COVID-19 Pandemie

Aus gegebenem Anlass folgen hier wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Gemeinde Morbach.

Wichtige Informationsquellen

Allgemeine Informationen

Informationen und Hilfen für Familien, Eltern und Kinder

Informationen und Hilfen für Unternehmen

Informationen für Gäste und Gastgeber

Aktuelle Beiträge

27. April 2021

Fast 25 Prozent aller Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen und mehr als die Hälfte der über 60-Jährigen mit erster Impfung geschützt

„Der Weg raus der Pandemie ist nur mit mehr Impftempo möglich. Noch ist aber leider der Impfstoff zu knapp. In Rheinland-Pfalz haben wir seit vergangener Woche trotzdem die dritte Prioritätsgruppe öffnen können, weil wir gut vorankommen: Seitdem können sich Lehrer und Lehrerinnen der weiterführenden Schulen, Lebensmittelverkäufer, Busfahrerinnen, Medienschaffende und viele andere Berufsgruppen anmelden, die nicht im Home-Office arbeiten können oder in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind. Berechtigt sind bereits alle Menschen über 60.

„Ich bin unglaublich froh, dass wir Stand Montag bereits die Hälfte aller über 60-jährigen Menschen in Rheinland-Pfalz erstmalig geimpft haben. Im April wurden in Rheinland-Pfalz genauso viele Menschen geimpft wie im ersten Quartal zusammen. Bei uns haben fast 25 Prozent eine Erstimpfung und 7 Prozent auch schon ihre Zweitimpfung erhalten. Bis zum Monatsende werden es eine Million Menschen sein, die schon ihre erste Impfdosis erhalten haben. Je mehr Menschen geimpft sind, desto drängender stellt sich die Frage, welche Schutzmaßnahmen noch aufrechterhalten werden müssen, weil von Genesenen und Geimpften deutlich weniger Gefahr ausgeht, das Virus auf andere zu übertragen. In dem Gespräch mit der Bundeskanzlerin war mir wichtig, dass mit den neuen Regelungen, die die Bundesregierung vorbereitet, auch Rücksicht auf die Menschen genommen wird, die derzeit noch keine Impfung haben können. Hier will ich ganz ausdrücklich, die jungen Menschen und Familien ansprechen. Sie haben jetzt seit über einem Jahr in großer Disziplin und Solidarität die Schutzmaßnahmen eingehalten, um vor allem andere zu schützen. Wir sind mitten in der dritten Welle, in vielen Städten und Gemeinden ist die 7-Tagesinzidenz so hoch, dass die Bundesnotbremse samt Ausgangsbeschränkungen gilt, deswegen brauchen wir jetzt auch die Solidarität der Geimpften“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens zum Thema Impfen.

weiterlesen

26. April 2021

Corona-Bekämpfungsverordnung nach Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes angepasst

In Rheinland-Pfalz gilt seit vergangenem Wochenende eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Aktualisierung wurde aufgrund der Neugestaltung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, der sogenannten Bundesnotbremse, nötig. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes greifen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen mehr als 100 pro 100.00 Einwohner beträgt. Den aktuellen Inzidenzwert für den Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Interessierte unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de.

Im Einzelhandel ist Einkaufen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 nur nach Terminvereinbarung sowie der Maßgabe von maximal einer Kundin oder einem Kunden pro angefangenen 40 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich ist. Bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen können die Geschäfte am übernächsten Tag ohne Terminvergabe unter Berücksichtigung von unter anderem dem in der Verordnung geregelten Abstandsgebot, der Maskenpflicht sowie der geltenden Personenbegrenzung öffnen. Übersteigt die Inzidenz hingegen an mehr als drei Tagen den Wert von 100, gelten dann die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Folgende Regelungen greifen im Bereich Gastronomie: Liegt die Inzidenz bei maximal 100, ist die Öffnung im Außenbereich unter der Beachtung der in der Verordnung getroffenen Regelungen möglich. Bei einer Inzidenz an mindestens drei Tagen in Folge von mehr als 100 greifen dann die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Im Bereich Sport bleiben Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für die kontaktlose Ausübung, wenn diese alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erfolgen sowie im Freien bei Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von maximal 20 Personen plus einem Trainer. Des Weiteren ist Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt, wenn die in der Verordnung geregelte maximale Gruppengröße, ein Mindestabstand von drei Metern, die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Testpflicht sowie die Gesamtteilnehmerzahl von maximal einer Person pro angefangenen 40 Quadratmetern Trainingsfläche eingehalten werden. Unter diesen Maßgaben können auch Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Auch hier gilt wie allgemein, dass ab einer Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes greifen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist bis zu einer Inzidenz von 100 mit maximal einer Person pro angefangenen 40 Quadratmetern Unterrichtsraum möglich. Für Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß wie Singen oder bei Blasinstrumenten gilt in geschlossenen Räumen die in der Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Testpflicht.

Des Weiteren ist in der Verordnung geregelt, dass ab einer Inzidenz von mehr als 100 eine Maskenpflicht in privaten Fahrzeugen gilt, wenn Personen mehrerer Hausstände im Fahrzeug sind. Ausgenommen ist der Fahrer.

20210423_RLP_Coronaregeln_im Überblick

23. April 2021

Gut eine Million Menschen können sich für Impfung registrieren

Rheinland-Pfalz startet am 23. April die Registrierung zur Corona-Schutzimpfung für die gesamte Priorisierungsgruppe drei. Das betrifft rund eine Million Menschen in unserem Land. Dazu gehören Vorerkrankte, Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schulen, Beschäftigte im Lebensmittelhandel und Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur,
Die Registrierung zur Corona-Schutzimpfung ist für die gesamte Priorisierungsgruppe drei geöffnet

Ebenso alle über 60-jährige, die sich noch nicht angemeldet haben. Diese Personen können sich jetzt unter impftermine.rlp.de online oder per Telefon registrieren lassen.

Nach der Registrierung werden Termine in den Impfzentren vergeben, sobald genug Impfstoff da ist. Das kann einige Wochen dauern. Vorgezogen werden Lehrkräfte an weiterführenden Schulen. Sie sollen in den ersten beiden Mai-Wochen geimpft werden.

„Die Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz schreiten weiter gut voran und können mit größeren Impfstofflieferungen, die der Bund angekündigt hat, immer weiter gesteigert werden. Bitte nutzen Sie das Angebot. Impfen ist unser Weg aus der Pandemie, auch wenn wir noch etwas Geduld brauchen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Mehr als 20 Prozent sind in Rheinland-Pfalz bereits mindestens einmal geimpft!

Registrieren: impftermin.rlp.de

Weitere Infos: corona.rlp.de/de/impfen

Detaillierte Liste aller berechtigten Personen auf impftermin.rlp.de.

22. April 2021

Lewentz: Feuerwehrkameraden können sich ab Freitag registrieren

Alle Kräfte der Berufsfeuerwehren sowie der ehrenamtlichen Wehren in Rheinland-Pfalz können sich ab Freitag für eine Corona-Impfung registrieren. Sie gehören zur Priorisierungsgruppe 3, für die der entsprechende Anmeldevorgang am Freitag geöffnet wird.

„Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden wissen nicht, welche Ansteckungsgefahren ein Einsatz mit sich bringt. Sie können immer wieder unvorhergesehen in Situationen kommen, in denen eine Impfung gegen das Virus zusätzliche Sicherheit bietet. Mit der Impfung schützen wir diejenigen, die uns tagtäglich schützen“, so Innenminister Roger Lewentz.

Die ersten Impfungen der Prioritätsgruppe 3 werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden.

Informationen zu weiteren Impfberechtigten der Prioritätsgruppe 3 sind zu finden unter corona.rlp.de

21. April 2021

Mit Impfen, Notbremse und Testen stellt sich Rheinland-Pfalz gegen Pandemie

„Wir befinden uns aktuell mitten in der dritten Welle und somit in einer sehr schwierigen Phase der Corona-Pandemie“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einer Pressekonferenz. Das Land werde jetzt Menschen der „Prio-Gruppe 3“ ein Impfangebot machen. U.a. Vorerkrankte, Lehrkräfte an weiterführenden Schulen und Beschäftigte im Lebensmittelhandel können sich registrieren. Zudem ging es um die Notbremse, 1.200 Teststellen, die Lage in den Krankenhäusern, Modellkommunen und die Luca-App.

„Die Infektionen steigen und ich weiß, dass sich viele Menschen Sorgen machen. Die Lage ist ernst, die 7-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz liegt auf einem Höchststand dieses Jahr und die Situation auf den Intensivstationen wird zunehmend angespannt. Wir haben in Rheinland-Pfalz deswegen nicht auf ein Infektionsschutzgesetz gewartet. Wir handeln, in dem wir die Maßnahmen der Notbremse aus dem Perspektivplan, den Bund und Länder Anfang März beschlossen haben, konsequent anwenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz bei einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage im Land. „Wir sind mit klaren rechtlichen Grundlagen, schnellen und effektiven Impfungen, breit angelegten Testungen sowie guten und vorausschauenden Vorbereitungen in den Krankhäusern gut für die aktuelle Lage aufgestellt.“ Dabei freue sie sich besonders, dass Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer vom kommenden Freitag an allen Personen der Priorisierungsgruppe III die Registrierung für eine Impfung ermöglichen wird.

weiterlesen

csm_Tweet_OEffnung_Gruppe_3_9e8feb9a5e

20. April 2021

Schnelltestungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – geänderte Öffnungszeiten in Morbach

Seit Montag, dem 12. April 2021 wird der Betrieb der Morbacher Teststation mit neuen Öffnungszeiten durch ehrenamtliche Helfer der Freiwilligen Feuerwehr sowie des DRK Ortsvereins Morbach mit geänderten Öffnungszeiten fortgesetzt:
Montags, von 17:00 bis 20:00 Uhr

Testen lassen kann sich jeder, der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zum Termin mitzubringen ist ein Ausweisdokument sowie – sofern vorhanden – eine Krankenversicherungskarte zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufs. Eine Anmeldung zum Schnelltest ist vorerst nicht erforderlich.
Bei Fragen zum Thema steht die Hotline des Gesundheitsamtes unter Tel.: 06571/14-1033 werktags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Ab sofort vereinfachte Anmeldung mittels QR-Code möglich

QR_Code_Teststation

19. April 2021

Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet dritten Tag in Folge die Schwelle von 100

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bernkastel-Wittlich hat am Samstag. 17. April 2021 den dritten Tag in Folge die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner überstiegen. Daher muss der Landkreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen (siehe Seiten 4 – 6).

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Dienstag, 20. April 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 28. April 2021. Hier die wesentlichen Punkte:

  • Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie zum Beispiel Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Versorgung unterstützungsbedürftigen Person. Eine Bescheinigung der beruflichen Tätigkeit kann hier heruntergeladen werden.
  • verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person)
  • Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen; eingeschränkt mit nur einer Person oder einem Hausstand pro Termin, unabhängig von der Größe des Geschäftes), ausgenommen von den Schließungen sind unter anderem Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
  • Schließung von Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
  • Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege sind weiterhin erlaubt. Frisöre bleiben geöffnet, sind aber zur Kontaktdatenerfassung und zur vorherigen Terminvergabe verpflichtet
  • Schließung von Museen, Ausstellungen und ähnlichen Einrichtungen, Tierparks sind nur im Außenbereich geöffnet
  • Sport ist im Freien nunmehr alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampfsituationen im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt.
  • Schließung der Außengastronomie
  • Schließung von Verkaufsstellen ab 21 Uhr
  • Verkaufsverbot von Alkohol in Tankstellen etc. zwischen 21:00 und 5:00 Uhr

Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.

Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht.

Die ausführliche Allgemeinverfügung mit Begründung finden Sie hier.

15. April 2021

19 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Donnerstag, 15.04.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 19 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.419 an. Dem Anstieg der Fallzahlen liegt weiterhin ein diffuses, über das Kreisgebiet verteiltes Infektionsgeschehen zugrunde.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 94,2 auf 102,2 Fälle je 100.000 Einwohner und damit erstmals seit 95 Tagen wieder über einen Inzidenzwert von 100 Fällen je 100.000 Einwohner. Das einmalige Überschreiten dieser Marke hat noch keinen Automatismus zur Folge. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegen sollte, hätte der Landkreis kraft Verordnung eine Muster-Allgemeinverfügung zu erlassen, die landläufig als „Notbremse“ bezeichnet wird. Die Allgemeinverfügung, deren Inhalte vom Land vorgegeben ist, würde – wenn die 7-Tages-Inzidenz auch die kommenden Tage über 100 Fällen je 100.000 Einwohner läge – frühestens am 19.04.2021 in Kraft treten.

Die häusliche Isolierung endete heute für drei Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 2.178 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 59 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 182 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung acht COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon zwei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 14.983 Personen. Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen durchgeführt werden, sind in dieser Zahl nicht enthalten und können von Seiten der Kreisverwaltung auch nicht dargestellt werden.

Für das kommende Wochenende (17. / 18. April) hat das Land gestern eine Sonderimpfaktion in den Impfzentren angekündigt, an der sich auch das Landesimpfzentrum Wittlich beteiligen wird. Insgesamt sollen so am Samstag und Sonntag mehr als 850 Personen in Wittlich geimpft werden.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

14. April 2021

Bundeseinheitliche Notbremse bei hohen Infektionszahlen

In der derzeitigen Phase der Pandemiebewältigung ist es wichtig, schnell bundeseinheitlich mit schützenden Maßnahmen reagieren zu können. „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig,“ so Bundeskanzlerin Angela Merkel im Anschluss an die Kabinettsitzung, „denn die Lage ist ernst. Wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“

Durch das Auftreten der neuen Virusvarianten hat sich die epidemiologische Lage geändert. „Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff“, stellt die Kanzlerin fest. Die Zahl der Neuinfektionen steigt stetig, immer mehr Menschen benötigen eine intensivmedizinische Behandlung. „Wenn wir warten würden, bis alle Intensivbetten belegt sind, dann wäre es zu spät. Das dürfen wir nicht zulassen. Und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.“

Daher hat das Kabinett am Dienstag eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, und zwar als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen den Ländern und dem Bund zur Notbremse vereinbart wurden.

  • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten – damit auch privaten Kontakten – ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
  • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.
  • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.
  • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen, – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.
  • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.
  • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

Gemeinsames Ziel: Infektionszahlen senken

„Ich bin mir ganz bewusst, dass es harte Einschränkungen sind, die das neue Infektionsschutzgesetz insbesondere für Kreise oberhalb der Inzidenz 100 vorsieht: Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, nächtliche Ausgangssperren,“ so die Bundeskanzlerin.

Alle Maßnahmen gelten einem Ziel: Deutschland aus dieser Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen.

„Wir haben es ja schon einmal geschafft, durch konsequentes Handeln die Zahl der Ansteckungen wieder auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren. Und das kann und wird uns auch wieder gelingen.“ Die Bundeskanzlerin verwies zudem auf die zunehmende Zahl der Impfungen. Sie ist sich sicher: „Wir gehen dem Licht am Ende dieses Tunnels mit immer größeren Schritten entgegen.“

Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird in den nächsten Tagen im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Presseerklärung der Bundeskanzlerin

Grafik_Notbremse_Bundesregierung

13. April 2021

Aktuelles zu Bundeshilfen in der Corona-Pandemie

Im Hinblick auf die vom Bund bereit gestellten Hilfsinstrumente zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen der Corna-Pandemie gelten die aktuellen Regelungen:

  • November-/Dezemberhilfe (hierbei handelt es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe) Anträge sind nur noch bis zum 30. April möglich!
  • Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen:
    • Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020): Antragstellung abgelaufen
    • Überbrückungshilfe II (Fördermonate Sept. bis Dez. 2020): Antragstellung abgelaufen, Änderungsanträge sind bis zum 31.05.2021 möglich
    • Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021): Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden
  • Neustarthilfe: Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.

Eine Übersicht und alle ausführlichen Informationen erhalten Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Grafik_Ueberbrueckungshilfen_Bundesfinanzministerium

09. April 2021

Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung

In seiner Sitzung am 09. April 2020 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung beraten und beschlossen. Insbesondere wurden für vollständig geimpfte Personen Ausnahmen von der Testpflicht und von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

Außerdem wurden die Regelungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert. Für sogenannte Modellkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 wurde die Möglichkeit eröffnet, Allgemeinverfügungen mit von der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichenden Regelungen zu erlassen.

Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Die Änderungsverordnung betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Sofern in der Verordnung eine Testpflicht angeordnet wird, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, gilt diese nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Personen, wenn die letzte Impfung 14 Tage zurückliegt und die geimpften Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten soll die Kinderbetreuung grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.
  • Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, können bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichen, wie z.B. weitergehende Öffnungen.

Hierfür muss die Kommune ein schlüssiges Hygienekonzept mit bestimmten Inhalten zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, Zugangsregu­lierungen und Kontrollregelungen vorlegen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100 oder werden die Regelungen des Hygienekonzepts nicht eingehalten, sind diese Allgemeinverfügungen wieder aufzuheben.

Die Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und läuft bis zum 25. April 2021.

Absonderungsverordnung

Die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen, es sei denn, sie sind Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Die Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt bis zum 10. Mai 2021.

Beide Verordnungen werden auf der Internetseite corona.rlp.de verkündet.

09. April 2021

Ab Sonntag zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises ist am Freitag gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 59,6 auf 67,6 Fälle je 100.000 Einwohner angestiegen. Damit liegt die 7-Tages-Inzidenz am dritten Tag in Folge über 50 Fälle je 100.000 Einwohner. Das wiederholte Überschreiten dieses Wertes hat zur Folge, dass der Landkreis gemäß den Vorgaben des Landes eine Allgemeinverfügung zu erlassen hat, in der zusätzliche Schutzmaßnahmen geregelt werden. Ein Ermessen steht der Kreisverwaltung insoweit nicht zu. Die Verfügung wird im Laufe des morgigen Samstags öffentlich bekannt gemacht und am Sonntag in Kraft treten.

Die zunächst bis einschließlich 20. April 2021 geltenden Regelungen, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ergänzen oder ändern, im Überblick:

Einzelhandel:
Gewerbliche Einrichtungen, wie insbesondere Geschäfte, sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Das Abstandsgebot (1,50 m), die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) sowie die Personenbegrenzung hinsichtlich der Verkaufsfläche sind selbstverständlich einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig.

Sport
Sport ist nur im Freien und mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen unter Beachtung des Abstandsgebots zulässig. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit
Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien ist untersagt.

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Wortlauts der Allgemeinverfügung sowie etwaiger neuer Vorgaben der Landesregierung. Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung kommt erst dann in Betracht, wenn die 7-Tages-Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter 50 gelegen hat.

Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.

06. April 2021

Terminregistrierung für 60- bis 69-Jährige ab morgen möglich

Die Impfungen in Rheinland-Pfalz kommen weiter voran. Mit der Änderung der Nutzung von AstraZeneca steht nun eine größere Menge an Impfstoff für Menschen über 60 Jahren zur Verfügung. Ab dem morgigen Mittwoch, 7. April, können sich deshalb die 60- bis 69-Jährigen für eine Corona-Schutzimpfung registrieren.

Die neuen Registrierungen werden dabei keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Prioritätsgruppe 2 haben. Die Priorisierungsreihenfolge der Impfungen wird in Rheinland-Pfalz beibehalten. Die Prioritätsgruppe 2, die sich bereits registriert hat, erhalten ihre Impftermine vorrangig.

Die Online-Registrierung für die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen ist ab 7. April möglich unter www.impftermin.rlp.de und telefonisch unter der Impf-Hotline 0800 / 57 58 100. Die Gruppe umfasst rund 550.000 Menschen. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich Ende April bis Anfang Mai stattfinden.

31. März 2021

Morbacher Testzentrum an Ostern geschlossen

Am Ostermontag (05.04.2021) finden keine Testungen im Morbacher Testzentrum statt.

Ab dem 12.04.2021 wird der Betrieb durch die ehrenamtlichen Helfer unserer Feuerwehren und des DRK Ortsvereins Morbach mit angepassten Öffnungszeiten wie folgt fortgesetzt:

Montags, von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Baldenauhalle Morbach

Alle weiteren Standorte und Öffnungszeiten (auch über die Osterfeiertage) der Testzentren im Landkreis Bernkastel-Wittlich können hier nachgelesen werden:

https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/erkrankte-und-verdachtsfaelle/?no_cache=1

31. März 2021

Rheinland-Pfalz setzt STIKO-Empfehlung zu AstraZeneca um

Rheinland-Pfalz schließt sich wie alle anderen Bundesländer der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an, den Impfstoff von AstraZeneca nur noch für Personen zu verwenden, die älter als 60 Jahre sind. Somit finden von heute an in Rheinland-Pfalz keine Impfungen mehr mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren statt. Impfungen von Personen ab 60 Jahren bleiben davon aber entsprechend den Empfehlungen der STIKO ebenso unberührt wie Impfungen mit anderen Impfstoffen.

Eine Folge der Neuerung in der Nutzung betrifft die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen. Diese Personen werden sich zeitnah für Impfungen registrieren können, da der AstraZeneca-Impfstoff für diese Gruppe nun in größerer Menge zur Verfügung steht. Starten können Registrierungen voraussichtlich am kommenden Mittwoch, Details dazu werden noch bekannt geben. Diese Registrierungen sollen keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Gruppe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Priogruppe 2 haben, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie werden ihre Termine vorrangig erhalten.

„Mir ist es trotz aller Änderungen ein Anliegen, weiterhin für die Akzeptanz gegenüber AstraZeneca zu werben. Ich weiß, dass die vielen Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen für die Bevölkerung irritierend sein können und die Geduld der Menschen auf eine Probe stellen. Und doch zeigt sich an der erneuerten Empfehlung der STIKO, wie exakt die Impfstoffe und ihre Wirkungen kontrolliert werden“, sagte die Ministerin.

Dass die STIKO eine eingeschränkte Nutzung des Impfstoffs in der Gruppe unter 60 Jahren empfiehlt, heiße im Umkehrschluss eben auch, dass er in der Gruppe ab 60 Jahren uneingeschränkt genutzt werden kann.

