Covid-19 Pandemie

Aus gegebenem Anlass folgen hier wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Gemeinde Morbach. 

Wichtige Informationsquellen

Allgemeine Informationen

Informationen und Hilfen für Familien, Eltern und Kinder

Informationen und Hilfen für Unternehmen

Informationen für Gäste und Gastgeber

Aktuelle Beiträge

30. Juni 2022

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Kostenlose Bürgertests für vulnerable Gruppen und vereinfachte Absonderungsverordnung ab 30. Juni

Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen. Allerdings unter veränderten Bedingungen. So werden nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Dazu gehören etwa Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen.
„Es ist uns wichtig auch weiterhin den Menschen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit auf einen Bürgertest zu gewährleisten. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig uneingeschränkt alle zu testen. Daher begrüße ich die Entscheidung des Bundes sich in der geänderten Coronavirus-Testverordnung auf den Schutz der vulnerablen Gruppen zu konzentrieren“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Die Kosten für die Testungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen werden umfassend vom Bund übernommen. Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus keine weiteren Personengruppen substituieren. Die neue Testverordnung des Bundes tritt am 30. Juni 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich den 25. November 2022.

Bürgerinnen und Bürger, die zu einer der berechtigten Gruppe gehören, können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und einer Selbstauskunft die kostenlosen Testungen weiterhin wahrnehmen. Die entsprechenden Vordrucke zur Selbstauskunft erhalten Sie von der jeweiligen Teststelle. Eine Liste aller Teststellen in Rheinland-Pfalz findet sich auf der interaktiven Karte unter covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.

Auf Grund der vom Bund geänderten Testverordnung musste eine Anpassung der erst in der vergangenen Woche verlängerten Absonderungsverordnung erfolgen. Bislang durften Beschäftigte von bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Einrichtung nach Beendigung einer Absonderung nur wieder betreten und ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie einen durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführten PoC-Antigentest mit negativem Ergebnis vorweisen können. Diese Regelung findet sich in der ab dem 30. Juni 2022 geltenden Absonderungsverordnung nicht mehr wieder, da solche Antigentests nicht mehr unter die kostenlosen Bürgertests fallen. Es wird den betroffenen Einrichtungen aber weiterhin empfohlen, freiwillig ihre aus der Absonderung zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels der den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Antigen-Tests zu testen, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen möglichst gering zu halten.

24. Mai 2022

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02. Mai 2022

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26. April 2022

Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen – Isolation nach positivem Corona-Test im Regelfall nur noch fünf Tage

Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Ab dem 1. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei künftig nicht mehr notwendig.
Zugleich werden ab dem Wochenende die Gesundheitsämter zum gesetzlichen Regelfall der Infektionsmeldungen zurückgehen und die Fälle und Inzidenzzahlen nur noch werktäglich melden.

„Der Gipfel der Omikron-Welle ist überschritten. Daran ändert auch der aktuelle Anstieg der gemeldeten Fälle nichts: Die aktuellen Prognosen des Frauenhofer ITWM zu den Infektionszahlen gehen davon aus, dass wir mit einem deutlichen Rückgang der 7-Tage-Inzidenz rechnen dürfen. Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend. Diese Aussicht erlaubt es uns, optimistisch auf den Sommer zu blicken. Wir werden im Sommer weiterstgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung. Die entsprechend geänderten Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. Mai.

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03. April 2022

Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 01. April 2022 (gilt ab dem 03. April 2022)

31. März 2022

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30. März 2022

Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine Hotspot-Regelung

In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.

Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen.

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28. März 2022

 Testzentrum Morbach – Öffnungszeiten an Ostern

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25. März 2022

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24. März 2022

Geänderte Öffnungszeiten des Impfzentrums Bernkastel-Wittlich

Ab Montag dem 28. März 2022 werden die Öffnungszeiten des Impfzentrums in Wittlich angepasst. Zukünftig finden mittwochs keine Impfungen statt. Impfungen für 5- bis 11-jährige Kinder werden freitags in der Zeit von 16:00 bis 18.00 Uhr angeboten.

Montags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen ohne Termin
Nuvaxovid-Impfung möglich

Dienstags, 8:30 Uhr – 14:00 Uhr
Impfen mit Termin

Mittwochs geschlossen

Donnerstags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen ohne Termin

Freitags, 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Impfen mit Termin
Kinderimpfen von
16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Eine Terminvergabe ist online unter www.impftermin.rlp.de oder telefonisch unter 0800-5758100 möglich.

21. März 2022

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18. März 2022

Zweiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) vom 17. März 2022 (gilt ab dem 18. März 2022)

 

03. März 2022

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen. Sie werden noch heute verkündet und am Freitag in Kraft treten.

In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab übermorgen die 3G Regel. Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden. Etwas strenger wird es noch in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrich-tungen sein: Hier gilt die 2Gplus-Regel. Die Regelungen für Krankenhäuser bleiben zum Schutz der vulnerablen Personen unverändert.

Veranstaltungen
Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden können unter 3G stattfinden. Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bei Veranstaltungen ab 250 Teilnehmende, wenn für den überwiegenden Teil der Veranstaltung keine festen Plätze eingenommen werden. Die Maskenpflicht entfällt, wenn bei der Veranstaltung feste Plätze einge-nommen werden oder beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Für größere (mehr als 2.000 Teilnehmende) Veranstaltungen gilt 2G – mit Ausnahme für nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber über einen aktuellen Testnachweis verfügen müssen.

Obergrenze für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Menschen in geschlossenen Räumen: höchstens 60 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als insgesamt 6.000 Personen. Obergrenze für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Menschen im Freien: 75 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als insgesamt 25.000 Personen. Clubs und Diskotheken dürfen unter 2G+ wieder öffnen (waren seit dem 23. Dezember geschlossen).

Gottesdienste
Erleichterungen gibt es auch für den Besuch von Gottesdiensten. Hier entfällt die Testpflicht (Wegfall 3G). Es gilt weiterhin die Maskenpflicht außer für Geistliche sowie Lektorinnen, Vorbeter, Kantorinnen, Vorsänger, Musikerinnen.

Dienstleistungen
Für nicht körpernahe Dienstleistungen gilt nur noch für Kundinnen und Kunden Abstandsgebot und Maskenpflicht (Für den Dienstleister gilt die betriebliche 3G-Regelung).

Für körpernahe Dienstleistungen (Friseur etc.) gilt nun 3G (zuvor 2G). Zudem gilt hier die Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden und den Dienstleister, es sei denn, sie kann wegen der Art der Dienstleistung nicht getragen werden. Für körpernahe Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden kann. Es gilt kein 3G.

Für nicht körpernahe Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, gelten für Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht. Für Rehabilitationssport und Funktionstraining bestehen keine gesonderten Schutzmaßnahmen.

Für das Prostitutionsgewerbe gilt nun die 3G-Regelung (zuvor 2G+).

Gastronomie und Hotellerie
In der Gastronomie gilt 3G (zuvor 2G+). Nach Innen- und Außengastronomie wird nicht mehr unterschieden. Die Maskenpflicht gilt nur für Abholsituationen. In der Hotellerie gilt 3G (zuvor 2G+). Die Maskenpflicht entfällt. Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden.

Sport
Im Sport gelten im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen 3G (zuvor 2G+ im Innenbereich und Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Außenbereich). In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen gilt 3G (zuvor 2G+). Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl entfällt. Die Regelungen für den Profi- und Spitzensport entfallen in Gänze. Auch hier gilt nun die 3G-Regel. Bisher war lediglich das Erstellen von Hygienekonzepten durch die Sportfachverbände erforderlich.

Freizeit
Für Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und Zoos gilt 3G. Die Maskenpflicht entfällt. Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl entfällt.

Hochschulen
An Hochschulen gilt für den Präsenzbetrieb weiterhin 3G. Die Maskenpflicht entfällt; die Hochschulen können allerdings selbst entscheiden, ob und wo sie eine Maskenpflicht vorsehen, beispielsweise bei besonders großen Vorlesungen.

Kultur
Für den gesamten Kulturbereich (Museen, Theater, Kinos, Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur, etc.) gilt 3G. 

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16. Februar 2022

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität

„Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt.“

Dreischritt

„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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14. Februar 2022

Zweite Auffrischungsimpfung im Impfzentrum möglich

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen. Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen, die in Pflegeeinrichtung wohnen oder betreut werden, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen ist die Möglichkeit einer zweiten Auffrischungsimpfung gegeben. Die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt im Abstand von drei Monaten nach der ersten Auffrischungsimpfung.

Neben dem Impfdokument ist als Nachweis für die Impfberechtigung bei einer Immunschwäche das Attest eines Arztes vorzulegen. Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, müssen eine Arbeitgeber-Bescheinigung und Bewohner bzw. Betreute einer Pflegeeinrichtung eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen.

Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre werden folgende Zeiten angeboten:

montags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin

dienstags, 08:30 – 16:00 Uhr, Impfen mit Termine

donnerstags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin

freitags, 14:00 bis 20:00 Uhr, Impfen mit Termin

Kinder von 5 bis 11 Jahre können mittwochs, 14:00 – 18:00 Uhr, mit Termin durch Kinderärzte geimpft werden.

Die Terminreservierung ist online unter impftermin.rlp.de oder über die Hotline 0800 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.

Für COVID-19 Positive, deren Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen hat die Kreisverwaltung hier ein Informationsblatt online gestellt, in dem alle wesentlichen Informationen zu Verhaltensweisen und eventuellen Quarantänezeiten zusammengestellt sind. Das Informationsblatt wird aufgrund der dynamischen Lage immer wieder aktualisiert.

09. Februar 2022

Neue Öffnungszeiten im Wittlicher Impfzentrum

Ab dem 9. Februar hat das Wittlicher Impfzentrum geänderte Öffnungszeiten. Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre werden folgende Zeiten angeboten:

montags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
dienstags, 08:30 – 16:00 Uhr, Impfen mit Termine
donnerstags, 14:00 – 20:00 Uhr, offenes Impfen ohne Termin
freitags, 14:00 bis 20:00 Uhr, Impfen mit Termin

Kinder von 5 bis 11 Jahre können mittwochs, 14:00 – 18:00 Uhr, mit Termin durch Kinderärzte geimpft werden.

Die Terminreservierung ist online unter impftermin.rlp.de oder über die Hotline 0800 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.

Für COVID-19 Positive, deren Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen hat die Kreisverwaltung hier ein Informationsblatt online gestellt, in dem alle wesentlichen Informationen zu Verhaltensweisen und eventuellen Quarantänezeiten zusammengestellt. Das Informationsblatt wird aufgrund der dynamischen Lage immer wieder aktualisiert.

08. Februar 2022

Impf-Auftakt in Apotheken: 70 weitere Impfangebote in Rheinland-Pfalz

„Wir kämpfen weiterhin um jede Impfung. Mit dem Start der ergänzenden Impfkampagne in Apotheken werden die Angebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die landeseigenen Impfangebote erneut verstärkt. Unser Ziel ist es, die Menschen wohnortnah zu erreichen,“ so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.

„Die Impfbusse haben sich dafür bereits als unbürokratisches und wohnortnahes rheinland-pfälzisches Erfolgsprojekt bewährt. Apotheken kommen seit heute neben den Hausärztinnen und Hausärzten als eine neue Anlaufstelle hinzu. Mein herzlicher Dank gilt der Landesapothekerkammer und allen Apothekerinnen und Apothekern für ihren Einsatz.“

Knapp 70 Apothekenstandorte in Rheinland-Pfalz unterstützen ab sofort aktiv die Impfkampagne. Alle Informationen zu den impfbereiten Apotheken finden sich unter www.mein-apothekenmanager.de.

