktoren zusammen setzt in den Mittelpunkt und ersetzte den alleinigen Blick auf die Inzidenz. Zudem schloss das Impfzentrum des Landes zum Monatsende, so dass auch hier keine täglichen Fortschritte mehr gemeldet werden konnten.
Aus diesen Gründen hat sich die Kreisverwaltung nach vorheriger Abstimmung mit dem Kreisausschuss entschlossen die täglichen Meldungen über Presse, E-Mail und Facebook einzustellen. Das Dashboard wird weiterhin täglich aktualisiert und ist unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de abzurufen und auch auf der Seite www.corona.bernkastel-wittlich.de integriert.
05. Oktober 2021
Testungen werden nach den Herbstferien weitergeführt. Warnstufensystem gilt weiterhin.
„Die Testungen an unseren Schulen werden auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen finden dabei zwei Testungen pro Woche statt, um das Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer aufzufangen. Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags.“
„An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung von Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen und die Maske tragen müssen. Darauf haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium verständigt.“ Das kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montagnachmittag in Mainz an.
Mit Blick auf die Testungen seit den Sommerferien verzeichne man eine gute Entwicklung, so die Ministerin: „In den Kalenderwochen 37 bis 39 gab es 2,05 Millionen Tests bei den Schülerinnen und Schülern. Davon wurden 563 Infektionen mittels PCR-Test positiv bestätigt. Das waren insgesamt 0,03 Prozent.“
„In Rheinland-Pfalz gilt mit Blick auf die Maskenpflicht weiterhin das Warnstufensystem, in das auch unsere Schulen integriert sind. In allen Warnstufen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Weg ins Klassenzimmer, in Warnstufe 1 gibt es jedoch keine Maskenpflicht am Platz im Unterricht. In Warnstufe 2 ist eine Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen am Platz vorgesehen. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht dann auch für die Grundschule im Unterricht. So können wir flexibel auf die jeweilige Situation reagieren“, sagte die Ministerin abschließend.
22. September 2021
Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung: Warnstufen für Kinder und Jugendliche in Sport und Kultur angepasst
Durch die „Erste Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wird das Warnstufensystem für Kinder und Jugendliche im Sport-, Jugendverbands- und Kulturbereich flexibler gestaltet. „Kinder und Jugendliche mussten in Zeiten der Pandemie zurückstecken und viele Einschränkungen in ihrem Lebensalltag akzeptieren. Sie haben sich im hohen Maß solidarisch mit den Erwachsenen und insbesondere gegenüber älteren Menschen verhalten. Durch die Anpassung möchten wir ihnen ein Stück Normalität in ihrem Lebensalltag zurückgeben und gemeinsame Aktivitäten wieder ermöglichen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
„Unser Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Angebot in der Jugendarbeit, im Sport und der Kultur, auch außerhalb des Schulbetriebs möglich zu machen. Dies gelingt auch gut. Wir haben aber auch zahlreiche Hinweise und Sorgen, insbesondere die aus dem Kinder- und Jugendbereich und aus dem Sportbereich, übermittelt bekommen, dass weniger Teilhabe drohe, wenn im Land die Warnstufen 2 oder 3 ausgerufen werden müssten, obwohl Kinder und Jugendliche noch nicht so lange geimpft werden können“, so der Gesundheitsminister.
Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Die Kategorie der gleichgestellten Personengruppen umfasst Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfällt für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht.
13. September 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Einstellung des Betriebs zum 10.10.2021
Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach
Öffnungszeiten bis zum 30.09.2021
montags –freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten vom 01. bis zum 10.10.2021
freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags und sonntags von 09:00 bis 12:00 Uhr
ab 11.10.2021 kein Testangebot mehr!
Da das Landesprogramm „Testen für Alle“ zum 11.10.2021 ausläuft, stellt die Corona-Teststation am Platz Pont-sur-Yonne ihren Betrieb stufenweise bis zum 10. Oktober 2021 gänzlich ein.