Von der Aussetzung der Impfungen von Personen unter 60 Jahren mit AstraZeneca sind fast 60.000 Impftermine im Land betroffen. Deren Absage und Umwandlung bedeutet eine große organisatorische Herausforderung. Etwa 20.000 dieser Impftermine waren in den Impfzentren vorgesehen. Diese werden nun von vom Land storniert und so zeitnah wie möglich neu vergeben. Ziel ist es, dass alle Betroffenen bis Ende April einen neuen Impftermin erhalten. Die Betroffenen müssen dafür nichts unternehmen, sie werden automatisch über ihren neuen Termin informiert.

weiterlesen

31. März 2021

Wechselunterricht in geteilten Klassen nach den Osterferien, zwei Selbsttests pro Woche für Lehrkräfte, Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler

Wir setzen den Wechselunterricht in geteilten Klassen nach den Osterferien fort. Dort, wo die Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschreitet, berät das Gesundheitsamt mit den Verantwortlichen vor Ort und der Schulaufsicht, ob weiter Wechselunterricht stattfinden kann oder auf Fernunterricht umgestellt werden muss. Diese Entscheidungen haben wir nach Rücksprache mit unserem Expertenteam am Dienstagnachmittag getroffen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz.

Sie betonte: „Begleitet wird der Wechselunterricht mit der konsequenten Umsetzung der Hygienekonzepte sowie der Erweiterung unserer Teststrategie: Zwei Mal pro Woche finden Selbsttests für Lehrkräfte und Beschäftigte sowie für Schülerinnen und Schüler in den Schulen statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich jederzeit im Rahmen des ‚Testens für Alle‘ in einem Testzentrum des Landes testen zu lassen.“

Professor Dr. Philipp Zanger, der für das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Infektionszahlen an Schulen analysiert, erklärte: „Unsere Daten aus dem laufenden Jahr zeigen, dass es trotz des veränderten Infektionsgeschehens im Wechselunterricht weiterhin zu sehr wenigen Übertragungen kommt. Die Hygienekonzepte an den Schulen funktionieren offensichtlich sehr gut. Deshalb bleibt es auch weiterhin wichtig, dass die AHA+L-Regeln konsequent eingehalten werden.“

29. März 2021

Schnelltestungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – Änderungen an den Ostertagen

Aufgrund der Osterfeiertage finden die Schnelltestungen am Montag, dem 05.04.2021, von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Baldenauhalle Morbach nicht statt.

Derzeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang zu anderen Zeiten an den Ostertagen Schnelltestungen angeboten werden können. Informationen hierzu folgen.

29. März 2021

Landesregierung baut Corona-Tests weiter aus und setzt dabei auf drei Säulen

„Anlassbezogene Tests vor dem Einkaufen, einem Besuch der Außengastronomie oder auch von Verwandten sind genauso wichtig, wie das systematische Testen am Arbeitsplatz oder in der Schule, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Regelmäßige Testungen helfen, Erkrankte zu erkennen, bevor sie Krankheitssymptome haben und andere unbemerkt anstecken können. Testen ist auch der Schlüssel, wenn es darum geht, mit kreativen Lösungen verantwortliche Öffnungsschritte zu ermöglichen“, so Regierungssprecherin Andrea Bähner.

Daher habe das Corona-Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Freitag beschlossen, die Teststrategie weiter auszubauen. Das Land setze dabei auf drei Säulen und werde nach Bürgertests und Schultests auch für Landesbeschäftigte Corona-Selbsttests anbieten. Schulen und Kitabeschäftigte sollen vorrangig ab nächster Woche beliefert werden. 16 Millionen Schnelltests habe die Landesregierung bereits bestellt. Bis am 12. April Selbsttests auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung vorliegen, können diese sich zunächst in einer der vielen Teststationen testen lassen. Diese Möglichkeit haben natürlich auch die Beschäftigten der Unternehmen, die noch keine eigene Testinfrastruktur aufbauen konnten.

Erste Säule: Schnelltests für Schule und Kita-Personal

Die Landesregierung liefert ab nächste Woche Selbsttests an die Schulen und Kitas, um nach den Osterferien rund 68 600 Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Schulmitarbeiter und rund 511 000 Schülerinnen und Schüler zu testen. Hinzu kommen Tests für rund 42 800 Erzieherinnen und Erzieher und weitere Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie Tests für rund 6.100 Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung. Dafür investiert die Landesregierung 2,8 Millionen Euro pro Woche.

Zweite Säule: kostenlose Bürgertests

Die Landesregierung baut bereits seit Februar mit aller Kraft zusammen mit den Kommunen und Hilfsorganisationen Teststationen im ganzen Land auf. An fast 900 solcher Stellen können sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome testen lassen.

Dritte Säule: Tests für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen sollten. Wo das nicht möglich ist, sollen die Beschäftigten systematisch getestet werden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sei eine zügige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Testen in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März. Anfang April werden laut Beschluss die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings werde die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung bestehe.

weiterlesen

25. März 2021

Wir sind entschlossen bei der Notbremse und beim Rheinland-Pfalz-Modell – Gemeinsam mit Kommunen neue Wege suchen

„Mir ist es ganz wichtig zu versichern, dass wir auch ohne Oster-Lockdown mit großer Konsequenz unseren Weg beschreiten, die Menschen in unserem Land zu schützen und unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Es bleibt dabei, dass wir eine dritte Welle abwehren müssen, um unsere Krankenhäuser nicht zu überlasten, damit jeder und jede die medizinische Hilfe bekommt, die er oder sie braucht. Folgen Sie deshalb bitte über Ostern dem Appell #WirBleibenZuhause“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Rücknahme des Oster-Lockdowns durch Bundeskanzlerin Angela Merkel.
„Das Modell war ein Vorschlag der Kanzlerin und es gab die klare Verabredung, die Rechtssicherheit durch die Bundesministerien des Innern und für Gesundheit sicherzustellen. Das ist nicht gelungen“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz werde weiterhin konsequent die Schutzmaßnahmen umsetzen, damit die Infektionszahlen wieder verlässlich sinken. „Über unsere Landesverordnungen und die Allgemeinverfügungen haben wir klare Regeln für die Notbremse in den Städten und Landkreisen bei einer Inzidenz über 100. Ansonsten werden wir uns an den Perspektivplan und die bekannten Regeln halten“, so die Ministerpräsidentin. Die Außengastronomie könne in Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 öffnen, die Gäste müssten allerdings einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

Mit den Kirchen sei die Landesregierung im Gespräch, dass diese an Ostern genauso verantwortungsvoll Gottesdienst feiern, wie sie das zu Weihnachten bewiesen haben und auf größere Ansammlungen verzichten.

So entschlossen wie bei der Notbremse werde sie beim Rheinland-Pfalz-Modell bleiben. Neben dem Impfen sei Testen das zentrale Instrument, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. „Wir werden deshalb in Rheinland-Pfalz nach Ostern einen Modellversuch starten. Wir wollen auf das Prinzip setzen, Anstrengung lohnt sich! Wenn eine Kommune Infektionswerte unter 50 hat und die Kriterien für eine Modellregion erfüllen kann, sind dort wieder mehr Kultur, Sport, Gastronomie und Einzelhandel möglich. Die Voraussetzungen sind schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens behutsam und sicher öffnen zu können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Schaltkonferenz mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, bei der die Kriterien für die Modellprojekte gemeinsam definiert wurden.

weiterlesen

Weitere Informationen zu den Modellkommunen finden Sie unter https://ea-rlp.de/modellkommunerlp.

 

25. März 2021

Erweiterung der Teststrategie für Schulen und Kinderbetreuung nach den Osterferien

„Schnell- und Selbsttests tragen zu einem sicheren Schulbetrieb und zu einer sicheren Kinderbetreuung bei. Das Land stellt deshalb ab dem 7. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten in Schulen und Einrichtungen der Kinderbe-treuung sowie den Hilfen zur Erziehung pro Woche einen Selbsttest zur Verfügung. Damit können sich das Personal sowie Schülerinnen und Schüler, zusätzlich zu dem Test für alle Bürgerinnen und Bürger, einmal pro Woche freiwillig kostenlos testen.“
„Wir streben, wie im MPK-Beschluss vorgegeben, baldmöglichst zwei Testungen pro Woche an. Eltern von Kita-Kindern können ihre Kinder im Rahmen des ‚Testens für Alle‘ frei-willig und kostenfrei testen lassen.“ Das erklärten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Det-lef Placzek, heute bei einer virtuellen Pressekonferenz.

„Wir setzen damit den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. Die Testungen sind freiwillig und dienen vor allen Dingen dazu, Infektionen auch bei Personen nachzuweisen, die keine Symptome zeigen. So sorgen wir für noch mehr Sicherheit im Schul- und Kitabetrieb. Infizierte können schneller identifiziert werden und sich danach in Quarantäne begeben. Ein positiver Selbsttest muss dabei mit einem PoC-Test durch geschultes Personal oder durch einen laborabhängigen PCR-Test überprüft werden. In Rheinland-Pfalz sind durch die umfangreichen Strukturen des ‚Testens für Alle‘ schul-, kindergarten- und wohnortnah flächendeckend Teststellen vorhanden, um unverzüglich eine solche Testung zu ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Hubig.

weiterlesen

23. März 2021

Dritter Welle mit Oster-Ruhe, Testen und Modellprojekten entgegenwirken

„Im Januar und Februar ist es uns gelungen, das Infektionsgeschehen deutlich einzudämmen. Auch weil die Bevölkerung so diszipliniert war, können wir deshalb unsere Kinder zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule lassen und den Einzelhandel wieder öffnen. Die deutlich ansteckenderen Virusmutationen bringen jetzt allerdings ein hohes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik mit sich. Auch wenn wir in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt liegen; bundesweit haben wir die Inzidenz von 100 überschritten.

Im Stufenplan haben wir für diesen Fall die Notbremse vorgesehen. In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.

Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Zwar sei bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft, dennoch trügen die nun auch in Deutschland führende Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei den gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch nicht sehr viel später erreicht werde, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

„Ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, in den großen Linien zusammenzubleiben. Daher trägt Rheinland-Pfalz die Entscheidung mit, die Ostertage zu nutzen, um Deutschland herunterzufahren. Da wir unser Land aber nicht einfrieren können, bis wir genügend Impfstoff haben, muss die bestehende Teststrategie massiv ausgebaut werden. In den Ländern haben wir die Strukturen für Bürgertests aufgebaut und stellen sicher, dass in den Schulen getestet werden kann. Jetzt sind auch die Unternehmen in der Pflicht. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen dafür nach dem Oster-Lockdown stehen und 40 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche getestet werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten Infektionsketten durchbrochen und Infektionscluster entdeckt werden.

#WirBleibenZuHause 5 Tage Stillstand über Ostern

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität drastisch reduziert.

weiterlesen

Weitere Infos: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

23. März 2021

Besuch der Außengastronomie mit Schnelltest möglich

Seit Montag, dem 22. März kann die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Dabei sind neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden allen Bürgern ohne Krankheitssymptome mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Corona-Schnelltest angeboten. Zur Umsetzung der Schnellteststrategie haben Landrat Gregor Eibes und die hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ein Konzept zum Aufbau von Teststationen für Schnelltests erarbeitet.