Die Coronaschutzimpfung wird für Personen ab fünf Jahren empfohlen. Termine können über das Impfportal www.impftermin.rlp.de oder die Hotline 0800 / 57 58 100 vereinbart werden. Booster-Impfungen sind grundsätzlich an allen Anlaufstellen der Landesregierung drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich. Das Impfangebot umfasst in Rheinland-Pfalz die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, neun reaktivierte Impfzentren, Impfstellen an Krankenhausstandorten sowie weitere kommunale Impfstellen. Zudem sind zwölf Impfbusse weiter flächendeckend und wohnortnah im Einsatz. Eine Übersicht der Impfangebote findet sich unter: www.corona.rlp.de/de/impfen.

28. Januar 2022

Kontaktnachverfolgung fällt ab 31.1. weitestgehend weg – Anpassungen bei den Absonderungsregeln

Am 28. Januar wurde die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) verkündet. Sie wird am Montag in Kraft treten und bis zum 28. Februar gültig sein. Darüber hinaus tritt die neue Absonderungsverordnung am morgigen Samstag in Kraft. „Die Omikron-Variante ist auf dem Vormarsch und seit etwa vier Wochen im Land auch vorherrschende Variante. Die Infektionen erreichen seitdem bisher noch nicht dagewesene Dimensionen. Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist gerade in dieser Woche deutlich gestiegen.

Allerdings steigt die Krankenhausbelastung bisher nicht analog zu den Fallzahlen. Dies zeigt deutlich: Impfen wirkt und verhindert vor allem schwere Verläufe. Unsere Impfkampagne hat darüber hinaus Anfang der Woche einen neuen Baustein hinzubekommen. Seit letztem Montag können sich die Menschen im Land für Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff registrieren – mehr als 9.100 Anmeldungen (Stand heute 07.00 Uhr) sind seitdem eingegangen. Die Impfungen sollen Ende Februar starten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Impfkampagne werde weiter fortgesetzt, noch immer seien nicht genug Menschen vor allem ab einem Alter von 60 Jahren geimpft. Es sei gerade jene Gruppe, die zur Zeit in Krankenhäusern behandelt werden müssten.

„Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Regelungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, so der Minister. Ab der kommenden Woche müsse man daher seine Kontaktdaten beispielsweise in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert.

Die wichtigsten Neuregelungen in den Verordnungen:

Schulen: Zur Absonderung verpflichtet werden nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte. Der Rest der Lerngruppe testet sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst. Die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wird in Schulen von zwei auf drei Testungen erhöht.

Kindertagesstätten: Bei Auftreten einer Infektion in Kindertagesstätten haben sich alle Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Gruppe und Kohorte abzusondern. Die Quarantäne kann am Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mittels PoC-Test durch geschultes Personal mit negativem Ergebnis beendet werden.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Auch Infizierte, die Beschäftigte von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, können die Absonderung nach dem siebten Tag mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Die bisherige Verpflichtung zu einem PCR-Test entfällt.

Bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes wie beispielsweise Demonstrationen sind Abstandsgebot und Maskenpflicht nun ausdrücklich vorgesehen.

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21. Januar 2022

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 20.01.2022

Bis Donnerstag, 20.01.2022, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 6.951 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 608 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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17. Januar 2022

Ausnahmen bei Testpflicht für Gastronomie und kürzere Quarantänezeiten

Seit vergangenem Freitag gelten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Zeiten der Quarantäne wurden gekürzt und der Besuch in der Gastronomie ist nun für frisch geimpfte oder genesene Personen einfacher möglich.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, sind ab sofort von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Impfung oder Erkrankung müssen dabei weniger als drei Monate zurückliegen.

Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen qualifizierten Schnelltest kann bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation beendet werden.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründet die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante einen milderen Krankheitsverlauf zeigen. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schüler sowie Kinder in der Betreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder AntigenSchnelltest beendet werden.

Bei Besuchen in der Gastronomie werden im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch geimpft oder genesen sind, von der Testpflicht befreit. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

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14. Januar 2022

Neuregelung der Quarantäne und Anpassung der 2GPlus-Test-Regel

Der Bundesrat hat heute auch mit Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Für das Land hat Gesundheitsminister Clemens Hoch an der Sitzung in Berlin teilgenommen. „Es ist wichtig, dass vor allem mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur nun bundeseinheitliche Regelungen getroffen wurden, um den öffentlichen Betrieb auch in der Omikron-Welle aufrechterhalten zu können.

Andere Länder, in denen bereits länger die Omikron-Variante vorherrschend ist, verzeichnen Infektionen auf Rekordniveau mit gleichzeitig hoch dynamischen Inzidenzentwicklung. Der damit verbundenen Zunahme von angeordneter Isolation und Quarantäne und der Gefahr von massiven Personalausfällen treten wir entgegen und minimieren die Gefährdung wichtiger Versorgungsbereiche“, sagte Hoch im Anschluss an die Beratungen der Länderkammer. Weitere Anpassungen in den Rechtsverordnungen des Landes seien zunächst nicht erforderlich, da Rheinland-Pfalz alles Notwendige bereits vorbereitet und erlassen habe. Sowohl die neue Absonderungsverordnung des Landes als auch die Änderungsverordnung zur 29. Corona-Bekämpfungsverordnung seien bereits am heutigen Freitag in Kraft getreten.

Im Land gelten seit heute folgende neue Regelungen:

Neuregelung der Quarantäne

Die Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können, oder frisch doppelt geimpft oder genesen (Zeitraum von drei Monaten) oder geimpfte Genesene sind, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich darüber hinaus nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle freitesten lassen. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.

Zum Schutz der Versorgung von vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann für die Beschäftigten die Freitestung nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test und nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege die als enge Kontaktpersonen eingestuft worden sind, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- Test oder einen bei einer Testeinrichtung vorgenommenen Antigen-Schnelltest beendet werden.

Anpassung der „2G-plus“-Regel in der Corona-Bekämpfungsverordnung

„Angesichts der Omikron-Variante, die sich rasend schnell ausbreitet und die Fallzahlen stark steigen lässt, bleiben Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-plus-Regelung, unerlässlich. Gut, dass „2G-plus“ jetzt endlich auch bundesweit Anwendung finden wird“, betonte der Gesundheitsminister. Im Vorgriff auf die Entscheidung des Bundesrates heute ist die in Rheinland-Pfalz schon seit Wochen geltende 2G-plus-Regel in der Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls angepasst worden. Die Testpflicht entfällt demnach nicht nur für Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sondern auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sowie geimpfte Genesene.

Weitere Infos

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13. Januar 2022

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 13.01.2022

Bis Donnerstag, 13.01.2022, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 6.343 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 332 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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04. Januar 2022

Impfungen für Kinder in Wittlich möglich

Das kommunale Impfzentrum in Wittlich bietet ab dem 12. Januar 2022 die Möglichkeit, Kinder zwischen 5 und 11 Jahren, impfen zu lassen. Die Impfungen sind jeweils mittwochs ab dem 12.01.2022 von 14 Uhr bis 17:30 Uhr möglich. Im Januar erfolgen die Impfungen ohne Terminvereinbarung. Ab Februar ist eine Terminierung über die Internetseite des Landes (https://impftermin.rlp.de/termin/) notwendig.

Zu den Impfterminen ist ein Kinderarzt in der Impfstelle anwesend.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 Kindern zwischen 5 und 11 Jahren, die Vorerkrankungen haben oder Kontakt mit Menschen haben, die sich nicht selbst ausreichend durch eine Impfung schützen können. Darüber hinaus können sich aber auch alle anderen Kinder in dieser Altersgruppe impfen lassen, sofern sie und ihre Eltern dies wünschen.

03. Januar 2022

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
in der Biergasse 3 in Morbach (ehemals Kruel, neben Café Heimat)

Öffnungszeiten:
montags –freitags von 8:30 bis 10:30 Uhr und von 16:30 bis 18:30 Uhr
samstags und sonntags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um vorherige Registrierung des QR-Codes und das Bereithalten des Personalausweises.

Das Team der Teststelle Morbach

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22. Dezember 2021

Mit Boostern und Schutzmaßnahmen rüstet Rheinland-Pfalz sich gegen Omikron – Appell an die Bevölkerung: Getestet und im kleinen Kreis Weihnachten und Silvester feiern

„Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Wir handeln jetzt, um zu verhindern, dass es durch zu viele Infektionen und Quarantänefälle zu so großen Mitarbeiterausfällen kommt, dass die Arbeitsfähigkeit in Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-; Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist. Die Impfkampagne wird in Rheinland-Pfalz auch an den Tagen zwischen den Jahren auf Hochtouren weiterlaufen“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Die Landesregierung bereitet alles vor, um für den schlimmsten Fall gerüstet zu sein. Darauf können die Menschen in Rheinland-Pfalz vertrauen“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werde die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung umsetzen, den weiteren Ausbau der Impfkampagne forcieren und Wirtschaftshilfen bereitstellen. Die Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen werde die Polizei genau beobachten, um Bedrohungen und Einschüchterungsversuche konsequent zu unterbinden.

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Das ändert sich mit der neuen Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab dem 23.12.2021 in Kraft tritt:

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich
Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ab sofort ohne Zuschauer statt. Ab Donnerstag werden mit der neuen Corona-Verordnung Clubs und Discotheken in Rheinland-Pfalz schließen.

Überbrückungshilfen
Unternehmerinnen und Unternehmer können die Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betrieblichen Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent dieser Kosten. Ab Januar greift die Überbrückungshilfe IV, deren konkrete Ausgestaltung aktuell der Bund entwirft. 

Omicron
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16. Dezember 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 16.12.2021

Bis Donnerstag, 16.12.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 5.466 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 247 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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10. Dezember 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Öffnungszeiten über die Feiertage

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
in der Biergasse 3 in Morbach (ehemals Kruel, neben Café Heimat)

Öffnungszeiten:
montags –freitags von 8:30 bis 10:30 Uhr und von 16:30 bis 18:30 Uhr
samstags und sonntags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten über die Feiertage

Wir sind über die Feiertage jeden Tag von 9:00-12:00 Uhr da!
Heiligabend: 9:00-12:00 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag: 9:00-12:00 Uhr
2. Weihnachtsfeiertag: 9:00-12.00 Uhr
Silvester: 9:00-12.00 Uhr
Neujahr: 9:00-12.00 Uhr

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um vorherige Registrierung des QR-Codes und das Bereithalten des Personalausweises.

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09. Dezember 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 09.12.2021

Bis Donnerstag, 09.12.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 5.219 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 241 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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07. Dezember 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
in der Biergasse 3 in Morbach (ehemals Kruel, neben Café Heimat)

Nochmals erweiterte Öffnungszeiten:
montags –freitags von 8:30 bis 10:30 Uhr und von 16:30 bis 18:30 Uhr
samstags und sonntags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Neuer Standort Biergasse 3

Ab dem 11.12 werden wir die Teststelle samstags und sonntags bereits um 9:00 Uhr öffnen.

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um vorherige Registrierung des QR- Codes und das Bereithalten des Personalausweises.

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06. Dezember 2021

Impfzentrum Wittlich öffnet wieder – Ab 13. Dezember nur mit Termin

Das Impfzentrum in Wittlich startete diese Woche zunächst ohne Terminvergabe. Ab Montag, dem 13. Dezember ist eine Impfung nur noch mit Termin möglich. Eine Terminregistrierungen ist ab sofort auf https://impftermin.rlp.de/ sowie über die Hotline 0800 / 57 58 100 (Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr und Sa – So 9:00 – 16:00 Uhr) möglich.