Aktuell sind Kinder unter 12 Jahre von der Testpflicht ausgenommen. Ab dem 11. Oktober 2021 haben insbesondere Nichtimmunisierte ab dem 12. Lebensjahr weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf (kostenpflichtig, mit Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen) andere Teststellen aufzusuchen oder mit einem im freien Handel selbsterworbenen Laienselbsttest entsprechende Ergebnisse nachzuweisen.
Bürgermeister Andreas Hackethal bedankt sich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger herzlich bei den Mannschaften um Sarah Sauer (Apotheke am oberen Markt) und Patrick Heim (Sirona Sports Club) für das im Sinne der Allgemeinheit geleistete Angebot und bittet weiterhin um verantwortungsvolles Handeln während der Pandemie. Hierzu zählt insbesondere das vertrauensvolle Konsultieren des eigenen Hausarztes bei einschlägigen Krankheitssymptomen.
12. September 2021
Warnstufen: Neue Corona-Berichterstattung mit Leitindikatoren ab Sonntag, 12.09.2021
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) wird seine tägliche landesweite Corona-Berichterstattung ab Sonntag, 12.09.2021, an die Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz anpassen. Die tägliche Meldung des LUA enthält künftig eine zusätzliche Übersicht mit den für die Festlegung der neuen Warnstufen maßgeblichen drei Leitindikatoren für alle Landkreise und kreisfreien Städte.
Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht drei Warnstufen vor, die in den betroffenen Kommunen unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben und auch den Schulalltag beeinflussen.
In der neuen Übersicht des LUA enthalten sind die 7-Tages-Inzidenz (inklusive der Angehörigen der US-Streitkräfte) und die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz, jeweils pro 100.000 Einwohner und Gebietseinheit. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz wird zusätzlich für die fünf Versorgungsgebiete gemäß Krankenhausplan ausgewiesen. Dritter Leitindikator ist der landesweite prozentuale Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz.
Während die 7-Tages-Inzidenz Aufschluss darüber gibt, wie schnell sich das Virus in der Bevölkerung verbreitet, dient die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz als Maß für das Auftreten schwer erkrankter COVID-19-Fälle. Der Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz wiederum zeigt die Belastung der stationären Krankenversorgung an.
Wer macht künftig was?
Nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verändert sich eine Warnstufe, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen. Vermeldet (und im Zeitverlauf archiviert) werden die drei Leitindikatoren täglich vom LUA. Am Sonntag werden auch die Leitindikatoren der zurückliegenden vier Werktage auf der Homepage des LUA zur Verfügung stehen. Nach der Verordnung ist es dann die Aufgabe der Kommunen, den Zeitpunkt zu kommunizieren, ab dem die jeweilige Warnstufe in ihrem Gebiet gilt. Die tabellarische Darstellung des LUA verzichtet deshalb bewusst darauf, Warnstufen für einzelne Gebietseinheiten auszuweisen.
Die neue Tabelle fließt ab Sonntag in eine digitale Sammelmappe auf der Homepage des LUA. Gespeichert werden dort auch weiter die täglichen Übersichten mit aktuellen Fallzahlen, Hospitalisierungen, Todesfällen, Genesenen, aktiven Fällen sowie den Inzidenzen nach Altersgruppen.
07. September 2021
„2G+“ und neue Corona-Warnstufen – Neue Absonderungsverordnung für Schulen kommt
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Wir haben aktuell mehr als fünf Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, so Ministerpräsidentin. An die Warnstufen knüpften differenzierte Maßnahmen an; da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel. Teilhabe sei durch diese Regelung gewährleistet.
Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.
Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts. Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. „Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher 5 Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen. Nur so kommen wir sicher aus der Pandemie und verhindern einen erneuten Lockdown“, appellierte der Gesundheitsminister.
