In dieser Woche haben wir zum anstehenden Osterfest die Ostergeschichte zum Lesen und Ausmalen vorgesehen. Sie erzählt kindgerecht und gut verständlich die wichtigsten Ereignisse rund um Ostern.
Aus gegebenem Anlass folgen hier wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Gemeinde Morbach.
14. Dezember 2020
Shutdown ab 16. Dezember: Öffentliches Leben fährt herunter
„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.
Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer ist die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.
In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.
Zu den neuen Regelungen, die vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten…
11. Dezember 2020
18 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Donnerstag, 10.12.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr insgesamt 18 COVID-19-Fälle bekannt. Ein Teil dieser Neuinfektionen ist insbesondere auf ein Infektionsgeschehen in einer Behinderteneinrichtung in Bernkastel-Kues zurückzuführen. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.204 an. Leider wurde dem Gesundheitsamt auch der Tod eines 1944 geborenen COVID-19-Patienten mitgeteilt.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 80,0 am Vortag auf aktuell 84,5.
Die häusliche Isolierung endete heute für 5 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 1.016 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 20 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 168 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 13 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon drei Patienten intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
10. Dezember 2020
Weihnachtsruhe nutzen, um Infektionszahlen zu senken
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte bereits Anfang der Woche angekündigt, dass es in Rheinland-Pfalz nicht zu den Weihnachts- und Silvesterlockerungen kommen wird, die im November noch geplant und erhofft waren. „Die Zahlen der Neuinfektionen und besonders der schweren und tödlichen Verläufe machen Verschärfungen notwendig.
In vielen Regionen in Deutschland sind die Intensivstationen an der Belastungsgrenze. Das wollen wir für Rheinland-Pfalz verhindern“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir haben jetzt die Chance, die Weihnachtsferien zu nutzen, eine Zeit in der das öffentliche Leben ohnedies weitgehend ruht, um das Land weiter runterzufahren und so weiter Kontakte zu reduzieren.“ In einer Zeit, in der die Schulen und viele Betriebe ferienbedingt geschlossen hätten, sei auch der wirtschaftliche Schaden geringer als in anderen Zeiten. „Ich halte es für wichtig, dass wir eine gemeinsame Linie für ganz Deutschland vereinbaren. Das ist notwendig, da wir ansonsten einen Corona-Tourismus zwischen Ländern mit und ohne Lockdown erleben würden, der kontraproduktiv wäre. Wir müssen bei den Beratungen auch bundesweite verpflichtende Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime festlegen, denn leider müssen wir feststellen, dass dort noch immer viel zu hohe Infektionszahlen sind“, so die Ministerpräsidentin.
Weitere Infos: https://corona.rlp.de/
08. Dezember 2020
Rheinland-Pfalz hat Corona-Schutzmaßnahmen für Hot-Spots bereits verschärft
Auch wenn Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt bei den Zahlen der Neuinfektionen liege, habe die Landesregierung bereits vergangene Woche zusammen mit den kommunalen Vertretern aus Hot-Spot Regionen weitgehende Verschärfungen der Corona Schutzmaßnahmen beschlossen. „Wir sehen, dass strikte Maßnahmen Wirkung zeigen, deswegen handeln wir entschlossen dort, wo die Zahlen zu hoch sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Insgesamt sänken die Infektionszahlen nicht stark genug, daher werde man sich im Kabinett am Dienstag erneut mit den Regelungen für Weihnachten und Silvester befassen, ergänzte die Ministerpräsidentin.
„Ich begrüße, dass jetzt auch der bayrische Ministerpräsident Corona-Maßnahmen in Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen beschließt. Darauf hat sich sein Kabinett kurzfristig in einer Sondersitzung am Nikolaussonntag verständigt. In Rheinland-Pfalz haben wir striktere Corona-Schutzmaßnahmen bereits in der Vorwoche in Absprache mit den Kommunen beschlossen. Diese Möglichkeit hat jedes Bundesland, so haben wir es in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November beschlossen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In Rheinland-Pfalz liegen bisher die Kommunen der Vorderpfalz, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer über einer Sieben-Tagesinzidenz von mehr als 200 Infizierten auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Dort greifen bereits seit Samstag zusätzliche Schutzmaßnahmen in Ludwigshafen; die übrigen drei Gebietskörperschaften folgen ab Morgen. Diese umfassen:
Weitere Infos: https://corona.rlp.de/
07. Dezember 2020
22 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Sonntag, 06.12.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 11 Uhr insgesamt 22 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.142 an. Der deutliche Wiederanstieg der Fallzahlen ist u. a. auf ein Infektionsgeschehen in einer Senioreneinrichtung im Kreis zurückzuführen. Nachdem am Freitag ein von der Einrichtung durchgeführter Schnelltest positiv ausfiel, wurde umgehend eine Reihentestung der Heimbewohner und des Personals veranlasst. Gleichzeitig wurden präventiv Corona-Bereiche innerhalb der Einrichtung ausgewiesen, für die insbesondere höhere Hygienestandards gelten. Die Reihentestung brachte insgesamt 9 COVID-19-Fälle hervor, davon betroffen 4 Mitarbeiter und 5 Bewohner.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt demnach gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 34,7 am Vortag auf aktuell 54,2.
Zudem überschreitet die Summe aller Neuinfektionen erstmals die Marke von 1.000 Fällen je 100.000 Einwohner und liegt bei aktuell 1.015,2. Demnach wurde seit Beginn der Pandemie bei jedem 100. Einwohner des Kreises die neuartige Virusinfektion labortechnisch nachgewiesen.
Die häusliche Isolierung endete heute für 9 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 992 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 18 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 132 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit acht COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon ein Patient intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
02. Dezember 2020
Kreisverwaltung richtet Impfzentrum in Wittlich ein
Aktuell hat das Corona-Virus das gesellschaftliche Leben noch fest im Griff. Doch mit der Zulassung geeigneter Impfstoffe besteht Grund zur Hoffnung. Ab 15. Dezember 2020 soll die Impfkampagne landesweit starten. Innerhalb kurzer Zeit sollen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten sich gegen das Virus impfen zu lassen. Auch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bereitet sich intensiv auf die logistische Herausforderung vor und wird das Corona-Impfzentrum auf dem ehemaligen Hela-Gelände am Kreisel L 51/Schlossstraße in Wittlich errichten. Der Standort ist ideal: verkehrsgünstig gelegen mit ausreichend Platz um die hohen Anforderungen des Landes zu erfüllen und außerhalb von Wohngebieten.
Bis es soweit ist, gibt es noch viel zu organisieren, daher hat Landrat Gregor Eibes mit Andreas Maus einen erfahrenen Verwaltungsbeamten als Koordinator für das Impfzentrum benannt. Unterstützt wird Maus durch den Kreisfeuerwehrinspekteur Jörg Teusch. Beide zusammen haben die Aufgabe Aufbau und Betrieb des Zentrums zu koordinieren. Mit den Vorbereitungen wurde vergangene Woche bereits konkret begonnen, nachdem das Land erste Informationen über die Anforderungen an die Impfzentren zur Verfügung gestellt hat.
Die Terminvergaben für die Impfungen sollen über eine zentrale Stelle mit landesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Für die Impfung der priorisierten Personengruppen, die nicht mehr mobil sind oder nicht selbstständig in ein Impfzentrum kommen können, soll es als Ergänzung der Impfzentren mobile Impfteams geben. Sie sollen zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen aufsuchen.
02. Dezember 2020
Sechs neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Dienstag, 01.12.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr insgesamt sechs COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.088 an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises fällt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 50,7 am Vortag auf aktuell 39,1 und liegt damit erstmals seit 44 Tagen wieder unter dem Wert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner.
Die häusliche Isolierung endete heute für 10 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 937 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 18 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 133 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit sieben COVID-19-Patienten stationär behandelt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
01. Dezember 2020
Regeln im Corona-Winter
Seit 1. Dezember ist die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und setzt damit den Bund-Länder-Beschluss vom 25. November 2020 um. Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Corona-Regeln.
30. November 2020
Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert
Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.
Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
29. November 2020
Präsenzunterricht in Rheinland-Pfalz grundsätzlich bis einschließlich Klassenstufe 7
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Abend erklärt die rheinland-pfälzische Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Dr. Stefanie Hubig:
„Es ist gut, dass sich auch der aktuelle Beschluss weitestgehend den Empfehlungen der KMK anschließt. Frühkindliche und schulische Bildung sind von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen möglichst lange in ihre Kita und in ihre Schule gehen können. Unsere Schutzmaßnahmen haben wir dafür hochgefahren, die Hygieneregeln wirken, wie unsere Erhebungen des Landesuntersuchungsamts und Studien aus anderen Bundesländern zeigen. Gerade die Maskenpflicht im Unterricht hat sich hier signifikant sehr positiv ausgewirkt, deswegen verlängern wir diese Maßnahme an allen weiterführenden Schulen ab Klasse 5.
In Gebieten mit Inzidenzen von mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche können darüber hinaus nach Rücksprache mit der Schulaufsicht nun weitere Maßnahmen, wie etwa das Wechselmodell ab Klassenstufe 8, ergriffen werden, wenn die Abstandsregeln in den Klassen nicht eingehalten werden können. Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen. Darüber haben wir die Schulen heute informiert, sodass genügend Zeit für die Prüfung mit der Schulaufsicht und die Organisation vor Ort bleibt.“
Folgende Regelungen wurden den Schulen heute übersandt:
5. Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes (Quarantäne oder Isolierung) bleiben unbenommen.
27. November 2020
Kfz-Zulassungsstelle in Wittlich wegen Corona-Fall vorübergehend geschlossen
Die Kfz-Zulassungsstelle in Wittlich musste gestern nach Bekanntwerden eines COVID-19-Falls in den Reihen der Mitarbeiter kurzfristig geschlossen werden. Die betroffene Person war zuletzt im Laufe der vergangenen Woche in der Zulassungsstelle eingesetzt. Die in der Kontaktnachverfolgung identifizierten engen Kontaktpersonen wurden häuslich isoliert, eine Reihentestung wurde veranlasst.
Mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, die die Zulassungsstelle in der vergangenen Woche aufgesucht hatten, mussten wegen der lediglich kurzen Aufenthalte der Kunden in den Räumlichkeiten und der ergriffenen Schutzvorkehrungen (Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Spuckschutz, Wegekonzepte, etc.) unter Beachtung der aktuellen Regeln für die Kontaktnachverfolgung keine Maßnahmen ergriffen werden.
Bis zum Auslaufen der Quarantänemaßnahmen in der kommenden Woche ist die Zulassungsstelle in Wittlich geschlossen. Kunden mit bestehenden Terminen wurden – sofern Kontaktdaten bei der Anmeldung hinterlegt wurden – bereits über die Schließung und über die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten informiert. So können Zulassungsvorgänge nach vorheriger Terminvereinbarung über die Außenstellen in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues und der Gemeindeverwaltung Morbach abgewickelt werden. Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle in Bernkastel-Kues ist online unter www.bernkastel-wittlich.de/termine oder telefonisch unter Tel.: 06531/54-250 möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die die Außenstelle in Morbach aufsuchen möchten, werden gebeten, einen Termin unter Tel.: 06533/71-203 zu vereinbaren. Auch wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Zulassungsvorgängen bereits heute schon online erledigt werden können. Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können im Internet unter https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/zulassung-und-abmeldung-von-fahrzeugen/internetbasierte-fahrzeugzulassung/ eingesehen werden.
26. November 2020
Corona-Winter stellt uns auf harte Probe – Rheinland-Pfalz ergreift weitere Maßnahmen
„Der Corona-Winter stellt uns auf eine harte Probe. Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern.“
„Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Uns ist es bislang gelungen, viele Kontakte zu reduzieren. Es reicht aber noch nicht aus. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“, so die Ministerpräsidentin.
In den Bund-Länder-Beratungen über die Corona-Strategie am 25.11.20 wurden u.a. folgende Regelungen festgelegt:
Privat: Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten.
Weihnachten: Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis“ bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Regelungen in Heimen:
Begrenzung der Besucherzahl auf nur noch eine Person bzw. maximal 2 Personen aus einem Hausstand pro Tag, Tragen einer FFP2-Maske (Besucher).
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen.
Groß- und Einzelhandel: in kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern gilt: max. eine Person pro 10 Quadratmeter, bei Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern: max. eine Person pro 20 Quadratmeter.
Die aktuellen Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
24. November 2020
Schulbusprogramm wird bis Ostern verlängert
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte, die Zahl der Schulbusse über das bestehende Angebot hinaus zu erhöhen. Für die Verstärkerfahrten übernimmt das Land 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Nun wird die Unterstützung bis Ostern verlängert. Das haben Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bekannt gegeben.
„Wir nehmen den Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler ernst. Dazu gehört für uns ein sicherer Transport zu und von den Schulen. Mit unserem Förderprogramm ermöglichen wir den Einsatz zusätzlicher Busse und entlasten die Kommunen finanziell. Die Ausweitung des Programmes über die kalte Jahreszeit hinaus bis Ostern gibt den Kommunen Planungssicherheit“, sagten Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Die für den Schülerverkehr zuständigen Kreise und Städte können zur Entlastung einzelner Linien die Busse der Busbörse nutzen, die der Verband MOLO RLP auf Bitten des Landes eingerichtet hat. Alle Aufgabenträger haben ebenso die Möglichkeit, mit den bestehenden Vertragspartnern oder lokalen Busunternehmen ihre Fahrten auszuweiten. Das Land übernimmt 90 Prozent der förderfähigen Kosten für zusätzliche Schulbusse.
Rheinland-Pfalz ist eines von drei Bundesländern, dass die kommunal Zuständigen bei der Erweiterung der Schülerverkehre unterstützt.
23. November 2020
Vier neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Montag, 23.11.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 11 Uhr insgesamt vier COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 1.025 an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises fällt von 93,3 am Vortag auf aktuell 79,1.
Die häusliche Isolierung endete heute für 43 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 812 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 16 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 197 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 17 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon einer intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
19. November 2020
27 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Mittwoch, 18.11.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr insgesamt 27 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Fälle steigt damit auf 974 an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises fällt von 110,2 am Vortag auf aktuell 102,2.
Die häusliche Isolierung endete heute für 14 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 711 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 14 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 249 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 18 COVID-19-Patienten stationär behandelt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
18. November 2020
Novemberhilfen für Kultureinrichtungen und (solo-)selbständige Künstlerinnen und Künstler – Kulturberater des Landes unterstützen
Gestern hat der rheinland-pfälzische Ministerrat mit der Annahme der Vereinbarung von Bund und Ländern den Weg frei gemacht für die Novemberhilfen. Sie sehen vor, dass direkt und indirekt Betroffene der coronabedingten Betriebsschließungen im November eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent des steuerbaren Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Hiervon können Kultureinrichtungen und (solo-)selbständige Künstlerinnen und Künstler profitieren. Eine Antragsstellung wird ab dem 27. November möglich sein. Die Kulturberater des Landes stehen auch weiterhin bereit, die Kulturschaffenden zu unterstützen.
„Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im November treffen die Kulturszene ausgesprochen hart. Kultureinrichtungen mussten erneut schließen und viele Kulturschaffende können nicht ihrer Arbeit nachgehen. Die Unterstützung ist daher dringend notwendig. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen anderer Länder haben wir schnelle und unbürokratische Hilfen durch den Bund gefordert“, so Kulturminister Konrad Wolf. „Auch wenn nicht alle Forderungen der Kulturministerkonferenz umgesetzt wurden: Die Novemberhilfen sowie die angekündigte Neustarthilfe sind wichtige Bausteine, die Kulturszene des Landes in der Pandemie zu unterstützen. Unsere Kulturberater stehen auch weiterhin allen Kulturschaffenden zur Verfügung. Auch unser Sonderprogramm ‚Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur‘ mit den Projektstipendien für Kulturschaffende läuft weiter.“
Weitere Informationen finden Sie hier.
17. November 2020
Liefer-/Abholservice von Speisen in der Gemeinde Morbach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie wissen, sind die Restaurants im Zuge der Covid-19-Pandemie im November deutschlandweit zur Schließung gezwungen worden.
Die gute Nachricht:
Dennoch müssen Sie auf Ihre Lieblingsgerichte nicht verzichten.
Die Gastronomiebetriebe in der Gemeinde Morbach bieten Ihnen einen Abhol- und Lieferservice ihrer Speisen an.
So kommen Sie auch während dieser schweren Zeit in den Genuss von regionalen und saisonalen Gerichten.
Die Tourist-Information hat für Sie eine Übersicht des aktuellen Gastronomieangebotes erstellt.
Sie sind auf den Geschmack gekommen?
Dann werfen Sie noch heute einen Blick in die Übersicht über den „Liefer-/Abholservice von Speisen“ auf der Homepage der Gemeinde Morbach.
Auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne per E-Mail oder per Post zu (bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch unter Tel. 71-117 oder per E-Mail an touristinfo@morbach.de).
An alle Gastronomen!
Sie möchten den Abhol- und Lieferservice Ihrer Speisen in der Übersicht veröffentlichen?
Es ist noch nicht zu spät!
Diese wird täglich durch die Tourist-Information Morbach aktualisiert.
Bitte nehmen Sie für Ihren Eintragungswunsch einfach Kontakt mit uns auf.
Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich über eine große Auswahl an Speisen.
Wir wünschen allen einen guten Appetit &
bleiben Sie gesund!
Ihr Team
der Tourist-Information Morbach
17. November 2020
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Novembermaßnahmen wirken, aber wir dürfen nicht nachlassen
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, äußerte sich nach den gestrigen Bund-Länder-Beratungen verhalten optimistisch: „Durch die Novembermaßnahmen haben wir bundesweit die Dynamik der Neuinfektionen gebremst. Die Bevölkerung und die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen zu verlangsamen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist in unserer freien und offenen Gesellschaft. Dafür danke ich den Menschen in Rheinland-Pfalz und bitte sie aus vollem Herzen, in diesem Bemühen nicht nachzulassen. „
An die Bürgerinnen und Bürger wurde die Empfehlung ausgesprochen, insbesondere die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren:
Weitere Informationen finden Sie hier.
13. November 2020
Zusätzliches Angebot: Teststrategie für Kita, Grundschule und Kindertagespflege wird angepasst
„Künftig wird es für Kinder und Beschäftigte in rheinland-pfälzischen Kitas, Grundschulen und in der Kindertagespflege anlassbezogene Schnelltests auf das Corona-Virus geben.“ Das kündigten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler am Donnerstag in Mainz an.
„Unsere Hygienekonzepte wirken, Kitas und Schulen sind bislang keine Corona-Hotspots. Aber die Einrichtungen sind auch Abbild der Gesellschaft, die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen gestiegen. Wir wollen, dass Kitas und Schulen offenbleiben und kümmern uns darum, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu verwirklichen. Mit den zusätzlichen und freiwilligen Testangeboten geben wir den Einrichtungen und den Eltern jetzt noch mehr Sicherheit – und das ganz schnell. Innerhalb kürzester Zeit gibt es ein Ergebnis. Ziel ist es auch, den Kindern weiter möglichst viel Präsenz zu ermöglichen und Belastungen der Eltern durch Betreuung zu Hause abzumildern“, so Bildungsministerin Hubig weiter.
„Ich freue mich, dass es uns mit dem neuen Mittel der Antigen-Schnelltestung gelingt, den ohnehin schon guten Gesundheitsschutz in unseren Kitas und Grundschulen noch weiter zu verbessern“, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Diese Testmöglichkeit bringt auch den Kindern und Beschäftigten, die nicht direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aber eben auch deren Umfeld zusätzliche Sicherheit. Damit reagieren wir schnell und wirksam auf das aktuelle Infektionsgeschehen in unserer Gesellschaft. Wichtig ist dabei auch, dass die Testung für die betroffenen Personen kostenfrei angeboten werden kann“, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Die Teststrategie des Landes wird derzeit angepasst. Bei Auftreten eines Falles in einer Grundschule, Kindertageseinrichtung oder Einrichtung der Kindertagespflege werden enge Kontaktpersonen (weniger als 1,5 Meter Abstand über mindestens 15 Minuten) in Quarantäne geschickt und gegebenenfalls getestet. Hierbei ist es wichtig, dass die Einrichtungen aktuell in festen Gruppen arbeiten.