Das Wittlicher Impfzentrum, Schlossstraße 31 in Wittlich hat montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie samstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Biontech für Unter-30-jährige sowie Moderna für 1., 2. oder Booster-Impfungen. Zum Termin sind Personalausweis und soweit vorhanden Impfausweis mitzubringen.

03. Dezember 2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sonder-Sitzung die Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung. Die Verordnung wird heute im Laufe des Abends verkündet und tritt morgen in Kraft.

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

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02. Dezember 2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel gefasst haben. „Die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. In vielen Regionen geraten Krankenhäuser an die Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird. Die heutigen Beschlüsse stellen eine wichtige Ergänzung zu unserer Landesverordnung dar, die wir am Dienstag im Kabinett beschlossen haben“, sagte die Ministerpräsidentin nach der heutigen Bund-Länder-Schalte. Große Hoffnung setze sie in den neuen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt, der bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung unterstützen solle. „Ich hatte heute vor der Ministerpräsidentenkonferenz einen ‚Runden Tisch Impfen‘ in der Staatskanzlei, dabei hat sich ganz klar gezeigt, dass wir sehr schnell, agil und auch unkonventionell Schutzimpfungen ermöglichen müssen, und dafür brauchen wir eine verlässliche Impfstofflieferung.“

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02. Dezember 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 02.12.2021

Bis Donnerstag, 02.12.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 4.978 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 328 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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29. November 2021

Impfzentrum Wittlich öffnet wieder

Auf Initiative von Landrat Gregor Eibes wird das Impfzentrum, Schlossstraße 31 in Wittlich wieder geöffnet. Spätestens ab Montag, dem 6. Dezember können sich die Bürgerinnen und Bürger ohne Terminanmeldung impfen lassen.

Das Impfzentrum wird montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags und freitags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr von 16.00 Uhr öffnen. „Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes das Impfzentrum wieder öffnen können und hoffe, dass von diesem Angebot rege Gebrauch gemacht wird.“ so Landrat Gregor Eibes.

Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Biontech für unter-30-jährige sowie Moderna. Zum Termin sind Personalausweis und soweit vorhanden Impfausweis mitzubringen.

26. November 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 25.11.2021

Bis Donnerstag, 25.11.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 4650 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 291 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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24. November 2021

Neue Corona-Verordnung regelt Maßnahmen wieder landesweit

Ab heute gilt landesweit die neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie setzt auf landesweit einheitliche Regeln, auf eine Unterscheidung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten wird verzichtet.

In Innenräumen gilt für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Zahlreiche Aktivitäten und Besuche sind somit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Da der Landesregierung die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben sehr wichtig ist, wird es dazu Ausnahmen geben. So sind Kinder unter 12 generell davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gilt die „3G“-Regel. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest sein.

Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht, wenn Abstand nicht sicher eingehalten werden kann sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen. Hochschulen bleiben im 3G-Präsenzbetrieb mit angepassten Lösungen für jede Hochschule. In Schulen wird es künftig zwei anlasslose Tests pro Woche geben. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen.

Die wichtigsten Eckpunkte der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung

Ablösung bisheriges Warnstufensystem: Das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf ein Versorgungsgebiet) und „Anteil Intensivbetten“ (prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten in RP) wird nicht fortgeführt. Stattdessen ist nach der neuen Verordnung nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospiltalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen: Die bisherige Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, mit tagesaktuellem Test auf das Tragen einer Maske zu verzichten, wird eingeschränkt: Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn diese geimpfte oder genesene Personen sind (ohne dass dann allerdings ein tagesaktueller Test vorgelegt werden muss).

Änderungen bei Testpflicht: Die in der Verordnung an verschiedenen Stellen angeordnete Testpflicht kann nur erfüllt werden durch Vornahme eines (professionellen) Schnelltests durch geschultes Personal (und keinen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest mehr) oder durch einen PCR-Test.

Ausnahme (hier auch Selbsttests unter Aufsicht möglich):

Testungen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre
Testung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, diese ist aber nicht in der 28. CoBeLVO sondern in § 28 b IfSG geregelt.

Einführung 2G-Regelung: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesene oder geimpfte Personen sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (hierfür muss eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorgelegt werden) sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt. In beiden Ausnahmefällen müssen die entsprechenden Personen dann aber einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).

Die 2G-Regelung gilt in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen mit Einlasskontrolle
  • Innengastronomie (Ausnahme: Kantinen und Mensen sowie Versorgung von Berufskraftfahrern in Autobahnraststätten)
  • in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen
  • Teilnahme an Reisebus- oder Schiffsreisen
  • für Kunden bei körpernahen Dienstleistungen (außer Reha-Sport und Dienstleitungen aus medizinischen Gründen)
  • für Kunden bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen
  • Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
  • Innenbereich von Schwimmbädern, Thermen und Saunen
  • Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
  • Innenbereich von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten u.ä.
  • außerschulische Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
  • Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
  • Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten

Sonderregelung für standesamtliche Trauungen: Hier gilt die 2G-Regelung nicht. Es gelten hier die Testpflicht und – außer für die Eheschließenden – die Maskenpflicht.

Testpflicht bei Prüfungen und an Hochschulen: Bei Prüfungen (auch im Hochschulbereich) gilt jetzt auch die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Studierende an Hochschulen, die nicht genesene oder geimpfte Personen sind, müssen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Die bisherige Privilegierung, dass der Testnachweis auch vom Vortag sein darf, ist entfallen.

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24. November 2021

Mobiles DRK-Team kommt nach Morbach – Impfen ohne Voranmeldung möglich!

Der Impfbus kommt nach Morbach! Für alle und ohne Anmeldung!

Impfungen sind und bleiben der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wer sich impfen lassen möchte, hat in den kommenden Wochen die Möglichkeit dazu. Es sind Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen möglich.

Das mobile Impfteam des DRK-Landesverbands Rheinland Pfalz e. V. kommt für verschiedene Termine nach Morbach in die Baldenauhalle.

Die Impfung findet ohne Voranmeldung statt – lediglich der Personalausweis wird benötigt.

Verimpft wird das Vakzin von Biontech. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können sich impfen lassen, sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Registrierung erfolgt direkt vor Ort.

Das vertrauliche Aufklärungsgespräch findet geschützt mit dem Impfarzt statt, danach folgt die Impfung. Im Anschluss bleiben die Impflinge 15 Minuten zur Beobachtung und erhalten danach den Impfnachweis.

Geimpft wird an folgenden Terminen – jeweils im Zeitraum von 9 bis 17 Uhr:


Montag, 29. November 2021

Samstag, 04. Dezember 2021

Donnerstag, 09. Dezember 2021

Mittwoch, 15. Dezember 2021

Dienstag, 21. Dezember 2021


Wichtig: Ausweis nicht vergessen! Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate zurückliegt, eine kostenlose Auffrischungsimpfung geben lassen. Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten ab vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten.

Da die Impfbusse nicht stufenlos zugänglich sind, ermöglichen wir mit der Baldenauhalle einen barrierefreien Zugang zur Impfung. Alle Termine finden daher in den Räumlichkeiten der Baldenauhalle, Jahnstraße 5, 54497 Morbach, statt.

22. November 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Wiedereröffnung der Teststelle am 26.11.2021 in der Biergasse 3 in Morbach

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
in der Biergasse 3 in Morbach (ehemals Kruel, neben Café Heimat)

Öffnungszeiten:
montags –freitags von 16.30 bis 18.30 Uhr
samstags und sonntags von 10:00 bis 12:00 Uhr

Neuer Standort Biergasse 3

Zum 26.11.2021 werden wir wieder den Betrieb unserer Teststelle aufnehmen. Die Teststelle befindet sich ab sofort in der Biergasse 3 in den ehemaligen Räumen der Firma Kruel. Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um vorherige Registrierung des QR- Codes und das Bereithalten des Personalausweises.

18. November 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 18.11.2021

Bis Donnerstag, 18.11.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 4359 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 142 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten.

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17. November 2021

Anpassung der Teststrategie an den Schulen

An den Schulen in Rheinland-Pfalz wird weiter engmaschig getestet. Ab dem 22. November wird sich die Zahl der regelmäßigen anlasslosen Tests an der aktuellen Infektionslage orientieren, wie sie im Warnstufenplan des Rheinland-Pfalz definiert ist: In Warnstufe 1 testen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche, jeweils am Montag oder am ersten Tag des Schulbesuchs, in Warnstufe 2 gibt es dann zwei Tests pro Woche, in Warnstufe 3 drei Tests pro Woche. Zudem müssen sich im Falle einer Infektion auch weiterhin alle Mitglieder derselben Lerngruppe sofort täglich und zwar fünf Tage lang testen und im selben Zeitraum auch im Unterricht Masken tragen.

Um die Schutzwirkung in den besonders kritischen Phasen nach den Ferien zu verstärken, werden nach den Weihnachts- und Winterferien erneut Präventionswochen abgehalten. Das bedeutet konkret: In den beiden Wochen ab dem 3. Januar wird auch in Warnstufe 1 zweimal pro Woche anlasslos getestet. Nach den Winterferien gibt es in der kurzen Schulwoche nach Aschermittwoch (2. März) einen Test, in der folgenden Woche ab dem 7. März noch einmal zwei anlasslose Tests – auch das alles in der Warnstufe 1

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16. November 2021

Land bewegt sich in Richtung 2G – Impfzentren ergänzen bestehendes Impfangebot im Land ab der kommenden Woche

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute beschlossen, das Warnstufenkonzept des Landes enger zu fassen. In der kommenden 28. Corona-Bekämpfungsverordnung wird es weniger Teilhabemöglichkeiten für ungeimpfte Menschen am gesellschaftlichen Leben geben. Zudem wird der Warnstufen-Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ sich künftig nicht mehr nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz richten, sondern die entsprechenden Werte in absoluten Zahlen, also den tatsächlich belegten Betten, angeben.

„Die Lage bleibt dynamisch und ernst. Ich kann verstehen, wenn Menschen sich Sorgen machen und Angst haben vor erneuten Infektionen, Verlusten und Beschränkungen. Viele in diesem Land arbeiten rund um die Uhr sehr hart dafür, dass diese Bugwelle gebrochen wird. Wir danken unseren Ärztinnen und Ärzten, die täglich impfen, um noch mehr Menschen zu schützen. Wir sind einmal mehr in der Situation, dass wir das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren müssen. Deshalb schärfen wir nun unser Warnkonzept nach“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die neue Verordnung soll nach der Bund-Länder-Schalte am Donnerstag über die heutigen Beschlüsse hinaus angepasst und dann zum Ende Woche veröffentlicht werden, damit sie am kommenden Montag in Kraft treten kann.

Geplante Änderungen der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (Auszug):

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind in Warnstufe 2 nur noch 50 (statt bisher 100) nicht-immunisierte Personen zugelassen. In Warnstufe 3 wird 2G gelten. Es muss sowohl Abstand eingehalten und eine Maske am Platz getragen werden.
  • Im Innenbereich gastronomischer Einrichtungen dürfen nur noch höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen gleichzeitig anwesend sein. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl auf fünf Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 gilt die 2G-Regel.
  • Bei Sport und Laienkultur dürfen in Warnstufe 2 nur noch 5 nicht-immunisierte Personen teilnehmen. In Warnstufe 3 gilt 2G. Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gilt für 2G (25 Jugendliche für Sport zugelassen).
  • Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nun die Testpflicht für ungeimpfte Personen.