Die Schnelltestkapazitäten in der vorhandenen Corona-Test-Station in Wittlich wurden ausgeweitet. Zusätzlich werden mit Fachpersonal der Hilfsorganisationen besetzte mobile Teams im rollierenden System täglich wechselnd insgesamt fünf zentrale Orte in den Verbandsgemeinden und der Gemeinde Morbach anfahren, um dort – von örtlichen Kräften insbesondere der Feuerwehren unterstützt – die Schnelltests anzubieten.

Um Wartezeiten und Menschenansammlungen auf das notwendige Minimum zu reduzieren, wurde eine technische Möglichkeit geschaffen, die Ergebnisse der Schnelltests online abzurufen. Wer getestet wird, kann seine Kontaktdaten hinterlassen und bekommt das Ergebnis auf elektronischem Wege mitgeteilt. Wem die technischen Möglichkeiten hierzu fehlen, erhält seine Bescheinigung vor Ort klassisch in Papierform.

Testen lassen darf sich jeder, der ohne Krankheitssymptome ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zum Termin mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie – sofern vorhanden – eine Krankenversicherungskarte zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens. Eine Anmeldung zum Schnelltest ist vorerst nicht erforderlich.

Bei Fragen zum Thema steht die Hotline des Gesundheitsamtes unter Tel.: 06571 14-1033 werktags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Corona-Test-Station in Wittlich für die Schnelltestungen:

Montag – Freitag
07:30 – 09:30 Uhr
16:00 – 19:00 Uhr

Samstag
12:00 – 14:00 Uhr

Röntgenstraße 13,
54516 Wittlich

Die Öffnungszeiten sind den Schnelltests vorbehalten. Tests mittels PCR finden weiterhin ausschließlich zu den bisherigen und bekannten Öffnungszeiten statt.

Öffnungszeiten der Testzentren der Verbandsgemeinden und der Gemeinde Morbach:

Montag, 16:00 – 19:00 Uhr
Baldenauhalle Morbach,
Jahnstraße 5,
54497 Morbach

Dienstag, 16:00 – 19:00 Uhr
Schulsporthalle
Maring-Noviand,
Am Serginer Platz 1,
54484 Maring-Noviand

Mittwoch, 16:00 – 19:00 Uhr
Weinbrunnenhalle Kröv
Moselweinstraße 35,
54536 Kröv

Donnerstag, 16:00 – 19:00 Uhr
Festhalle Thalfang
Petersberger Weg 6,
54424 Thalfang

Freitag, 16:00 – 19:00 Uhr
Eifellandhalle Landscheid
Tränkgasse 17,
54526 Landscheid

20. März 2021

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

„Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung. Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen.

Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

weiterlesen

18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021

Anlage 1 Formular (Bescheinigung über Ergebnis des PoC-Antigentests)

Anlage 2 (zu § 23 Abs. 3)  Allgemeinverfügung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 4)  Allgemeinverfügung

20. März 2021

Rheinland-Pfalz setzt Impfungen mit AstraZeneca fort

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat am Donnerstag entschieden, dass der Impfstoff AstraZeneca weiterhin als sicher und wirksam einzustufen ist. Auf dieser Grundlage hat die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Donnerstag beschlossen, die Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland wiederaufzunehmen.

Rheinland-Pfalz wird diese Entscheidungen unmittelbar umsetzen und ausgesetzte Impfungen mit AstraZeneca wieder starten. Konkret bedeutet dies, dass die ausgesetzten Impfungen der Priogruppe 2 in den Krankenhäusern, bei der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten ebenso wie die Impfungen mit Astrazeneca in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch die mobilen Impfteams nun wieder anlaufen; erste Impfungen sollen bereits heute wieder stattfinden.

Auch die gestoppte Terminvergabe für neue Termine in den Impfzentren für die Prioritätsgruppe 2 wird aufgehoben. Neue Impftermine werden nun wieder für alle drei verfügbaren Impfstoffe vergeben. Die entsprechenden Impfungen finden ab der kommenden Woche wieder statt. Personen, die sich bereits für einen Termin registriert haben, werden automatisch über eine Terminzuteilung informiert und müssen sich nicht erneut registrieren.

An den bereits terminierten Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna ändert sich nichts, diese Termine bleiben wie zugeteilt bestehen.

Bei den Impfungen der bettlägerigen Menschen durch die Hausärzte ab dem 22. März können dann voraussichtlich auch wieder die Kontaktpersonen beziehungsweise Angehörige der Prioritätsgruppe 2 geimpft werden. Zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen finden noch Gespräche auf Bund-Länder-Ebene statt.

20. März 2021

Sieben neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Freitag, 19.03.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr sieben COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.178 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 49,8 auf 45,3 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für drei Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.992 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 57 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 129 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon drei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 9.921 Personen. Demnach sind 8,82 Prozent der Kreisbevölkerung (erst-)geimpft.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

17. März 2021

Seniorenbus wieder im Einsatz!

Nach Rücksprache mit unseren Partnern wird der Seniorenbus ab Montag, 29.03.2021, wieder in der Gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für unsere Seniorinnen und Senioren im Einsatz sein.

Zu beachten sind weiterhin die Hygienemaßnahmen.

Weitere Infos erhalten Sie in der Morbacher Rundschau.

17. März 2021

16 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Dienstag, 16.03.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 16 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.159 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 48,0 auf 55,1 Fälle je 100.000 Einwohner. Das erstmalige Überschreiten des für weitere Einschränkungen maßgeblichen Inzidenzwertes von 50 Fällen je 100.000 Einwohner hat noch keinen Automatismus zur Folge. Insofern wird die weitere Entwicklung zu beobachten und zu bewerten sein. In einem ersten Schritt wird man sich in der morgigen Lagebesprechung mit der Thematik auseinandersetzen.

Die häusliche Isolierung endete heute für drei Personen, sodass sich die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.983 beläuft. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 57 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 119 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung neun COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon zwei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 9.086 Personen. Demnach sind 8,08 Prozent der Kreisbevölkerung (erst-)geimpft.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

15. März 2021

Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt

Gemäß Anordnung der Gesundheitsministerien wurden am heutigen Nachmittag alle Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ausgesetzt. Für die Personen, die im Impfzentrum Wittlich am Dienstag, 16.03.2021, diesen Impfstoff verabreicht bekommen sollten, ist die Impfung mit einem alternativen Impfstoff sichergestellt. Keine Aussage kann seitens der Kreisverwaltung getroffen werden zu den Erst- oder Zweitimpfungen der nächsten Wochen, für die der Einsatz von AstraZeneca vorgesehen war. Es wird davon ausgegangen, dass das Land als die für die Terminvereinbarungen zuständige Stelle die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf geeignete Weise informieren wird. Die Info-Hotline des Landes ist unter 0800 / 57 58 100 erreichbar.

Fragen zu Impfterminen können von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich grundsätzlich nicht beantwortet werden. Es wird daher gebeten, auf Anrufe bei den eingerichteten Hotlines u. a. des Gesundheitsamts zu verzichten.

15. März 2021

Impfberechtigung nach individueller ärztlicher Beurteilung

Seit vergangener Woche können sich Personen zwischen über 70 und 79 Jahren für die Corona-Schutzimpfung registrieren, seit dem 6. März bereits Menschen mit bestimmten schweren Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und bestimmten pflegebedürftigen Menschen. Die Bundesimpfverordnung sieht zudem vor, dass im Einzelfall nach ärztlicher Beurteilung ein Impfanspruch mit hoher oder erhöhter Priorität bestehen kann.

Dieses ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn dieser ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus feststellt. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt und stellen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum aus.

Wer unter einer der in der hohen Priorität der Bundesimpfverordnung aufgelisteten Krankheiten leidet und sich impfen lassen möchte, muss sich nur noch registrieren. Zum Impftermin sind die ausgefüllte Selbsterklärung sowie ein ärztliches Attest, welches das Vorliegen einer oder mehrerer der betreffenden Krankheiten bescheinigt, mitzubringen. Ein Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist nicht mehr notwendig.

Die Selbsterklärung sowie der Vordruck zur individuellen ärztlichen Beurteilung können hier aufgerufen werden: https://s.rlp.de/AerztlicheBeurteilung

weiterlesen

11. März 2021

13 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Mittwoch, 10.03.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 13 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.110 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 24,9 auf 33,8 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für 20 Personen, sodass sich die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.942 beläuft. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 57 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 111 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung 11 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon ein Patient intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 7.522 Personen. Demnach sind 6,69 Prozent der Kreisbevölkerung (erst-)geimpft.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

09. März 2021

Ab Mittwoch: Registrierung für über 70-Jährige – Ausweitung des Projekts Impfungen durch Hausärzte

Ab Mittwoch, den 10. März, können sich alle Menschen über 70 Jahren für einen Impftermin in Rheinland-Pfalz über das Online-Portal und telefonisch für die Corona-Schutzimpfung registrieren. „Das ist ein wichtiger Schritt, um den Impfschutz der vulnerablen Gruppe weiter auszubauen. Die 360.000 Menschen über 70 Jahren, die in Rheinland-Pfalz leben, haben wir bereits per Brief angeschrieben und sie über das Angebot informiert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung des aktuellen Standes der Impfungen in Rheinland-Pfalz.

Seit vergangenen Samstag können sich bereits Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegebedürftigen Menschen registrieren. Von der Registrierungs-möglichkeit haben Stand gestern später Abend mehr als 100.000 Personen Gebrauch gemacht und sich erfolgreich registriert. Rund 44.000 Menschen davon waren Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen, die in die höchste oder hohe Priorisierungsgruppe der Corona-Impfverordnung fallen. Hinzu kommen mehr als 42.000 Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie rund 2.700 Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug des SGB IX, SGB VII und SGB XI.

weiterlesen

Impftermin registrieren

07. März 2021

Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnet am Montag – Niedrige Tagesinzidenzen erlauben vorsichtige Lockerungen

Die Landesregierung informierte am Freitag nach dem Corona-Kabinett, wie die geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in der Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärten dazu: „Rheinland-Pfalz liegt heute mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“

Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Mit dem Einzelhandel haben wir eine weitere Sicherheitsstufe verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen.

„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler

weiterlesen

Corona-Regeln im Überblick

17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) vom 05. März 2021

csm_3_OEffnungschritt_Perspektivplan_e36b1e08cc

05. März 2021

Schnelltestungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich ab Montag möglich

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 wird ab kommenden Montag allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest angeboten.

Zur Umsetzung dieser Schnellteststrategie haben Landrat Gregor Eibes und die hauptamtliche Bürgermeisterin sowie die hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ein gemeinsames Konzept zum Aufbau von Teststationen für POC-Schnelltests erarbeitet.

Demnach werden ab Montag die Schnelltestkapazitäten in der vorhandenen Corona-Test-Station in Wittlich ausgeweitet. Zusätzlich werden mit Fachpersonal der Hilfsorganisationen besetzte mobile Teams im rollierenden System täglich wechselnd insgesamt 5 zentrale Orte in den Verbandsgemeinden und der Gemeinde Morbach anfahren, um dort – von örtlichen Kräften insbesondere der Feuerwehren unterstützt – die Schnelltestungen anzubieten.