Kinder, Einrichtungspersonal und Lehrkräfte, die Abstand gehalten haben oder nur kurz Kontakt hatten, können auf SARS-CoV-2 freiwillig mit einem Point of Care (PoC)-Antigentest getestet werden. Wer für eine solche Testung in Frage kommt, legt das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der Informationen der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung fest. Das Angebot ist auf Kitas, die Kindertagespflege und Grundschulen beschränkt, weil hier aufgrund des Alters der Kinder keine durchgehende Maskenpflicht gilt. Die Testung erfolgt durch die örtlichen Testzentren, die derzeit flächendeckend eingerichtet werden. Die Kosten werden durch den Bund getragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
11. November 2020
Corona-Regeln auf den Spielplätzen der Gemeinde Morbach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Spielplätze in der Gemeinde Morbach bleiben auch während der derzeit angespannten Corona-Lage geöffnet. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Nutzung der Spielplätze, die allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus (AHA-Regeln) zu beachten sind!
Insbesondere gilt die „Maskenpflicht für Erwachsene“ sowie das Abstandsgebot.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Das Ordnungsamt
der Gemeinde Morbach
11. November 2020
Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schule / Regelmäßiges Monitoring mit Gesundheitsexperten
„Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, warum wir diesen ‚Lockdown light‘ im November in Deutschland machen. Es geht einerseits darum, unsere Gesundheitssysteme zu schützen und sie nicht zu überlasten. Andererseits ist es unser Ziel, Schulen und Kitas möglichst lange offen zu lassen, weil wir wissen, wie wichtig Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen ist. Wir haben im Frühjahr gesehen, dass es neben Schülerinnen und Schülern, die gut mit dem Fernunterricht und dem Wechselbetrieb zurechtgekommen sind, auch eine Vielzahl von Fällen gab, wo das nicht so war. Zudem waren Familien, die Home Office und Homeschooling unter einen Hut bringen mussten, außerordentlich belastet“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Professor Dr. Bodo Plachter ordnete die aktuelle Situation aus Sicht des Virologen ein: „Die Infektionszahlen sind insgesamt in der Bundesrepublik gestiegen. Das ist das, was die Menschen jeden Tag in den Nachrichten wahrnehmen. Die Maßnahmen des Lockdowns werden sich voraussichtlich aber erst in der kommenden Woche in den Infektionszahlen niederschlagen. Das gilt auch für den Bereich Schule. Nach unseren Erkenntnissen ist es so, dass Schule ein – im Vergleich zum übrigen Infektions-geschehen – sicherer Ort ist.“
Herr Dr. Kohnen: „Das Hygienekonzept ist wirksam und die an weiterführenden Schulen angeordnete Maskenpflicht ist ein richtiger Schritt in der aktuellen Situation. Das Tragen von Alltagsmasken ist für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen und deren Lehrkräfte eine wirksame und ausreichende Maßnahme, um sich und sein Gegenüber zu schützen. Deshalb sind FFP2-Masken grundsätzlich nicht im Unterricht erforderlich. Sie sollten allenfalls in besonderen Situationen verwendet werden.“
Weitere Informationen finden Sie hier.
10. November 2020
Volkstrauertag am 15. November 2020
Am Volkstrauertag gedenken die Menschen der Opfer von Krieg und Terror und setzen ein Zeichen für Frieden und Versöhnung. Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen findet das Rahmenprogramm zum Volkstrauertag 2020 nicht statt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr
Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
10. November 2020
Kapazitäten der Corona-Teststation in Wittlich deutlich erhöht
Aufgrund der anhaltend steigenden COVID-19-Fällen hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die Kapazitäten ihrer Teststation in Wittlich deutlich erhöht. Das Drive-In-Teststation in der Röntgenstraße 13 (ehemals Diskothek Colosseum) kann jetzt durch mehr Fahrzeuge parallel befahren werden, zudem wurden die Öffnungszeiten angepasst. Die Station hat nun montags von 10:00 bis 14:00 Uhr und dienstags bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wer den Verdacht hat, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben und Symptome aufweist oder eine Warnung durch die Corona-WarnApp erhalten hat, soll sich zunächst telefonisch mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen. Dieser stellt eine Überweisung für die Teststation in Wittlich aus und sendet diese vorab unmittelbar dorthin. Der Patient kann dann nach Wittlich fahren, wo ein Abstrich für die Laboruntersuchung gemacht wird. Beim Besuch der Teststation ist unbedingt die Krankenkassenkarte mitzubringen. Wichtig ist, dass unbedingt vorab die Überweisung durch den Hausarzt erfolgen muss.
Bei nachgewiesenen Kontakten zu Positiven ist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ein Test ohne hausärztliche Überweisung möglich.
Wer als Selbstzahler einen Test benötigt, kann diesen nach der Registrierung an der Teststation (Vorlage Krankenkassenkarte) an der Teststation mit der EC-Karte bezahlen. Die Testgebühr beträgt 70 Euro. Die Zahlung kann nur bargeldlos mit EC-Karte erfolgen; Kreditkarten werden nicht anerkannt.
Patienten, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr nach Wittlich fahren können, sollten sich mit dem Gesundheitsamt telefonisch in Verbindung setzen.
Der Abstrich für den COVID-19-Test in der Wittlicher Teststation wird in der Röntgenstr. 13 entnommen. Für die Abstriche müssen Patienten nicht einmal das Auto verlassen. Über die positiven Testergebnisse werden die Betroffenen vom Gesundheitsamt informiert und entsprechend beraten. Die überweisenden Hausärzte werden ebenfalls über das Gesundheitsamt über die positiv getesteten Patienten informiert. Zudem kann das Testergebnis nach 48 Stunden über einen ausgehändigten QR-Code durch die getestete Person selbst abgerufen werden. Alle getesteten Personen werden gebeten jegliche Kontakte außerhalb des häuslichen Umfelds bis zur Vorlage des Testergebnisses zu vermeiden.
Für alle Fragen rund um die Gesundheit und Fragen zur Teststation hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter 06571 14-1033 eine Hotline eingerichtet.
09. November 2020
Corona-Fälle in der Grundschule Morbach und im Kindergarten Hundheim
Am vergangenen Wochenende wurden dem Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich jeweils ein positives Corona-Testergebnis eines Kindes im Kindergarten Hundheim sowie eines Kindes in der Grundschule Morbach bekannt. Daraufhin wurden für alle Betroffenen Quarantäne-Maßnahmen angeordnet.
Da das Hygienekonzept des Landes für den Kita-, bzw. für den Schulbetrieb Anwendung findet, sind ausschließlich die „Teilzeitkinder-Gruppe“ im Kindergarten sowie die Klasse „2c“ in der Grundschule von der aktuellen Situation betroffen und bleiben somit voraussichtlich bis zur 47. Kalenderwoche geschlossen! Der weitere Kita- und Schulbetrieb ist von diesem Maßnahmen nicht betroffen.
Alle Maßnahmen erfolgen auf Anordnung des Gesundheitsamts Bernkastel-Wittlich durch die Schule in Absprache mit der ADD Trier sowie durch den Kindergarten in Absprache mit dem Träger.
Die betroffenen Eltern wurden bereits telefonisch durch die Einrichtungen informiert.
08. November 2020
25 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Samstag, 07.11.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 25 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 792 an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt von 122,7 am Vortag auf aktuell 139,6.
Die häusliche Isolierung endete heute für 12 Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 454 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der elf bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 327 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 19 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon ein Patient intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
07. November 2020
Neue Quarantäneregeln für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten – Zusätzliche Testzentren im Aufbau
Am 9. November 2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 1. Änderungsverordnung zur Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) des Landes in Kraft. Diese Änderungsverordnung regelt die Quarantäne von Personen, die aus ausländischen Risikogebieten einreisen oder von dort nach Rheinland-Pfalz zurückgehen. Sie basiert auf der Musterquarantäne-Verordnung, die Bund und Länder erarbeitet haben, um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei diesem Thema sicherzustellen.
Folgende wesentliche Neuerungen sind in der Änderungsverordnung für Rheinland-Pfalz enthalten:
Die Quarantänedauer verkürzt sich von 14 auf 10 Tage. Betroffene Personen sind wie bisher verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Hierfür wird eine neue digitale Einreiseanmeldung durch den Bund zur Verfügung gestellt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird nicht mehr generell möglich sein. Die Quarantänedauer kann jedoch mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Dabei darf der Test grundsätzlich frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Für die Verpflichtung zur Quarantäne sind zudem verschiedene Ausnahmen festgelegt worden. So sind beispielsweise Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich auf der Durchreise befinden, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Weitere Ausnahmen sind beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch für besondere Personengruppen wie etwa sogenannte Grenzpendler oder Grenzgänger vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
06. November 2020
26 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Donnerstag, 05.11.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 26 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 746 an. Leider wurde dem Gesundheitsamt auch der Tod eines intensivpflichtigen COVID-19-Patienten bekannt. Der 1967 geborene Mann befand sich in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises in Behandlung.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises fällt von 135,1 am Vortag auf aktuell 122,7.
Die häusliche Isolierung endete heute für 15 Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 423 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der elf bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 312 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 23 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon ein Patient intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
05. November 2020
Senioren- und Behindertenbus stellt Fahrbetrieb ein
In Abstimmung mit dem DRK sowie der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, stellt der Senioren- und Behindertenbus der Gemeinde Morbach den Fahrbetrieb bis auf Weiteres ein.
04. November 2020
Die St.-Martins-Traditionen in Zeiten von Corona
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in diesem Jahr ist alles anders! Die Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führen zu vielen Veränderungen. Davon betroffen sind auch die anstehenden St.-Martins-Umzüge in der Gemeinde Morbach.
Mit der 12. Coronabekämpfungsverordnung (CoBeLVO), die seit letztem Montag in Kraft ist, wird eine Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Raum angestrebt. Dabei ist eine Personenbegrenzung auf die Zusammenkunft von Personen desselben Hausstands oder maximal 10 Personen, die zwei Hausständen angehören bei Einhaltung des Mindestabstands, oberstes Gebot.
Aus diesem Grund haben wir uns schweren Herzens entschieden, die St.-Martins-Umzüge in allen Ortsbezirken der Gemeinde Morbach abzusagen. Jegliche Zusammenkünfte zu diesem Anlass sollen vermieden werden. Auch mögliche geplante Alternativen, die zu Kontakten zwischen Menschen führen, sind unter diesen Umständen nur schwer umsetzbar und werden daher ebenfalls untersagt.
Es ist sehr schade, dass wir den heiligen Martin nicht in gewohntem Maße ehren können, aber die Sicherheit ist wichtiger. Ich hoffe sehr, auf Ihr Verständnis und darauf, dass wir im kommenden Jahr wieder unbeschwert die Martinsumzüge feiern können. Als kleines Trostpflaster werden wir im Namen aller Ortsbezirke die traditionellen Martinsbrezeln an alle Kinder der Grundschulen und der Kindergärten in der Gemeinde Morbach verteilen.
Das Virus kann nur dann eingedämmt werden, wenn wir uns an die Regeln halten.
Dazu gehört: Halten Sie Abstand, reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum
und bleiben Sie auch mal zuhause!
Vielen Dank für Ihr Verständnis & bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
04. November 2020
41 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Dienstag, 03.11.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 41 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 706 an.
Der Inzidenzwert steigt unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle von 133,3 am Vortag auf aktuell 146,7.
Die häusliche Isolierung endete heute für 34 Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 395 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der neun bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 302 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 23 COVID-19-Patienten versorgt, davon einer intensivmedizinisch.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
03. November 2020
DigitalPakt Schule: Rund 3,7 Millionen Euro für Schulen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich erhält im Rahmen des DigitalPakt Schule über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einen Zuschuss in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro. Die Förderung ermöglicht es dem Landkreis, an 16 Schulen in seiner Trägerschaft die Voraussetzung für digitales Lernen zu schaffen, und kommt damit rund 8.000 Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrkräften zugute. „Digitale Bildung kann Schule nicht ersetzen, aber sie bietet viele Möglichkeiten für das Lernen und Lehren. Die Digitalisierung unserer Bildungslandschaft hat in den vergangenen Monaten einen enormen Schub erfahren, diesen Schub verstetigen wir jetzt bei digitaler Infrastruktur, Ausstattung mit Tablets und Laptops und in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Die Bundesmittel leisten hierbei einen wichtigen Beitrag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Mit dem Zuschuss sind unter anderem die Vernetzung des Schulgebäudes und ein drahtloser Netzwerkzugang in den Unterrichtsräumen sowie die Anschaffung von Smart Displays und mobilen Endgeräten vorgesehen. „Die Digitalisierung gewinnt in allen Lebensbereichen immer größere Bedeutung, insbesondere auch im Lern- und Lebensort Schule. Das hat uns die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten deutlich gezeigt. Zurzeit setzt der Landkreis an 16 kreiseigenen Schulen mit Hilfe des DigitalPakts Schule sein Multimedia-Konzept um. Über den Ausbau der W-LAN-Architektur, die Installation und Anschaffung von ActivPanels, von Dokumentenkameras und Tablet-PCs wollen wir den Schülerinnen und Schülern eine gute vernetzte Lernumgebung bieten und sie in ihrer Medienkompetenz stärken“, sagte Landrat Gregor Eibes.
Für die insgesamt rund 400 Träger von 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz stehen im DigitalPakt Schule insgesamt rund 240 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Schulträger aufzustocken sind. Gefördert werden etwa Verkabelung, drahtloses Internet sowie digitale Anzeige- und Arbeitsgeräte. Die Bearbeitung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die ISB als Förderbank des Landes: „Medienkompetenz gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Es freut uns sehr, dass wir einen Beitrag zur Verbesserung des medienpädagogischen Angebots an rheinland-pfälzischen Schulen leisten können“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB.
„Im Rahmen des DigitalPakts ist ebenfalls die Gemeinde Morbach dabei ihre Grundschulen mit mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie mit digitalen, passiven Tafelsystemen auszustatten. Beginnend mit den Grundschulen Morbach und Haag hat der Haupt- und Finanzausschuss auf seiner gestrigen Sitzung die ersten Beschlüsse hierzu gefasst.“
02. November 2020
Corona-Fall in der Grundschule Morbach
Am Montag, 02. November, wurde dem Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich ein positives Corona-Testergebnis eines Kindes aus der Grundschule Morbach bekannt. Daraufhin wurden für betroffene Kinder und Lehrer Quarantäne-Maßnahmen angeordnet.
Da das Hygienekonzept des Landes für den Schulbetrieb Anwendung findet, ist ausschließlich die Klasse “4D” sowie die Viertklässler der Ganztagsschule von der aktuellen Situation betroffen. Die “4D” bleibt somit bis einschließlich Mittwoch, den 11. November 2020 geschlossen! Der weitere Schulbetrieb ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Alle Maßnahmen erfolgen durch die Schule in Absprache mit der ADD Trier. Betroffene Eltern wurden bereits telefonisch durch die Schule informiert, parallel dazu läuft zur Zeit die Kontaktermittlung durch das Gesundheitsamt Wittlich.
01. November 2020
Was ändert sich ab dem 02. November 2020 aufgrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO)?
Sinn und Zweck der durch die Corona-Bekämpfungsverordnungen angeordneten Maßnahmen ist die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Zahl der Infektionen steigt inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Die Infektionsketten können durch Einschränkungen der Kontakte zum jetzigen Zeitpunkt wirkungsvoll unterbrochen werden. Je weniger Menschen einander begegnen, desto weniger Möglichkeiten hat das Virus, sich zu verbreiten.
Die nun ab morgen, 02. November, gültigen Regelungen sollen verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Schulen und Kindergärten sollen weiterhin geöffnet bleiben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden.
Diese Maßnahmen stellen für die Bevölkerung eine große Belastung dar. Vor diesem Hintergrund sind sie in ihrer Geltung befristet und werden regelmäßig an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Unter www.corona.rlp.de finden Sie nicht nur die aktuelle Rechtsverordnung, sondern auch die dazugehörige Auslegungshilfe. Darüber hinaus wurden unter dem Punkt „FAQ“ zahlreiche Fragestellungen zur neuen Rechtslage gesammelt und beantwortet. Dort finden Sie unter anderem weiterführende Informationen und hilfreiche Anlaufstellen für Verbraucher und Unternehmer.
>>> Hier erfahren Sie mehr über die neuen Maßnahmen und die häufigsten Fragestellungen.
31. Oktober 2020
Corona-Regeln im Detail – die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020
Vom 02. bis zum 30. November gilt:
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Die neuen Regelungen sind in der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes festgeschrieben. In der Auslegungshilfe finden Sie weitere Antworten auf Detailfragen wie z.B: Darf ich Boxsport treiben? Darf meine Band proben? Dürfen Ausflugsschiffe fahren? Und vieles mehr.
30. Oktober 2020
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Donnerstag, 29.10.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 40 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 608 an.
Der Inzidenzwert steigt unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle von 128 am Vortag auf aktuell 136.
Die häusliche Isolierung endete heute für 11 Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 329 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der sieben bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 329 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit 12 COVID-19-Patienten versorgt, davon einer intensivmedizinisch.
Der starke Anstieg der Fallzahlen innerhalb der Stadt Wittlich ist abermals auf das Infektionsgeschehen in einer Senioreneinrichtung im Stadtgebiet zurückzuführen. So wurden weitere 18 Positivfälle bekannt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich ist die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
29. Oktober 2020
Neue Corona-Regeln ab dem 02. November – Rechtsgrundlagen
Bund und Länder haben gestern, 28.10.2020, neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst.
Was das im Detail für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine sowie Gäste und Gastgeber der Gemeinde Morbach bedeutet, werden die kommenden Rechtsgrundlagen erörtern.
Sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorliegen, werden wir diese umgehend an dieser Stelle veröffentlichen.
29. Oktober 2020
Corona-Regeln werden strenger: Die neuen Beschränkungen im Überblick
Bund und Länder haben gestern, 28.10.2020, neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst.
Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft. Sie werden zunächst bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten, ob die Maßnahmen greifen.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Ausführliche Informationen zu den neuen Maßnahmen erhalten Sie unter www.corona.rlp.de
Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 28.10.2020
28. Oktober 2020
Tagesaktuelle Informationen zur Lage in der Gemeinde Morbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir erleben derzeit, dass das Infektionsgeschehen bei uns im Landkreis und auch weit darüber hinaus, stark ansteigt. Wir befinden uns damit in der angekündigten zweiten Infektionswelle.
Auch wir in der Gemeinde Morbach bekommen die Auswirkungen deutlich zu spüren. Dabei entwickelt die Corona-Pandemie eine Dynamik, die uns täglich vor neue Herausforderungen und Entscheidungen stellt.
Um in dieser schwierigen Zeit den Überblick zu behalten, möchte ich Ihnen noch einmal unsere Internetpräsenz www.morbach.de ans Herz legen. Hier informieren wir Sie täglich über die aktuellen Geschehnisse und Maßnahmen, die unsere Gemeinde betreffen.
Hier, an dieser Stelle, laufen die Fäden zusammen. Neben den neuesten Meldungen bündeln wir hier auch hilfreiche und qualitätsgesicherte Informationsquellen, wie beispielsweise nützliche Links und Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine sowie Gäste und Gastgeber der Gemeinde Morbach.
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor große, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Lassen Sie uns gemeinsam die vor uns liegenden Wochen angehen – auch wenn es jetzt auf jeden Einzelnen ankommt, werden wir Sie dabei bestmöglich unterstützen!
In diesem Zusammenhang gilt mein dringender Appell:
Bitte reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das unbedingt Erforderliche!
An dieser Stelle danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und die Unterstützung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
27. Oktober 2020
Neun neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Montag, 26.10.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich neun neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 515 an. Leider wurde dem Gesundheitsamt auch der Tod einer Seniorin und eines Senioren mitgeteilt. Die beiden Heimbewohner wurden kürzlich positiv auf COVID-19 getestet und im Krankenhaus stationär behandelt, wo sie heute verstarben. Die Zahl der Todesfälle in der betroffenen Senioreneinrichtung steigt damit auf 4.
Der Inzidenzwert steigt unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle von 127,1 am Vortag auf aktuell 134,2.
Die häusliche Isolierung endete heute für fünf Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 301 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der sechs bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 208 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit sieben COVID-19-Patienten versorgt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich ist die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
26. Oktober 2020
30 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Sonntag, 25.10.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 30 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 506 an.
Der Inzidenzwert steigt unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle von 122,7 am Vortag auf aktuell 127,1.
Die häusliche Isolierung endete heute für vier Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 296 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der vier bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 206 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit acht COVID-19-Patienten versorgt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich ist die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
25. Oktober 2020
Corona-Fall im Kindergarten Morbach (Schulstraße)
Am Samstag, 24. Oktober, wurde dem Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich ein positives Corona-Testergebnis eines Kindes aus dem Kindergarten Morbach (Schulstraße) bekannt.
Daraufhin wurden für 4 Erzieher sowie 23 Kinder Quarantäne-Maßnahmen angeordnet.
Da das Sicherheits- und Hygienekonzept der Gemeinde Morbach vorsieht, dass personell und räumlich voneinander getrennte Gruppen bestehen, ist ausschließlich die sogenannte „Igelgruppe“ (Gruppe 2) von der aktuellen Situation betroffen. Die „Igelgruppe“ bleibt somit von Montag, 26.10., bis einschließlich Donnerstag, 05.11. geschlossen!