Impfzentren ergänzen Impfangebot im Land

Acht der neun Impfzentren im Standby-Betrieb werden ab der kommenden Woche (24.11.) wieder ihren Betrieb aufnehmen. Geplant ist ein einfaches Verfahren der Terminanmeldung über das Portal auf www.impftermin.rlp.de. Anmeldungen sollen ab dem 18. November 2021 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen mit einem verstärkten Einsatz von Impfbussen in den Einzugsgebieten der 23 Kommunen, deren Impfzentrum nicht mehr bestehen, möglichen Lücken geschlossen werden. Voraussichtlich zum 1. Dezember 2021 werden insgesamt zwölf Impfbusse eingesetzt sein.

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11. November 2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Bernkastel-Wittlich am 11.11.2021

Bis Donnerstag, 11.11.2021, 14 Uhr verzeichnete das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 4217 COVID-19-Fälle seit Beginn der Pandemie. Somit sind innerhalb der letzten sieben Tage 130 neue Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgetreten. 

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11. November 2021

Gesundheitsminister Clemens Hoch stellt 5-Punkte-Plan für Auffrischungsimpfung vor – Mindestens 18 Krankenhausstandorte impfen künftig zusätzlich – Impfbusangebote werden ausgebaut

Gesundheitsminister Clemens Hoch hat heute gemeinsam mit dem Impfkoordinator des Landes, Daniel Stich, seinen 5-Punkte Plan vorgestellt, mit dem die Impfkampagne vor allem im Bereich der Booster-Impfung weiter verstärkt werden soll. „Die Pandemie ist noch nicht zu Ende und impfen bleibt der Weg aus diesem Ausnahmezustand. Aber wir wussten immer, dass dieser Weg schwierig sein wird, gerade in den kommenden Wintermonaten. Zahlreiche Menschen verfügen mittlerweile über einen Impfschutz, aber es gibt immer noch rund 20 Prozent, die nicht geimpft sind. Hier entstehen die Infektionsketten und wir müssen vor allem die vulnerablen Gruppen schützen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Der 5-Punkte-Plan werde zu diesem Schutz erheblich beitragen.

Konkret seien (1) die Alten- und Pflegeheime für die Boosterimpfung sensibilisiert worden. Kurzfristig wurden (2) mobile Impfteams organisiert, die vor Ort bei den Auffrischungsimpfungen unterstützen konnten. Zudem wurden (3) alle über 70-Jährigen angeschrieben und erhalten bis Ende der Woche ein Schreiben mit der Bitte, sich impfen zu lassen, so noch nicht geschehen oder direkt eine Booster—Impfung zu prüfen. Bis Jahresende werde (4) die Zahl der Impfbusse verdoppelt, so dass bis zu 500 Termine angeboten werden können.

Für den fünften Punkt konnten 18 Krankenhaus Standorte im Land gefunden werden, bei denen ohne Terminvergabe niederschwellig geimpft würde: „Wir wollten mindestens zehn Standorte finden. 18 starten schon ab der kommenden Woche. Weitere Standorte werden im Laufe des Prozesses ebenfalls einsteigen. Das ist ein tolles Signal aus der Krankenhausfamilie und dafür sage ich ganz herzlichen Dank“, so der Gesundheitsminister. Im ganzen Land könnten nun Menschen völlig unkompliziert zusätzliche Impfangebote erhalten und wahrnehmen. „Wir befinden uns aktuell im ganzen Land noch in der Warnstufe 1. Angesichts der Dynamik droht jedoch Warnstufe 2. Das Gesundheitssystem ist belastet aber noch nicht überlastet“, so der Minister.

Krankenhausstandorte im Versorgungsgebiet Trier

  1. Marienhaus Klinikum St. Josef Hermeskeil
  2. Marienhaus Klinikum Eifel, Krankenhausstandort Clemens-August-Krankenhaus Bitburg
  3. Marienhaus Klinikum Eifel, Krankenhausstandort St. Elisabeth Gerolstein
  4. Mutterhaus der Borromäerinnen

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03. November 2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsminister Clemens Hoch: Mehr Schutz für Alten- und Pflegheime – Boosterimpfungen steigern – Weniger Beschränkungen im Freien

Der Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese gilt ab Montag, den 8. November. Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell sehe man eine Pandemie der Ungeimpften.

Die Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:

Allgemeines
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.

Weniger Beschränkungen im Freien
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, d.h. ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.

Klare Regeln für den Innenbereich
In den übrigen Bereichen (z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.

Hotellerie
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.

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12. Oktober 2021

Corona-Schnelltests für Menschen ohne Symptome

Bisher konnten sich alle Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem POC-Schnelltest auf Corona testen lassen. Dieses Angebot wurde ab dem 11. Oktober 2021 eingeschränkt. Das kostenfreie Testangebot gilt nun nur noch für folgende Personen:

  • Kinder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nachweis durch amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass).
  • Schwangere. Nachweis durch Mutterpass.
  • Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Nachweis durch Studienbescheinigung und Impfpass.
  • Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht geimpft werden können. Nachweis durch ärztliches Zeugnis mit Name, Anschrift, Geburtsdatum der Person und ausstellende Stelle.
  • Positiv Getestete zum Ende der Absonderung. Nachweis durch positiven PCR-Test, nicht älter als 21 Tage.
  • Kontaktpersonen zu einem positiven Fall, Nennung des Indexfalls und Zeitpunkt des letzten Kontaktes (maximal 2 Tage vor positiver PCR-Testung des Indexfalles) frühestens am 7. Tag nach letztem Kontakt. (Tag des letzten Kontaktes = Tag 0).

Das Testzentrum der Kreisverwaltung in Wittlich für Schnelltests (PoC) in der Röntgenstraße 13 in Wittlich ist montags bis freitags von 7:30 bis 9:00 Uhr und samstags von 12:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Eine PoC-Testung für Selbstzahler ist an dieser Teststation nicht möglich.

Bitte weichen Sie außerhalb dieser Öffnungszeiten auf die weiteren Teststationen in Wittlich und Umgebung aus. Eine Auflistung der weiteren Schnellteststationen finden Sie unter www.Corona.Bernkastel-Wittlich.de.

11. Oktober 2021

Kreisverwaltung stellt tägliche Meldungen zur Corona-Lage im Landkreis ein

Zum 8. Oktober 2021 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ihre täglichen Meldungen zur Corona-Lage im Landkreis eingestellt. Auch das bisher sehr umfangreiche Dashboard unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de mit zahlreichen Informationen zu den Fällen, der Verteilung im Kreisgebiet sowie den aktuellen Impfzahlen wird umgebaut. Das neue Dashboard bietet weiterhin die wesentlichen Informationen zur aktuellen Warnstufe, die Zahl der Fälle sowie die Veränderungen zum Vortag.

Seit Mai 2020 hatte die Kreisverwaltung täglich, auch samstags, sonntags und an Feiertagen, die tägliche Lage aktualisiert. Da in der Vergangenheit mit dem Inzidenzwert auch unmittelbare Einschränkungen bzw. Lockerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbunden waren, war dieses tägliche Informationsangebot ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung. Mit dem Start der Impfkampagne Ende 2020 rückte auch der Fortschritt der Impfungen in den Mittelpunkt des Interesses und wurde ebenfalls täglich aktualisiert

Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die Ende September 2021 in Kraft trat, rückte die Warnstufe, die sich aus mehreren Faktoren zusammen setzt in den Mittelpunkt und ersetzte den alleinigen Blick auf die Inzidenz. Zudem schloss das Impfzentrum des Landes zum Monatsende, so dass auch hier keine täglichen Fortschritte mehr gemeldet werden konnten.

Aus diesen Gründen hat sich die Kreisverwaltung nach vorheriger Abstimmung mit dem Kreisausschuss entschlossen die täglichen Meldungen über Presse, E-Mail und Facebook einzustellen. Das Dashboard wird weiterhin täglich aktualisiert und ist unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de abzurufen und auch auf der Seite www.corona.bernkastel-wittlich.de integriert.  

05. Oktober 2021

Testungen werden nach den Herbstferien weitergeführt. Warnstufensystem gilt weiterhin.

„Die Testungen an unseren Schulen werden auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen finden dabei zwei Testungen pro Woche statt, um das Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer aufzufangen. Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags.“

„An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung von Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen und die Maske tragen müssen. Darauf haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium verständigt.“ Das kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montagnachmittag in Mainz an.

Mit Blick auf die Testungen seit den Sommerferien verzeichne man eine gute Entwicklung, so die Ministerin: „In den Kalenderwochen 37 bis 39 gab es 2,05 Millionen Tests bei den Schülerinnen und Schülern. Davon wurden 563 Infektionen mittels PCR-Test positiv bestätigt. Das waren insgesamt 0,03 Prozent.“

„In Rheinland-Pfalz gilt mit Blick auf die Maskenpflicht weiterhin das Warnstufensystem, in das auch unsere Schulen integriert sind. In allen Warnstufen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Weg ins Klassenzimmer, in Warnstufe 1 gibt es jedoch keine Maskenpflicht am Platz im Unterricht. In Warnstufe 2 ist eine Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen am Platz vorgesehen. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht dann auch für die Grundschule im Unterricht. So können wir flexibel auf die jeweilige Situation reagieren“, sagte die Ministerin abschließend.

Weitere Infos

22. September 2021

Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung: Warnstufen für Kinder und Jugendliche in Sport und Kultur angepasst

Durch die „Erste Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wird das Warnstufensystem für Kinder und Jugendliche im Sport-, Jugendverbands- und Kulturbereich flexibler gestaltet. „Kinder und Jugendliche mussten in Zeiten der Pandemie zurückstecken und viele Einschränkungen in ihrem Lebensalltag akzeptieren. Sie haben sich im hohen Maß solidarisch mit den Erwachsenen und insbesondere gegenüber älteren Menschen verhalten. Durch die Anpassung möchten wir ihnen ein Stück Normalität in ihrem Lebensalltag zurückgeben und gemeinsame Aktivitäten wieder ermöglichen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Unser Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Angebot in der Jugendarbeit, im Sport und der Kultur, auch außerhalb des Schulbetriebs möglich zu machen. Dies gelingt auch gut. Wir haben aber auch zahlreiche Hinweise und Sorgen, insbesondere die aus dem Kinder- und Jugendbereich und aus dem Sportbereich, übermittelt bekommen, dass weniger Teilhabe drohe, wenn im Land die Warnstufen 2 oder 3 ausgerufen werden müssten, obwohl Kinder und Jugendliche noch nicht so lange geimpft werden können“, so der Gesundheitsminister.

Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Die Kategorie der gleichgestellten Personengruppen umfasst Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfällt für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht.

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13. September 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Einstellung des Betriebs zum 10.10.2021

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach

Öffnungszeiten bis zum 30.09.2021
montags –freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten vom 01. bis zum 10.10.2021
freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags und sonntags von 09:00 bis 12:00 Uhr

ab 11.10.2021 kein Testangebot mehr!

Da das Landesprogramm „Testen für Alle“ zum 11.10.2021 ausläuft, stellt die Corona-Teststation am Platz Pont-sur-Yonne ihren Betrieb stufenweise bis zum 10. Oktober 2021 gänzlich ein.
Aktuell sind Kinder unter 12 Jahre von der Testpflicht ausgenommen. Ab dem 11. Oktober 2021 haben insbesondere Nichtimmunisierte ab dem 12. Lebensjahr weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf (kostenpflichtig, mit Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen) andere Teststellen aufzusuchen oder mit einem im freien Handel selbsterworbenen Laienselbsttest entsprechende Ergebnisse nachzuweisen.