Um Wartezeiten und Menschenansammlungen auf das notwendige Minimum zu reduzieren, wurde eine technische Möglichkeit geschaffen, die Ergebnisse der Schnelltests online abzurufen. Wer getestet wird, kann demnach seine Kontaktdaten hinterlassen und bekommt das Ergebnis auf elektronischem Wege mitgeteilt. Wem die technischen Möglichkeiten hierzu fehlen, erhält seine Bescheinigung vor Ort klassisch in Papierform.

Testen lassen darf sich jeder, der asymptomatisch ist. Auch die Teststation kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden. Zum Termin mitzubringen ist ein Ausweisdokument sowie – sofern vorhanden – eine Krankenversicherungskarte zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaufs. Eine Anmeldung zum Schnelltest ist vorerst nicht erforderlich.

Bei Fragen zum Thema steht die Hotline des Gesundheitsamtes unter Tel.: 06571/14-1033 werktags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung.

 

Standorte und Öffnungszeiten der Testzentren im Landkreis

 

Öffnungszeiten der Corona-Test-Station in Wittlich für die Schnelltestungen:

Wochentag

Uhrzeit

Montag – Freitag

07:30 – 09:30 Uhr

 

16:00 – 19:00 Uhr

Samstag

12:00 – 14:00 Uhr

Hinweis:

Die vorgenannten Öffnungszeiten sind den Schnelltestungen vorbehalten. Testungen mittels PCR finden weiterhin ausschließlich zu den bisherigen und bekannten Öffnungszeiten statt.

Öffnungszeiten der Testzentren der Verbandsgemeinden und der Gemeinde Morbach:

 

Wochentag

Verbands-/Gemeinde

Uhrzeit

Montag

Morbach

16:00 – 19:00 Uhr

Dienstag

Bernkastel-Kues

16:00 – 19:00 Uhr

Mittwoch

Traben-Trarbach

16:00 – 19:00 Uhr

Donnerstag

Thalfang am Erbeskopf

16:00 – 19:00 Uhr

Freitag

Wittlich-Land

16:00 – 19:00 Uhr

 

Standorte der Testzentren

 

Gemeinde

Ort

Adresse

Bernkastel-Kues

Schulsporthalle Maring-Noviand

Am Serginer Platz 1,
54484 Maring-Noviand

Morbach

Baldenauhalle Morbach

Jahnstraße 5,
54497 Morbach

Thalfang am Erbeskopf

Festhalle Thalfang

Petersberger Weg 6,
54424 Thalfang

Traben-Trarbach

Weinbrunnenhalle Kröv

Moselweinstraße 35,
54536 Kröv

Wittlich-Land

Eifellandhalle Landscheid

Tränkgasse 17,
54526 Landscheid

Wittlich-Stadt

 

Wittlich

Röntgenstraße 13,
54516 Wittlich

05. März 2021

Terminregistrierungen für Menschen mit Vorerkrankungen sowie Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen starten am 6. März

„Wir kommen bei den Impfungen weiter gut voran. Ich freue mich, dass wir immer mehr Menschen ein Impfangebot machen können. Ab 6. März erhalten weitere Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 die Möglichkeit, sich für eine Schutzimpfung gegen Corona zu registrieren und für eine Impfung anzumelden. Unsere Online-Terminregistrierung steht ab dem 6. März für Menschen mit schweren Vorerkrankungen sowie für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen offen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Zunächst starten am 6. März die Online-Terminregistrierungen für Impftermine für weitere Gruppen der Priorisierungsgruppe 2. Neu für einen Impftermin können sich dann registrieren Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegebedürftigen Menschen.

weiterlesen

04. März 2021

Mit Testen und Impfen in behutsamen Schritten aus dem Shutdown

„Ich habe mich seit vielen Wochen dafür eingesetzt, den Familien im Land, der Wirtschaft, Kultur und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu geben. Wir haben mit einer steigenden Impfquote und künftig gut verfügbaren Schnelltests neue Faktoren, die die Bewertung der Lage deutlich verändern. Durch eine höhere Impfquote erwarten wir weniger schwere und tödliche Verläufe. Durch ein breites Testkonzept werden Infektionen schneller entdeckt und weitere Ansteckungen schneller verhindert. Das macht eine neue Risikobewertung nicht nur möglich, sondern notwendig“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Video-Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel.

„Die Pandemie bedroht viele Existenzen und das Lebenswerk vieler Menschen in Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche. Deswegen war mir wichtig, diesen Bereichen eine klare Perspektive zu geben. Familien haben jetzt seit vier Monaten Beruf und Homeschooling vereinbaren müssen. Es war und ist ein Kraftakt. Bis zu den Osterferien werden alle Klassen wieder in die Schule gehen. Es bleibt aber beim Wechselunterricht. Wir verstärken zusätzliche Förderangebote für die Kinder. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie brennen darauf, wieder zu öffnen. Die steigenden Temperaturen werden uns zusätzlich helfen, dass die Gastronomie zumindest im Außenbereich wieder öffnen kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die nächste MPK soll sich im Schwerpunkt mit dem Reisegeschehen beschäftigen. Rheinland-Pfalz setzt sich für eine klare Perspektive für Hotels, Ferienwohnungen und Wohnmobiltourismus über Ostern ein.

Das sind die Perspektiven und Regelungen für Rheinland-Pfalz:

Impfungen
Ab April wird so viel Impfstoff zur Verfügung stehen, dass auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfstrategie einbezogen werden können.

Kostenlose Testangebote
Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein.

Private Kontakte
Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Kindertagesstätten
Am 8. März können Vorschulkinder in Rheinland-Pfalz wieder in die Kita.

Einzelhandel und Dienstleistungen
Ab dem 8. März werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt.

Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z.B. Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

Inzidenzabhängige Öffnungen (frühestens ab 8. März)
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, kann der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.

Vierter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt (frühestens ab 22. März)
Wenn die 7-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung.

Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Fünfter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt (frühestens ab dem 5. April)

Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

Die Öffnungsschritte im Überblick:

Corona_Oeffnungsschritte_RLP

02. März 2021

Neustarthilfe für Soloselbständige gestartet

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Antragsberechtigt sind Soloselbständige aller Branchen, die

  • ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
  • weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
  • keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und
  • ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.

Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro, und wird in einem Betrag ausgezahlt.

Erfüllt eine soloselbständige Person die Antragsvoraussetzungen, wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach dessen Ablauf, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe der Neustarthilfe berechnet, auf den die Soloselbständige bzw. der Soloselbständige Anspruch hat. Die soloselbständige Person darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen hat. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen. Sie ist somit als Liquiditätsvorschuss zu verstehen, der im Falle eines positiven Geschäftsverlaufs der Soloselbständigen Person (anteilig) zurückgezahlt werden muss.

Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021) überschneidet sich nicht mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020) und mit der November- oder Dezemberhilfe (Leistungszeitraum November 2020 bzw. Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu diesen Hilfen beantragt werden.

Die Neustarthilfe kann hingegen nicht beantragt werden, wenn Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen wird und umgekehrt. Die Antragstellenden müssen sich entscheiden, ob sie die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen wollen.

Soloselbstständige, die die einmalige Neustarthilfe beantragen, können ihre Anträge ab sofort auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Eine Antragstellung für Kapitalgesellschaften oder die Berücksichtigung der Umsätze von Personengesellschaften ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Jede soloselbständige Person kann nur einen Antrag auf Neustarthilfe für den gesamten Förderzeitraum stellen.

Der Direktantrag auf Neustarthilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist nicht möglich. Bitte füllen Sie den Direktantrag daher sorgfältig und in Ruhe aus.

Sie können entweder die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, kann dieser zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht zurückgezogen werden, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

01. März 2021

Registrierungen Berufsgruppen für Impfungen laufen erfolgreich – Impfungen starten kommende Woche

Die Registrierungen für Berufsgruppen der Prioritätsgruppe 2 für eine Corona-Schutzimpfung sind erfolgreich gestartet. Seit dem Wochenende können sich beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte an Grund- und Förderschulen, Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten für eine Impfung registrieren. Damit können sich neben der Priogruppe 1 auch Teile der Priogruppe 2 registrieren und impfen lassen.

Seit der Öffnung des Registrierungsportals für die genannten Berufsgruppen haben sich innerhalb eines Tages 42.370 Personen online und telefonisch registriert. Davon arbeiteten 32.390 Menschen in Kitas, Grund- oder Förderschulen.

Für diese Registrierungen konnten bereits 32.441 Impftermine in den Impfzentren vergeben werden. Die Impfungen finden im Zeitraum vom 1. bis 14. März statt.

„Ich freue mich, dass auch die neuen Gruppen, die aufgrund ihres Berufes die Möglichkeit haben, sich priorisiert impfen zu lassen, das Angebot bislang sehr gut annehmen. Das deutet auf eine hohe Impfbereitschaft hin“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Insgesamt wurden bislang bereits 205.332 Erst- und 139.495 Zweitimpfungen durchgeführt. „Mehr als fünf Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz hat bereits zumindest die Erstimpfung erhalten. Wir kommen gut voran auf unserem Weg, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen. Der Impfschutz in unserem Land wächst stetig. Sobald wir mehr Impfstoff zur Verfügung haben, werden wir auch weiteren Gruppen ein Impfangebot machen können“, so die Ministerin.

01. März 2021

16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht. Wie bereits angekündigt gelten ab dem 1. März folgende neue Regelungen:

  • Termin-Shopping / Click & Collect Regelungen: Gewerbliche Einrichtungen dürfen für vereinbarte Einzeltermine öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Termine freizuhalten.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen öffnen. Gleiches gilt für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
  • Friseure dürfen öffnen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und Maskenpflicht. Der Zutritt muss durch Terminvereinbarung gesteuert werden.
  • Die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch hier gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Behörde zu genehmigen.
  • In Präsenzform zulässig sind Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts.
  • Ebenfalls zulässig sind Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrer oder deren Auditierung.
  • In Präsenzform ist zulässig der außerschulische Musikunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson sowie einer Musikschülerin oder eines Musikschülers. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten mit einem erhöhten Aerosolausstoß wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente.

Ebenfalls regelt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, dass Landkreise und kreisfreie Städte unverzüglich Allgemeinverfügungen erlassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Gebietskörperschaft an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zum 14. März 2021.

16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (16. CoBeLVO)

Begründung zur 16. CoBeLVO

Auslegungshilfe für die 16. CoBeLVO

23. Februar 2021

Appell: Bei Fragen zu Impfungen bitte an die Hotline des Landes wenden!

Im Impfzentrum des Landes in Wittlich sowie in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich konnten bisher über 4500 Erst-Impfungen durchgeführt werden (Stand 22. Februar 2021). Zum Teil sind auch bereits die Zweit-Impfungen erfolgt, so dass ein umfassender Impfschutz gewährleistet ist.

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über das Land Rheinland-Pfalz. Von dort wird auch die Verteilung der Impfstoffe koordniert. Die Kreisverwaltung bittet daher, auf Rückfragen beim Gesundheitsamt des Landkreises zu verzichten, da dieses für die Impfungen nicht zuständig ist und durch die Vielzahl an Anrufen das Personal gebunden wird.