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt besteht für anderen Gruppen, Erzieher sowie Besucher des Kindergartens Morbach-Schulstraße keine Gefahr. Daher wird der Kindergarten am morgigen Montag, 26.10., wie gewohnt öffnen! Ausgenommen hiervon ist selbstverständlich die Gruppe 2 „Igelgruppe“. Alle Eltern werden hierüber noch einmal gesondert durch den Kindergarten informiert.
Sofern Kinder im privaten Bereich Kontakt zu Kindern der „Igelgruppe“ hatten, wird vorsichtshalber empfohlen, diese zunächst zu Hause zu lassen und am Montag die Hotline des Gesundheitsamts zur weiteren Abstimmung unter Telefon 06571/14-1033 zu kontaktieren.
24. Oktober 2020
Corona-Fallzahlen im Landkreis Bernkastel-Wittlich steigen weiter – Schärfere Regeln ab dem 27. Oktober
Die Corona-Pandemie entwickelt im Landkreis Bernkastel-Wittlich aktuell eine besondere Dynamik. So stieg die 7-Tages-Inzidenz von 57,8 Fällen je 100.000 Einwohner am 18. Oktober binnen 4 Tagen auf einen Wert von 108,5 – Tendenz steigend. Mit Stand vom 22. Oktober 2020 zählte der Landkreis insgesamt 164 aktive COVID-19-Fälle.
Wenn auch einzelne Infektionsgeschehen – sei es in Seniorenheimen, Kindertagesstätten oder auf Flusskreuzfahrtschiffen – eine besondere Aufmerksamkeit genießen, liegt dieser Entwicklung ein gestreutes, nicht eindeutig eingrenzbares Infektionsgeschehen zugrunde.
Daher hat die Taskforce in ihrer jüngsten Sitzung am 22. Oktober 2020 die dringende Empfehlung ausgesprochen, den in der Vorwoche beschlossenen Maßnahmenkatalog auszuweiten. Landrat Gregor Eibes bedauert die geringe Halbwertzeit der ersten Allgemeinverfügung, die nach gerade mal einer Woche Gültigkeit durch neuere und weitreichendere Regelungen ersetzt werden muss, sieht aber in Anbetracht der immensen Fallzahlensteigerung unumwunden ein, dass es zu dem mit dem Land verabredeten Vorgehen keine Alternative gibt.
„Es ist geradezu der Sinn des Corona-Warn und Aktionsplans, dass in Ansehung des Infektionsgeschehens regionalisierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen werden“, erläutert Eibes den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung und ergänzt: „Dieser Intention folgend haben wir gemeinsam mit der Taskforce die Maßnahmen des Stufenplans aufgegriffen, von denen wir uns einen Effekt auf das Pandemiegeschehen erhoffen.“
Dieser Effekt ist bitter nötig, liegt doch die Inzidenz mehr als doppelt so hoch als die Schwelle zur Alarmstufe rot (50 Fälle je 100.000 Einwohner). Die konkreten Maßnahmen, die mittels einer Allgemeinverfügung verfügt werden und ab dem 27. Oktober für einen Zeitraum von 14 Tagen greifen sollen, können Sie hier einsehen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung kann sowohl auf der Internetpräsenz der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, als auch hier eingesehen werden.
23. Oktober 2020
Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren während der Corona-Pandemie
Für die Feuerwehr stellt die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen eine besondere Herausforderung dar. Feuerwehren sind eine Kritische Infrastruktur, deren Funktion unbedingt aufrechterhalten werden muss. Dazu muss sich die Feuerwehr an einigen Stellen auch strengere Regeln setzen, als sie für andere Lebensbereiche gelten.
Dies betrifft selbstverständlich auch die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Morbach. So ist der Ausbildungs- und Übungsbetrieb bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt sowohl für die Aktiven als auch für die Jugendfeuerwehren. Auch Versammlungen dürfen zurzeit nicht durchgeführt werden. Der Kontakt untereinander muss auf ein Minimum reduziert werden und jeder sollte seine eigenen Kontakte zu anderen ebenfalls reduzieren.
Sichergestellt ist aber nach wie vor der Einsatzdienst. Die Feuerwehr Morbach ist auch in diesen Zeiten immer für Sie da. Doch bitte beachten Sie: Bei Fragen zum Corona-Virus nutzen Sie die auf dieser Seite unter „Wichtige Informationsquellen“ genannten Telefonnummern. Der Notruf 112 ist ausschließlich für Notfälle vorbehalten.
23. Oktober 2020
Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab Montag, 26.10.2020
Aufgrund des weiterhin steigenden Infektionsgeschehens im Landkreis Bernkastel-Wittlich, hat die lokale Taskforce für den Landkreis, bestehend aus Vertretern des Landkreises (Kreisverwaltung, Landkreistag) und des Landes (ADD, LSJV, Polizei, MdI, BM, MSAGD), entschieden, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu erlassen. Eine Maßnahme betrifft auch die Maskenpflicht an Schulen:
An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufen an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
Die Hygienekonzepte der Schulen bleiben darüber hinaus unberührt.
Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie soll die Maskenpflicht an Schulen kurzfristig durch die Allgemeinverfügung des Landkreises geregelt werden und spätestens ab Montag, 26.10.2020, mit dem Ende der Herbstferien, in Kraft treten. Vorerst soll diese für 14 Tage gelten. Vor Ablauf der Regelung wird die Taskforce erneut über das Erforderliche beraten und entscheiden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung kann sowohl auf der Internetpräsenz der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, als auch hier eingesehen werden.
22. Oktober 2020
37 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Mittwoch, 21.10.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 37 neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 424 an.
Der Inzidenzwert beläuft sich unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle auf aktuell 94,2.
Die häusliche Isolierung endete heute für vier Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 283 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der beiden bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 139 Personen.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit fünf COVID-19-Patienten versorgt.
13 der heute bekannt gewordenen COVID-19-Fälle sind auf ein Infektionsgeschehen auf einem Flusskreuzfahrtschiff zurückzuführen, das seit dem Wochenende im Landkreis vor Anker liegt. Nachdem in den Reihen des Bordpersonals der Verdacht einer Corona-Erkrankung auftrat, wurden die Passagiere vorsorglich ausgeschifft und durch die Reederei mit Bussen an den Ausgangsort der Reise gebracht. Die Wohnsitzgesundheitsämter wurden über den Sachverhalt informiert. Die Schiffsbesatzung verblieb auf dem Schiff, wurde dort abgestrichen und isoliert. Aus den Testungen resultierten 13 COVID-19-Fälle, die aktuell auch in die Statistik des Landkreises einfließen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass in einer Senioreneinrichtung in der Stadt Wittlich ein gesteigertes Infektionsgeschehen festzustellen ist. Demnach sind aktuell 19 Heimbewohner und 4 Mitarbeiter positiv auf COVID 19 getestet worden. 4 Bewohner der Einrichtung werden stationär im Krankenhaus behandelt, die übrigen wurden innerhalb der Einrichtung isoliert. Ebenfalls wurden 14 Mitarbeiter der Einrichtung häuslich isoliert. Die Neuinfektionen waren mitunter Grund für den gestrigen deutlichen Anstieg der Fallzahlen in der Stadt Wittlich.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich ist die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
21. Oktober 2020
Information zur aktuellen Lage – Steigende Infektionszahlen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die jüngst steigenden Infektionszahlen im Landkreis, von denen auch die Gemeinde Morbach nicht verschont geblieben ist, haben es erahnen lassen: Unser Landkreis ist im Rahmen des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz in die sogenannte „rote Alarmstufe“ eingestuft worden.
Aufgrund dessen wurde durch die regionale Corona-Taskforce der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit der aktuellen Situation erlassen. Diese ist seit heute, 21.10.2020, in Kraft und enthält folgende Regelungen für unseren Landkreis :
Besagte Allgemeinverfügung können Sie sowohl auf der Internetpräsenz der Kreisverwaltung, als auch hier einsehen.
Die momentane Lage zeigt, dass es jetzt mehr denn je auf uns alle ankommt. Dazu gehört unter anderem die konsequente Befolgung der sogenannten AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten und Mund-Nasen-Schutz tragen!
Zusätzlich haben Bund und Länder beim jüngsten Beschluss zu den Corona-Regeln zwei weitere Buchstaben ergänzt: AHA+C+L. Dabei ist das „C“ mit der Aufforderung verbunden, die Corona-WarnApp auf dem Handy zu installieren. Das „L“ steht für regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen. Vor allem in den anstehenden Wintermonaten sollte diese Regel, trotz sinkender Temperaturen, nicht vernachlässigt werden.
Verhalten Sie sich bitte weiterhin diszipliniert! Bleiben Sie nach Möglichkeit daheim und reduzieren Sie persönliche Kontakte. Ich bin ganz sicher: So bewältigen wir zusammen die Krise!
Tragen auch Sie Ihren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
20. Oktober 2020
Aktuelle COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Montag, 19.10.2020, wurde dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ein neuer COVID-19-Fall bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 364 an.
Der Inzidenzwert beläuft sich unter Berücksichtigung des bekannt gewordenen COVID-19-Falls auf aktuell 56,0 und liegt damit gemäß dem Corona-Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz weiterhin in der Alarmstufe (>50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner).
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich ist die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
13. Oktober 2020
Corona-Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung
Die Corona-Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige. Ziel ist die Auswirkungen von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise abzumildern.
Am 9. Oktober 2020 endete die Antragsfrist für die in der ersten Phase bereitgestellten Mittel zur Überbrückung der Monate Juni bis August. In der zweiten Phase wird es möglich sein, Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember 2020 zu beantragen. Auch hier wird es wieder ein zweistufiges Antragsverfahren geben, bei dem die Anträge auf elektronischem Wege vom Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer übermittelt werden. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist Matthias Denis, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: Matthias.Denis[at]bernkatel-wittlich.de.
12. Oktober 2020
Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.
Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat.
30. September 2020
Rheinland-Pfalz führt „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ ein und appelliert an Bevölkerung: Wir brauchen weiterhin Ihre Unterstützung!
Unterstützung!
„Wir erleben aktuell weltweit einen deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen. Wir Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben heute gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in einer Videoschalte darüber beraten, wie wir einen weiteren Anstieg am wirkungsvollsten verhindern können. Teststrategie, Warnsystem und die Bereitschaft der Bevölkerung sind dabei die Schlüssel. Wenn wir nicht wollen, dass das Virus uns beherrscht, sondern wir das Virus, dann müssen wir wachsam bleiben.
22. September 2020
Fünf Neuinfektionen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Fünf Menschen im Kreis Bernkastel-Wittlich sind neu positiv auf Sars-Cov-2 getestet worden. Das hat das Gesundheitsamt am Montag erfahren. Wie der Pressesprecher des Kreises Manuel Follmann mitteilte, wächst die Zahl der bislang bestätigen Infektionen auf 248 an. Aus der häuslichen Isolierung konnte eine Person entlassen werden, sodass die Zahl der Genesenen auf 233 ansteigt. Derzeit weiß man von aktuell 13 infizierten Menschen. Im Krankenhaus Wittlich wird derzeit ein Covid-19-Patient versorgt.
Infos und interaktive Karten unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de
12. September 2020
Gemeinsame Corona-Strategie für den Herbst
Die Landesregierung hat sich in den zurückliegenden Wochen intensiv darauf vorbereitet, wie die Corona-Maßnahmen im Herbst angepasst werden können. Maßgabe dabei war, Sicherheit zu gewährleisten und Einschränkungen, wo möglich, zurückzunehmen.
Mit der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Erleichterungen für Kultur, Kinos, Kirchen, Sport und Einzelhandel festgelegt.
In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt. Bei größeren Veranstaltungen mit festen Platz-, Tribünen- oder Saalkapazitäten können bei Vorlage eines gesonderten Hygienekonzepts Ausnahmen bis zu einer Regelgrenze von 10 Prozent der Platzkapazitäten gemacht werden.
Im Einzelhandel darf künftig eine Person pro 5m² Verkaufsfläche zugelassen werden, bisher galt hier eine Fläche von 10m² pro Person.
03. September 2020
Zwei neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Mittwoch, 02.09.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zwei neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 233 an.
Aus der häuslichen Isolierung konnten heute keine Personen entlassen werden, sodass die Zahl der Genesenen weiterhin 221 beträgt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der beiden bisherigen Todesfälle sind aktuell 10 Personen erkrankt.
Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich wird derzeit kein COVID-19-Patient versorgt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de haben wir in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich haben wir die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
21. August 2020
Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände wollen abgestimmte Maßnahmen im Kampf gegen Corona
„Die Zahlen der Neuinfektionen steigen wieder stark, daher ist jetzt nicht die Zeit, um über weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen zu sprechen“, waren sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bei ihrem Treffen in Mainz einig. Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung soll daher über den 31. August 2020 hinaus bis zum 15. September 2020 verlängert werden.
30. Juli 2020
Flibco: Regio-Linie 100 derzeit nicht aktiv
Aufgrund der aktuellen Lage kommt es derzeit zu Unterbrechungen im Fahrplan des Shuttlebus-Dienstleisters Flibco. Davon betroffen ist auch die Regio-Linie 100 (Luxemburg – Trier – Frankfurt-Hahn). Hier wurde die temporären Einstellung des Fahrdienstes bis 31. August 2020 verlängert. Ob der Betrieb im September wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Tourist-Information Morbach wird über die aktuellen Entwicklungen an dieser Stelle informieren. Weitere Informationen zum Status des Fahrbetriebs gibt es auch unter www.flibco.com.
29. Juli 2020
Gemeindeverwaltung: Terminvereinbarung weiter notwendig
Das System der Terminvereinbarung hat sich während der eingeschränkten Öffnung der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie sowohl für die Bürger als auch für die Mitarbeiter der Verwaltung als zielführend und effektiv herausgestellt.
Daher gilt weiterhin: Sollten Sie ein Anliegen haben, das ein Aufsuchen der Verwaltung erfordert, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Dies betrifft neben der Zulassungsstelle, dem Meldeamt, die Pass- und Ausweisstelle auch alle weiteren Verwaltungsbereiche. Bitte bedenken Sie bei der Terminplanung, dass derzeit eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tage besteht.
Termine für den Bürgerservice können unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:
17. Juli 2020
Jetzt anmelden für das neue Musikschuljahr
Im Rahmen der Corona-Verordnungen ist nach den Sommerferien in Schulen und Kindergärten wieder ein Regelbetrieb vorgesehen. Das gilt auch für die Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich, die ab sofort Anmeldungen für das neue Schuljahr (Beginn 1. September) entgegennimmt. Grundsätzlich ist eine Anmeldung jederzeit möglich. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt jedoch nach Eingangsdatum der Anmeldungen.
Aktuell werden circa 1.500 Schüler an mehr als 40 Orten des Landkreises unterrichtet, das Altersspektrum reicht von 6 Monaten bis zu 70 Jahren.
Das Unterrichtsangebot umfasst den „Elementaren Musikbereich“ für Kinder von 6 Monaten bis 7 Jahre, alle Instrumente des „Sinfonischen- und Blasorchesterbereichs“, die elektronischen Instrumente der Popularmusik sowie die Gesangsausbildung.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Orchester-, Ensemble-, und Bandspielmöglichkeiten sowie einen Kinder- und Jugendchor an der Musikschule. Bei den Unterrichtsentgelten wird eine Familien- und Sozialermäßigung gewährt.
Informationen und Anmeldung über die Geschäftsstelle der Musikschule, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571 14-398 sowie unter www. musikschule.bernkastel-wittlich.de.
15. Juli 2020
Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung
In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungs-verordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt.
Sport
Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Gastronomie
Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
Kita
Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.
Die Verordnung tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.
Aktuelle Hygienekonzepte sowie einen Überblick über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de.
14. Juli 2020
Minister Lewentz: Weitere Lockerungen im Kontaktsport schon jetzt
Mit den neuen Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung werden das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen ab Mittwoch dieser Woche ermöglicht. So hat es der Ministerrat beschlossen. Damit können beispielsweise die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb in den Ballsportarten wie Fußball, Handball und Volleyball wieder durchgeführt werden. Die Voraussetzungen im Innen- und Außenbereich werden einander angeglichen.
„Die Disziplin der Sportlerinnen und Sportler und die gewonnenen Erfahrungen der letzten Monate machen nach den schrittweisen Lockerungen nun diesen weiteren großen Schritt Richtung Normalität möglich. Die erhöhte Personenanzahl ermöglicht auch in den Kontaktsportarten den wieder annähernd normalen Trainings- und Wettkampfsport“, so Sportminister Roger Lewentz.
Die weitere Lockerung sei der nächste logische Schritt, nachdem zuvor erst die Außen- und dann die Innensportanlagen wieder geöffnet worden waren. Ausdauer und Teamgeist seien wichtige Eigenschaften von Sportlerinnen und Sportlern, die sie auch in den vergangenen Monaten unter Beweis stellen mussten. „Das konsequente Einhalten der Regeln und die vorhandene Bereitschaft, die ersten Lockerungen in Stufen umzusetzen, hat dieser größeren Lockerung den Weg bereitet. Mein Dank gilt daher den zahlreichen Engagierten der rheinland-pfälzischen Sportwelt für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen. Auch sie haben ihren Teil dazu beigetragen, die Infektionszahlen im Land zu reduzieren“, betonte Lewentz.
Voraussetzung für die neuen Lockerungen ist eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe. Die wiederzugelassenen Zweikämpfe und der sportliche Wettstreit erfordern also auf der anderen Seite eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.
„Um die Lockerungen dauerhaft umzusetzen, sind wir weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Sportlerinnen und Sportler so rücksichtsvoll wie bisher verhalten“, sagte der Sportminister. Die Erhöhung der Gruppengröße auf bis zu 30 Personen bezieht sich auf die reine Sportausübung und gilt nicht für zufällig zusammengesetzte Gruppen. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen.
13. Juli 2020
Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Seit dem Wochenende können kleine und mittelständische Unternehmen mittels registrierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ihre Anträge auf Überbrückungshilfe auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de online stellen.
01. Juli 2020
Morbacher Museen nach Corona-Pause wieder geöffnet
Nach wochenlanger coronabedingter Pause, öffnen die Morbacher Museen wieder ihre Türen:
Archäologiepark Belginum
Das Museum im Archäologiepark Belginum ist bereits seit dem 20. Mai zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Diese sind: Dienstag–Sonntag von 10-17 Uhr.
Die aktuelle Sonderausstellung „Die Dame von Schengen – La Princesse de Schengen“ wird voraussichtlich ab 12. Juli 2020 zu sehen sein. Die Außenanlagen des Archäologieparks sind ganztägig geöffnet und frei zugänglich.
Kontakt:
Archäologiepark Belginum, Keltenstraße 2, 54497 Morbach-Wederath
Tel.: 06533/957630, E-Mail: belginum@morbach.de
www.belginum.de
Hunsrücker Holzmuseum
Das Hunsrücker Holzmuseum inkl. der aktuellen Sonderausstellung „Räubertabak“ und der Museums-Gaststube wird ab dem 01. Juli 2020 wieder zu den gewohnten Zeiten für Besucher geöffnet sein. Diese sind: Dienstag-Samstag von 14-17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10.30-17 Uhr.
Die Museums-Gaststube ist am Wochenende und an Feiertagen geöffnet.
Kontakt:
Hunsrücker Holzmuseum, Weiperath 79, 54497 Morbach-Weiperath
Tel.: 06533/959750, E-Mail: info@hunsruecker-holzmuseum.de
www.hunsruecker-holzmuseum.de
Deutsches Telefonmuseum
Das Deutsche Telefonmuseum wird ab dem 01. Juli 2020 wieder für Besucher geöffnet sein: Dienstag-Samstag von 14-17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10.30-17 Uhr.
Damit die Zugangs- und Abstandsregelungen gewahrt werden können, ist ein Besuch nur nach vorheriger Anmeldung möglich!
Kontakt:
Deutsches Telefon-Museum, Jugendherbergstraße 25, 54497 Morbach
Tel.: 06533/958626, E-Mail: deutsches-telefon-museum@t-online.de
www.deutsches-telefon-museum.eu
Besucher werden gebeten, sich an die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die jeweiligen Vorkehrungen zu halten, über die vor Ort informiert wird.