Bürgermeister Andreas Hackethal bedankt sich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger herzlich bei den Mannschaften um Sarah Sauer (Apotheke am oberen Markt) und Patrick Heim (Sirona Sports Club) für das im Sinne der Allgemeinheit geleistete Angebot und bittet weiterhin um verantwortungsvolles Handeln während der Pandemie. Hierzu zählt insbesondere das vertrauensvolle Konsultieren des eigenen Hausarztes bei einschlägigen Krankheitssymptomen.

12. September 2021

Warnstufen: Neue Corona-Berichterstattung mit Leitindikatoren ab Sonntag, 12.09.2021

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) wird seine tägliche landesweite Corona-Berichterstattung ab Sonntag, 12.09.2021, an die Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz anpassen. Die tägliche Meldung des LUA enthält künftig eine zusätzliche Übersicht mit den für die Festlegung der neuen Warnstufen maßgeblichen drei Leitindikatoren für alle Landkreise und kreisfreien Städte.

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht drei Warnstufen vor, die in den betroffenen Kommunen unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben und auch den Schulalltag beeinflussen.

In der neuen Übersicht des LUA enthalten sind die 7-Tages-Inzidenz (inklusive der Angehörigen der US-Streitkräfte) und die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz, jeweils pro 100.000 Einwohner und Gebietseinheit. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz wird zusätzlich für die fünf Versorgungsgebiete gemäß Krankenhausplan ausgewiesen. Dritter Leitindikator ist der landesweite prozentuale Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz.

Während die 7-Tages-Inzidenz Aufschluss darüber gibt, wie schnell sich das Virus in der Bevölkerung verbreitet, dient die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz als Maß für das Auftreten schwer erkrankter COVID-19-Fälle. Der Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz wiederum zeigt die Belastung der stationären Krankenversorgung an.

Wer macht künftig was?

Nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verändert sich eine Warnstufe, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen. Vermeldet (und im Zeitverlauf archiviert) werden die drei Leitindikatoren täglich vom LUA. Am Sonntag werden auch die Leitindikatoren der zurückliegenden vier Werktage auf der Homepage des LUA zur Verfügung stehen. Nach der Verordnung ist es dann die Aufgabe der Kommunen, den Zeitpunkt zu kommunizieren, ab dem die jeweilige Warnstufe in ihrem Gebiet gilt. Die tabellarische Darstellung des LUA verzichtet deshalb bewusst darauf, Warnstufen für einzelne Gebietseinheiten auszuweisen.

Die neue Tabelle fließt ab Sonntag in eine digitale Sammelmappe auf der Homepage des LUA. Gespeichert werden dort auch weiter die täglichen Übersichten mit aktuellen Fallzahlen, Hospitalisierungen, Todesfällen, Genesenen, aktiven Fällen sowie den Inzidenzen nach Altersgruppen.

07. September 2021

„2G+“ und neue Corona-Warnstufen – Neue Absonderungsverordnung für Schulen kommt

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Wir haben aktuell mehr als fünf Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, so Ministerpräsidentin. An die Warnstufen knüpften differenzierte Maßnahmen an; da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel. Teilhabe sei durch diese Regelung gewährleistet.

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts. Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. „Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher 5 Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen. Nur so kommen wir sicher aus der Pandemie und verhindern einen erneuten Lockdown“, appellierte der Gesundheitsminister.

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29. August 2021

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Überschreitung der 35er-Inzidenz drei Tage in Folge

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) hat am 27. August 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschritten. Dies hat zur Folge, dass gemäß der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) ab dem 29. August 2021, 0.00 Uhr folgende Einschränkungen in Kraft treten:

  1. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 350 Personen zulässig. Es gilt die uneingeschränkte Testpflicht. Die Testpflicht entfällt für nachweislich genesene und geimpfte Personen sowie für Kinder bis einsch. 14 Jahre und Schüler.
  2. Veranstaltungen im Freien sind nur noch mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Personen zulässig.
  3. Die Einschränkungen aus Punkt 1 und Punkt 2 gelten ebenso für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie für Kirmes, Volksfeste, Messen, Spezial- und Flohmärkte.
  4. Die Testpflicht gem. Punkt 1 gilt ebenfalls in folgenden Bereichen:
    a) Bei der Erbringung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Dienstleistungen beim Rehabilitationssport, beim Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen die aus medizinischen Gründen erbracht werden.
    b) Im Innenbereich von gastronomischen Einrichtungen, mit Ausnahme der Beschäftigten oder der Einrichtung angehörigen Personen von Kantinen und Mensen.
    c) bei mehrtägigen Aufenthalten in
    i. Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfen, Gästehäusern und ähnlichen Einrichtungen
    ii. in Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen, Ferienzentren und ähnlichen Einrichtungen ist bei der Anreise und danach alle 72 Stunden eine Testung vorzunehmen.
    d) Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätzen und ähnlichen Einrichtungen.
    e) In Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen.
    f) Im Innenbereich von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen.
    g) Im Innenbereich von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
  5. In Schulen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 der 25. CoBeLVO.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 23 Abs. 2 der 25. CoBeLVO. Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten die oben genannten Maßnahmen am übernächsten Tag außer Kraft. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Hinweis: Weitergehende Bestimmungen der 25. CoBeLVO bleiben hiervon unberührt.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Wittlich, den 29. August 2021
gez. Gregor Eibes
Landrat

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26. August 2021

Familienimpftag in Rheinland-Pfalz: Schutzimpfung für alle ab 12 Jahren

Am kommenden Samstag, 28. August 2021, öffnen die Impfzentren und Impfbusse in Rheinland-Pfalz ihre Türen für alle Impfwilligen. So können am Familienimpftag insbesondere Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, ihre Eltern und Verwandten eine Impfung erhalten. Alle 31 Impfzentren in Rheinland-Pfalz sowie die sechs Impfbusse des Landes beteiligen sich am Aktionstag. Geimpft wird ohne Terminvergabe nach dem bekannten Prinzip: Hingehen, ausweisen und Schutzimpfung erhalten. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und nach Möglichkeit gerne auch der Impfpass. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten.

Die sechs Impfbusse steuern für Familien besonders attraktive Orte an, wie beispielsweise die Zoos Neuwied und Kaiserslautern. Am Technikmuseum in Speyer gibt es zusätzlich kostenlose Ausfahr-Tickets für alle Impflinge sowie einen vergünstigten Eintritt. Am Holiday-Park in Haßloch ist die Auffahrt auf den Parkplatz kostenlos für alle, die das Impfangebot wahrnehmen möchten.

Das Landesimpfzentrum in Wittlich hat an diesem Tag von 08.30 bis 11.30 und 12.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Termine der Impfbusse finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Vorbeikommen und Schutzimpfung erhalten!

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20. August 2021

25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3-G für einen sicheren Herbst – Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag für Kinder und Jugendliche

Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat am 19. August 2021 die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.

„Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 12 Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Jetzt gilt es!“, so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.

„Darüber hinaus bringen wir mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um die vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.

Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel

„Wir wollen wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. Daher haben wir gemeinsam mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz eine Regelung vereinbart, wie wir wieder unsere Hochschulen öffnen können“, berichtete Stich. „Denn für Forschung und Lehre ist der intensive Austausch von großer Bedeutung. Daher wollen wir wieder mehr Kommunikation und Interaktion an unseren Hochschulen möglich machen.“

So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.

„Dass die Hochschulen in großem Maße in eigener Verantwortung agieren können, schafft uns einen flexiblen Handlungsspielraum. Das begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, „so werden wir unseren Studierenden zum Wintersemester einen sicheren und verantwortungsvollen Hochschulbetrieb mit deutlich größerem Präsenzanteil anbieten können. Vor allem die Erstsemester der vergangenen drei Semester können nun endlich den Campus und das studentische Leben kennenlernen, was uns sehr freut.“

Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), Prof. Dr. Georg Krausch, begrüßte die größere Autonomie der Hochschulen im Umgang mit der Pandemie sehr: „Auf diese Weise ist unsere Universität in der Lage, wesentliche Teile des kommenden Wintersemesters wieder in Präsenz anzubieten, was im ausdrücklichen Interesse der Studierenden und der Lehrenden liegt.“

Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August

Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab 12 Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Auf Grundlage einer generellen Empfehlung wird dies einfacher möglich sein. In Rheinland-Pfalz werden auch weiterhin die Impfungen für Kinder und Jugendliche bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in den Impfzentren und bei den Impfbussen möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.

Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.

„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator. „Aber mir ist auch wichtig zu betonen, dass das Impfen von Kindern und Jugendlichen kein Ersatz für eine hohe Impfquote unter Erwachsenen sein darf. Auch die Erwachsenen sind weiterhin aufgefordert, sich impfen zu lassen.“

Impfbus-Tour wird in den September verlängert

Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.

„Wir wollen das Impfangebot vor Ort bringen, dort wo die Menschen sich im Alltag aufhalten. Die Resonanz gibt uns recht. Viele Menschen, die es bisher noch nicht in Impfzentren oder zu ihren Hausärztinnen und Hausärzten geschafft haben, lassen sich beim mobilen Angebot im Bus impfen“, berichtet Stich. „Wir wollen das Angebot jetzt fortsetzen und unbürokratische und wohnortnahe Impfmöglichkeiten für Jede und Jeden bieten.“

Termine der Impfbusse finden Sie hier.

09. August 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach –
Neue Öffnungszeiten ab dem 30.08.2021

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach

montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr
montags, mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Neue, weiterhin tägliche Öffnungszeiten nach den Sommerferien:

montags –freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufsnutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.

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04. August 2021

Impfen von Kindern und Jugendlichen ab sofort möglich

Seit heute, 04.08.2021, können Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren im Landesimpfzentrum Wittlich geimpft werden.

Sie können zu den kommunizierten Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen oder sich über die offiziellen Vergabestellen um einen Impftermin bemühen.

Für das Impfzentrum selbst stellt diese Neuerung keinen größeren Aufwand dar. Die Impfdokumentation in Mainz aktualisiert aktuell die Impfdokumente. Diese werden um eine Einwilligungserklärung ergänzt, auf welcher der Jugendliche und ein Sorgeberechtigter unterschreiben soll. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigen ist notwendig. Weiterhin muss ein Nachweis zur Feststellung des Alters vorgelegt werden (Kinderausweis, Krankenversichertenkarte, Geburtsurkunde, U-Heft, etc.).

Etwas aufwendiger wird der Prozess der Aufklärung durch die Impfärztinnen und Impfärzte, da die Aufklärung nicht mehr in Gruppen, sondern lediglich in Einzelgesprächen stattfinden kann. Bei der aktuell eher geringen Auslastung des Landesimpfzentrums in Wittlich dürfte der erhöhte Aufklärungsbedarf der Jugendlichen jedoch nicht ins Gewicht fallen.

Die Impfung der Jugendlichen erfolgt vorerst ausschließlich mit dem Impfstoff von BionTech/Pfizer.

29. Juli 2021

Impfen ohne Termin im Landesimpfzentrum in Wittlich und an vielen Stellen im Landkreis möglich

Ab kommenden Montag, dem 02. August 2021 können Impfungen gegen das Coronavirus im Landesimpfzentrum Wittlich ohne Termin durchgeführt werden. Darüber hinaus werden auch Impfbusse des Landes sowie mobile Impfteams innerhalb des Landkreises eingesetzt. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Volljährige sowie an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem medizinischen Beruf tätig sind.