Es wird statt dessen auf die Info-Hotlines des Landes und des Bundes verweisen:

Eine Terminreservierung erfolgt unter https://impftermin.rlp.de/ .

Impf-Terminvergabe für Menschen mit höchster Impfpriorität sowie Info-Hotline des Landes für Bürgerinnen und Bürger: 0800 / 57 58 100
(erreichbar montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr)

Info-Hotline „Patientenservice“ der KV: 116 117
Achtung: Über die Info-Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt keine Terminvergabe zur Impfung.

Die aktuelle Situation wirft verschiedenste Fragen auf – hier finden Sie weitere Hotlines, die weiterhelfen können.

Umfangreiche Informationen zum Thema können darüber hinaus im Internet unter corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ eingesehen werden.

15. Februar 2021

Zwei neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Sonntag, 14.02.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 11 Uhr zwei COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.962 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 27,6 auf 24,0 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für niemanden, sodass sich die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen weiterhin auf 1.780 beläuft. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 57 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 125 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung sieben COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon drei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 3.703 Personen. Demnach sind 3,29 Prozent der Kreisbevölkerung (erst-)geimpft.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

11. Februar 2021

Grundschulen starten am 22. Februar – Friseure können am 1. März öffnen

„Wir haben gemeinsam viel erreicht, dafür haben die Menschen in Rheinland-Pfalz meinen größten Dank. Unsere 7-Tagesinzidenz liegt Stand 10. Februar bei 55,3. Das ist der niedrigste Wert aller Bundesländer. Vor allem unsere ehemaligen Hot-Spots haben sich sehr gut entwickelt. Und dennoch: Wir haben eine gegenläufige Entwicklung. Eine höhere Ansteckungsrate durch mutierte Viren ist zunehmend auch in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Die Warnungen der Wissenschaftler müssen wir ernst nehmen, dass die Mutationen jetzt schon 20 Prozent der Infektionszahlen betragen könnten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Wissenschaft könne auch heute noch keine Gewissheiten liefern. Deswegen müssten die Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März beibehalten werden. Die Grundsätze „Wir bleiben zuhause, halten Abstand und tragen Maske“ blieben das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie.

„Ich appelliere an alle Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen: Bitte halten Sie sich an die Regeln, treffen möglichst niemanden und passen Sie auf sich auf. Jetzt beginnen die närrischen Tage und der Drang, Karneval und Fastnacht zu feiern ist groß. Wir haben wahnsinnig viel gemeinsam erreicht in den vergangenen Wochen, das dürfen wir nicht gefährden“, so die Ministerpräsidentin.

Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziere das Infektions-geschehen deutlich – es werde, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher weiter dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.

weiterlesen

11. Februar 2021

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit gestern Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

10. Februar 2021

200.000 Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz verimpft – Erstimpfungen in nahezu allen Pflegeeinrichtungen

„Mehr als 200.000 Impfungen in Rheinland-Pfalz seit dem bundesweiten Impfstart vor nur rund sechs Wochen zeigen, dass wir mit unserem Vorgehen bei den Corona-Schutzimpfungen auf einem sehr guten Weg sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Zahlen belegen, wie leistungsfähig und verlässlich unser dreigliedriges System mit Impfungen in den neu errichteten Impfzentren, über die mobilen Teams sowie in den Krankenhäusern ist. Ich kann allen Beteiligten für diesen tollen Erfolg und das große Engagement, das dahintersteht, nur ausdrücklichen danken. So ermöglichen wir alle gemeinsam den bestmöglichen Schutz für die Menschen in Rheinland-Pfalz.“

Innerhalb von nur sechs Wochen hat es in Rheinland-Pfalz bereits 201.075 Corona-Schutzimpfungen gegeben. Stand Sonntagabend haben 146.797 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre Erstimpfung erhalten, mehr als ein Drittel (54.278) davon auch schon die Zweitimpfung. Damit liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich der Länder auch bei den Zweitimpfungen in der oberen Hälfte. Bei den Erstimpfungen hat kein anderes Bundesland anteilig so vielen seiner Einwohner bereits einen ersten Corona-Schutz anbieten können.

weiterlesen

08. Februar 2021

Neun neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Sonntag, 07.02.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 11 Uhr neun COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.935 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 22,2 auf 29,3 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für eine Person, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.762 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 53 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 120 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung sechs COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon zwei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 3.669 Personen. Demnach sind 3,26 Prozent der Kreisbevölkerung (erst-)geimpft.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

04. Februar 2021

Impfplan Rheinland-Pfalz für Februar – 200.000 Erstimpfungen bis Ende Februar – alle Zweitimpfungen gesichert

„Auch nach dem Impfstoff-Gipfel vom Montag gibt es bisher keine neuen Impfstoffzusagen über den 22. Februar hinaus. Trotzdem haben wir gerade aufgrund der sehr positiven und zuversichtlichen Ankündigen von BioNTech mehr Klarheit darüber, welche Mengen wir in diesem Monat erwarten können. Damit können wir beim Impfen auch wieder Fahrt aufnehmen“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Rheinland-Pfalz hatte sich für den Impfstoff-Gipfel stark gemacht, weil nur mit Liefersicherheit ein verlässliches Terminmanagement möglich sei. Als direkte Folge hat die Landesregierung nun ihre Impfplanung für die kommenden Wochen angepasst und für die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen optimiert. „Es bleibt dabei, dass in Rheinland-Pfalz alle Zweitimpfungen gesichert sind. Auch die wegen der Lieferengpässe verschobenen rund 30.000 Erstimpfungen in den Impfzentren können wie geplant vom 17. Februar an nachgeholt werden“, bekräftigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Es sei das Ziel, bis Ende Februar 200.000 Erstimpfungen zu spritzen.

weiterlesen

01. Februar 2021

Fortsetzung der Wirtschaftshilfen: Erweiterung der Überbrückungshilfe III

Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III erweitert und aufgestockt. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten direkter oder indirekter Betroffenheit.

Die Förderhöchstgrenze wird auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts angehoben. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehen 50.000 Euro möglich.

Weiterer Kostenpositionen werden anerkannt. Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt; Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau und Erweiterung eines Online-Shops.

Weiter Informationen erhalten Interessierte unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

01. Februar 2021

Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit

Die Situation für Familien und deren Kinder erfordert aktuell viel Geduld und neue Lösungen. Nicht alle Menschen kommen in dieser Zeit mit den Herausforderungen zurecht und benötigen besondere Unterstützung. Der Familien-Landkreises Bernkastel-Wittlich weist daher auf telefonische Beratungsmöglichkeiten sowie auf Hinweise zu weiteren Lösungen im Internet hin:

 

Beratung per Telefon und E-Mail für Familien

Evangelische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Traben-Trarbach:
Telefon (Standort Traben-Trarbach): 06541 6030, E-Mail: self.wolf[at]diakoniehilft.de 
Telefon (Standort Trier):
Tel.: 0651 20900-58
Internet: www.ekkt.ekir.de/index.php?id=944 

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Wittlich:
Telefon: 06571 4061; E-Mail: sekretariat.lb.wittlich[at]bistum-trier.de 
Online-Beratung: www.wittlich.lebensberatung.info/ 

Pädagogischer Dienst der Kreisverwaltung:
www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/jugend-und-familie/allgemeiner-sozialer-dienst/ansprechpartnerinnen/
Telefonvermittlung der Ansprechpartner/-innen:
Telefon: 06571 14-0

Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit der Jugendhilfe Palais Trier e. V.:
www.palais-ev.de/fileadmin/userdata/Diverse_Dokumente/Elternbrief.pdf

Kinder- und Jugendtelefon:
Freecall, anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz:
montags – samstags von 14 – 20 Uhr,
Telefon: 116111

Elterntelefon:
anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz:
montags – freitags, von 9 – 11 Uhr, dienstags + donnerstags, von 17 – 19 Uhr,
Telefon: 0800 1110550

 

Hilfreiche Link-Tipps

Fachstelle Familienbildung:
www.fachstelle-familienbildung.de/ 
Facebook: www.facebook.com/fachstellefamilienbildung/ 

Sammlung weiterer Beratungsmöglichkeiten:
www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/

Landesjugendamt Rheinland-Pfalz:
www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/ 

Psychologische Hilfe:
Wie Sie häusliche Isolation und Quarantäne gut überstehen:
www.psychologie.uni-frankfurt.de/86813125/COVID_19_PsychologischerRatgeber.pdf 

Informationen in mehreren Sprachen:
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus 

Informationen für Kinder:
www.fis.jugendschutz.net/master-detailseite-news/n/angst-vor-corona-kinder-solltenspezielle-kindernachrichten-nutzen/
www.klick-tipps.net/coronavirus/

28. Januar 2021

Nationaler Impfgipfel notwendig, Zweitimpfung gesichert, Wechselunterricht verschoben

„Die harten Maßnahmen des Shutdowns wirken und die Infektionszahlen sinken. Dennoch gibt es noch keinen Anlass für Entwarnung. Aufgrund der Zunahme des mutierten Coronavirus in allen Nachbarbundesländern ergreift die Landesregierung zusätzliche Schutzmaßnahmen. Deswegen wird der Wechselunterricht für Grundschulen nicht wie geplant am 1. Februar starten.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Regierungserklärung im Landtag gesagt. „Zudem brauchen wir einen klaren und transparenten nationalen Impfstoff-Plan für die kommenden Monate.“ Für die Kitas hat die Landesregierung ein Hygienepaket geschnürt.

Jede Zweitimpfung gesichert – nationaler Impfstoffgipfel notwendig

Beim Thema Impfen bekräftigte sie die Notwendigkeit von mehr Planungssicherheit und forderte einen Impfgipfel. „Bundesregierung, Länderchefs, Pharmaindustrie, Zulieferer und die Zuständigen der EU müssen an einen Tisch. Wir brauchen einen klaren und transparenten nationalen Impfstoff-Plan für die kommenden Monate“, so die Ministerpräsidentin

Fernunterricht bis 14. Februar auch für Grundschulen

„Wir setzen alles daran, dass kein Kind und kein junger Erwachsener zum Verlierer der Pandemie wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Landesregierung habe bisher in dieser Krise alle Entscheidungen mit Augenmaß vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Infektionslage getroffen. Weil aber in unseren unmittelbaren Nachbarländern in den letzten Tagen die neue Virus-Variante und weitere Virusmutationen aufgetreten sind, haben wir uns gestern und heute früh noch einmal mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz beraten und beschlossen, den Beginn des Wechselunterrichts in den Grundschulen zu verschieben.

Höhere Schutzmaßnahmen für Kitas

Für den dringenden Bedarf in Familien, die keine Betreuung ermöglichen können, bleibe die Kita geöffnet. „Aber wir erhöhen den Schutz für die Erzieher, Erzieherinnen und die Kinder“, so die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung habe ein Hygienepaket geschnürt. Für jede Kita stünden 1000 Euro bereit, mit denen die Träger für jede Erzieherin und jeden Erzieher zusätzliche medizinische Masken, Desinfektionsmittel und weitere Schutzausrüstung erwerben können. Beschäftige in den Einrichtungen können sich jederzeit testen lassen.