30. Juni 2020
5 Millionen Euro Corona-Hilfe für ehrenamtliche Initiativen
Die Corona-Pandemie hat auch viele ehrenamtliche Initiativen in Schieflage gebracht. Denn auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen wieder aufgehoben wurden, müssen sie ihre Arbeit immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen. Das führt zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten. Die Folge: Ehrenamtliche Angebote werden eingeschränkt oder sogar ausgesetzt. Darunter leiden insbesondere Bürger in schwierigen Lebenssituationen und solche, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände in der Corona-Pandemie besonders angehalten sind, Kontakte zu minimieren. In den ländlichen Räumen ist es für diese schutzbedürftigen Gruppen beispielsweise schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
Um vor allem Projekte und Initiativen passgenau zu unterstützen, die die Bürger versorgen, hat die Bundesministerin für die ländlichen Räume, Julia Klöckner, ein millionenschweres Soforthilfeprogramm aufgelegt: „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Sondermaßnahme.
Förderfähig sind etwa Ausgaben für Schutzausrüstung, Mieten für Fahrzeuge oder digitale Ausstattung, mit der die Arbeit koordiniert und trotz räumlicher Distanz der Kontakt zu den Menschen gehalten werden kann. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Folgende Organisationen können eine Interessenbekundung einreichen:
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag sowie den Landkreisen durchgeführt.
Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe eine kompakte Interessenbekundung unter www.bmel.de/ehrenamt-versorgung ein. Die Interessenbekundung enthält unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und der geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll.
Nur Interessenten, deren Interessenbekundungen die in der Bekanntmachung formulierten Anforderungen vollständig erfüllen, können im späteren Antragsverfahren eine Bewilligung für ihren Förderantrag erhalten. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs beim Projektträger an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen überwiegend wirken.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Eine Antragstellung setzt voraus, dass die Antragsteller keine finanziellen Eigen- oder Drittmittel in das Vorhaben einbringen können. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.
24. Juni 2020
10. Coronabekämpfungsverordnung und aktualisierte Hygienepläne für vielzählige Bereiche jetzt online
Mit der Veröffentlichung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Hygienekonzepte von B wie Badegewässer bis Z wie Zoos aktualisiert. Die neue Rechtsverordnung tritt am 24. Juni in Kraft.
18. Juni 2020
Information über die aktuelle Lage
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir für Sie auf unserer Webseite fast täglich wichtige und hilfreiche Informationen bereitgestellt. Die dauerhaft niedrige Infektionsraten im Landkreis Bernkastel-Wittlich (in der Gemeinde Morbach haben wir derzeit keine Corona-Erkrankung) und in Rheinland-Pfalz lassen erkennen, dass die getroffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben. Das liegt auch daran, dass Sie alle mitgewirkt und sich an die Regeln gehalten haben. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich und ich bin überzeugt, dass wir mit Umsicht und respektvollem Umgang miteinander positiv in die Zukunft blicken können.
Wir werden Sie an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden halten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht mehr täglich berichten, sondern dann, wenn es wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 gibt.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Hackethal
Bürgermeister
17. Juni 2020
Start der Corona-Warn-App
Ab sofort steht die Corona-Warn-App des Bundes zum Download zur Verfügung. Als technische Lösung kann sie eine hilfreiche Ergänzung zu den AHA-Regeln mit Abstand halten, Händewaschen und Alltagsmaske tragen sein. Wer sie nutzt, hilft, Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu durchbrechen. Die App merkt sich dezentral unsere Begegnungen mit anderen und informiert uns digital, wenn wir Begegnungen mit nachweislich infizierten Personen hatten. Dabei sammelt sie jedoch zu keiner Zeit Informationen zur Identität ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Wer wir sind und wo wir sind, bleibt geheim – und unsere Privatsphäre bestens geschützt.
Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.corona-warn-app.de .
15. Juni 2020
Merkblatt ruft Geschäfte und Läden zu solidarischem und hilfsbereitem Umgang mit Menschen mit Behinderung auf
Menschen mit Behinderungen haben ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko – das wird auch in der Corona-Pandemie deutlich. Ihnen werden aus Unwissenheit und Sorge vor einem Bußgeld das Betreten eines Geschäfts oder Ladens verwehrt, weil sie keine Maske tragen oder den Mindestabstand nicht einhalten können. Die Beschwerden aufgrund von Diskriminierung wegen einer Behinderung häufen sich. Daher haben die Landesantidiskriminierungsstelle und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz ein Merkblatt veröffentlicht, um Ladeninhaberinnen und Ladeninhaber besser zu informieren.
„Mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es neue Barrieren für Menschen mit Behinderungen. So stellt zum Beispiel die Maskenpflicht in der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen oder die Einhaltung des Sicherheitsabstands für blinde und sehbehinderte Menschen eine Einschränkung dar. Darauf müssen wir gemeinsam achten und Diskriminierung sowie Anfeindungen unterlassen. Inklusiv denken und respektvoll handeln ist besonders wichtig in unserem neuen Corona-Alltag“, so der Appell des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch.
In Rheinland-Pfalz besteht seit dem 27. April eine Pflicht, etwa im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, sowie auch bei Wartesituationen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gibt allerdings Menschen, die aus guten Gründen von der Verpflichtung ausgenommen sind: Menschen mit Lungenerkrankungen – wie zum Beispiel Asthma Bronchiale – oder auch Menschen, die bestimmte Traumatisierungen erlebt haben, können mit einer ärztlichen Bescheinigung davon befreit werden. Menschen mit Hörbehinderungen, die von den Lippen ablesen, können nicht mehr kommunizieren, wenn alle um sie herum Masken tragen. Blinde Menschen, die auf einen Stock oder einen Blindenführhund angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, da Blindenführhunde auf den Abstand von einem halben Meter trainiert sind.
Welche Ausnahmen von den neuen Maßnahmen und Pflichten wegen der Corona-Pandemie zulässig sind, dazu gibt es umfangreiche Informationen auf dem Merkblatt.
Dieses steht hier zur Verfügung.
12. Juni 2020
Sportliche und kulturelle Freizeitbetätigungen sind wieder erlaubt
Unter Einhaltung der aktuellen Hygiene-Vorschriften können wieder Chor- und Orchesterproben, Tanzkurse und Sport im Innenbereich durchgeführt werden.
10. Juni 2020
Bürgerhäuser und Grillhütten können wieder genutzt werden
Aufgrund der am 10.06.2020 in Kraft getretenen 9. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Veranstaltungen (keine öffentlichen Veranstaltungen) im Innen- sowie Außenbereich unter Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Aus diesem Grund soll die Nutzung der Bürgerhäuser sowie Grillhütten gestattet werden.
Hinsichtlich der Nutzung der Gemeindehäuser ist insbesondere der Punkt 1.a zu beachten. Im Gebäude müssen das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung (1 Person je 10m² Nutzfläche) eingehalten werden. Sollte ein fester Platz zugewiesen werden ist nur das Abstandsgebot einzuhalten. Der Nachweis über die feste Platzzuteilung muss über einen entsprechenden Bestuhlungsplan erfolgen.
Bei der Nutzung der Grillhütten ist die Abgrenzung des Bereichs durch Flatterband möglich. Diese ist durch den Nutzer anzubringen und wieder zu entfernen.
Die Bewirtung darf in beiden Fällen unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.
Für die Einhaltung der Regelungen ist vom Nutzer eine beauftragte Person vor Ort zu benennen. Die beauftragte Person hat u.a. die Pflicht, die Kontaktdaten aller Personen, die die Einrichtung betreten gemäß der Hygienepläne zu erfassen und für einen Monat beginnend mit dem Tag der Veranstaltung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DGSVO zu vernichten. Diese Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
09. Juni 2020
Das Freibad Morbach öffnet wieder am 16. Juni 2020
Die Öffnungszeit ist von 11:00 bis 18:30 Uhr. Spätester Eintritt ist um 17:30 Uhr.
Montags bleibt das Bad geschlossen.
Es werden nur Tageskarten verkauft.
07. Juni 2020
Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz
Was ist erlaubt, was bleibt verboten und was muss beachtet werden? Wann öffnet welcher Bereich?
Das alles können Sie dem Stufenkonzept des Landes entnehmen. Unter www.corona.rlp.de finden Sie dazu alle Einzelheiten sowie eine Übersichtstabelle.
06. Juni 2020
Hygienepläne für vielzählige Bereiche jetzt online
Mit der Veröffentlichung der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Hygienekonzepte von B wie Badegewässer bis Z wie Zoos hier online gestellt. Die neue Rechtsverordnung tritt am 10. Juni in Kraft.
Zu den Hygienekonzepten
05. Juni 2020
Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO)
Die Landesregierung hat gestern, am 04. Juni 2020, die neunte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht.
Die neue Rechtsverordnung tritt am 10. Juni in Kraft.
04. Juni 2020
Keine Veränderungen der COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Mittwoch, 03.06.2020, wurde dem Gesundheitsamt kein neuer COVID-19-Fall gemeldet. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen bleibt damit bei 161.
Aus der häuslichen Isolierung konnte niemand entlassen werden, sodass die Zahl der Genesenen nach wie vor 147 beträgt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der beiden bisherigen Todesfälle sind aktuell 12 Personen erkrankt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich wird die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
03. Juni 2020
Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbaren weitere Lockerungen
Über den Stufenplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinaus hat die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen ab dem 10. Juni angekündigt.
Die weiteren Lockerungen (gültig ab dem 10. Juni) in der Übersicht:
Weiter Informationen erhalten Sie auch unter www.corona.rlp.de
02. Juni 2020
Tourist-Information Morbach wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
Nach mehrwöchiger Zwangspause öffnet die Tourist-Information Morbach ab Mittwoch, 03.06.2020, wieder ihre Türen. Nachdem wegen der Corona-Pandemie die Tourist-Information ausschließlich telefonisch und per E-Mail zu erreichen war, ist nun auch wieder ein persönlicher Besuch möglich. Schutz- und Hygienemaßnahmen sorgen für ein möglichst geringes Infektionsrisiko für Gäste und Mitarbeiter.
Durch eine Zugangsbeschränkung wird der Kontakt weitestgehend reduziert. Außerdem gilt für Besucher der Tourist-Information Maskenpflicht. Eine Plexiglasscheibe am Counter garantiert Beratung ohne direkten Kontakt. Auch alle Informationsmaterialien sind wieder erhältlich.
Die Tourist-Information öffnet zu den gewohnten Zeiten:
Bitte beachten Sie bei einem Besuch der Tourist-Information die gegebenen Hinweise zu Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen, Hygieneregeln und sonstigen Schutzmaßnahmen.
01. Juni 2020
innogy fördert ehrenamtliches Engagement zur Nachbarschaftshilfe
Auf andere Menschen Acht geben und sich gegenseitig helfen, war wahrscheinlich noch nie so wichtig wie während der Corona-Pandemie. Trotz sozialer Distanz rücken derzeit viele Menschen enger zusammen – über die Nachbarschaftshilfe: Einkaufen für andere, Transportfahrten oder weitere Initiativen zur Unterstützung von Mitmenschen. innogy unterstützt ab sofort Gemeinnützige Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren, mit einer Förderung von 150 Euro.
Die Teilnahme funktioniert einfach: Gemeinnützige Organisationen, die im innogy-Versorgungsgebiet von Rheinland-Pfalz tätig sind und einen aktiven Beitrag im Rahmen der Corona-Krise leisten oder leisten wollen, reichen ihre Anträge auf der Webseite nachbarschaftshilfe.e-kommune.de ein.
31. Mai 2020
Pfingsten in Corona-Zeiten
Die Corona-Zeit ist für Familien eine enorme Herausforderung. Schulen und Kindergärten sind derzeit nur eingeschränkt geöffnet und viele Kinder teilweise rund um die Uhr zuhause. Viele Eltern fragen sich: Wie beschäftige ich mein Kind in der Corona-Zeit zuhause?
Damit die Ideen nicht ausgehen, haben die Kindergärten der Gemeinde Morbach ein paar Tipps und Ideen gesammelt, die wir Ihnen hier regelmäßig vorstellen. Diesmal geht es um die Bedeutung von Pfingsten – kindgerecht erklärt:
30. Mai 2020
Leichter Anstieg der COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am Freitag, 29.05.2020, ist die Zahl der dem Gesundheitsamt insgesamt gemeldeten COVID-19-Fälle leicht angestiegen. So wurden der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich drei weitere Fälle bekannt. Die Zahl der im Landkreis bislang positiv auf COVID-19 Getesteten steigt damit auf aktuell 160.
Aus der häuslichen Isolierung konnte niemand entlassen werden, sodass die Zahl der Genesenen nach wie vor 144 beträgt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der beiden bisherigen Todesfälle sind aktuell noch insgesamt 14 Personen erkrankt.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Die Daten werden täglich aktualisiert.
29. Mai 2020
Ab Dienstag, 02.06.2020: Sporthallen der Gemeinde Morbach öffnen wieder
Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Achten Corona-Bekämpfungsverordnung die Nutzung der Sporthallen durch Sportvereine wieder freigegeben. Demnach kann der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auch in den Sporthallen der Gemeinde Morbach wieder aufgenommen werden. Der Wettkampfbetrieb und der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sind bis auf Weiteres noch untersagt.
Das Sporttreiben in Hallen erfordert das Einhalten von strengen Hygienemaßnahmen und organisatorischen Auflagen, die dem Schutz aller Nutzer dienen sollen. Als Grundlage dient hier das Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Sanitäranlagen stehen den Nutzern zur Verfügung. Die Umkleiden und Nassräume bleiben aber aus Sicherheitsgründen geschlossen. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner der jeweiligen Nutzergruppe bzw. des Vereins zu benennen. Dieser muss die Hallennutzung rechtzeitig beim Ordnungsamt Morbach, Marc Diedrich, Tel. (06533) 71-201 anmelden.
28. Mai 2020
Pfingstzelten in Corona-Zeiten
Viele Gruppen nutzen Pfingsten traditionell um gemeinsam zu zelten und zu feiern. Dies wird in diesem Jahr aufgrund der Beschränkungen in der Regel nicht möglich sein. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen, wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands sowie eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Zelten auf privatem Gelände erfolgen soll.
Ab 27. Mai 2020 sind Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder mit bis zu 100 Personen unter Auflagen möglich. Das Pfingstzelten gilt jedoch nicht als Veranstaltung im Sinne der Verordnung. Zudem bleiben Gruppenfreizeiten aufgrund der achten Corona-Bekämpfungsverordnung weiterhin verboten.
27. Mai 2020
Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Die Landesregierung hat die achte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sollen unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten folgende Bereiche wieder öffnen dürfen:
Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Hier sind insbesondere das Abstandsgebot, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung zu beachten.
Wegen der sehr niedrigen Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche hat die Landesregierung zudem entschieden, die Sperrzeiten in der Gastronomie um eine halbe Stunde auf 22:30 Uhr zu verlängern und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken in der Gastronomie oder in Anreichen in Hotels beim Frühstück zu ermöglichen.
26. Mai 2020
Hygienekonzepte: Weitere Lockerungen ermöglichen
„Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen können wir nun sorgfältig und mit Bedacht einen weiteren Schritt hin zu mehr Öffnungen wagen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wies jedoch darauf hin, dass hierzu weiterhin Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten seien.
Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sollen unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten weitere Einrichtungen und Bereiche wieder öffnen dürfen. Eine Übersicht sowie weitere Informationen erhalten Sie hier.
25. Mai 2020
Gemeinsame Leitlinien zur Kita-Betreuung im Corona-Alltag
Gemeinsam haben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und die Vertreterinnen und Vertreter der Kita-Spitzen in Rheinland-Pfalz Leitlinien zur weiteren Öffnung der Kitas vorgestellt.
„Jedes Kind bekommt jetzt Zugang zu seiner Kita. Wir wollen, dass unsere Eltern in Rheinland-Pfalz eine Perspektive bekommen – zusammen mit ihren Kindern. Denn sie brauchen ihre Kita, als Ort des sozialen Miteinanders und vor allem als Ort der frühkindlichen Bildung, in dem der Grundstein für den weiteren Bildungsweg gelegt wird. Deshalb haben wir gemeinsam festgelegt, dass die Kitas spätestens ab Anfang Juni einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten“, sagte Stefanie Hubig.
Unter www.corona.rlp.de erfahren Sie mehr über die vereinbarten Leitlinien.
24. Mai 2020
Zahl der an Corona Erkrankten im Landkreis Bernkastel-Wittlich sinkt auf 18
Am Samstag, 23.05.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich keine neuen COVID-19-Fälle bekannt, sodass sich die Zahl der bislang bestätigen Infektionen weiterhin auf 153 beläuft.
Auf der Internetseite www.dashboard.bernkastel-wittlich.de hat die Kreisverwaltung eine interaktive Karte bereitgestellt, die die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zeigt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich wird die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Ausführliche Statistiken zur Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
23. Mai 2020
Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz – Das Stufenkonzept
Mit dem Konzept „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ soll ein systematischer Übergang in einen veränderten Alltag unter den Bedingungen des Virus geschaffen werden. Das Konzept folgt dem Dreiklang „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken.“ In einem Vier-Stufen-Modell werden dabei nach und nach Lockerungen eingeführt.
Der Stufenplan deckt u. a. die Bereiche Bildung und Erziehung, Wirtschaft, Sport und Freizeit, Kultur, Veranstaltungen, Gesundheit und Pflege sowie Verkehr ab. Welche nächsten Schritte zu erwarten sind sowie eine Gesamtübersicht des Stufenplans, hat das Land Rheinland-Pfalz hier veröffentlicht:
Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz – Stufenplan zur Öffnung
22. Mai 2020
Auslegungshilfen zur Siebenten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat Auslegungshilfen zur Siebten Corona-Bekämpfungsverordnung sowie zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veröffentlicht. Diese können Sie hier einsehen.
21. Mai 2020
Checklisten zur Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat digitale Checklisten für die Wiederaufnahme des Sports für Trainer, Übungsleiter und Vereine unter https://www.lsb-rlp.de/beratung-foerderung zur Verfügung gestellt.
Diese sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) mitsamt Anlagen und Änderungsverordnungen.
Hier können Sie sich durch die Checkliste klicken und digital prüfen, ob Hygienevorschriften und Regeln beachtet werden!
20. Mai 2020
Vatertag trotz Corona: Was ist erlaubt und was nicht?
Trotz der aktuellen Corona-Beschränkungen müssen die Väter nicht gänzlich alleine feiern. Wenn aber der feucht-fröhliche Ausflug mit dem Bollerwagen nicht klappt, was für Alternativen eignen sich für eine Vatertags-Feier?
Kleine Ausflüge, ein Restaurantbesuch mit der Familie (Vorreservierung erforderlich) oder Treffen mit einem zweiten Haushalt – also einer weiteren Familie, einem Paar oder Einzelpersonen außerhalb des eigenen Haushalts, sind erlaubt. Wer unterwegs an einem Kiosk oder in einem Ausflugslokal Halt machen möchte, benötigt aber unbedingt eine Mund-Nasen-Maske.
Auch Wandern ist erlaubt – allerdings nicht in größeren Gruppen. Bitte beachten Sie zudem, dass es vor allem auf den Premium-Wanderwegen der Region, den sogenannten Traumschleifen, sehr voll werden kann. Die zu erwartenden, sommerlichen Temperaturen locken viele Wanderer auf die teils schmalen Pfade. Achten Sie bitte deshalb auf die vorgegebene Laufrichtung, um Gegenverkehr zu vermeiden und den Mindestabstand von 1,5m zu wahren.
19. Mai 2020
Museum des Archäologieparks Belginum wieder geöffnet
Ab morgen, 20.05.2020, öffnet das Museum in Morbach-Wederath wieder seine Türen für Besucher. Um den Museumsbesuch auch während der Corona-Pandemie für die Besucher und Mitarbeiter sicher zu gestalten, wurden umfassende Schutz- und Hygienemaßnahmen entwickelt. Die Vorsorgemaßnahmen für den Infektionsschutz umfassen u.a. das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern sowie die Notwendigkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gruppenführungen und museumspädagogische Aktivitäten mit mehr als 2 Personen sind momentan noch nicht buchbar.
Alle Maßnahmen und Regelungen können im Detail unter www.belginum.de sowie vor Ort eingesehen werden.
18. Mai 2020
Nutzung der Sportanlagen
Mit der 7. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die am 18.05.2020 in Kraft getreten ist, können die Sportanlagen im Freien für den Übungsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport genutzt werden, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Hinsichtlich des Übungsbetriebs sind die zehn Leitplanken des DOSB einzuhalten. Darüber hinaus hat jeder Verein eine/n Hygienebeauftragte/n zu bestellen, der als Ansprechpartner für alle Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainings zuständig ist. Vor Aufnahme des Übungsbetriebs hat eine Unterweisung aller Übungsleiterinnen und Übungsleiter in die Vorgaben des Trainingsbetriebs und Maßnahmen des Vereins zu erfolgen.
17. Mai 2020
Langeweile in der Corona-Zeit? Basteln, Spielen und mehr!