29. August 2021
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Überschreitung der 35er-Inzidenz drei Tage in Folge
Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) hat am 27. August 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschritten. Dies hat zur Folge, dass gemäß der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) ab dem 29. August 2021, 0.00 Uhr folgende Einschränkungen in Kraft treten:
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 23 Abs. 2 der 25. CoBeLVO. Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten die oben genannten Maßnahmen am übernächsten Tag außer Kraft. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Hinweis: Weitergehende Bestimmungen der 25. CoBeLVO bleiben hiervon unberührt.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Wittlich, den 29. August 2021
gez. Gregor Eibes
Landrat
26. August 2021
Familienimpftag in Rheinland-Pfalz: Schutzimpfung für alle ab 12 Jahren
Am kommenden Samstag, 28. August 2021, öffnen die Impfzentren und Impfbusse in Rheinland-Pfalz ihre Türen für alle Impfwilligen. So können am Familienimpftag insbesondere Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, ihre Eltern und Verwandten eine Impfung erhalten. Alle 31 Impfzentren in Rheinland-Pfalz sowie die sechs Impfbusse des Landes beteiligen sich am Aktionstag. Geimpft wird ohne Terminvergabe nach dem bekannten Prinzip: Hingehen, ausweisen und Schutzimpfung erhalten. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und nach Möglichkeit gerne auch der Impfpass. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten.
Die sechs Impfbusse steuern für Familien besonders attraktive Orte an, wie beispielsweise die Zoos Neuwied und Kaiserslautern. Am Technikmuseum in Speyer gibt es zusätzlich kostenlose Ausfahr-Tickets für alle Impflinge sowie einen vergünstigten Eintritt. Am Holiday-Park in Haßloch ist die Auffahrt auf den Parkplatz kostenlos für alle, die das Impfangebot wahrnehmen möchten.
Das Landesimpfzentrum in Wittlich hat an diesem Tag von 08.30 bis 11.30 und 12.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Termine der Impfbusse finden Sie unter www.corona.rlp.de.
Vorbeikommen und Schutzimpfung erhalten!
20. August 2021
25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3-G für einen sicheren Herbst – Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag für Kinder und Jugendliche
Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat am 19. August 2021 die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.
„Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 12 Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Jetzt gilt es!“, so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.
„Darüber hinaus bringen wir mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um die vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.
Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.
Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel
„Wir wollen wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. Daher haben wir gemeinsam mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz eine Regelung vereinbart, wie wir wieder unsere Hochschulen öffnen können“, berichtete Stich. „Denn für Forschung und Lehre ist der intensive Austausch von großer Bedeutung. Daher wollen wir wieder mehr Kommunikation und Interaktion an unseren Hochschulen möglich machen.“
So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.
„Dass die Hochschulen in großem Maße in eigener Verantwortung agieren können, schafft uns einen flexiblen Handlungsspielraum. Das begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, „so werden wir unseren Studierenden zum Wintersemester einen sicheren und verantwortungsvollen Hochschulbetrieb mit deutlich größerem Präsenzanteil anbieten können. Vor allem die Erstsemester der vergangenen drei Semester können nun endlich den Campus und das studentische Leben kennenlernen, was uns sehr freut.“
Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), Prof. Dr. Georg Krausch, begrüßte die größere Autonomie der Hochschulen im Umgang mit der Pandemie sehr: „Auf diese Weise ist unsere Universität in der Lage, wesentliche Teile des kommenden Wintersemesters wieder in Präsenz anzubieten, was im ausdrücklichen Interesse der Studierenden und der Lehrenden liegt.“
Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August
Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab 12 Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Auf Grundlage einer generellen Empfehlung wird dies einfacher möglich sein. In Rheinland-Pfalz werden auch weiterhin die Impfungen für Kinder und Jugendliche bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in den Impfzentren und bei den Impfbussen möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.
Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.
„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator. „Aber mir ist auch wichtig zu betonen, dass das Impfen von Kindern und Jugendlichen kein Ersatz für eine hohe Impfquote unter Erwachsenen sein darf. Auch die Erwachsenen sind weiterhin aufgefordert, sich impfen zu lassen.“
Impfbus-Tour wird in den September verlängert
Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.