Schützen und unterstützen – mehr Tests auf Mutationen

Rheinland-Pfalz unterstütze die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen konsequent. Die Zahl der Testungen sei nochmals deutlich erhöht worden. Zudem werde Rheinland-Pfalz die Kapazitäten ausweiten, positive Proben auf die Mutation hin zu untersuchen.

Konjunkturpaket Rheinland-Pfalz auflegen

Für große Teile der Wirtschaft sei der zweite Shutdown eine Katastrophe. Besonders hart treffe er die Soloselbständigen, den Einzelhandel, die kleinen und mittelständischen, oft familiengeführten Unternehmen in unserem Land, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir wollen diese einschneidende Krise auch nutzen, um in Rheinland-Pfalz die Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Dazu legen wir jetzt ein Konjunkturpaket für Rheinland-Pfalz auf, das die notwendigen Impulse gibt und gleichzeitig den Erfolg unserer Wirtschaft auch in den nächsten Jahrzehnten sichert. Hierfür geben wir aus dem Nachtragshaushalt fast 100 Millionen Euro aus.

Einvernehmen in Deutschland für Perspektive nach 14. Februar

Das Pandemiegeschehen sei weiterhin dynamisch und stelle alle immer wieder vor neue Herausforderungen. Die Menschen fragten zu Recht, wie es nach dem 14. Februar weitergehe.

„Auf die Erarbeitung einer Perspektive haben wir uns bei den Bund-Länder-Gesprächen geeinigt und daran wird in allen Ländern gearbeitet. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns in Deutschland auf ein gleiches Vorgehen einigen. Wir brauchen ein Einvernehmen darüber, unter welchen Bedingungen welche Bereiche gelockert werden können oder wieder verschärft werden müssen“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Hier geht es zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin

27. Januar 2021

29 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Dienstag, 26.01.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 29 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.877 an.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 55,1 auf 68,5 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für fünf Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.614 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 50 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 213 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung 15 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon drei Patienten intensivmedizinisch.

Geimpft wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich bis einschließlich des Vortages insgesamt 3.509 Personen. Dies entspricht einer Inzidenz von 31,19 Impfungen pro 1.000 Einwohner.

Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert

Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.

25. Januar 2021

Neue Regeln zur Maskenpflicht, für Schulen und Hotspot-Gebiete: Erste Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung

In Rheinland-Pfalz gilt ab heute eine neue Maskenpflicht. Die entsprechende Regelung sowie einige weitere Neuerungen sind in der ersten Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben, die am 22. Januar 2021 im Ministerrat besprochen wurde.

Bund und Länder haben sich im MPK-Beschluss vom 19. Januar auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen. Diese Regelung setzt Rheinland-Pfalz von Montag um. Sie ist wie die gesamte Änderungsverordnung befristet bis zum Ablauf des 14. Februars

Weitere Informationen

20. Januar 2021

Lockdown wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert

Nach der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Tag hat sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute im Rahmen einer Pressekonferenz zu den neuen Regelungen für Rgheinland-Pfalz geäußert.

Weitere Planungen bei Kita und Schule
Rheinland-Pfalz wird bis 14. Februar in den Schulen grundsätzlich Fernunterricht verlängern und die Präsenzpflicht aussetzen.
Für die Klassen 1 bis 4 wird ab 1. Februar Wechselunterricht angeboten.
In den Kindertagesstätten gilt weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.

Kontaktbegrenzung im privaten Bereich
Ein Hausstand plus eine weitere Person.

Standard bei Mund-Nasenschutz erhöhen
Das Tragen von medizinischen Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zur Pflicht.

Homeoffice
Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März 2021 gilt, werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen.

Alten und Pflegeheime
Es besteht eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen zudem FFP2-Masken tragen. Das wird jetzt auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeweitet.

Hier geht es zur Presseerklärung der Ministerpräsidentin.

Die Corona-Regeln im Überblick

19. Januar 2021

Impfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm: Bund liefert bis Mitte Februar fast 30.000 Dosen weniger nach Rheinland-Pfalz als erwartet

Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Länder am Freitag sehr kurzfristig darüber informiert hat, dass Impfstofflieferungen gekürzt werden, gibt es leider immer noch keine Planungs- und Liefersicherheit über den 15. Februar hinaus. Die Kürzung begründet Bundesgesundheitsminister Spahn damit, dass der Hersteller seine Produktion umstellt, um dauerhaft mehr Impfstoff produzieren zu können. Die jetzt vorliegenden Lieferangaben zeigen aber, dass Rheinland-Pfalz bis dahin in jedem Fall etwa 30.000 Impfdosen weniger bekommen wird, als bisher nach den Zusagen eingeplant wurde.

„Das führt dazu, dass bereits vereinbarte Termine in den Impfzentren für Erstimpfungen ab kommender Woche verschoben werden müssen. Zweitimpfungen finden weiterhin statt. Wir haben nach der Ankündigung des Bundes sofort in einer großen logistischen Anstrengung, auf der Basis der geringeren Impfstoffmenge, neue Terminvergaben treffen müssen. Wir werden als Landesregierung weiter alles in unserer Macht Stehende unternehmen, dass in Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich, geimpft werden“, sagte Landesimpfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm.

Rheinland-Pfalz wird betroffene Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Impftermin haben, jeweils unmittelbar einen neuen Termin mitteilen. Jede und jeder wird darüber per Brief und per Mail, sofern die Mailadresse vorliegt, informiert. „Wir haben als Land Vorsorge getroffen, dass genügend Impfstoff für die Zweitimpfung zur Verfügung steht“, sagte Impfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm. „Die Menschen, die ihre Erstimpfung bereits erhalten haben, bekommen ihre zweite Impfung zum bereits mitgeteilten Termin. Hier ändert sich nichts.“

Weitere Informationen

18. Januar 2021

Unterstützung für Veranstaltungswirtschaft und Clubs: Antragsstellung für Förderlinie „Lichtblicke“ verlängert

„Mit der Programmlinie ‚Lichtblicke‘ möchten wir gezielt die Veranstaltungsbranche im Kultursektor unterstützen, die von den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung besonders betroffen war und noch ist. Dabei haben wir die Förderbedingungen so festgelegt, dass auch alle Beteiligten für ihren Aufwand honoriert werden, selbst wenn die Veranstaltungen coronabedingt nicht live, sondern nur digital oder hybrid stattfinden können“, so Kulturminister Konrad Wolf.

Um möglichst vielen Kulturschaffenden die Möglichkeit einer Antragsstellung einzuräumen, habe man die Antragsfrist um einen Monat, auf den 15. Februar 2021, verlängert.

Mit der Förderung von Veranstaltungen entstehen Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sowie Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft und die Clubs im Land. Die Projekte müssen so geplant werden, dass sie auch in einem digitalen oder hybriden Format stattfinden können und müssen bis spätestens 30. April anlaufen. Projekte die im März oder April beginnen, werden auch gefördert, wenn sie im Zeittraum Mai/Juni fortgesetzt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro.

„Kultur ist wichtig! Gerade in dieser Zeit kommt der Kultur eine besondere Bedeutung zu: sie schafft Verbundenheit, Identität und Werte. Darum möchten wir mit unserem Landesprogramm unsere Kulturschaffenden in dieser Zeit der eingeschränkten Aktivitäten unterstützen und ihnen eine Perspektive aufzeigen. Darauf zielt auch die Förderlinie „Lichtblicke“ ab. Veranstaltungen sollen möglichst überall in Rheinland-Pfalz stattfinden – ob in Präsenz, digital oder hybrid, jeweils der aktuellen Corona-Situation entsprechend“, ergänzt der Kulturminister.

Hintergrund:
Im Rahmen des Landesprogramms „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ unterstützt die Landesregierung Rheinland-Pfalz seit März vergangenen Jahres seine Kulturschaffenden und Kulturveranstalter in der Krisenzeit der Corona-Pandemie. Dafür stellt das Land insgesamt 15,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Förderlinie „Neustart“ – Förderlinie 2.2. „Lichtblicke“ werden die bisherigen Förderelemente des Landesprogramms gezielt für Veranstalter ergänzt. Mit 750.000 Euro können so bis zu 30 Veranstaltungen in allen Regionen des Landes bis April 2021 gefördert werden. Die 30 Veranstaltungen verweisen auf das 30. Jubiläum der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und des Kultursommers Rheinland-Pfalz in 2021.

Antragstellung:
Anträge für Maßnahme 2.2. „Lichtblicke“ sind digital zu richten an fokuskultur@kulturstiftung-rlp.de

Weitere Informationen sind abrufbar unter:
https://www.fokuskultur-rlp.de/fileadmin/downloads/Im_Fokus_Foerderkriterien_Lichtblicke_2021.pdf

11. Januar 2021

15. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt ab heute in Kraft.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 08. Januar 2021 die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am heutigen Montag in Kraft und wird den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern.

Folgende Regelungen gelten:

Kontaktreduzierung

  1. Treffen im öffentlichen Raum: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.
  2. Treffen im privaten Bereich: Hier ist grundsätzlich das Gleiche dringend empfohlen: Treffen sind möglichst zu vermeiden; wenn sie stattfinden, dann möglichst im Freien. Sie sollen nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands umfassen, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Schulen

Die Präsenzpflicht bleibt weiter aufgehoben. Abiturprüfungen finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die 15. CoBeLVO und eine entsprechende Auslegungshilfe stehen zum Download bereit.

11. Januar 2021

Impfungen im Impfzentrum Wittlich gestartet

Vergangenen Donnerstag hat das Impfzentrum in Wittlich seinen Betrieb aufgenommen. Als eine der ersten Bürgerinnen des Landkreises erhielt die 81-jährige Mathilde Reiland aus Meerfeld die Impfung.

„Ich hoffe, dass ich damit anderen Menschen Mut mache. Zunächst habe ich etwas gezögert und mich gefragt, ob ich mich wirklich impfen lassen soll. Aber nun bin ich erleichtert, dass ich mich dafür entschieden habe“, sagt die Seniorin. „Damit wir endlich wieder in ein normales Leben zurückkehren können.“

Die Terminreservierung erfolgt landesweit über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Eine Terminvergabe für Menschen mit höchster Impfpriorität sowie eine Info-Hotline ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr unter 0800/5758100 erreichbar.

06. Januar 2021

Weniger Kontakte, mehr Impfstoff und eine Fortsetzung der Wirtschaftshilfen

Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben nach intensiven Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass im gesamten Januar weiter Corona-Schutzmaßnahmen gelten sollen.

„Der Shutdown im Dezember zeigt Wirkung. Ich danke allen, die sich über Weihnachten und Silvester hier in Rheinland-Pfalz so besonnen verhalten haben. Dadurch ist es gelungen, die Neuinfektionen mit Corona zu senken. In den vergangen zwei Wochen ist die Inzidenz von über 170 auf 110 zurückgegangen. Das ist ein Erfolg zum Jahresauftakt, aber er kann uns nicht ruhen lassen. Daher sind weitere Kontaktbeschränkungen notwendig, um Ansteckungen zu vermeiden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Wie bereits im vergangenen März soll nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen. Die Länderchefs und -chefinnen haben aber auch deutlich gemacht, dass sie vom Bund eine verlässliche und planbare Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff erwarten. Die Ankündigung der Bundeskanzlerin, den Lieferengpässen jetzt entschieden entgegen zu wirken, begrüßten die Länder.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Wie im vergangenen März sollen nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen.