Die Corona-Zeit ist für Familien eine enorme Herausforderung. Schulen und Kindergärten sind derzeit nur eingeschränkt geöffnet und viele Kinder teilweise rund um die Uhr zuhause. Viele Eltern fragen sich: Wie beschäftige ich mein Kind in der Corona-Zeit zuhause?
Damit die Ideen nicht ausgehen, haben die Kindergärten der Gemeinde Morbach ein paar Tipps und Ideen gesammelt, die wir Ihnen hier regelmäßig vorstellen. Diesmal geht es raus an die frische Luft:
16. Mai 2020
Veröffentlichung der 7. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Anforderungen an die Öffnung von Beherbergungsbetrieben
Aktuell wurde die 7. Corona Bekämpfungsverordnung (7. CoBeLVO) veröffentlicht (gültig ab 18.05.2020). Sie enthält gegenüber der vorherigen Version nun auch die Anforderungen für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben ab dem 18.05.2020. Die betreffenden Anforderungen sind in Paragraph 2 Absatz 1 formuliert.
Die 7. CoBeLVO finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Dort werden ggf. auch ergänzende Dokumente eingestellt.
Ebenfalls haben das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der DEHOGA Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern gemeinsam Hygieneregeln für Gastronomie und Beherbergung vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe erstellt.
Dieses Dokument und weitere Informationen finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
15. Mai 2020
Rheinland-Pfalz: Stufenkonzept für Lockerungen mit Vorsicht
Allen Lebens- und Geschäftsbereichen eine verlässliche Perspektive geben, den veränderten Alltag gestalten und dabei das Infektionsgeschehen kontrollieren: Das ist das Ziel der „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“, die der Ministerrat verabschiedet hat. Das Konzept folgt dem Dreiklang „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken.“ So sehen die nächsten Schritte aus – hier erfahren Sie mehr.
14. Mai 2020
Unser Senioren- und Behindertenbus fährt wieder!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Land Rheinland-Pfalz hat kürzlich weitere behutsame Corona-Lockerungen beschlossen, die alle Lebensbereiche betreffen: Die ersten Schüler dürfen wieder ihre Schulen besuchen, Friseure und Gastronomiebetriebe öffnen, Übernachtungsbetriebe dürfen bald wieder ihre ersten Gäste begrüßen. Selbstverständlich bleibt das wichtigste Ziel aber weiterhin, das Infektionsrisiko zu minimieren.
Diese Maßgabe steht auch bei der Wiederaufnahme des Fahrbetriebs unseres Senioren- und Behindertenbusses an erster Stelle. Der Seniorenbus der Gemeinde Morbach wird ab sofort zu den gewohnten Zeiten den Fahrbetrieb wieder aufnehmen. Allerdings sind auch hierbei dementsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
Aufgrund der Hygienevorschriften werden vorerst maximal vier Fahrgäste gleichzeitig transportiert. Dabei ist ein Mund- und Nasenschutz für alle Fahrgäste zu jeder Zeit verpflichtend. Bitte desinfizieren Sie sich vor Fahrtbeginn auch die Hände – der Fahrer hält entsprechende Desinfektionsmittel beim Einstieg für Sie bereit.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahmen. Die Gesundheit ist schließlich unser höchstes Gut! In diesem Sinne:
Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
13. Mai 2020
Gastronomie darf ab heute wieder öffnen – das müssen Gäste beachten
Neustart unter besonderen Auflagen: Von heute an darf die Gastronomie in Rheinland-Pfalz wieder öffnen. Dabei müssen nicht nur die Wirte, sondern auch die Gäste vieles beachten. Eine Übersicht.
12. Mai 2020
So lief die erste Schulwoche nach der Corona-Schließung – ein Bericht aus der Grundschule Blandine Merten in Morscheid-Riedenburg
Nach einigen Schulwochen im sogenannten „Homeschooling“ durfte am Montag, den 04.05.2020, die vierte Klasse der Grundschule Blandine Merten geschlossen wieder in die Schule zurückkehren.
Dank der guten Unterstützung durch die Eltern fanden sich die 12 Schülerinnen und Schüler in der für sie sehr ungewohnten Schulsituation recht schnell zurecht. Nach anfänglicher Unsicherheit genossen sie es sichtlich, sich nach der langen Zeit wieder mit ihren Klassenkameraden austauschen zu können. Der erste Tag war geprägt von Gesprächen zum Umgang mit der Krisensituation. Die gekennzeichneten Wege, Markierungen und Wegweiser in der Schule vereinfachten die Einhaltung der Abstandsregel und gaben Sicherheit.
Besonders das umsichtige Miteinander rückte in den Vordergrund. Es war erfreulich zu beobachten, wie die Kinder sich innerhalb der ersten Woche einlebten.
Die Notbetreuung lief ohne Einschränkung parallel zum Unterricht der Viertklässler weiter.
Nur durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, konnte die Herausforderung der stufenweisen Schulöffnung so reibungslos gelingen.
11. Mai 2020
Hygieneregelungen für Unternehmer
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat auf ihrer Website eine Übersicht mit Informationen zu den neuen Lockerungen für Unternehmen zusammengestellt. Unter dem Punkt „Hygieneregelungen“ können die dementsprechenden Schutzmaßnahmen (z. B. für die Hotellerie und Gastronomie, Friseure und Kosmetiker) eingesehen werden. Hier erfahren Sie mehr.
10. Mai 2020
Erweiterung der Kontaktbeschränkung
Der Ministerrat hat über die Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 06. Mai beraten, wonach angesichts der niedrigen Infektionszahlen der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig Angehörigen des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden soll. Bislang galt die Regel: Angehörige eines Hausstandes plus eine weitere Person.
Die neue Regelung wird für Rheinland-Pfalz ab nächstem Mittwoch, 13. Mai, mit der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft treten. Erfahren Sie mehr.
09. Mai 2020
Hygieneregeln für Gastronomie und Hotels
Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst. Diese finden Sie hier zum Download.
Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die gestern, 08. Mai, vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie veröffentlicht wurde. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.
Hier können Sie die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung einsehen.
08. Mai 2020
Rheinland-Pfalz: Touristische Übernachtungen ab dem 18. Mai wieder möglich
Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Hotels, Gästehäuser, Privatpensionen, Ferienwohnungen und Jugendherbergen sowie Campingplätze für Camper mit eigenen Sanitäreinrichtungen wieder öffnen. Es gelten die Regelungen und Maßnahmen zur Hygiene, Abstand und Sicherheit. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Ferienhausverband haben die folgende
Orientierungshilfe für die Wiedereröffnung von Ferienwohnungen und -häusern
erarbeitet, die fortlaufend aktualisiert wird. Wichtig: Die Orientierungshilfe bitte stets über den oben aufgeführten Link aufrufen, damit Sie immer die aktuellste Version vorliegen haben!
07. Mai 2020
Corona-Lockerungen: Gastronomie, Hotels, Sport, Schulen, Kitas
In Rheinland-Pfalz wird es in den kommenden Wochen weitere Corona-Lockerungen geben, die alle Lebensbereiche betreffen. Wichtigstes Ziel bleibt allerdings, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, wird man mit neuen Maßnahmen reagieren müssen. Hier erfahren Sie mehr.
06. Mai 2020
Schutzschild für Vereine in Not – Anträge ab sofort möglich
Seit Montag, den 04. Mai 2020, können gemeinnützige Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Die Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Ziel ist es, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von insgesamt 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Alle Informationen zum Hilfsprogramm sowie zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
05. Mai 2020
Touristisches Übernachtungsverbot bis einschließlich 17. Mai verlängert
Am 30.04.2020 hat die Landesregierung die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) veröffentlicht. Darin ist festgehalten, dass der Betrieb von Hotels und Beherbergungseinrichtungen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt ist. Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen.
Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungseinrichtungen und Unterkünfte jeglicher Art, die Geschäftsreisende, Reisende mit dienstlichem Anlass und in Härtefällen Gäste für private nicht touristische Zwecke aufnehmen. Vermieter sollten sich allerdings im eigenen Interesse den Hintergrund der Buchungsanfrage nachweisen lassen. Die notwendigen hygienischen Anforderungen sind zu beachten.
04. Mai 2020
Spielplätze wieder freigegeben, Geschäfte dürfen öffnen – neue Corona-Verordnung in Kraft getreten
Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder in einer Verordnung (5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) umgesetzt. Diese gilt seit Sonntag, den 03. Mai 2020.
Darin beschlossen ist auch, dass Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet werden dürfen. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parkanlagen zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
Darüber hinaus dürfen Geschäfte des Einzelhandels, unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche, unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.
Alle Neuerungen sowie weitere Informationen können Sie in der Fünfen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen einsehen.
Trotz der Lockerungen – Die Grundregeln für den Infektionsschutz gelten weiter:
Kontaktsperren bleiben bis mindestens zum 10. Mai bestehen, in der Öffentlichkeit soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch weiterhin darf man sich dort nur maximal einer, nicht zum eigenen Hausstand gehörenden Person aufhalten. Die Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr bleibt bestehen.
03. Mai 2020
Ratssitzungen finden – im Bedarfsfall – ab Anfang Mai wieder statt
In der Gemeinde Morbach sollen die Ausschüsse und Ortsbeiräte im Bedarfsfall ab Anfang Mai wieder tagen können. Den Anfang bei den Ausschüssen machen die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2020, des Werkausschusses am 12.05.2020 und des Bau- und
Liegenschaftsausschusses am 13.05.2020. Der nächste Gemeinderat wird am 19.05.2020 tagen. Bei den Ortsbeiräten ist der erste Termin die Sitzung des Ortsbeirats Gonzerath am 06. Mai 2020.
Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft, ob der Gesundheitsschutz der anwesenden Mandatsträger, der Verwaltungsbeamten des Sitzungsdienstes und der grundsätzlich zulässigen anwesenden Öffentlichkeit gewährleistet werden kann. Angesichts des hohen Infektionsrisikos ist jeweils auf die derzeit empfohlenen Vorkehrungen zur Verringerung von Ansteckungsgefahren zu achten. Der Gesundheitsschutz ist bei der Durchführung von Ratssitzung nur dann gewährleistet, wenn den jeweiligen behördlichen Empfehlungen, u. a. des Robert-Koch-Instituts, Rechnung getragen wird.
Folgende Vorkehrungen werden getroffen:
Weiterhin sollten alle Maßnahmen getroffen werden, um die Sitzungsdauer zu verkürzen (kurze Wortbeiträge, gegebenenfalls Begrenzung von Sitzungs- und Redezeiten). Ratsmitglieder, die zu den Risikogruppen gehören, sollten der Sitzung fernbleiben. Dies gilt auch für die Öffentlichkeit. Die Stühle für die Zuschauer werden in einem größeren Abstand aufgestellt. Im Hinblick auf
die einzuhaltenden Mindestabstände kann es im Einzelfall zu einer Teilnehmerzahlbegrenzung kommen.
02. Mai 2020
Schulen öffnen schrittweise
Ab Montag, 04. Mai, können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.
Pünktlich zur schrittweisen Öffnung der Schulen in Rheinland-Pfalz, gilt im gesamten VRT-Gebiet wieder der reguläre Schulfahrplan. Für Kunden sollen ab diesem Zeitpunkt alle Fahrten wieder wie gewohnt angeboten werden.
Rechtzeitig zur Wiederaufnahme wird auch die VRT-Fahrplanauskunft auf dem neuesten Stand sein. Dennoch sind kurzfristige Anpassungen möglich. Sollte es dazu kommen informiert der VRT auf seiner Internetseite www.vrt-info.de. Weiterhin steht die VRT-Hotline unter 01806 1316119 für Rückfragen zur Verfügung.
Um das Infektionsrisiko auch hier möglichst gering zu halten, wurde seitens der Landesregierung bereits eine Pflicht für Mund- und Nasenbedeckungen in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Von Personen ab dem 6. Lebensjahr ist ein Mund-Nasen-Schutz im Bus verpflichtend zu tragen. Neben OP-Masken sind auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere erlaubt. Allerdings appelliert der VRT an alle Fahrgäste, auch die anderen Empfehlungen zu berücksichtigen, um das Infektionsrisiko in den Bussen und Bahnen bestmöglich zu reduzieren. Dazu gehört – wenn möglich – das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,50 Meter, das Niesen in die Armbeuge sowie das regelmäßige Desinfizieren sowie Waschen der Hände.
01. Mai 2020
Schrittweise Lockerung der Maßnahmen – Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz tritt am 03. Mai in Kraft
Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder in einer Verordnung (5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) umgesetzt. Diese gilt ab Sonntag, den 03. Mai 2020.
Die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen hat das Land Rheinland-Pfalz hier veröffentlicht: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
30. April/01. Mai 2020
Tradition in Zeiten von Corona: Maifeiern verboten
Rund um den 1. Mai werden traditionell in vielen Ortsbezirken Maibäume aufgestellt und Feste gefeiert. Doch auch dieser Brauch wird von der Corona-Krise überschattet. Die Kreisverwaltung, als zuständige Kreisordnungsbehörde, teilt dazu folgendes mit:
Grundsätzlich sollte in diesem Jahr auf das Aufstellen von Maibäumen verzichtet werden. Erfahrungsgemäß ist das Aufstellen der Bäume nicht mit den kontaktreduzierenden Maßnahmen des § 4 Abs. 1 der 4. CoBeLVO zu vereinbaren. Hiernach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Ein generelles Verbot gibt es dazu nicht, da theoretisch mit max. zwei Personen auch kleinere Maibäume aufgestellt werden können. Allerdings ist auch hierbei das Kontaktverbot zu berücksichtigen. Empfehlung: Verzichten Sie in diesem Jahr grundsätzlich auf das Aufstellen von Maibäumen, um keine unzulässigen Ansammlungen von Personen entstehen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Das Kreisordnungsamt weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung von Corona Maifeiern/-feste in diesem Jahr nicht stattfinden können. Die Einhaltung des Veranstaltungsverbots wird durch Polizei und Ordnungsämter kontrolliert.
29. April 2020
Ab der kommenden Woche dürfen Friseure wieder öffnen: Haarewaschen und Mundschutz sind Pflicht
Auch Friseure dürfen ab der kommenden Woche wieder öffnen. Dabei müssen sich Beschäftigte und Kunden allerdings an viele neue Regeln halten. Der Friseurbesuch in Corona-Zeiten wird deutlich anders aussehen, als Kunden und Dienstleister es bislang gewohnt sind. Erfahren Sie mehr.
28. April 2020
Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro
„Wir unterstützen unsere Vereine, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden haben! Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatsminister Roger Lewentz und Staatsministerin Anne Spiegel bei der Vorstellung des Hilfsprogramms für Vereine mit.
27. April 2020
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zur „Alltagsmaske“
Seit heute ist in Rheinland-Pfalz das Tragen von „Alltagsmasken“ im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen verpflichtend. Das gilt auch in Banken und Sparkassen. Darüber hinaus wird das Tragen einer Maske beim Zugang in die Gemeindeverwaltung Morbach dringend empfohlen.
In einem Video informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welche Möglichkeiten es gibt, um Mund und Nase zu bedecken und was diese bewirken können.
27. April 2020
Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen nur mit Termin
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ist aktuell die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Landkreis Bernkastel-Wittlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Zudem sind Zahlungen nur bargeldlos möglich.
Die Terminvereinbarung mit der Zulassungsstelle in Wittlich ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06571 14-1021 möglich.
Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle der Zulassungsstelle in der Gemeindeverwaltung Morbach ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach unter der Telefonnummer 06533/71203 möglich.
Die Außenstelle der Zulassungsstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues ist geschlossen.
Um Wartezeiten und persönliche Kontakte zu reduzieren, weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich auch auf die Möglichkeit der internetbasierten Kfz-Zulassung hin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abmeldung, Umschreibung, Neuzahlung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges online möglich.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung.
26. April 2020
Langeweile in der Corona-Zeit? Basteln, Spielen und mehr!
Die Corona-Zeit ist für Familien eine enorme Herausforderung. Schulen und Kindergärten sind derzeit geschlossen und die Kinder rund um die Uhr zuhause. Die Möglichkeiten zum Toben im Freien sind stark eingeschränkt und Spielplätze dürfen nicht genutzt werden. Viele Eltern fragen sich: Wie beschäftige ich mein Kind in der Corona-Zeit zuhause?
Damit die Ideen nicht ausgehen, haben die Kindergärten der Gemeinde Morbach ein paar Tipps und Ideen gesammelt, die wir Ihnen hier regelmäßig vorstellen:
25. April 2020
Maskenpflicht gilt ab Montag
Ab Montag, 27.04.2020 ist in Rheinland-Pfalz das Tragen von „Alltagsmasken“ im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen verpflichtend. Das gilt auch in Banken und Sparkassen. Darüber hinaus wird das Tragen einer Maske beim Zugang in die Gemeindeverwaltung Morbach dringend empfohlen. Die Mitarbeiter tragen im Kundenkontakt ebenfalls eine Maske, sofern keine anderen technischen Schutzvorkehrungen getroffen sind (z. B. Spuckschutz an der Zentrale oder im Bürgerbüro). Auch das Tragen von selbstgemachten Masken, Tüchern oder Schals ist möglich.
In diesem Rahmen weisen wir noch einmal auf die zwingende Einhaltung der bisherigen Maßnahmen und Regelungen hin. Das Tragen von Masken dient nicht dem Ersatz, sondern der Ergänzung und soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen Lebens vorantreiben.
24. April 2020
Morbacher Sportanlage für Individualsport freigegeben
Die Sportanlage im Sportzentrum Morbach ist ab sofort wieder für den Individualsport geöffnet. Das bedeutet, dass Sport alleine oder zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstands im Freien erlaubt ist. Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen, deshalb gilt weiterhin: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und wenn möglich – zuhause bleiben!
24. April 2020
Ein Jahr ohne St.-Anna-Kirmes
Derzeit werden überall im Land zahlreiche Veranstaltungen wegen der Coronagefahr abgesagt. Von den Absagen betroffen ist nun auch die beliebte Morbacher St.-Anna-Kirmes, die vom 24. bis 28. Juli geplant war. Das Volksfest lockt jedes Jahr tausende Besucher aus nah und fern nach Morbach. In diesem Jahr bleibt es jedoch ruhig um den Besuchermagnet. Hier erfahren Sie mehr.
23. April 2020
Ab 04. Mai öffnen die Schulen in Rheinland-Pfalz schrittweise
Am 15. April haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unter anderem die stufenweise Öffnung der Schulen beschlossen. In der zweiten Phase öffnen dabei auch die Grundschulen für die Klassenstufe 4.
Parallel zu der stufenweisen Schulöffnung werden die pädagogischen Angebote zum Lernen Zuhause ab dem 20.04.2020 fortgesetzt. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Das Schulleben wird unter strengen hygienischen Vorgaben stattfinden.
Mit Blick auf den Unterrichtsbeginn am 04. Mai in den genannten Klassen- und Jahrgangsstufen erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes bis dahin konkrete Informationen zur Organisation und Ablauf des Unterrichts.
22. April 2020
Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht ab Montag, 27. April
Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, sowie Bremen darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
22. April 2020
Tradition in Zeiten von Corona: Was ist mit dem Maibaumaufstellen?
Rund um den 1. Mai werden traditionell in vielen Ortsbezirken Maibäume aufgestellt und Feste gefeiert. Doch auch dieser Brauch wird von der Corona-Krise überschattet. Die Kreisverwaltung, als zuständige Kreisordnungsbehörde, teilt dazu folgendes mit:
Grundsätzlich sollte in diesem Jahr auf das Aufstellen von Maibäumen verzichtet werden. Erfahrungsgemäß ist das Aufstellen der Bäume nicht mit den kontaktreduzierenden Maßnahmen des § 4 Abs. 1 der 4. CoBeLVO zu vereinbaren. Hiernach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Ein generelles Verbot gibt es dazu nicht, da theoretisch mit max. zwei Personen auch kleinere Maibäume aufgestellt werden können. Allerdings ist auch hierbei das Kontaktverbot zu berücksichtigen.
Die traditionellen Maifeste sind hingegen verboten und dürfen somit nicht stattfinden. Die Einhaltung wird ordnungsbehördlich kontrolliert.
Empfehlung: Verzichten Sie in diesem Jahr grundsätzlich auf das Aufstellen von Maibäumen, um keine unzulässigen Ansammlungen von Personen entstehen zu lassen.
21. April 2020
A.R.T. nimmt Abholung von Sperrmüll wieder auf
Neuanmeldungen von Sperrmüll sind ab sofort wieder auf www.art-trier.de, über die ART Service-App oder am Service-Telefon (0651 9491 414) möglich. Bereits angefragte Abholungen werden vorrangig geplant und abgefahren.