„Wir wollen das Impfangebot vor Ort bringen, dort wo die Menschen sich im Alltag aufhalten. Die Resonanz gibt uns recht. Viele Menschen, die es bisher noch nicht in Impfzentren oder zu ihren Hausärztinnen und Hausärzten geschafft haben, lassen sich beim mobilen Angebot im Bus impfen“, berichtet Stich. „Wir wollen das Angebot jetzt fortsetzen und unbürokratische und wohnortnahe Impfmöglichkeiten für Jede und Jeden bieten.“
09. August 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach –
Neue Öffnungszeiten ab dem 30.08.2021
Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach
montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr
montags, mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue, weiterhin tägliche Öffnungszeiten nach den Sommerferien:
montags –freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr
Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufsnutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.
04. August 2021
Impfen von Kindern und Jugendlichen ab sofort möglich
Seit heute, 04.08.2021, können Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren im Landesimpfzentrum Wittlich geimpft werden.
Sie können zu den kommunizierten Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen oder sich über die offiziellen Vergabestellen um einen Impftermin bemühen.
Für das Impfzentrum selbst stellt diese Neuerung keinen größeren Aufwand dar. Die Impfdokumentation in Mainz aktualisiert aktuell die Impfdokumente. Diese werden um eine Einwilligungserklärung ergänzt, auf welcher der Jugendliche und ein Sorgeberechtigter unterschreiben soll. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigen ist notwendig. Weiterhin muss ein Nachweis zur Feststellung des Alters vorgelegt werden (Kinderausweis, Krankenversichertenkarte, Geburtsurkunde, U-Heft, etc.).
Etwas aufwendiger wird der Prozess der Aufklärung durch die Impfärztinnen und Impfärzte, da die Aufklärung nicht mehr in Gruppen, sondern lediglich in Einzelgesprächen stattfinden kann. Bei der aktuell eher geringen Auslastung des Landesimpfzentrums in Wittlich dürfte der erhöhte Aufklärungsbedarf der Jugendlichen jedoch nicht ins Gewicht fallen.
Die Impfung der Jugendlichen erfolgt vorerst ausschließlich mit dem Impfstoff von BionTech/Pfizer.
29. Juli 2021
Impfen ohne Termin im Landesimpfzentrum in Wittlich und an vielen Stellen im Landkreis möglich
22. Juli 2021
Am 22.07. Erstimpfungen ohne Termin im Landesimpfzentrum Wittlich möglich
02. Juli 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach weiterhin möglich!
01. Juli 2021
Kurzfristige Terminvergaben im Landesimpfzentrum Wittlich möglich
30. Juni 2021
Malu Dreyer, Clemens Hoch, Prof. Bodo Plachter und Dr. Wolfgang Kohnen: Mit 3-G-Regel in den Sommer
18. Juni 2021
Keine neuen COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
17. Juni 2021
Ausgabe der Impfnachweise mit QR-Code für digitalen Impfpass
16. Juni 2021
Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird gelockert
15. Juni 2021
Appell des Impfzentrum: Nicht benötigte Impftermine bitte absagen
09. Juni 2021
Familien schöne Ferien ermöglichen – Kinder und Jugendliche stärken
07. Juni 2021
Ein neuer COVID-19-Fall im Landkreis Bernkastel-Wittlich
01. Juni 2021
Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni
27. Mai 2021
Härtefallhilfen für Unternehmen starten
25. Mai 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – neuer Standort am Platz Pont-sur-Yonne und auf HuMos
21. Mai 2021
Rheinland-Pfalz tritt in zweite Stufe des Perspektivplans ein
17. Mai 2021
Zwei Wochen Wechselunterricht nach den Pfingstferien, danach Übergang zu Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen
17. Mai 2021
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – gesonderte Öffnungszeiten an Pfingsten
12. Mai 2021
Perspektivplan Rheinland-Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen schaffen Hoffnung für Maifeiertage und Pfingstferien
“Keine einzige Kommune überschreitet mehr den kritischen Wert von 165, der nach der Bundesnotbremse Schulschließungen notwendig macht. Landesweit lag die Inzidenz in Rheinland-Pfalz gestern bei einem Wert von 98. Diese erfreuliche Entwicklung haben wir gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich sehr besonnen und solidarisch verhalten haben. Mein Dank gilt allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die dritte Welle brechen konnten. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen. Und natürlich ist es ein ganz wichtiges Signal an Familien und für unsere jungen Menschen. Wir wollen mit einem Stufenplan konsequent aus dem Lockdown gehen, ohne jedoch das Erreichte zu riskieren. Deswegen haben wir nach einer Beratung mit dem DEHOGA das ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Einzelhandelsverband erneuert,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.
Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
12. Mai 2021
„Bundesnotbremse“ im Landkreis Bernkastel-Wittlich ab Mittwoch, 12. Mai 2021, außer Kraft
07. Mai 2021
„Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ermöglicht vorsichtige Schritte nach vorne
„Die Corona-Infektionszahlen gehen stabil zurück, die Zahl der Geimpften steigt an und immer mehr Aktivtäten sind jetzt auch wieder im Freien möglich. Das schafft uns neue Öffnungsmöglichkeiten. Uns ist daher wichtig, einen ‚Perspektivplan Rheinland-Pfalz‘ vorzulegen, der aufzeigt, wie wir vorsichtig, aber bestimmt aus dem Lockdown kommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett.
Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Die Details werden von den zuständigen Ministerien erarbeitet und die Landesregierung wird sich in den kommenden Tagen eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sowie dem Einzelhandelsverband beraten und abstimmen. Ein Beschluss soll am kommenden Dienstag im Ministerrat getroffen werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte, das biete der stark betroffenen Tourismus- und Gastronomiebranche eine wichtige Perspektive insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Pfingstferien.
Die Länder hätten die Möglichkeit, bei Inzidenzwerten unter 100 Öffnungen zu ermöglichen. Das soll in dem dreistufigen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ umgesetzt werden. Wichtig bleibe, das Infektionsgeschehen weiterhin abzusenken und mit einer klugen Öffnungsstrategie zu begleiten. Vom kommenden Mittwoch an sollen als Stufe 1 grundsätzlich im gesamten Handel gleiche Bedingungen wie im Lebensmitteleinzelhandel gelten, zudem soll die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen möglich sein. Weitere Anpassungen im Bereich Sport werden folgen.
Rechtzeitig zum Pfingstwochenende, ab Freitag dem 21. Mai (Stufe 2) sowie ab Mittwoch, dem 2. Juni zu Fronleichnam (Stufe 3) sollen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.
06. Mai 2021
Testangebot an Muttertag
Am Sonntag, 09. Mai 2021, bietet das Testzentrum im Sirona Sports Club in Morbach von 09.00-12.00 Uhr weitere Testmöglichkeiten zum Muttertag an.
05. Mai 2021
30 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Mittwoch, 05.05.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 30 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.803 an. Dem Anstieg der Fallzahlen liegt weiterhin ein diffuses, über das Kreisgebiet verteiltes Infektionsgeschehen zugrunde. Eine Häufung an einzelnen Orten ist oftmals auf innerfamiliäre Infektionsgeschehen zurückzuführen. Weit überwiegend wurde der Virus bei Kontaktpersonen von bereits positiv getesteten Personen labortechnisch nachgewiesen.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes unter Berücksichtigung des hohen Vorwochenwertes von 104,9 auf 88,9 Fälle je 100.000 Einwohner. Auswirkungen auf die aktuell geltende „Notbremse“ hat das einmalige Unterschreiten des Wertes von 100 Fällen je 100.000 Einwohner nicht.
Die häusliche Isolierung endete heute für 48 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 2.467 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 61 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 275 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung 15 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon fünf Patienten intensivmedizinisch.