Im Impfzentrum in der Schlossstraße 31 in Wittlich können sich die Menschen montags bis freitags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr ohne Termin impfen lassen. Für diejenigen, denen ein Besuch am Vormittag nicht möglich ist, öffnet das Impfzentrum dienstags und donnerstags auch in den Abendstunden von 17 bis 20 Uhr. An den Wochenenden 7./8. Und 14./15. August wird das Impfzentrum zudem auch samstags und sonntags von 8.30 bis 11.30 Uhr für jedermann öffnen. Mitzubringen sind der Personalausweis und sofern vorhanden die Krankenversicherungskarte und der persönliche Impfpass. Geimpft wird im Landesimpfzentrum Wittlich ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Die Impfbusse des Landes sind zu bestimmten Terminen an verschiedenen Orten im Landkreis unterwegs. Auch hier ist eine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Zu folgenden Terminen ist der Impfbus vor Ort:

  • 03.08.2021, 08:00 – 12:00 Uhr Aldi Wittlich, Gottlieb-Daimler-Straße 10, 54516 Wittlich
  • 03.08.2021, 14:00 – 18:00 Uhr Warenhaus Bungert, Friedrichstraße 59, 54516 Wittlich
  • 18.08.2021, 08:00 – 12:00 Uhr Wasgau Morbach, Bischofsdhroner Straße 7, 54497 Morbach
  • 18.08.2021, 14:00 – 18:00 Uhr Aldi Morbach, In der Bremerwiese 4 , 54497 Morbach
  • 27.08.2021, 08:00 – 12:00 Uhr Penny Manderscheid, Gewerbestraße 7, 54531 Manderscheid
  • 27.08.2021, 14:00 – 18:00 Uhr Aldi Wittlich, Römerstraße 59, 54516 Wittlich

22. Juli 2021

Am 22.07. Erstimpfungen ohne Termin im Landesimpfzentrum Wittlich möglich

Spontan zur Impfung nach Wittlich? Diese Möglichkeit wird am Donnerstag, 22. Juli 2021, bestehen. In zwei Zeitfenstern von 10 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15 Uhr sollen bis zu 400 Dosen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer an impfwillige Bürgerinnen und Bürger verimpft werden. Ein Termin oder eine vorherige Registrierung ist hierfür nicht erforderlich.

Möglich macht diese Aktion ein Sonderkontingent des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer, den das Land auf die dringliche Bitte des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Verfügung gestellt hatte. Landrat Gregor Eibes freut sich über die überplanmäßige Zuteilung und bittet die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die rückläufigen Impfzahlen: „Machen Sie von dem Angebot Gebrauch und lassen Sie sich ohne großen Aufwand im Impfzentrum impfen.“

Interessierte Bürgerinnen können am Aktionstag zu den genannten Zeiten unangemeldet im Impfzentrum, Schlossstraße 31 (ehemaliges Hela-Gelände) in Wittlich erscheinen. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte und der Impfpass, sofern vorhanden. Das Mindestalter für die Impfaktion beträgt 18 Jahre.

Die Impfzentrumsleitung weist darauf hin, dass im Rahmen der Sonderimpfaktion ausschließlich Personen geimpft werden, die bislang noch keine Erstimpfung erhalten haben. Die Möglichkeit, nicht bereits terminierte Zweitimpfungen durchzuführen, ist nicht gegeben.

02. Juli 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach weiterhin möglich!

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt

am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach

montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr
montags, mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Neu: Bitte bringen Sie zum Test einen amtlichen Lichtbildausweis mit

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufsnutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.

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01. Juli 2021

Kurzfristige Terminvergaben im Landesimpfzentrum Wittlich möglich

Die Impfkampagne im Landkreis Bernkastel-Wittlich kommt schnell voran. Nahezu 42.000 Bürger haben ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten und genießen damit den kompletten Impfschutz; erstgeimpft sind bereits über 58.000 Personen.

Nahezu alle impfwilligen Bürger, die sich auf dem Landesportal oder über die Impfhotline für eine Corona-Schutzimpfung registriert haben, haben inzwischen ihren Termin im Landesimpfzentrum erhalten. Die Leitung des Wittlicher Impfzentrums ermuntert daher alle Personen, die Interesse an einer Impfung haben, sich umgehend im Internet unter www.impftermin.rlp.de oder telefonisch unter 0800 / 5758100 zu registrieren.

Bei einer Registrierung ist mit einer kurzfristigen Terminvergabe zu rechnen. Zudem landen registrierte Personen bis zur Terminvergabe automatisch auf der Warteliste des Impfzentrums und könnten so bei Terminausfällen eventuell noch früher einen Impftermin erhalten.

Es wird empfohlen bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse und nach Möglichkeit eine Mobilfunknummer zu hinterlegen. So ist eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich. Zudem sollte aufgrund kurzfristiger Terminmitteilungen auch regelmäßig das E-Mail-Postfach und der Spam-Ordner überprüft werden.

30. Juni 2021

Malu Dreyer, Clemens Hoch, Prof. Bodo Plachter und Dr. Wolfgang Kohnen: Mit 3-G-Regel in den Sommer

Der Ministerrat hat heute mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Die Menschen in Deutschland haben es durch große Disziplin in langen und für viele auch harten Monaten des Lockdowns geschafft, dass bei uns die Inzidenzen sinken und wir einen schönen Sommer genießen können. Auch die steigende Impfquote hat uns wieder mehr Freiheiten gebracht und macht den Urlaub sicherer. Deswegen haben wir heute weitere Öffnungsschritte beschlossen. Das ist besonders wichtig für die Veranstaltungsbranche, die jetzt mit Vorlauf die kommenden Wochen planen kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Kabinettsitzung.

In Rheinland-Pfalz können sich jetzt wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden: Ab Freitag sind bis zu 100 Gäste möglich. Natürlich mit Vorsicht: Für den Innenbereich gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht. Konzerte, Sportevents und Volksfeste kehren zurück. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die eben erwähnte 3-G-Regel oder eine Maskenpflicht.

Die Regelungen zum 2. Juli 2021 im Überblick

  • Auch weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
  • Als Personenbegrenzung gilt nunmehr eine Person pro 5 Quadratmeter.
  • Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.

Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

  • Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauerinnen und Zuschauer (T/Z)
  • Veranstaltungen im Freien bis 500 T/Z
  • Großveranstaltungen innen über 350 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen mit über 5.000 T/Z können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucherinnen und Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie zwingende Testpflicht und eine Personenbegrenzung.
  • Prostitutionsgewerbe ist in engen Grenzen wieder zulässig.
  • Bei den körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
  • Für die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht. Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Sport ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer/anleitende Person) möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit.
  • In Zoos, Museen, Galerien u.ä. entfällt die Vorausbuchungspflicht.
  • Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer/Lehrerin als auch Schüler/Schülerin damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppengrößen wie beim Sport möglich.
  • Proben Laienkultur in Gruppengrößen wie im Sport möglich.

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18. Juni 2021

Keine neuen COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Donnerstag, 17.06.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr keine neuen COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle beläuft sich damit weiter auf 3.022.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises verharrt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes auf 3,6 Fällen je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für niemanden, sodass sich die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen weiterhin auf 2.937 beläuft. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 62 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 23 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung drei COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon niemand intensivmedizinisch.

Erstmalig geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 32.017 Personen (+286), eine Zweitimpfung erhielten bislang 20.395 Personen (+158). Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen o. ä. durchgeführt werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Allerdings werden die Impfungen der Arztpraxen unter dem Link https://www.kv-rlp.de/nachrichten/corona-schutzimpfungen-aktuell/ dargestellt. Demgemäß wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 20.544 Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

17. Juni 2021

Ausgabe der Impfnachweise mit QR-Code für digitalen Impfpass

Alle 32 Impfzentren in Rheinland-Pfalz sind seit Mittwoch technisch in der Lage, nach der Corona-Schutzimpfung einen Impfnachweis mit QR-Code zum Erstellen des digitalen Impfpasses auszustellen. Wer in einem Impfzentrum geimpft wird, erhält beim Auschecken nach der Impfung einen Impfnachweis mit QR-Code. Anschließend kann dieser Code mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingescannt werden und schon ist der digitale Impfpass im Handy hinterlegt. Zusätzlich erhalten sie den Impfnachweis mit QR-Code auch als E-Mail.

Wichtig ist: Die digitale Variante ist lediglich eine zusätzliche Option. Der Nachweis auf Papier und im Impfpass bleibt selbstverständlich anerkannt.

Die aktuell mehr als 700.000 Rheinland-Pfälzer, die hauptsächlich in einem Impfzentrum oder in einer Senioreneinrichtung bereits ihren vollständigen Impfschutz erhalten haben, erhalten ihren Impfnachweis mit QR-Code automatisiert per E-Mail und per Post zugesandt. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen. Das gilt ebenso für Personen, die beispielsweise in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei, in der Eingliederungshilfe oder über Betriebsärzte geimpft worden sind, wenn das Land in die Dokumentation eingebunden ist. Der automatisierte Versand soll in spätestens zwei Wochen starten. Die Zeitspanne ergibt sich aufgrund der großen Datenmengen, die beim Bund zur nachträglichen Erstellung des QR-Codes abgeglichen werden müssen.

Personen, die über ihren Arzt geimpft wurden, können den entsprechenden Impfnachweis mit QR-Code in der Apotheke erhalten.

16. Juni 2021

Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird gelockert

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag gelten sollen. „Masken haben eine Schlüsselrolle bei der Pandemie-Bekämpfung. Da die Infektionszahlen aktuell verlässlich sinken, können wir dennoch die Maskenpflicht lockern.

Mich freut besonders, dass es ab der kommenden Woche Erleichterungen für die Schüler und Schülerinnen geben wird. Für alle Jahrgänge gilt ab Montag, dass sie keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Für alle Menschen entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen, wie im Einzelhandel und dem ÖPNV“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der heutigen Ministerratssitzung. Bei festen Sitzplätzen bei Veranstaltungen könne die Maskenpflicht zukünftig generell entfallen. Weiterhin bleibe aber Vorsicht geboten. „In Großbritannien können wir sehen, wie sich die berechtigte Hoffnung auf die Rückkehr in ein normales Leben dank breit angelegter Impfungen und rasch sinkender Inzidenzen zerschlagen kann. Dort ist die gefährliche Delta-Variante des Virus auf dem Vormarsch. Das erinnert uns alle daran, dass das Virus nicht besiegt und die Pandemie noch nicht vorbei ist“, so die Ministerpräsidentin: Abstand und Maske haben sich als sehr effektives Mittel der Pandemiebekämpfung erwiesen, deshalb gelte es dort, wo es notwendig ist, im Grundsatz daran festzuhalten.