Nach Terminbestätigung durch den A.R.T. muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens beziehungsweise frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Mehr als 5m³ pro Anmeldung dürfen nicht bereitgestellt werden, sonst wird der Sperrabfall nicht geladen. Im Verbandsgebiet des A.R.T. haben die Bürger die Möglichkeit, ihren Sperrabfall pro Grundstück bis zu vier Mal im Jahr abholen zu lassen. Diese Leistung ist in der Jahresgrundgebühr enthalten, wodurch bei der Buchung keine weiteren Kosten anfallen.
Von der Sperrabfallabfuhr durch den A.R.T. ausgenommen sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Höchstbreite 1,50 m) oder ihres Gewichts (Höchstgewicht 50 kg) nicht verladen werden können, Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Bauabfälle jeglicher Art sowie gewerblich genutzte Geräte. Auch Elektro(nik)geräte gehören nicht zum Sperrabfall. Diese können an einem der Entsorgungszentren oder Wertstoffhöfe des A.R.T. angeliefert werden. Viele Abfallarten sind hierbei kostenlos. Eine Übersicht der etwaigen Anliefergebühren gibt es auf www.art-trier.de.
20. April 2020
Elternbrief von Ministerin Dr. Hubig
In der aktuellen Situation ist es wichtig, dass die Eltern von Kita- und Schulkindern gut informiert sind. Frau Ministerin Dr. Hubig hat deshalb einen Elternbrief versandt.
Damit dieser Brief möglichst alle Eltern erreicht, haben wir ihn hier noch einmal als Download zur Verfügung gestellt:
20. April 2020
Bestimmte Geschäfte dürfen ab heute wieder öffnen
Die in der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz geregelten Lockerungen für die Bevölkerung treten ab heute in Kraft. Dazu gehört, dass einige Geschäfte ab heute wieder ihre Türen öffnen dürfen. Es handelt sich dabei um Geschäfte, deren Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Verkaufsfläche abtrennen.
Auch zahlreiche Morbacher Einzelhändler freuen sich, ab heute wieder ihre Kunden begrüßen zu dürfen. Doch bitte beachten Sie die Regeln, Maßnahmen und gegebenenfalls eingeschränkten Öffnungszeiten, die die Geschäftsinhaber individuell festgelegt haben. Diese dienen dem Schutz der Kunden und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Der Gewerbe- und Verkehrsverein Morbach informiert dazu unter anderem auf seiner Facebook-Seite unter www.facebook.com/morbachlohntsich
19. April 2020
Touristische Übernachtungsangebote weiterhin untersagt
Die aktuell geltenden Einschränkungen in der Tourismusbranche sowie die aktuellen Reisewarnungen wurden vorerst bis zum 03. Mai 2020 verlängert. Das bedeutet:
Touristische Reisen sind nicht erlaubt und Übernachtungsangebote dürfen nur zu zwingend erforderlichen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Dies gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe (Hotels, Gästehäuser, private Unterkünfte, Ferienwohnungen sowie Camping- und Wohnmobilstellplätze). Die Vermietung an Handwerker (Monteurzimmer) und Geschäftsreisende ist erlaubt. Vermieter sollten sich allerdings im eigenen Interesse den beruflichen Hintergrund der Buchungsanfrage nachweisen lassen.
18. April 2020
Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz
Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder in einer Verordnung (4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) umgesetzt. Diese gilt ab Montag, den 20. April 2020.
Die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen hat das Land Rheinland-Pfalz hier veröffentlicht: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
18. April 2020
Corona Test-Station in Wittlich zieht um
Die Corona Test-Station in Wittlich zieht an diesem Wochenende um. Bisher war die Station an den Berufsbildenden Schulen eingerichtet. Ab Montag, 20.04.2020, ist das Drive-In-Labor in der Röntgenstraße (ehemals Diskothek Colosseum) eingerichtet. Aufgrund der Umzugs bleibt die Station am Samstag, 18. April geschlossen. Ab nächster Woche ist sie montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
17. April 2020
Gemeinde Morbach verlängert Notbetreuung in Kindergärten und Grundschulen
Nachdem Bund und Länder am 15. April 2020 eine Verlängerung der aktuellen Beschränkungen beschlossen haben, wird auch die Notbetreuung dementsprechend verlängert und ausgeweitet. Eine Notbetreuung in den Kindergärten und Grundschulen der Gemeinde Morbach ist vorerst bis zum 04. Mai 2020 gewährleistet. Sie dient ausschließlich Kindern, deren Betreuung zu Hause oder im privaten Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Wir haben in den letzten Wochen die Erfahrung gemacht, dass die Eltern sehr verantwortungsvoll Gebrauch von der Notbetreuung machen. Dafür einen herzlichen Dank!
Für die Kindergarten-Notbetreuung kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Kindergarten. Für die Notbetreuung an Grundschulen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Grundschule. Bitte beachten Sie, dass eine erforderliche Notbetreuung bis spätestens 12 Uhr am Vortag (Werktag) angemeldet werden muss!
16. April 2020
Danke!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die aktuelle Ausnahmesituation beschäftigt uns nun schon seit geraumer Zeit. Umso wertvoller sind die Leistungen der vielen Menschen, die auch in dieser schwierigen Zeit dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft weiter funktioniert. Dafür bedanken wir uns von Herzen!
Ein großes Dankeschön gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Disziplin bei der Beachtung der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Wenn wir auch weiterhin die aktuellen Verhaltensregeln beachten, werden wir diese Krise bewältigen können!
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal (Bürgermeister), Dietmar Thömmes (Beigeordneter), Karl-Heinz Erz (Beigeordneter) und Uwe Andretta (Beigeordneter)
16. April 2020
Bund und Länder beschließen Lockerungen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern, 15. April, mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die Verlängerung von Maßnahmen beraten, die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Hier erfahren Sie mehr zu den gefassten Beschlüssen.
15. April 2020
Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (kurz: ISB) hat für einen schnellen und gezielten Überblick zu den Soforthilfen des Bundes und des Landes alle relevanten Informationen auf ihrer Webseite zusammengetragen. Unter www.isb.rlp.de/corona finden Kleinunternehmen, Soloselbstständige, Angehörige Freier Berufe sowie größere Unternehmen alles Wissenswerte rund um die aktuellen Förderungen und die Antragsstellung.
Sie haben bereits Ihren Antrag eingereicht und wollen wissen, wie es weitergeht? Das und weitere Informationen finden Sie hier.
14. April 2020
Für die Zeit nach Corona: Touristiker aus der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald haben die Zukunft fest im Blick
Mit dem Start der Osterferien hätte für die Gastgeber in der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald die Saison erst richtig begonnen. Doch das Coronavirus bringt das Gastgewerbe in Schwierigkeiten. Neben Hotels und Pensionen brechen auch schwere Zeiten für private Gastgeber an, denn diesen bleibt der Zugang zu Liquiditätshilfen meist verwehrt.
Dabei stellen Kleinbetriebe und Privatzimmervermieter den Großteil der touristischen Infrastruktur in der Nationalparkregion dar und gehören zu einem der Erfolgsfaktoren der Urlaubsregion.
Fest steht, es wird auch eine Zeit nach der Krise geben und diese haben die Touristiker aus Morbach, Thalfang und Hermeskeil fest im Blick. „Wir wollen den Neustart nach Corona so einfach wie möglich für unsere Gastgeber machen!“, erläutern die jeweiligen Verantwortlichen Kerstin Thommes, Daniel Thiel und Valerié Schäfer. Aus diesem Grund wird aktuell fleißig an Hilfspaketen und Fördermaßnahmen gearbeitet. In einem ersten Schritt betreffen diese das Informations- und Reservierungssystem Deskline® 3.0: Hier soll es finanzielle Erleichterungen bei den Gebühren geben.
Für Gastgeber in der Gemeinde Morbach bedeutet das konkret: „Wir reduzieren die Jahresgebühr von 75 EUR um 50% auf 37,50 EUR. Da die Jahresgebühr immer im Voraus errichtet werden muss, gilt dies für das Kalenderjahr 2021. Das Angebot gilt übrigens auch für Gastgeber, die bislang ohne Deskline® gearbeitet haben und sich noch bis zum 31.07.2020 dafür entscheiden und sich bei uns anmelden! Darüber hinaus werden wir für alle Buchungen, die über die Tourist-Information Morbach oder über die Website www.morbach.de erfolgen für den Rest des Jahres 2020 keine Vermittlungsgebühren erheben und abrechnen“, so Kerstin Thommes, Leiterin der Tourist-Information Morbach.
Aktueller Hinweis: Die Tourist-Information Morbach ist bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Sollte ein persönlicher Besuch zwingend erforderlich sein, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Selbstverständlich steht Ihnen das Team der Tourist-Information gerne weiterhin telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Mit diesen Maßnahmen wollen wir dazu beitragen, die Auswirkungen durch den Coronavirus so gut wie möglich zu minimieren. Wir bitten um Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
13. April 2020
Wichtige Informationsquellen zum Corona-Virus
Neben den tagesaktuellen Meldungen bündeln wir auch hilfreiche Informationsquellen zur aktuellen Situation auf dieser Seite. Unter dem Punkt „Wichtige Informationsquellen“ finden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste sowie Gastgeber der Gemeinde Morbach nützliche Links und Hinweise zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, Auswirkungen und Unterstützungsangeboten.
Die Informationsquellen werden stetig aktualisiert und ergänzt. Es lohnt sich also regelmäßig reinzuschauen.
12. April 2020
Ostergottesdienste in der Gemeinde Morbach im Livestream
Zum heutigen Ostersonntag gibt es die Möglichkeit, sowohl den evangelischen als auch den katholischen Ostergottesdienst zu Hause zu verfolgen. Das Livestream-Angebot in der Gemeinde Morbach:
Kath. Pfarreiengemeinschaft Morbach
Ev. Kirchengemeinde Thalfang-Morbach
11. April 2020
CouchKonzert – #StayHome
Heute ab 20.30 Uhr: Ein exklusiver Live-Konzert-Mitschnitt aus der Morbacher Baldenauhalle
Das Konzert startet heute Abend, 11. April, um 20.30 Uhr. Der Link zum Live-Stream ist ab sofort verfügbar. Ab ca. 20 Uhr wird bereits ein Testbild gesendet, damit ausreichend Zeit zur Einrichtung zur Verfügung steht. Nach der Ausstrahlung wird das gesamte Konzert auch als Video auf YouTube verfügbar sein, sodass es jederzeit noch einmal angeschaut werden kann.
Das Konzert wird heute Abend hier, an dieser Stelle, auf www.acoustic4.de sowie direkt auf YouTube unter dem Link https://youtu.be/-yBZQtqcZCQ gezeigt.
Wenn Sie den lokalen Sender „naheTV“ auf Ihrem Fernseher empfangen, können Sie das Konzert auch dort anschauen. Neben der Ausstrahlung am Samstag wird es in der folgenden Woche noch weitere Wiederholungen des Live-Konzert-Mitschnitts geben.
Wir freuen uns auf viele Zuschauer, die zuhause bleiben und doch dabei sind!
10. April 2020
CouchKonzert – #StayHome
„Stay home – bleibt zuhause!“ – wer hätte gedacht, dass man mit diesem Spruch mal Werbung für ein Live-Konzert machen würde?
Aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Mit dem Projekt „CouchKonzert – #StayHome“ will acoustic4 das Feeling eines Live-Konzerts auch zu den Daheimbleibenden in die Wohnzimmer bringen.
Am morgigen Samstag, 11. April, wird deswegen ab 20.30 Uhr ein exklusiver Live-Konzert-Mitschnitt aus der Morbacher Baldenauhalle übertragen.
Für die technische Umsetzung an Ton, Licht und Video arbeitet die Band mit den lokalen Unternehmen Wirz VT, Riedl VT und LSI Veranstaltungstechnik zusammen. Ein besonderer Dank geht an den Offenen Kanal Idar-Oberstein und Jogi Berg aus Morbach, die die professionellen Kameras zur Aufzeichnung zur Verfügung stellen. Unterstützt wird die Initiative von der Gemeinde Morbach mit Bürgermeister Andreas Hackethal und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Aufgezeichnet wird ohne Publikum, mit minimalem Personal und natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Der „Eintritt“ ist frei – Aufstehen von der Couch nicht erforderlich!
Alle Infos zur Coverband acoustic4 gibt es unter www.acoustic4.de.
Den Livestream am Samstag gibt es ebenfalls unter www.acoustic4.de sowie hier, an dieser Stelle!
Wir freuen uns auf viele Zuschauer, die zuhause bleiben und doch dabei sind!
09. April 2020
Gemeinsam feiern – Gottesdienstübertragungen an Ostern
Ostern ist das höchste Fest im Kirchenjahr. In diesem Jahr läuft Ostern aber für viele Menschen anders als gewohnt: öffentliche Gottesdienste und das gemeinsame Osterfrühstück fallen aus. Doch die Kirchen sind weiterhin für Ihre Gemeindemitglieder und Gläubigen da – und zwar digital. Hier eine Übersicht für die Gemeinde Morbach:
Kath. Pfarreiengemeinschaft Morbach
Gottesdienstübertragungen aus der Pfarrkirche St. Anna mit Pastor Michael Jakob unter www.pfarreiengemeinschaft-morbach.de:
Ev. Kirchengemeinde Thalfang-Morbach
Gottesdienstübertragungen unter www.kgtm.de:
09. April 2020
Das Osterfest in Corona-Zeiten!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Morbach,
aktuell erfahren wir, dass vieles, was wir als Selbstverständlichkeit betrachtet haben, gerade nicht selbstverständlich ist.
Das Leben hat sich verändert und wir bekommen täglich dringende Empfehlungen, möglichst zu Hause zu bleiben und anderen Menschen „nicht zu nahe“ zu kommen. Besonders schmerzhaft sind diese Empfehlungen, wenn wir nicht mehr unsere Verwandten oder Freunde und Bekannten treffen können, Enkelkinder nicht mehr Oma und Opa.
In diesen Tagen feiern wir das Osterfest. Und gerade an einem solchen Fest fällt es noch einmal schwerer, sich an die „Abstandsgebote“ zu halten. Dennoch gilt es derzeit, auch trotz des Osterfests und des Frühlingswetters sich unbedingt weiter diszipliniert zu verhalten. Bleiben Sie nach Möglichkeit daheim und meiden Sie persönliche Kontakte. Ich bin ganz sicher: So bewältigen wir zusammen die Krise!
An dieser Stelle möchte ich das anstehende Osterfest dazu nutzen, um auch im Namen meiner Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta sowie des Gemeinderates und aller Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und Mandatsträger denjenigen ein großes DANKESCHÖN zu sagen, die auf allen Ebenen dazu beitragen, unser Gemeinwohl aufrecht zu halten. Danke, dass Ihr für uns da seid!
Auch wenn Ostern in diesem Jahr mal anders gefeiert wird, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes Fest und bleiben Sie bitte gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
08. April 2020
Gesundheitsministerium gestattet Abholservice für alle Branchen
Abhol-, Liefer- und Bringdienst ab sofort für alle Einzelhändler erlaubt. In den betroffenen Fällen muss das Ladengeschäft geschlossen sein. Die Hygienevorschriften sind zu beachten.
Autohäuser können weiterhin Pkw online verkaufen. Eine Probefahrt ist ebenso grundsätzlich nach Terminvereinbarung unter Beachtung der Hygienevorschriften möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
08. April 2020
Die Ostergeschichte – Eine Bildergeschichte zum Lesen und Ausmalen
Liebe Eltern,
seit dem 16.März 2020 sind die Kindergärten nur für die Notbetreuung Ihrer Kinder geöffnet. Dies bedeutet für den Großteil der Eltern, dass Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Damit Ihnen die Ideen zur Beschäftigung mit Ihren Kindern nicht ausgehen, haben wir einige Anregungen zusammengestellt, die wir Ihnen wöchentlich an dieser Stelle zur Verfügung stellen.
In dieser Woche haben wir zum anstehenden Osterfest die Ostergeschichte zum Lesen und Ausmalen vorgesehen. Sie erzählt kindgerecht und gut verständlich die wichtigsten Ereignisse rund um Ostern.
Viel Spaß damit & ein frohes Osterfest!
Ihre Kindergartenteams der Gemeinde Morbach
07. April 2020
Dringender Appell: Auch über Ostern auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten
Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens bleiben vorerst bis zum 19. April 2020 bestehen. Auch über die Osterfeiertage ist keine Lockerung vorgesehen. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Bundeskanzlerin und die Länderchefs appellieren daher an die Bürger, auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
„Seit Beginn der Kontaktbeschränkungen haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich sich vorbildlich verhalten. Bei den Kontrollen der Kreisordnungsbehörde und der örtlichen Ordnungsbehörden gab es nur wenig Grund zu Beanstandungen“, lobt Eibes das bisherige Verhalten der Kreisbevölkerung. Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland sei jedoch noch immer zu hoch. Daher müsse weiterhin alles dafür getan werden, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern um das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, so der Kreis-Chef.
Eine entscheidende Rolle kommt dabei der Reduzierung von Kontakten zu. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Kontaktvermeidung bleiben daher bis mindestens zum 19. April bestehen.
Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die anstehenden Osterferien gilt umso mehr Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt für Reisen innerhalb des Landkreises ebenso wie für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Zudem hat die Landesregierung ein generelles Besuchs- und Betretungsverbot von Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen.
„Mir ist klar, dass diese Einschränkungen die Familien gerade an Ostern sehr hart treffen, aber es ist gerade jetzt wichtig, die Älteren und Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen vor Kontakten zu schützen, um ihre Infizierung zu vermeiden“, erläutert Landrat Eibes.
Die 6 wichtigsten Kontaktregeln
06. April 2020
Corona – Kindgerecht erklärt!
Kitas und Schulen sind geschlossen, Eltern achten plötzlich penibel darauf sich die Hände zu waschen, Oma und Opa dürfen nicht mehr besucht werden – auch Kinder kriegen die Auswirkungen des Coronavirus auf unseren Alltag mit. Doch wie können Eltern ihren Kindern die aktuelle Ausnahmesituation rund um das Coronavirus erklären?
Dazu gibt es derzeit verschiedenste Angebote, die Kinder informieren und aufklären sollen. Unter anderem gibt es bereits Kinderbücher, die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Zwei davon, wollen wir Ihnen exemplarisch vorstellen:
04./05. April 2020
Abstand halten – auch in der Natur!
In Zeiten von Corona und „Kontaktverboten“ ist die Freizeitgestaltung nicht so einfach. Dabei ist es gerade jetzt wichtig, rauszugehen, und sich an der frischen Luft zu bewegen. Denn das „Draußensein“ tut Körper und Seele gut. Doch wie verhält man sich in der aktuellen Situation richtig?
So lange keine entsprechenden Ausgangsbeschränkungen oder -sperren durch die zuständigen Behörden erlassen werden, ist das Wandern und Spazierengehen weiterhin erlaubt. Zahlreiche Premium-Wanderwege in und rund um Morbach, die sogenannten Traumschleifen, bieten hier eine gute Möglichkeit rauszukommen und durchzuatmen.
Menschen, die alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts unterwegs sind, sind dabei herzlich willkommen. Bitte denken Sie daran: Auch auf Wanderwegen und im Wald sind derzeit keine Wandergruppen zugelassen. Auch der bewährte Hundespaziergang in der Gruppe muss ausfallen. Wenn die Hundeliebhaber zu zweit spazieren möchten, müssen zumindest die Zweibeiner Abstand halten – mindestens 1,5 Meter.
Genügend Auswahl, um sich in der Premium-Wanderregion aus dem Weg zu gehen, gibt es auf jeden Fall. Aber sehen Sie bitte von Ausflügen oder längeren Anreisen ab: Nutzen Sie die Angebote vor Ort!
Hier erfahren Sie mehr über die Wandermöglichkeiten in der Region Morbach!
03. April 2020
Einmalhandschuhe gehören in den Restmüll – Richtige Abfallentsorgung in Pandemie-Zeiten
Gerade jetzt ist die richtige Mülltrennung besonders wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Menschheit weltweit vor große Herausforderungen. Dabei kann jedermann durch die richtige Mülltrennung ganz einfach dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen. Zur richtigen Mülltrennung gehört, dass Hygieneartikel, wie Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken im Restmüll entsorgt werden. Auf keinen Fall gehören diese Gegenstände in den Gelben Sack.
Die Abfallwirtschaft gehört zu den sogenannten systemrelevanten Branchen. Die Firma Veolia ist mit der Entsorgung der Gelben Säcke im Landkreis Bernkastel-Wittlich beauftragt und leistet damit einen wichtigen Beitrag. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallentsorgungsbetriebe wegen der Ausbreitung von COVID-19 besondere Grundregeln der Hygiene und natürlich auch das aktuelle Kontaktverbot zu beachten.