Bewegungsbeschränkungen bei Inzidenztwert über 200
Die Menschen sollen sich nicht in einem Bewegungsradius außerhalb von 15 Kilometer vom eigenen Wohnort bewegen, wenn kein triftiger Grund dazu vorliegt wie z.B. die Arbeit.

Fortdauernde Schließungen
Bis mindestens zum 31. Januar geschlossen bleiben weiterhin ein Großteil der Geschäfte, Gaststätten, Bars, Hotels, Restaurants, aber auch Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Hallenbäder und Saunen.

Kindergärten und Schulen
Die Schulen bleiben weiter im Fernunterricht. Prüfungen können abgelegt werden.
Eine Betreuung in Kitas und Schulen ist bei dringendem Bedarf sichergestellt.

Heimbesucher
Besucher müssen sich dort künftig per Antigen-Schnelltest testen lassen, wenn das besuchte Heim in einem Kreis oder in einer Stadt liegt, wo die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt. Weitere Regeln in den Heimen bleiben bestehen: Besucher müssen dauerhaft eine FFP2-Maske tragen. Pro Bewohner ist höchstens ein Besucher pro Tag erlaubt, zwei, wenn die Besucher aus einem Haushalt stammen.

Krankenkindergeld
Pro Elternteil können zehn zusätzliche Tage gewährt werden und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende.

Wirtschaftliche Hilfen für vom Shutdown Betroffene
Überbrückungshilfe III des Bundes

Impfstoff
Es besteht Zuversicht, dass bis zum Sommer genügend Impfstoff vorhanden ist, um alle Menschen impfen zu können.

Weitere Informationen

05. Januar 2021

Rheinland-Pfalz krempelt die Ärmel hoch: Terminvergabesystem startet mit Zehntausenden Anmeldungen für Corona-Schutzimpfung

Rheinland-Pfalz ist am  Montag sehr erfolgreich in die Terminvergabe für die 31 Impfzentren des Landes gestartet. Innerhalb von nur sechs Stunden konnten zwischen 8 und 14 Uhr insgesamt knapp 28.000 Terminregistrierungen vergeben werden.

Hinzu kommen noch rund 15.000 offene Terminregistrierungen, zu denen von der Impfdokumentation eine Mail verschickt wurde, die noch durch die anfragenden Personen bestätigt werden muss. Ein Großteil der Terminregistrierungen erfolgte über die Internetseite. An der Telefonhotline konnten in den ersten sechs Stunden mehr als 1.445 Termingespräche geführt werden. Alle registrierten und impfberechtigten Personen erhalten nun innerhalb von wenigen Tagen ihre beiden konkreten Impftermine sowie einen Aufklärungsbogen, der zum Impftermin ausgefüllt mitzubringen ist, per E-Mail beziehungsweise per Post.

„Der Ansturm auf die Terminvergabe für Impfungen war gigantisch – das freut uns sehr, da es ein starker Indikator für eine hohe Impfbereitschaft in Rheinland-Pfalz ist“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Kleinere Probleme, die zum Start solcher Großprojekte auch ob des großen Andrangs unweigerlich auftreten, konnten schnell bis mittags behoben werden. Sehr positiv ist, dass ein Großteil der Anruferinnen und Anrufer zu der Gruppe der Menschen gehörte, die auch wirklich für eine Impfung priorisiert sind.“

„Mit den nun so schnell vergebenen Impfterminen ist sichergestellt, dass die vorhandenen und absehbar verfügbaren Impfdosen in den kommenden Tagen und Wochen auch tatsächlich in einem sehr großen Umfang an die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer verimpft werden können, die laut Impfverordnung des Bundes zur Gruppe der höchsten Priorität gehören. Voraussetzung dazu ist, dass Impfstoff zur Verfügung steht“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin rief dazu auf, dass alle diejenigen, die über einen Internetzugang verfügen und zur Gruppe gehören, die zuerst geimpft wird, den Onlinezugang zur Terminvereinbarung unter www.impftermin.rlp.de zu nutzen.

Hintergrund:

Die Terminvergabe ist im Internet unter impftermin.rlp.de sowie telefonisch unter der 0800/5758100 (montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr) erreichbar.

Im Rahmen der Terminvergabe erfolgt eine strukturierte Datenabfrage, um die Impfberechtigung und die Impffähigkeit festzustellen. Nach der Impfverordnung des Bundes gehören zur Gruppe der höchsten Priorität, die zuerst geimpft wird, Personen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen.

Die Datenabfrage umfasst Alter, mögliche Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme und Beruf. Zudem erfolgt eine Abfrage hinsichtlich möglicher Kontraindikationen:

  • Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen, insbesondere bei fieberhafter Infektionskrankheit
  • Alter jünger als 16 (bei BioNTech-Impfstoff) bzw. 18 Jahre
  • Schwangerschaft
  • schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit
  • eine Chemotherapie innerhalb der letzten 6 Monate
  • eine Organtransplantation innerhalb der letzten 12 Monate
  • eine andere Impfung innerhalb der letzten 2 Wochen.

Generell werden zusätzlich Angaben zur Medikamenteneinnahme abgefragt, da diese Hinweise auf das Vorliegen einer Kontraindikation oder zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Impfung ergeben.

05. Januar 2021

Regelung der Beförderung zu Schulen und Kitas

Nach der Vierzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz entfallen ab dem 4. Januar 2021 befristet für zwei Wochen an allen Schulen in Rheinland-Pfalz sämtliche Schulveranstaltungen, insbesondere der Präsenzunterricht, mit Ausnahme der Abiturprüfungen sowie sonstiger nicht aufschiebbarer Prüfungen. Es findet eine Notbetreuung statt. An den Kindertageseinrichtungen findet im Rahmen eines „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“ die Betreuung der Kinder statt, deren Eltern eine Betreuung nicht möglich ist.

Hinsichtlich der Schülerbeförderung und der Beförderung zu den Kindertagesstätten gelten vom 4. bis 15. Januar 2021 folgenden Regelungen:

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)/Linienverkehr wird das reguläre Fahrplanangebot gefahren, so dass die Erreichbarkeit der Schulen für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung wie an normalen Schultagen über den Linienverkehr gewährleistet sein wird. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Region Trier www.vrt-info.de ersichtlich.

Die vorhandenen vom Landkreis beauftragten freigestellten Schülerverkehre zu Schulen (insbesondere Förderschulen) werden eingestellt und bei Bedarf im Rahmen der Notbetreuung bedarfsorientiert wieder eingerichtet. Der Bedarf im Rahmen der Notbetreuung wird der Kreisverwaltung durch die Schule mitgeteilt werden.

Die vorhandenen Verkehre zu den Kindertagesstätten und zurück werden grundsätzlich wie gewohnt durchgeführt. Sollten den Leitungen der Kindertagesstätten jedoch Kenntnisse vorliegen, dass die Beförderungen zu der jeweiligen Kindertagesstätte nicht oder an dem ein oder andere Tag nicht in Anspruch genommen werden, sollen sie die betroffenen Verkehrsunternehmen informieren mit der Folge, dass die nicht erforderlichen Verkehre eingestellt werden.

Zur Pressemitteilung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

04. Januar 2021

Corona-Impfungen – Appell der Kreisverwaltung: Auf Anrufe beim Gesundheitsamt verzichten

Wie das Land Rheinland-Pfalz kürzlich mitteilte, haben am 27. Dezember 2020 die Corona-Impfungen in Rheinland-Pfalz begonnen. Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starteten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz. In Absprache mit dem einberufenen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfung wurden dabei zunächst jene Regionen bedient, die zum Stichtag 16. Dezember über der durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz des Landes lagen. Dies waren die Landkreise Bad Kreuznach, Germersheim, Kusel, Neuwied, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Kreis Vulkaneifel sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer.

Die Schutzimpfungen werden nach den durch den Bund zugesagten wöchentlichen Lieferungen nach und nach auf weitere Pflegeeinrichtungen ausgeweitet, bevor medizinisches Personal und die über 80-Jährigen in den Impfzentren geimpft werden. Wann dies der Fall sein wird, ist der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich noch nicht bekannt. Die Verwaltung bittet daher, auf Rückfragen beim Gesundheitsamt des Landkreises zu verzichten, da dieses für die Impfungen nicht zuständig ist und durch die Vielzahl an Anrufen das Personal gebunden wird.

Bereits jetzt existieren Info-Hotlines des Landes und des Bundes, die bei Fragen zur Impfkampagne angewählt werden können.

Info-Hotline des Landes für Bürgerinnen und Bürger: 0800/5758100
(erreichbar montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr, am 24. und 31. Dezember jeweils von 8 bis 12 Uhr)

Info-Hotline des Bundes: 116117

Achtung: Über die Info-Hotlines erfolgt keine Terminvergabe zur Impfung.

Umfangreiche Informationen zum Thema können darüber hinaus im Internet unter corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ eingesehen werden. Dort sind auch die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfung beantwortet, u. a.:

Wie bekomme ich einen Termin in einem Impfzentrum?
Rheinland-Pfalz startet vermutlich Anfang bis Mitte Januar ein Terminvergabesystem. Der genaue Zeitpunkt wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Dort erhalten Sie die Daten für die erste und zweite Impfung in einem Impfzentrum in Ihrer Nähe sowie einen Aufklärungsbogen. Dies kann auch durch den Vormund oder eine betreuende Person passieren. Außerdem bekommen Sie einen Aufklärungsbogen. Für die Terminvergabe hat das Land ein Callcenter beauftragt. Die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung erfolgt über ein intelligentes System, das die endgültige Priorisierung der STIKO sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt.

Gibt es eine zentrale Telefonnummer zur Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung?
Die Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung erfolgt in Rheinland-Pfalz über eine zentrale Terminvergabestelle. Es wird eine zentrale Telefonnummer für die Terminvergabe geben. Diese Nummer wird voraussichtlich Anfang bis Mitte Januar veröffentlicht werden.

04. Januar 2021

Einmalige kostenfreie Schnelltestung für Kita-Personal und Kindertagespflegepersonen

„Pädagogische Fachkräfte gehören aktuell zu den Gruppen, die maßgeblich dazu beitragen, dass das gesellschaftliches Leben funktionieren kann. Sie kümmern sich um die Kinder, die zuhause nicht betreut werden können, und leisten damit unglaublich wichtige Arbeit für uns alle. Nach den zurückliegenden Weihnachtstagen und Silvester können sich das Kita-Personal sowie Kindertagespflegepersonen nun vom 4. Januar bis 18. Januar 2021 einmalig anlasslos und kostenfrei in den örtlichen Testzentren auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen“, kündigten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an.

Dazu Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler: „Wir haben die Testzentren bereits informiert und vorbereitet. Pro Test fallen Kosten von etwa 20 Euro an; diese Kosten trägt das Land. Landesweit gibt es rund 20 Testzentren, die die Schnelltestung vornehmen.“

Weitere Informationen

Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!

Akzeptieren
Diese Website verwendet Tracking-Tools. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Tracking-Tools zu. Weitere Informationen.