„Die Impfzahlen steigen stetig, die Infektionszahlen sinken weiter. Wir werden heute im Land die dreimillionste Impfung vorgenommen haben. Der positive Trend erweist sich als stabil. Das gibt uns Hoffnung und neue Möglichkeiten. Dank der großen Disziplin der Menschen, konsequenter Maßnahmen sowie kluger und umsichtiger Öffnungsschritte können wir erneut etwas mehr Normalität wagen. Gerade für Brautpaare und Gastronomen setzen wir ein wichtiges Zeichen für die laufende Hochzeitssaison“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Besonders freue ihn, dass Bus- und Schiffsreisen zwei Wochen früher als ursprünglich geplant gestattet würden.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig führte die Erleichterung bei der Maskenpflicht an Schulen weiter aus: „Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte hervorragend um, die Impfungen bei unseren Lehrkräften sind weit fortgeschritten und die Inzidenzen sind stark gesunken, sodass wir jetzt auch weitere Schritte gehen können. Auch auf Bitten des Landeselternbeirats haben wir entschieden, dass unsere Schülerinnen und Schüler ab der nächsten Woche keine Maske mehr während des Unterrichts und der Pausen im Freien tragen müssen. Lehrkräfte müssen ebenfalls keine Maske mehr im Unterricht tragen. Selbstverständlich steht es Schulgemeinschaften oder einzelnen Personen frei, weiterhin Maske zu tragen, wenn sie dies wünschen. Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte zum Beispiel besonders nah an ihre Schülerinnen und Schüler herantreten oder es die pädagogische Situation erfordert.“

Folgende Bereiche werden in der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt:

  • Bei der Personenbegrenzung werden unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
  • Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich.
  • Kantinen können wieder öffnen.
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
  • Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
  • Sportliche Aktivität wird draußen in einer Gruppe von bis zu 30 Personen (plus Trainer/anleitende Person) und in Innenräumen im Rahmen der Kontaktbeschränkung oder zu zehnt (plus Trainer) wieder möglich. Sinkt die Inzidenz unter 50, so können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reiner Kindergruppe) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
  • Hallenbäder und Thermen öffnen.
  • Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.
  • Außerschulische Bildungsangebote werden unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen (insb. Testpflicht) in Präsenzform wieder möglich.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden wieder Auftritte ermöglicht. Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste anwesend sein. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.

Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

15. Juni 2021

Appell des Impfzentrum: Nicht benötigte Impftermine bitte absagen

Die Impfungen gegen das Corona-Virus schreiten weiter voran. Viele Menschen sind inzwischen im Impfzentrum, bei Hausärzten, Fachärzten oder Betriebsärzten geimpft worden oder haben einen Impftermin erhalten.

Gerade die Erweiterung der Impfmöglichkeiten führt im Impfzentrum des Landes vermehrt dazu, dass fest eingeplante Impftermine nicht wahrgenommen werden. Die dadurch ausfallenden Impfungen können nur mit erheblichem Aufwand anderen Impfwilligen angeboten werden. Dies erfolgt anhand der Warteliste der Impfdokumentation Rheinland-Pfalz. Damit wird derzeit auch noch der Priorisierung und ab 7. Juni 2021 der Reihenfolge der Anmeldung Rechnung getragen.

Die Leitung des Impfzentrums bittet alle Bürger, die sich für einen Impftermin im Landesimpfzentrum Bernkastel-Wittlich registriert haben um Unterstützung: Wenn Sie bereits außerhalb des Impfzentrums geimpft wurden oder einen Impftermin vereinbart haben, stornieren Sie bitte ihre Registrierung oder ihren Impftermin über die Internetseite der Impfdokumentation Rheinland-Pfalz https://impftermin.rlp.de/ oder über die Impfberatungs- und Terminvergabehotline unter 0800-5758100. Stornierungen werden täglich durch die Impfdokumentation eingearbeitet und dadurch frei werdende Termine automatisch den noch registrierten Bürgern angeboten.

09. Juni 2021

Familien schöne Ferien ermöglichen – Kinder und Jugendliche stärken

Wir alle sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzen deutlich sinken. Unsere nächste Zwischenetappe werden die anstehenden Sommerferien sein. In Rheinland-Pfalz liegt die landesweite 7-Tage-Inzidenz mittlerweile stabil unter 30; gestern hatte nur noch eine Kommune eine Inzidenz über 50. Das Senken der Infektionszahlen war unser Ziel und das haben wir erreicht. Wichtig ist aber weiterhin, das Infektionsgeschehen mit einer klugen Öffnungsstrategie zu senken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Daher habe der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung den Perspektivplan Rheinland-Pfalz mit zwei neuen Stufen fortgeschrieben und weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Dieser Plan wird uns über die Sommermonate begleiten. Die Pandemie hat den Kindern, Jugendlichen und Familien besonders viel abverlangt. Wir wollen ihnen abwechslungsreiche Sommerferien ermöglichen, denn sie haben lange zurückstecken müssen. Sie sollen nach den herausfordernden Monaten die Ferien genießen und sich entspannen und erholen können“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe ihr Kabinett sich neben dem Perspektivplan auch ausführlich damit beschäftigt, wie Familien und Kinder entlastet sowie unterstützt werden können. „Dabei stand zum einen im Vordergrund, Kindern und Jugendlichen schöne Ferien zu ermöglichen. Zum anderen schaffen wir Angebote, um Wissen aufzuholen und Kinder und Jugendlichen zu stärken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Das Aktionsprogramm werde im Wesentlichen aus dem Corona-Aufholprogramm des Bundes und aus Landesmitteln finanziert. Allein in diesem Jahr werden wir 80 Millionen Euro Landesmittel bereitstellen, das sind aufgrund der Pandemie 17 Millionen Euro mehr als 2020. Dazu kommen in diesem Jahr 21 Millionen Euro und im nächsten Jahr 43 Millionen Euro an Bundesmitteln hinzu.

Mehr Sport, Kultur und Freizeit – Öffnungsschritte ab dem 18. Juni

„Wir konnten aufgrund der guten Ausgangslage zum 2. Juni planmäßig in die dritte Stufe unseres ‚Perspektivplans Rheinland-Pfalz‘ einsteigen und sogar umfangreichere Öffnungsschritte vornehmen als zunächst geplant. Nach unserem gestrigen Gespräch mit dem ‚Bündnis für Sicheres Öffnen‘ gehen wir nun weitere Schritte voran“, so die Ministerpräsidentin. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:

  • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
  • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
  • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
  • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
  • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
  • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
  • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.

Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich – Öffnungsschritte ab dem 2. Juli

In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant:

  • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
  • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
  • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
  • Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.

„Unsere nächsten Schritte sind mutig und umsichtig zugleich. Für den September wollen wir versuchen, bundesweit einheitliche Kriterien für große Veranstaltungen zu vereinbaren“, so die Ministerpräsidentin.

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07. Juni 2021

Ein neuer COVID-19-Fall im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Sonntag, 06.06.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 11 Uhr ein neuer COVID-19-Fall bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt somit auf 3.012.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises bleibt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes bei 21,3 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für eine Person, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 2.886 steigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 62 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 64 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung vier COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon zwei Patienten intensivmedizinisch.

Erstmalig geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 29.176 Personen (+100), eine Zweitimpfung erhielten bislang 17.679 Personen (+428). Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen o. ä. durchgeführt werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Allerdings werden die Impfungen der Arztpraxen unter dem Link www.kv-rlp.de/nachrichten/corona-schutzimpfungen-aktuell/ dargestellt. Demgemäß wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 17.871 Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

01. Juni 2021

Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni

Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.“

„Der zügige Fortschritt bei den Impfungen, konsequentes Testen und vorsichtige Öffnungsschritte in der Vergangenheit haben ebenfalls zu den positiven Entwicklungen beigetragen. Da in den vergangenen Tagen die Inzidenzen in Rheinland-Pfalz signifikant gesunken sind, können wir diesen Weg weiter mit Vorsicht, aber auch mit Zuversicht voranschreiten. Wir alle können uns nun auf bessere Tage freuen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Auch wenn das Virus noch nicht besiegt sei, so gebe es jetzt echte Perspektiven, so Dreyer. „Die harte Arbeit und Kraftanstrengungen tragen Früchte. Mit unserer ausgewogenen Balance zwischen dem Möglichen und dem Nötigen haben wir allein die Dynamik dieser Pandemie entscheidend beeinflussen und abmildern können. Wir können uns auf den Sommer freuen, auch wenn noch nicht alles uneingeschränkt möglich sein wird“, betonte die Ministerpräsidentin.

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
  • In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
  • Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
  • Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
  • In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
  • In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
  • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;

Weitere mögliche Schritte Mitte Juni und Anfang Juli

Die Ministerpräsidentin stellte zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht: „Wenn sich diese positive Entwicklung fortsetzt, dann werden wir Mitte Juni und Anfang Juli weitere Perspektiven, insbesondere für private und öffentliche Veranstaltungen mit noch mehr teilnehmenden Menschen ermöglichen können. Darüber wird der Ministerrat in der kommenden Woche beraten.

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27. Mai 2021

Härtefallhilfen für Unternehmen starten

Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe möglich war. Anträge können bis 31. August 2021 gestellt werden.

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Interessierte unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz. Fragen beantwortet auch Matthias Denis, Wirtschaftsförderung Landkreis Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: wirtschaftsfoerderung[at]bernkastel-wittlich.de.

25. Mai 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – neuer Standort am Platz Pont-sur-Yonne und auf HuMos

Ab Montag, dem 31.05.2021 werden die Teststellen Sirona-Sports-Club und Apotheke am Oberen Markt ihre Angebote an einem gemeinsamen Standort betreiben. Dieser befindet sich in einem speziell dafür bereitgestellten Bürocontainer im Ortskern von Morbach, direkt am Platz Pont-sur-Yonne. Des Weiteren betreibt der Malteser Hilfsdienst Wittlich im Gewerbepark Humos eine Teststelle.

Die Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt:

Gemeinsame Teststelle
Sirona-Sports-Club & Apotheke am Oberen Markt
am Platz Pont-sur-Yonne im Ortskern von Morbach
montags – freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr
montags, mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Teststelle Malteser Hilfsdienst Wittlich
Hans-Georg-Mettler-Straße (Gewerbegebiet HuMos), 54497 Morbach
montags und mittwochs von 11.00 bis 17.00 Uhr
(Nutzung des gleichen QR-Codes möglich)

Bitte beachten Sie: Neuer gemeinsamer Standort der gewohnten Teststellen ab 31.05.2021 im Ortskern von Morbach mit ausgedehnten Öffnungszeiten!
Weitere Teststelle im Gewerbepark Humos!

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufs nutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.

Testpass für die schnelle und unkomplizierte Registrierung in Corona-Schnellteststationen – kreisweit nutzbar

 
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21. Mai 2021

Rheinland-Pfalz tritt in zweite Stufe des Perspektivplans ein

Heute tritt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.

Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.

Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.

17. Mai 2021

Zwei Wochen Wechselunterricht nach den Pfingstferien, danach Übergang zu Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen

„Wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem sehr guten Weg, der uns allen Zuversicht bereiten sollte: Die Infektionszahlen gehen landesweit zurück. Damit unsere Schulgemeinschaft Sicherheit hat, wie es nach den Ferien weitergeht, haben wir sie heute darüber informiert, dass wir nach den Pfingstferien zwei Öffnungsstufen vorgesehen haben. In einem ersten Schritt wird der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Ab dem 21. Juni 2021 öffnen wir so viel wie möglich. Danach findet für alle Klassen- und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in den kreisfreien Städten und Landkreisen stabil unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können das Schuljahr bis zu den Sommerferien so gemeinsam abschließen.“ Das gab Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montagvormittag bekannt.