Bedauerlicherweise wurde in der vergangenen Woche mehrfach festgestellt, dass zunehmend Hygieneartikel über den Gelben Sack entsorgt wurden. Um die mit der Abfallentsorgung beauftragten Menschen zu schützen und die im Landkreis übertragenen Entsorgungsdienstleistungen weiterhin zuverlässig erbringen zu können, werden alle Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, anfallende Hygieneartikel über den Restmüll zu entsorgen. Eine Entsorgung von Taschentüchern, Mundschutz, Einmalhandschuhen, Putz- und Feuchttüchern über den Gelben Sack führt nicht nur zu einer Verunreinigung von Verpackungen, sondern setzt auch die Mitarbeitenden in den Sortieranlagen einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Bei Fehlbefüllungen der Gelben Säcke werden diese mit einem Aufkleber entsprechend gekennzeichnet und nicht mitgenommen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger den gelben Sack nachzusortieren und alles, was kein Verpackungsmaterial ist, über die Restmülltonne zu entsorgen.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie auf der Internetseite des A.R.T. oder auch unter www.mülltrennung-wirkt.de.
Quelle: Pressemitteilung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
02. April 2020
Hilfe die ankommt – auf allen Ebenen!
Immer mehr Menschen bieten in der Coronakrise ihre Hilfe an. Einkaufen gehen, Rezepte einlösen, mit dem Hund spazieren gehen: Viele Menschen sind dafür aktuell auf Unterstützung angewiesen. In dieser Situation wird auch deutlich, welchen Stellenwert die Digitalisierung einnimmt: Innerhalb weniger Tage sind mehrere neue Plattformen entstanden, die Gesuche und Hilfsangebote koordinieren und beide Seiten digital vernetzen. Angefangen bei lokalen Gruppen auf Facebook oder WhatsApp bis hin zu ganz neuen Angeboten wie beispielsweise der Helferplattform TeamRLP der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz.
Seit Montag, 30.03.2020, wurde aufgrund des aktuell gesteigerten Bedarfs digitaler Kommunikation auch die Anwendung DorfFunk und DorfNews im Rahmen des Projekts „Digitale Dörfer“ kostenfrei und landesweit freigeschaltet. Mit dieser Anwendung stehen in allen Kommunen in Rheinland-Pfalz zwei datensichere und technisch zuverlässige Möglichkeiten der digitalen Vernetzung zur Verfügung.
In der Gemeinde Morbach ist seit gut einer Woche die Ehrenamtsbörse aktiv. Diese wurde bereits von zahlreichen Vereinen, Organisationen, kirchlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen erfolgreich in Anspruch genommen. Die neue Ehrenamtsbörse „Gemeinsam gegen Corona“ wird von der Gemeindeverwaltung betrieben und bietet schnelle sowie unbürokratische Vermittlungs- und Koordinierungstätigkeiten an. Daher ergeht an dieser Stelle nochmals der direkte Aufruf an Sie: Vernetzen Sie sich bitte mit der Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach „Gemeinsam gegen Corona“, um schnelle Hilfe gebündelt und zielgerichtet gewährleisten zu können.
Hilfe die ankommt – auf allen Ebenen!
Telefonhotline Ehrenamtsbörse: 06533-71234 | E-Mail: gemeinsam@morbach.de
Sie wollen helfen oder sind auf der Suche nach Hilfe? Hier erfahren Sie mehr.
01. April 2020
Bündelung von Informationsquellen zum Corona-Virus
Neben den tagesaktuellen Meldungen bündeln wir ab sofort auch hilfreiche Informationsquellen zur aktuellen Situation auf dieser Seite. Unter dem Punkt „Wichtige Informationsquellen“ finden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste sowie Gastgeber der Gemeinde Morbach nützliche Links und Hinweise zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, Auswirkungen und Unterstützungsangeboten.
31. März 2020
Interaktive Karte der Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Auf der Internetseite https://arcg.is/CTSjC hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich wurde die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
30. März 2020
Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen
Ab sofort können Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen beantragt werden, die durch die Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Das Zuschussprogramm richtet sich an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).
Die Antragstellung für rheinland-pfälzische Unternehmen erfolgt ausschließlich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die letzte Antragstellung ist am 31. Mai 2020 möglich.
Landesprogramm
Alle Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ab Ende März 2020 im Rahmen des Zukunftsfonds „Starke Unternehmen Rheinland-Pfalz“ ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.
Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:
bis zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
bis zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.
Die Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.
30. März 2020
Beschäftigungstipps für Kinder
Liebe Eltern,
seit dem 16.März 2020 sind die Kindergärten nur für die Notbetreuung Ihrer Kinder geöffnet. Dies bedeutet für den Großteil der Eltern, dass Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Falls Ihnen die Ideen zur Beschäftigung mit Ihren Kindern schon ausgegangen sind, haben wir einige Anregungen zusammengestellt.
Viel Spaß beim Umsetzten!
Ihre Kindergartenteams der Gemeinde Morbach
29. März 2020
Morbach lohnt sich! – Jetzt und in Zukunft!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Auch die Einzelhandelsbetriebe und das Hotel- und Gaststättengewerbe in der Region und auch in unserer Gemeinde sind erheblich betroffen.
Viele unserer Läden, Geschäfte und Einrichtungen mussten derzeit schließen oder können den Betrieb nur eingeschränkt aufrechterhalten. Dies führt natürlich dazu, dass Einnahmen buchstäblich „wegbrechen“, andererseits aber bestehende Verpflichtungen für Miete, Personal und sonstige Kosten weiterlaufen. Auch wenn die Politik auf Bundes- und Landesebene Hilfsprogramme aufgestellt hat, bedeutet es für unsere Betriebe große Herausforderungen.
Was mich daher umso mehr erfreut ist aber, dass unsere Gewerbetreibenden und Betriebsinhaber der Situation trotzen und kreative Lösungen für ihre Kunden anbieten. Unsere Betriebe sind für uns da!
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Gewerbe- und Verkehrsvereins www.morbach.info und https://de-de.facebook.com/morbachlohntsich/ und machen Sie von den Angeboten der Unternehmen regen Gebrauch!
Nutzen Sie die Abhol- und Lieferangebote der örtlichen Gaststätten. Bestellen Sie nicht einfach Waren im Internet. Kaufen Sie weiterhin bei unseren örtlichen Geschäften ein. Viele bieten einen Lieferservice an. Motivieren Sie Nachbarn und Bekannte zum Mitmachen bei dieser Aktion und teilen Sie diese Aktion in Ihren sozialen Netzwerken.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Solidarität im Handeln ist gerade in dieser schwierigen Zeit für unsere örtlichen Einzelhändler und die Hotel- und Gastronomiebetriebe überlebensnotwendig. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass Morbach nach überstandener Krise weiterhin ein attraktiver Einkaufsort bleibt! Wir sollten die einmalige Chance nutzen, zu zeigen, dass wir in der Gemeinde Morbach und der Region zusammenstehen und die Zukunft nicht aus den Augen verlieren!
Ihr
Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
28. März 2020
Kreisverwaltung startet Teststation für Corona in Wittlich
An den Berufsbildenden Schulen in Wittlich hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz ein Drive-In-Labor für Corona-Verdachtsfälle eingerichtet.
Die Teststation soll Hausärzte entlasten. Wer den Verdacht hat sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, soll sich zunächst telefonisch mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen. Dieser stellt eine Überweisung für die Teststation in Wittlich aus und sendet diese per Fax unmittelbar dorthin. Der Patient kann dann nach Wittlich fahren, wo ein Abstrich für die Laboruntersuchung gemacht wird. Wichtig ist jedoch, dass unbedingt vorab die Überweisung durch den Hausarzt erfolgen muss. Wer erscheint ohne dass sein Arzt zuvor die Überweisung gesendet hat, wird abgewiesen. Damit soll verhindert werden, dass die Station von Menschen ohne begründeten Corona-Verdacht blockiert wird. Nur Patienten, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr nach Wittlich fahren können, sollen noch zuhause oder durch eines der ambulanten Fieber-Taxen getestet werden.
Der Abstrich wird in einem befahrbaren Zelt auf dem Innenhof der Schule entnommen. Für die Abstriche aus dem Mundraum müssen Patienten dort nicht einmal das Auto verlassen. Scheibe runter, Mund auf, Probe abgeben und wieder weg – so läuft der Test.. Über die Testergebnisse werden die Hausärzte informiert, die wiederum die Patienten informieren und in Fall eines positiven Tests die weitere Vorgehensweise klären.
Für alle Fragen rund um die Gesundheit hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter 06571 14-1033 eine Hotline eingerichtet.
27. März 2020
ZDF-Dreharbeiten in der Kreisverwaltung
Das ZDF war gestern mit einem Kamerateam vor Ort, um Amtsarzt Dr. Schlichting und Herrn Prof. Dr. Adams zu interviewen. Herr Prof. Dr. Adams ist Arzt im Ruhestand und unterstützt aktuell das Gesundheitsamt in der telefonischen Beratung der Bürgerinnen und Bürger, nachdem er bereits 2015 den öffentlichen Gesundheitsdienst im Zuge der Flüchtlingsbewegung unterstützt hatte. Auch die Corona-Test-Station wurde vom ZDF besucht. Der (vermutlich kurze) Beitrag wird voraussichtlich heute um 14.00 Uhr in der Sendung Heute in Deutschland ausgestrahlt.
26. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am vergangenen Dienstag, den 24.03.2020, sind wir mit unserer neuen Ehrenamtsbörse „Gemeinsam gegen Corona“ gestartet. Bereits nach einem Tag konnten wir zahlreiche Zuschriften und Angebote verzeichnen. Die große Welle der Hilfsbereitschaft sowie die Tatsache, dass man „in diesen Zeiten“ wirklich zusammenrückt, beeindrucken mich sehr.
Die Hilfsangebote für Menschen in häuslicher Quarantäne und für jene, die zu den besonders ansteckungsgefährdeten Risikogruppen zählen, nämlich ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, sind äußerst vielfältig: von Gassi gehen mit dem Hund, über Einkäufe erledigen oder Medikamente in der Apotheke abholen, bis hin zu telefonischen Beratungsangeboten.
Die Hilfsbereitschaft ist derzeit sogar so hoch, dass die Hilfsangebote die aktuelle Nachfrage übersteigen. Dies kann sich aber durchaus zeitnah ändern – dafür wollen wir bestmöglich gewappnet sein! Je mehr Menschen in der aktuellen Lage mithelfen, desto besser!
Ich bin überzeugt, dass wir auf diese Weise, alle gemeinsam diese Zeit bewältigen können und werden!
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
25. März 2020
Beratung von Unternehmen
Aufgrund der von Bund und Land angekündigten Unternehmenshilfen häufen sich aktuell die Fragen aus dem Kreise der Wirtschaft. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich wird ihr Beratungsangebot daher ausweiten und unter der Rufnummer 06571/14-1001 eine Hotline schalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Auch die IHK Trier hat Telefon-Hotlines für Unternehmen eingerichtet, die von Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.
Auf der Webseite der IHK finden Sie wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten und Finanzhilfen für Unternehmen.
25. März 2020
Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Am 24.03.2020 ist die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie fasst alle bisherigen Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen zusammen und sorgt somit für deutlich mehr Übersichtlichkeit. Auch sind einzelne Regelungen konkretisiert worden, was die Auslegung und den Vollzug erleichtern dürfte. Damit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich durch die neue Rechtsverordnung des Landes ersetzt, die über den nachfolgenden Link abrufbar ist: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/2020-03-23_3._CoBeLVO.pdf.
24. März 2020
NEU: Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach – Gemeinsam gegen Corona
Die neue Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach bringt Hilfesuchende und Helfer zusammen. Hier erfahren Sie mehr.
23. März 2020
Telefonischer Service für Rentenanträge
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Rentenantrag stellen möchten, bieten wir einen besonderen Service an. Nach vorheriger Terminabsprache kann Ihr Antrag auf telefonischem Weg gestellt werden.
Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da!
23. März 2020
Im Rathaus ausschließlich bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich
Geldscheine, die durch unzählige Hände gewandert sind, bergen das Risiko, das Corona-Virus zu übertragen. Es ist sicherer, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu nutzen, damit es möglichst wenig direkte Kontakte zwischen Menschen gibt.
Aus präventiven Gründen ist eine Barzahlung in der Gemeindeverwaltung ab sofort nicht mehr möglich. Alle Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Rathaus nur noch bargeldlos mit EC-Karte zu zahlen. Eine telefonische Terminvereinbarung vorab ist unbedingt notwendig.
Wir bitten um Ihr Verstandnis!
23. März 2020
Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden verboten
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
22. März 2020
Notbetreuung in den Kindergärten
Liebe Eltern,
seit Dienstag, 17.03.2020, bieten alle Kindergärten der Gemeinde Morbach eine Notbetreuung für die Kindergartenkinder an.
Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das gelingt nur, wenn es möglichst wenig Sozialkontakte zwischen den Menschen gibt. Es ist wichtig, alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Eltern machen derzeit sehr verantwortungsvoll Gebrauch von der Notbetreuung, denn sie schicken ihre Kinder nicht in den Kindergarten, wenn sie die Betreuung zuhause sicherstellen können.
Vielen Dank dafür!
Sollten Sie Fragen zur Notbetreuung haben, informieren Sie sich gerne telefonisch in Ihrem jeweiligen Kindergarten.
21. März 2020
Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Morbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aktuelle Situation erfordert von uns allen ein Umdenken und umsichtiges Handeln. Auch Ihre Feuerwehr hat Maßnahmen getroffen, die die Einsatzbereitschaft sicherstellen. So wurden alle Übungsdienste und Veranstaltungen auf Gemeindeebene, aber auch die Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene, abgesagt. Sichergestellt ist aber nach wie vor der Einsatzdienst. Ihre Feuerwehr ist auch in diesen Zeiten immer für Sie da. Bei Fragen zum Corona-Virus nutzen Sie bitte die auf dieser Seite genannten Telefonnummern.
Der Notruf 112 ist ausschließlich für Notfälle vorbehalten.
Bleiben Sie ruhig und besonnen, meiden Sie möglichst die Öffentlichkeit und befolgen Sie die Weisungen der Behörden.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Marco Knöppel
(Wehrleiter)
20. März 2020
Landesregierung beschließt weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.
Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben
Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.
Appell an die Bevölkerung
„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin.
Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.
20. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
jeden Tag lesen und hören wir von der weltweiten Verbreitung des neuartigen Corona-Virus. Diese Entwicklung erfordert ein zielgerichtetes und entschiedenes Handeln, um den rasanten Anstieg von Ansteckungen mit dem Virus möglichst zu verlangsamen. Gerade für Risikogruppen, also unsere Älteren in der Gesellschaft sowie Menschen mit einem eingeschränkten oder geschwächten Immunsystem besteht die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs.
Auch in unserer Region und in unserer Gemeinde ist es daher dringend geboten, Maßnahmen zu ergreifen, die teilweise massive Einschränkungen in unserem Leben bedeuten. So wurden bereits Schulen und Kindergärten in der Gemeinde geschlossen und weitere Einrichtungen für Freizeit und Vereinsleben für eine entsprechende Nutzung gesperrt, Läden schließen, Kirchen haben ihre Gottesdienste gestrichen.
Alle diese Maßnahmen sind mit einem deutlichen Aufruf verbunden: Bitte reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das unbedingt Erforderliche. Gleichzeitig rufe ich zu Solidarität und Nachbarschaftshilfe auf – gerade gegenüber unseren Alten und Alleinstehenden. Lassen wir niemanden alleine und stärken damit unsere Gemeinschaft!
An dieser Stelle danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und die Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
19. März 2020
Glückwünsche für Alters- und Ehejubiläen
Die Gemeinde Morbach wird die Glückwünsche für Alters- und Ehejubiläen zunächst nicht mehr persönlich überbringen.
Wir bitten um Verständnis!
19. März 2020
Regelungen der Zulassungsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Zeiten der Corona-Krise
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind die Zulassungsstellen der Kreisverwaltung grundsätzlich geschlossen. Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Landkreis sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, sofern dies dringlich und nicht verzichtbar ist.
Die Terminvereinbarung mit der Zulassungsstelle in Wittlich ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter der Telefonnummer 06571/14-1021 möglich.
Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle der Zulassungsstelle in der Gemeindeverwaltung Morbach ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach unter der Telefonnummer 06533/71203 möglich.
Hinweise zu den Öffnungszeiten der Verwaltungen und der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die verwaltungsspezifischen konkreten Regelungen finden die Bürgerinnen auf den Startseiten der Internetseiten der Verwaltungen:
Um Wartezeiten und persönliche Kontakte zu reduzieren möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung hinweisen.
18. März 2020
Internetseiten und Hotlines
Informieren Sie sich auf Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen anbieten, wie z.B.:
Internetseiten:
Hotlines und E-Mail Adressen:
18. März 2020
Touristische Übernachtungen nicht zulässig, Veranstaltungen abgesagt
Liebe Gäste, derzeit sind in der Urlaubsregion Morbach keine touristischen Übernachtungen zulässig, alle Veranstaltungen sind vorerst bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt. Es gilt die „Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“ vom 17.03.2020.
Bleiben Sie gesund, wir freuen uns auf Ihren Besuch, sobald dieser wieder zulässig ist.
18. März 2020
Informationen für Unternehmen
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. In Ausführung eines entsprechenden Erlasses des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Dienstag, 17.03.2020, eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht, die die Schließung zahlreicher Einrichtungen ab dem Mittwoch, 18.03.2020, 0.00 Uhr beinhaltet.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/#c4798 eingesehen werden. Dort sind ebenfalls die Bereiche dargestellt, die von den Schließungen ausgenommen sind. Hierzu gehören u. a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Auch die Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Bei Zweifelsfragen sollen sich Betriebe an die Kreisordnungsbehörde, Frau Stefanie Rodermund, Tel.: 06571/14-2437, wenden.
Hilfe für Unternehmen und Selbstständige
Stabstelle Unternehmenshilfe Corona: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
17. März 2020
Senioren- und Behindertenbus stellt Fahrbetrieb ein
Nach Mitteilung des DRK stellt der Senioren- und Behindertenbus den Fahrbetrieb in der Gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues bis auf Weiteres ein.
17. März 2020
Schließung öffentlicher Einrichtungen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus müssen die auch vom Land Rheinland-Pfalz in der Ministerkonferenz am 14.03.2020 sowie der von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer am 16.03.2020 beschlossenen weitreichenden Maßnahmen ausgeführt werden.
Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitswesens verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten auf niedrigem Niveau gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen und das Gesundheitssystem zu entlasten.
Daher ist auch die Gemeinde Morbach gehalten folgende Regelungen umzusetzen:
1. Für den Publikumsverkehr sind zu schließen u.a.
2. Zu verbieten sind
Vor diesem Hintergrund sind bis auf weiteres alle gemeindlichen Einrichtungen (Gemeindehäuser, Mehrzweckhallen, Grillhütten, Museen etc.) sowie die Kinderspielplätze geschlossen.
Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und sollen dazu beitragen, dass sich weniger Menschen gleichzeitig anstecken und damit durch eine Abflachung der Infektionskurve das Gesundheitssystem entlastet wird.
Für die genannten Maßnahmen bitten wir daher um Verständnis.
16. März 2020
Aktuelle Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus ist es erforderlich, auch die Öffnung des Rathauses Morbach anzupassen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Besuche in der Gemeindeverwaltung auf das zwingend Erforderliche zu beschränken. Allgemeine Rückfragen sollten per Telefon oder in Form einer E-Mail erfolgen.
Soweit eine persönliche Vorsprache aus dringenden Gründen unvermeidlich ist, ist eine vorherige telefonische Terminabstimmung erforderlich. Sofern ein Termin vereinbart ist, bitte an der Eingangstür klingeln und sich an der Auskunft anmelden. Von dort erfolgt die Weiterleitung zur zuständigen Sachbearbeiterin bzw. zum zuständigen Sachbearbeiter.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen!
16. März 2020
Kindergärten geschlossen – Notbetreuung gewährleistet
Ab Dienstag, dem 17.03.2020 findet in allen Kindergärten der Gemeinde Morbach eine Notbetreuung für Kindergartenkinder statt. Diese wird ausschließlich für Kinder eingerichtet, deren Betreuung zu Hause oder im privaten Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind sowie an berufstätige Alleinerziehende, die keine andere Betreuungslösung haben.
Im begründeten Bedarfsfall ist eine telefonische Anmeldung im jeweiligen Kindergarten erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bleiben zunächst nur am Montag, dem 16. März 2020, die Kindergärten der Gemeinde Morbach ganztägig geschlossen.
Weitere Informationen werden diesbezüglich am Montag, 16. März 2020 gegen Nachmittag an dieser Stelle folgen.