Erstmalig geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 21.244 Personen (+81), eine Zweitimpfung erhielten bislang 9.329 Personen (+369). Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen o. ä. durchgeführt werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Allerdings werden die Impfungen der Arztpraxen unter dem Link https://www.kv-rlp.de/nachrichten/corona-schutzimpfungen-aktuell/ dargestellt. Demgemäß wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 8.823 Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
29. April 2021
Mehr als eine Million Erstimpfungen in Rheinland-Pfalz – Steigende Immunisierung ermöglicht Lockerungen in Einrichtungen der Pflege
Rheinland-Pfalz hat die Schwelle der einmillionsten Corona-Erstimpfung überschritten. Damit hat gut ein Viertel der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereits eine erste Schutzimpfung erhalten. Ganz exakt wurden (Stand 27. April) inklusive der Impfungen in den Arztpraxen 1.323.822 Schutzimpfungen verabreicht, davon 1.009.038 Erst- und 314.784 Zweitimpfungen.
„Unser Ziel ist und bleibt es, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Auf diesem Weg haben wir mit der einmillionsten Erstimpfung nun einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht.“
Impfungen in den Priogruppen eins und zwei
In der Prioritätsgruppe 1 konnten nahezu alle impfwilligen und impffähigen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer geimpft werden. Registrierungen in dieser Gruppe sind weiterhin möglich. Von der Prioritätsgruppe 2 konnten bisher fast 170.000 der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen geimpft werden, weit mehr als 100.000 weitere – und damit nahezu alle bisher registrierten Personen dieser Gruppe – haben bereits einen Termin. Die Erstimpfungen dieser Gruppe sollen Mitte Mai abgeschlossen sein. Mehr als 57.000 Menschen, die aus beruflichen Gründen der Prioritätsgruppe 2 angehören, konnten ebenfalls bereits geimpft werden. Aus der Prioritätsgruppe 2 warten aktuell noch rund 140.000 Menschen mit Vorerkrankungen oder als Kontaktpersonen im Terminpool. Einem Großteil dieser Gruppe wird noch im Mai ein Impfangebot gemacht. In jedem Fall werden alle Personen noch im Mai einen Impftermin mitgeteilt bekommen.
Neue Regelungen in den Pflegeeinrichtungen
In den Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile rund 90 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner einen kompletten Impfschutz erhalten. Bei den Mitarbeitenden liegt die Quote bei mehr als 80 Prozent. In der Folge sind die Zahlen der Corona-Infektionen rapide zurückgegangen. Dies ermöglicht es, in einer neuen Landesverordnung Schutzmaßnahmen zurückzunehmen und das Leben in den Pflegeeinrichtungen wieder offener und gemeinschaftlicher zu gestalten.
„Ich bin sehr froh, dass wir besonders in diesem Bereich mit den Impfungen so schnell vorangekommen sind. Und dass wir deshalb unseren Liebsten, unseren Eltern, unseren Großeltern wieder einen Schritt zurück in ihre bekannte Normalität ermöglichen können“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wir haben immer betont, dass der Kampf gegen die Pandemie nicht nur der Kampf gegen das Virus, sondern auch der Kampf gegen die soziale Isolation ist.“ Gestaffelt werden die neuen Regelungen nach der Immunisierungsquote der Bewohnerschaft in der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Dies gliedert sich in drei Stufen: einer Immunisierungsquote unter 75 Prozent, einer Quote zwischen 75 und 90 Prozent und einer Quote von mehr als 90 Prozent. Ein Überblick zu den neuen Regelungen findet sich in diesem Dokument sowie – ebenfalls die Verordnung – unter www.corona.rlp.de.
28. April 2021
Schnelltestungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – weitere Öffnungszeiten in Morbach
Ab Montag, dem 3. Mai 2021 steht in Morbach ein regelmäßiges Testangebot im Rahmen des Projekts „Testen für Alle Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung. Das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr und des DRK wird ergänzt durch die Apotheke am Oberen Markt sowie durch den Sirona-Sports-Club. Die Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt:
BaldenauhalleMorbach, Janstraße 5, 54497 Morbach:
montags von 17:00 bis 20:00 Uhr
Sirona-Sports-Club, Erbachstraße49, 54497 Morbach:
mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
sowie samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Apotheke am Oberen Markt, Oberer Markt 4, 54497 Morbach:
montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.
Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufsnutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.
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