„Wir haben unsere Planungen mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz abgestimmt. Das weitere Vorgehen wurde zudem mit den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte, dem Landeselternbeirat und der Landesschüler*innenvertretung vorab besprochen.“

Die Ministerin weiter: „Der weit überwiegende Teil unserer Lehrerinnen und Lehrer ist bereits mindestens einmal geimpft und die Auswertung des Landesuntersuchungsamts bestätigt uns, dass die Hygienekonzepte an unseren Schulen sehr wirksam sind. Auch die Testpflicht bleibt bestehen. Das sind sehr gute Voraussetzungen dafür, dass wir ab dem 21. Juni noch mehr Präsenzunterricht anbieten können.“

Unabhängig davon gilt weiterhin die sogenannte Bundesnotbremse. Danach findet Wechselunterricht statt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet. An einer Inzidenz von 165 muss Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums unter

www.corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

17. Mai 2021

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – gesonderte Öffnungszeiten an Pfingsten

Seit Montag, dem 3. Mai 2021 steht in Morbach ein regelmäßiges Testangebot im Rahmen des Projekts „Testen für Alle Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung. Aufgrund des erfreulichen Umstands, dass wir zwischenzeitlich ein breit aufgestelltes Testangebot in Morbach schaffen konnten, wird es ab Pfingsten eine Veränderung geben:

Die ehrenamtlich organisierte Teststelle (montags in der Baldenauhalle) stellt ihren Dienst ein. Der Termin wird durch die beiden weiteren Teststellen (Apotheke am Oberen Markt und Sirona-Sports-Club) übernommen. Die Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt:

Sirona-Sports-Club, Erbachstraße49, 54497 Morbach:
montags von 17:00 bis 20:00 Uhr
mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
sowie samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Apotheke am Oberen Markt, Oberer Markt 4, 54497 Morbach:
montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Bitte beachten Sie:
Am Pfingstsonntag und Pfingstmontag, 23.05. und 24.05.2021, gelten gesonderte Öffnungszeiten!

Sirona-Sports-Club, Erbachstraße 49, 54497 Morbach
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufs nutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.

Testpass für die schnelle und unkomplizierte Registrierung in Corona-Schnellteststationen – kreisweit nutzbar

 
QR_Code_Teststation

12. Mai 2021

Perspektivplan Rheinland-Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen schaffen Hoffnung für Maifeiertage und Pfingstferien

„Die Pandemie hat uns noch im Griff, aber es stimmt zuversichtlich, dass immer mehr Menschen geimpft sind und die Inzidenzen stabil nach unten gehen. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass sich die Lage in der Corona-Pandemie verbessert. In Rheinland-Pfalz liegen wir weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt”, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

“Keine einzige Kommune überschreitet mehr den kritischen Wert von 165, der nach der Bundesnotbremse Schulschließungen notwendig macht. Landesweit lag die Inzidenz in Rheinland-Pfalz gestern bei einem Wert von 98. Diese erfreuliche Entwicklung haben wir gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich sehr besonnen und solidarisch verhalten haben. Mein Dank gilt allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die dritte Welle brechen konnten. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen. Und natürlich ist es ein ganz wichtiges Signal an Familien und für unsere jungen Menschen. Wir wollen mit einem Stufenplan konsequent aus dem Lockdown gehen, ohne jedoch das Erreichte zu riskieren. Deswegen haben wir nach einer Beratung mit dem DEHOGA das ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Einzelhandelsverband erneuert,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.

Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Perspektivplan_RLP_1

12. Mai 2021

„Bundesnotbremse“ im Landkreis Bernkastel-Wittlich ab Mittwoch, 12. Mai 2021, außer Kraft

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat am Montag, 10. Mai 2021, festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Sie macht in der Folge bekannt, dass gemäß der gesetzlichen Regelung des § 28 b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz die einschränkenden Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse am übernächsten Tag, hier der Mittwoch, 12. Mai 2021, außer Kraft treten. Ab Mittwoch, 0 Uhr, gelten somit die Regelungen der dann gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Land heute einen mehrstufigen Perspektivplan bekanntgegeben hat, der die kurzfristige Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung zur Folge hat. Insofern wird auf die heutige Pressenotiz des Landes unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/ verwiesen.

07. Mai 2021

„Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ermöglicht vorsichtige Schritte nach vorne

„Die Corona-Infektionszahlen gehen stabil zurück, die Zahl der Geimpften steigt an und immer mehr Aktivtäten sind jetzt auch wieder im Freien möglich. Das schafft uns neue Öffnungsmöglichkeiten. Uns ist daher wichtig, einen ‚Perspektivplan Rheinland-Pfalz‘ vorzulegen, der aufzeigt, wie wir vorsichtig, aber bestimmt aus dem Lockdown kommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett.

Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Die Details werden von den zuständigen Ministerien erarbeitet und die Landesregierung wird sich in den kommenden Tagen eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sowie dem Einzelhandelsverband beraten und abstimmen. Ein Beschluss soll am kommenden Dienstag im Ministerrat getroffen werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte, das biete der stark betroffenen Tourismus- und Gastronomiebranche eine wichtige Perspektive insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Pfingstferien.

Die Länder hätten die Möglichkeit, bei Inzidenzwerten unter 100 Öffnungen zu ermöglichen. Das soll in dem dreistufigen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ umgesetzt werden. Wichtig bleibe, das Infektionsgeschehen weiterhin abzusenken und mit einer klugen Öffnungsstrategie zu begleiten. Vom kommenden Mittwoch an sollen als Stufe 1 grundsätzlich im gesamten Handel gleiche Bedingungen wie im Lebensmitteleinzelhandel gelten, zudem soll die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen möglich sein. Weitere Anpassungen im Bereich Sport werden folgen.

Rechtzeitig zum Pfingstwochenende, ab Freitag dem 21. Mai (Stufe 2) sowie ab Mittwoch, dem 2. Juni zu Fronleichnam (Stufe 3) sollen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

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Perspektivplan_RLP

06. Mai 2021

Testangebot an Muttertag 

Am Sonntag, 09. Mai 2021, bietet das Testzentrum im Sirona Sports Club in Morbach von 09.00-12.00 Uhr weitere Testmöglichkeiten zum Muttertag an.

05. Mai 2021

30 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Mittwoch, 05.05.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 30 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.803 an. Dem Anstieg der Fallzahlen liegt weiterhin ein diffuses, über das Kreisgebiet verteiltes Infektionsgeschehen zugrunde. Eine Häufung an einzelnen Orten ist oftmals auf innerfamiliäre Infektionsgeschehen zurückzuführen. Weit überwiegend wurde der Virus bei Kontaktpersonen von bereits positiv getesteten Personen labortechnisch nachgewiesen.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes unter Berücksichtigung des hohen Vorwochenwertes von 104,9 auf 88,9 Fälle je 100.000 Einwohner. Auswirkungen auf die aktuell geltende „Notbremse“ hat das einmalige Unterschreiten des Wertes von 100 Fällen je 100.000 Einwohner nicht.

Die häusliche Isolierung endete heute für 48 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 2.467 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 61 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 275 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung 15 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon fünf Patienten intensivmedizinisch.

Erstmalig geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 21.244 Personen (+81), eine Zweitimpfung erhielten bislang 9.329 Personen (+369). Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen o. ä. durchgeführt werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Allerdings werden die Impfungen der Arztpraxen unter dem Link https://www.kv-rlp.de/nachrichten/corona-schutzimpfungen-aktuell/ dargestellt. Demgemäß wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 8.823 Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

29. April 2021

Mehr als eine Million Erstimpfungen in Rheinland-Pfalz – Steigende Immunisierung ermöglicht Lockerungen in Einrichtungen der Pflege

Rheinland-Pfalz hat die Schwelle der einmillionsten Corona-Erstimpfung überschritten. Damit hat gut ein Viertel der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereits eine erste Schutzimpfung erhalten. Ganz exakt wurden (Stand 27. April) inklusive der Impfungen in den Arztpraxen 1.323.822 Schutzimpfungen verabreicht, davon 1.009.038 Erst- und 314.784 Zweitimpfungen.

„Unser Ziel ist und bleibt es, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Auf diesem Weg haben wir mit der einmillionsten Erstimpfung nun einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht.“

Impfungen in den Priogruppen eins und zwei

In der Prioritätsgruppe 1 konnten nahezu alle impfwilligen und impffähigen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer geimpft werden. Registrierungen in dieser Gruppe sind weiterhin möglich. Von der Prioritätsgruppe 2 konnten bisher fast 170.000 der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen geimpft werden, weit mehr als 100.000 weitere – und damit nahezu alle bisher registrierten Personen dieser Gruppe – haben bereits einen Termin. Die Erstimpfungen dieser Gruppe sollen Mitte Mai abgeschlossen sein. Mehr als 57.000 Menschen, die aus beruflichen Gründen der Prioritätsgruppe 2 angehören, konnten ebenfalls bereits geimpft werden. Aus der Prioritätsgruppe 2 warten aktuell noch rund 140.000 Menschen mit Vorerkrankungen oder als Kontaktpersonen im Terminpool. Einem Großteil dieser Gruppe wird noch im Mai ein Impfangebot gemacht. In jedem Fall werden alle Personen noch im Mai einen Impftermin mitgeteilt bekommen.

Neue Regelungen in den Pflegeeinrichtungen

In den Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile rund 90 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner einen kompletten Impfschutz erhalten. Bei den Mitarbeitenden liegt die Quote bei mehr als 80 Prozent. In der Folge sind die Zahlen der Corona-Infektionen rapide zurückgegangen. Dies ermöglicht es, in einer neuen Landesverordnung Schutzmaßnahmen zurückzunehmen und das Leben in den Pflegeeinrichtungen wieder offener und gemeinschaftlicher zu gestalten.

„Ich bin sehr froh, dass wir besonders in diesem Bereich mit den Impfungen so schnell vorangekommen sind. Und dass wir deshalb unseren Liebsten, unseren Eltern, unseren Großeltern wieder einen Schritt zurück in ihre bekannte Normalität ermöglichen können“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wir haben immer betont, dass der Kampf gegen die Pandemie nicht nur der Kampf gegen das Virus, sondern auch der Kampf gegen die soziale Isolation ist.“ Gestaffelt werden die neuen Regelungen nach der Immunisierungsquote der Bewohnerschaft in der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Dies gliedert sich in drei Stufen: einer Immunisierungsquote unter 75 Prozent, einer Quote zwischen 75 und 90 Prozent und einer Quote von mehr als 90 Prozent. Ein Überblick zu den neuen Regelungen findet sich in diesem Dokument sowie – ebenfalls die Verordnung – unter www.corona.rlp.de.

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28. April 2021

Schnelltestungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – weitere Öffnungszeiten in Morbach

Ab Montag, dem 3. Mai 2021 steht in Morbach ein regelmäßiges Testangebot im Rahmen des Projekts „Testen für Alle Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung. Das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr und des DRK wird ergänzt durch die Apotheke am Oberen Markt sowie durch den Sirona-Sports-Club. Die Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt:

BaldenauhalleMorbach, Janstraße 5, 54497 Morbach:
montags von 17:00 bis 20:00 Uhr

Sirona-Sports-Club, Erbachstraße49, 54497 Morbach:
mittwochs und freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr
sowie samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Apotheke am Oberen Markt, Oberer Markt 4, 54497 Morbach:
montags –freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Testen lassen kann sich jeder (kostenfrei und ohne Voranmeldung), der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufsnutzen Sie bitte unten stehende Anleitung zur vorherigen Erstellung eines QR-Codes. Dieser kann bei o.g. Teststellen sowie bei allen kommunalen Teststellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich selbstverständlich auch für weitere Testungen verwendet werden.

Ab sofort vereinfachte Anmeldung mittels QR-Code möglich

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