Hinsichtlich der Schulen verweisen wir auf folgenden Link des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums:
gez.
Andreas Hackethal
Bürgermeister
04./05. April 2020
Abstand halten – auch in der Natur!
In Zeiten von Corona und „Kontaktverboten“ ist die Freizeitgestaltung nicht so einfach. Dabei ist es gerade jetzt wichtig, rauszugehen, und sich an der frischen Luft zu bewegen. Denn das „Draußensein“ tut Körper und Seele gut. Doch wie verhält man sich in der aktuellen Situation richtig?
So lange keine entsprechenden Ausgangsbeschränkungen oder -sperren durch die zuständigen Behörden erlassen werden, ist das Wandern und Spazierengehen weiterhin erlaubt. Zahlreiche Premium-Wanderwege in und rund um Morbach, die sogenannten Traumschleifen, bieten hier eine gute Möglichkeit rauszukommen und durchzuatmen.
Menschen, die alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts unterwegs sind, sind dabei herzlich willkommen. Bitte denken Sie daran: Auch auf Wanderwegen und im Wald sind derzeit keine Wandergruppen zugelassen. Auch der bewährte Hundespaziergang in der Gruppe muss ausfallen. Wenn die Hundeliebhaber zu zweit spazieren möchten, müssen zumindest die Zweibeiner Abstand halten – mindestens 1,5 Meter.
Genügend Auswahl, um sich in der Premium-Wanderregion aus dem Weg zu gehen, gibt es auf jeden Fall. Aber sehen Sie bitte von Ausflügen oder längeren Anreisen ab: Nutzen Sie die Angebote vor Ort!
Hier erfahren Sie mehr über die Wandermöglichkeiten in der Region Morbach!
03. April 2020
Einmalhandschuhe gehören in den Restmüll – Richtige Abfallentsorgung in Pandemie-Zeiten
Gerade jetzt ist die richtige Mülltrennung besonders wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Menschheit weltweit vor große Herausforderungen. Dabei kann jedermann durch die richtige Mülltrennung ganz einfach dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen. Zur richtigen Mülltrennung gehört, dass Hygieneartikel, wie Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken im Restmüll entsorgt werden. Auf keinen Fall gehören diese Gegenstände in den Gelben Sack.
Die Abfallwirtschaft gehört zu den sogenannten systemrelevanten Branchen. Die Firma Veolia ist mit der Entsorgung der Gelben Säcke im Landkreis Bernkastel-Wittlich beauftragt und leistet damit einen wichtigen Beitrag. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallentsorgungsbetriebe wegen der Ausbreitung von COVID-19 besondere Grundregeln der Hygiene und natürlich auch das aktuelle Kontaktverbot zu beachten.
Bedauerlicherweise wurde in der vergangenen Woche mehrfach festgestellt, dass zunehmend Hygieneartikel über den Gelben Sack entsorgt wurden. Um die mit der Abfallentsorgung beauftragten Menschen zu schützen und die im Landkreis übertragenen Entsorgungsdienstleistungen weiterhin zuverlässig erbringen zu können, werden alle Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, anfallende Hygieneartikel über den Restmüll zu entsorgen. Eine Entsorgung von Taschentüchern, Mundschutz, Einmalhandschuhen, Putz- und Feuchttüchern über den Gelben Sack führt nicht nur zu einer Verunreinigung von Verpackungen, sondern setzt auch die Mitarbeitenden in den Sortieranlagen einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Bei Fehlbefüllungen der Gelben Säcke werden diese mit einem Aufkleber entsprechend gekennzeichnet und nicht mitgenommen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger den gelben Sack nachzusortieren und alles, was kein Verpackungsmaterial ist, über die Restmülltonne zu entsorgen.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie auf der Internetseite des A.R.T. oder auch unter www.mülltrennung-wirkt.de.
Quelle: Pressemitteilung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
02. April 2020
Hilfe die ankommt – auf allen Ebenen!
Immer mehr Menschen bieten in der Coronakrise ihre Hilfe an. Einkaufen gehen, Rezepte einlösen, mit dem Hund spazieren gehen: Viele Menschen sind dafür aktuell auf Unterstützung angewiesen. In dieser Situation wird auch deutlich, welchen Stellenwert die Digitalisierung einnimmt: Innerhalb weniger Tage sind mehrere neue Plattformen entstanden, die Gesuche und Hilfsangebote koordinieren und beide Seiten digital vernetzen. Angefangen bei lokalen Gruppen auf Facebook oder WhatsApp bis hin zu ganz neuen Angeboten wie beispielsweise der Helferplattform TeamRLP der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz.
Seit Montag, 30.03.2020, wurde aufgrund des aktuell gesteigerten Bedarfs digitaler Kommunikation auch die Anwendung DorfFunk und DorfNews im Rahmen des Projekts „Digitale Dörfer“ kostenfrei und landesweit freigeschaltet. Mit dieser Anwendung stehen in allen Kommunen in Rheinland-Pfalz zwei datensichere und technisch zuverlässige Möglichkeiten der digitalen Vernetzung zur Verfügung.
In der Gemeinde Morbach ist seit gut einer Woche die Ehrenamtsbörse aktiv. Diese wurde bereits von zahlreichen Vereinen, Organisationen, kirchlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen erfolgreich in Anspruch genommen. Die neue Ehrenamtsbörse „Gemeinsam gegen Corona“ wird von der Gemeindeverwaltung betrieben und bietet schnelle sowie unbürokratische Vermittlungs- und Koordinierungstätigkeiten an. Daher ergeht an dieser Stelle nochmals der direkte Aufruf an Sie: Vernetzen Sie sich bitte mit der Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach „Gemeinsam gegen Corona“, um schnelle Hilfe gebündelt und zielgerichtet gewährleisten zu können.
Hilfe die ankommt – auf allen Ebenen!
Telefonhotline Ehrenamtsbörse: 06533-71234 | E-Mail: gemeinsam@morbach.de
Sie wollen helfen oder sind auf der Suche nach Hilfe? Hier erfahren Sie mehr.
01. April 2020
Bündelung von Informationsquellen zum Corona-Virus
Neben den tagesaktuellen Meldungen bündeln wir ab sofort auch hilfreiche Informationsquellen zur aktuellen Situation auf dieser Seite. Unter dem Punkt „Wichtige Informationsquellen“ finden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste sowie Gastgeber der Gemeinde Morbach nützliche Links und Hinweise zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, Auswirkungen und Unterstützungsangeboten.
31. März 2020
Interaktive Karte der Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Auf der Internetseite https://arcg.is/CTSjC hat die Kreisverwaltung in einer interaktiven Karte die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusammengestellt. Hier sehen Sie wie viele Fälle es in den einzelnen Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach gibt. Zusätzlich wurde die Entwicklung der Fälle seit Beginn der Epidemie erfasst. Die Daten werden täglich aktualisiert.
30. März 2020
Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen
Ab sofort können Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen beantragt werden, die durch die Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Das Zuschussprogramm richtet sich an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).
Die Antragstellung für rheinland-pfälzische Unternehmen erfolgt ausschließlich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die letzte Antragstellung ist am 31. Mai 2020 möglich.
Landesprogramm
Alle Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ab Ende März 2020 im Rahmen des Zukunftsfonds „Starke Unternehmen Rheinland-Pfalz“ ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.
Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:
bis zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
bis zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.
Die Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.
30. März 2020
Beschäftigungstipps für Kinder
Liebe Eltern,
seit dem 16.März 2020 sind die Kindergärten nur für die Notbetreuung Ihrer Kinder geöffnet. Dies bedeutet für den Großteil der Eltern, dass Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Falls Ihnen die Ideen zur Beschäftigung mit Ihren Kindern schon ausgegangen sind, haben wir einige Anregungen zusammengestellt.
Viel Spaß beim Umsetzten!
Ihre Kindergartenteams der Gemeinde Morbach
29. März 2020
Morbach lohnt sich! – Jetzt und in Zukunft!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Auch die Einzelhandelsbetriebe und das Hotel- und Gaststättengewerbe in der Region und auch in unserer Gemeinde sind erheblich betroffen.
Viele unserer Läden, Geschäfte und Einrichtungen mussten derzeit schließen oder können den Betrieb nur eingeschränkt aufrechterhalten. Dies führt natürlich dazu, dass Einnahmen buchstäblich „wegbrechen“, andererseits aber bestehende Verpflichtungen für Miete, Personal und sonstige Kosten weiterlaufen. Auch wenn die Politik auf Bundes- und Landesebene Hilfsprogramme aufgestellt hat, bedeutet es für unsere Betriebe große Herausforderungen.
Was mich daher umso mehr erfreut ist aber, dass unsere Gewerbetreibenden und Betriebsinhaber der Situation trotzen und kreative Lösungen für ihre Kunden anbieten. Unsere Betriebe sind für uns da!
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Gewerbe- und Verkehrsvereins www.morbach.info und https://de-de.facebook.com/morbachlohntsich/ und machen Sie von den Angeboten der Unternehmen regen Gebrauch!
Nutzen Sie die Abhol- und Lieferangebote der örtlichen Gaststätten. Bestellen Sie nicht einfach Waren im Internet. Kaufen Sie weiterhin bei unseren örtlichen Geschäften ein. Viele bieten einen Lieferservice an. Motivieren Sie Nachbarn und Bekannte zum Mitmachen bei dieser Aktion und teilen Sie diese Aktion in Ihren sozialen Netzwerken.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Solidarität im Handeln ist gerade in dieser schwierigen Zeit für unsere örtlichen Einzelhändler und die Hotel- und Gastronomiebetriebe überlebensnotwendig. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass Morbach nach überstandener Krise weiterhin ein attraktiver Einkaufsort bleibt! Wir sollten die einmalige Chance nutzen, zu zeigen, dass wir in der Gemeinde Morbach und der Region zusammenstehen und die Zukunft nicht aus den Augen verlieren!
Ihr
Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
28. März 2020
Kreisverwaltung startet Teststation für Corona in Wittlich
An den Berufsbildenden Schulen in Wittlich hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz ein Drive-In-Labor für Corona-Verdachtsfälle eingerichtet.
Die Teststation soll Hausärzte entlasten. Wer den Verdacht hat sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, soll sich zunächst telefonisch mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen. Dieser stellt eine Überweisung für die Teststation in Wittlich aus und sendet diese per Fax unmittelbar dorthin. Der Patient kann dann nach Wittlich fahren, wo ein Abstrich für die Laboruntersuchung gemacht wird. Wichtig ist jedoch, dass unbedingt vorab die Überweisung durch den Hausarzt erfolgen muss. Wer erscheint ohne dass sein Arzt zuvor die Überweisung gesendet hat, wird abgewiesen. Damit soll verhindert werden, dass die Station von Menschen ohne begründeten Corona-Verdacht blockiert wird. Nur Patienten, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr nach Wittlich fahren können, sollen noch zuhause oder durch eines der ambulanten Fieber-Taxen getestet werden.
Der Abstrich wird in einem befahrbaren Zelt auf dem Innenhof der Schule entnommen. Für die Abstriche aus dem Mundraum müssen Patienten dort nicht einmal das Auto verlassen. Scheibe runter, Mund auf, Probe abgeben und wieder weg – so läuft der Test.. Über die Testergebnisse werden die Hausärzte informiert, die wiederum die Patienten informieren und in Fall eines positiven Tests die weitere Vorgehensweise klären.
Für alle Fragen rund um die Gesundheit hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter 06571 14-1033 eine Hotline eingerichtet.
27. März 2020
ZDF-Dreharbeiten in der Kreisverwaltung
Das ZDF war gestern mit einem Kamerateam vor Ort, um Amtsarzt Dr. Schlichting und Herrn Prof. Dr. Adams zu interviewen. Herr Prof. Dr. Adams ist Arzt im Ruhestand und unterstützt aktuell das Gesundheitsamt in der telefonischen Beratung der Bürgerinnen und Bürger, nachdem er bereits 2015 den öffentlichen Gesundheitsdienst im Zuge der Flüchtlingsbewegung unterstützt hatte. Auch die Corona-Test-Station wurde vom ZDF besucht. Der (vermutlich kurze) Beitrag wird voraussichtlich heute um 14.00 Uhr in der Sendung Heute in Deutschland ausgestrahlt.
26. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am vergangenen Dienstag, den 24.03.2020, sind wir mit unserer neuen Ehrenamtsbörse „Gemeinsam gegen Corona“ gestartet. Bereits nach einem Tag konnten wir zahlreiche Zuschriften und Angebote verzeichnen. Die große Welle der Hilfsbereitschaft sowie die Tatsache, dass man „in diesen Zeiten“ wirklich zusammenrückt, beeindrucken mich sehr.
Die Hilfsangebote für Menschen in häuslicher Quarantäne und für jene, die zu den besonders ansteckungsgefährdeten Risikogruppen zählen, nämlich ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, sind äußerst vielfältig: von Gassi gehen mit dem Hund, über Einkäufe erledigen oder Medikamente in der Apotheke abholen, bis hin zu telefonischen Beratungsangeboten.
Die Hilfsbereitschaft ist derzeit sogar so hoch, dass die Hilfsangebote die aktuelle Nachfrage übersteigen. Dies kann sich aber durchaus zeitnah ändern – dafür wollen wir bestmöglich gewappnet sein! Je mehr Menschen in der aktuellen Lage mithelfen, desto besser!
Ich bin überzeugt, dass wir auf diese Weise, alle gemeinsam diese Zeit bewältigen können und werden!
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
25. März 2020
Beratung von Unternehmen
Aufgrund der von Bund und Land angekündigten Unternehmenshilfen häufen sich aktuell die Fragen aus dem Kreise der Wirtschaft. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich wird ihr Beratungsangebot daher ausweiten und unter der Rufnummer 06571/14-1001 eine Hotline schalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Auch die IHK Trier hat Telefon-Hotlines für Unternehmen eingerichtet, die von Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.
Auf der Webseite der IHK finden Sie wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten und Finanzhilfen für Unternehmen.
25. März 2020
Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Am 24.03.2020 ist die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie fasst alle bisherigen Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen zusammen und sorgt somit für deutlich mehr Übersichtlichkeit. Auch sind einzelne Regelungen konkretisiert worden, was die Auslegung und den Vollzug erleichtern dürfte. Damit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich durch die neue Rechtsverordnung des Landes ersetzt, die über den nachfolgenden Link abrufbar ist: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/2020-03-23_3._CoBeLVO.pdf.
24. März 2020
NEU: Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach – Gemeinsam gegen Corona
Die neue Ehrenamtsbörse der Gemeinde Morbach bringt Hilfesuchende und Helfer zusammen. Hier erfahren Sie mehr.
23. März 2020
Telefonischer Service für Rentenanträge
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Rentenantrag stellen möchten, bieten wir einen besonderen Service an. Nach vorheriger Terminabsprache kann Ihr Antrag auf telefonischem Weg gestellt werden.
Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da!
23. März 2020
Im Rathaus ausschließlich bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich
Geldscheine, die durch unzählige Hände gewandert sind, bergen das Risiko, das Corona-Virus zu übertragen. Es ist sicherer, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu nutzen, damit es möglichst wenig direkte Kontakte zwischen Menschen gibt.
Aus präventiven Gründen ist eine Barzahlung in der Gemeindeverwaltung ab sofort nicht mehr möglich. Alle Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Rathaus nur noch bargeldlos mit EC-Karte zu zahlen. Eine telefonische Terminvereinbarung vorab ist unbedingt notwendig.
Wir bitten um Ihr Verstandnis!
23. März 2020
Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden verboten
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
22. März 2020
Notbetreuung in den Kindergärten
Liebe Eltern,
seit Dienstag, 17.03.2020, bieten alle Kindergärten der Gemeinde Morbach eine Notbetreuung für die Kindergartenkinder an.
Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das gelingt nur, wenn es möglichst wenig Sozialkontakte zwischen den Menschen gibt. Es ist wichtig, alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Eltern machen derzeit sehr verantwortungsvoll Gebrauch von der Notbetreuung, denn sie schicken ihre Kinder nicht in den Kindergarten, wenn sie die Betreuung zuhause sicherstellen können.
Vielen Dank dafür!
Sollten Sie Fragen zur Notbetreuung haben, informieren Sie sich gerne telefonisch in Ihrem jeweiligen Kindergarten.
21. März 2020
Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Morbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aktuelle Situation erfordert von uns allen ein Umdenken und umsichtiges Handeln. Auch Ihre Feuerwehr hat Maßnahmen getroffen, die die Einsatzbereitschaft sicherstellen. So wurden alle Übungsdienste und Veranstaltungen auf Gemeindeebene, aber auch die Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene, abgesagt. Sichergestellt ist aber nach wie vor der Einsatzdienst. Ihre Feuerwehr ist auch in diesen Zeiten immer für Sie da. Bei Fragen zum Corona-Virus nutzen Sie bitte die auf dieser Seite genannten Telefonnummern.
Der Notruf 112 ist ausschließlich für Notfälle vorbehalten.
Bleiben Sie ruhig und besonnen, meiden Sie möglichst die Öffentlichkeit und befolgen Sie die Weisungen der Behörden.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Marco Knöppel
(Wehrleiter)
20. März 2020
Landesregierung beschließt weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.
Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben
Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.
Appell an die Bevölkerung
„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin.
Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.
20. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
jeden Tag lesen und hören wir von der weltweiten Verbreitung des neuartigen Corona-Virus. Diese Entwicklung erfordert ein zielgerichtetes und entschiedenes Handeln, um den rasanten Anstieg von Ansteckungen mit dem Virus möglichst zu verlangsamen. Gerade für Risikogruppen, also unsere Älteren in der Gesellschaft sowie Menschen mit einem eingeschränkten oder geschwächten Immunsystem besteht die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs.
Auch in unserer Region und in unserer Gemeinde ist es daher dringend geboten, Maßnahmen zu ergreifen, die teilweise massive Einschränkungen in unserem Leben bedeuten. So wurden bereits Schulen und Kindergärten in der Gemeinde geschlossen und weitere Einrichtungen für Freizeit und Vereinsleben für eine entsprechende Nutzung gesperrt, Läden schließen, Kirchen haben ihre Gottesdienste gestrichen.
Alle diese Maßnahmen sind mit einem deutlichen Aufruf verbunden: Bitte reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das unbedingt Erforderliche. Gleichzeitig rufe ich zu Solidarität und Nachbarschaftshilfe auf – gerade gegenüber unseren Alten und Alleinstehenden. Lassen wir niemanden alleine und stärken damit unsere Gemeinschaft!
An dieser Stelle danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und die Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Andreas Hackethal
(Bürgermeister)
19. März 2020
Glückwünsche für Alters- und Ehejubiläen
Die Gemeinde Morbach wird die Glückwünsche für Alters- und Ehejubiläen zunächst nicht mehr persönlich überbringen.
Wir bitten um Verständnis!
19. März 2020
Regelungen der Zulassungsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Zeiten der Corona-Krise
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind die Zulassungsstellen der Kreisverwaltung grundsätzlich geschlossen. Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Landkreis sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, sofern dies dringlich und nicht verzichtbar ist.
Die Terminvereinbarung mit der Zulassungsstelle in Wittlich ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter der Telefonnummer 06571/14-1021 möglich.
Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle der Zulassungsstelle in der Gemeindeverwaltung Morbach ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach unter der Telefonnummer 06533/71203 möglich.
Hinweise zu den Öffnungszeiten der Verwaltungen und der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die verwaltungsspezifischen konkreten Regelungen finden die Bürgerinnen auf den Startseiten der Internetseiten der Verwaltungen:
Um Wartezeiten und persönliche Kontakte zu reduzieren möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung hinweisen.
18. März 2020
Internetseiten und Hotlines
Informieren Sie sich auf Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen anbieten, wie z.B.:
Internetseiten:
Hotlines und E-Mail Adressen:
18. März 2020
Touristische Übernachtungen nicht zulässig, Veranstaltungen abgesagt
Liebe Gäste, derzeit sind in der Urlaubsregion Morbach keine touristischen Übernachtungen zulässig, alle Veranstaltungen sind vorerst bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt. Es gilt die „Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“ vom 17.03.2020.
Bleiben Sie gesund, wir freuen uns auf Ihren Besuch, sobald dieser wieder zulässig ist.
18. März 2020
Informationen für Unternehmen
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. In Ausführung eines entsprechenden Erlasses des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Dienstag, 17.03.2020, eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht, die die Schließung zahlreicher Einrichtungen ab dem Mittwoch, 18.03.2020, 0.00 Uhr beinhaltet.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/#c4798 eingesehen werden. Dort sind ebenfalls die Bereiche dargestellt, die von den Schließungen ausgenommen sind. Hierzu gehören u. a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Auch die Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Bei Zweifelsfragen sollen sich Betriebe an die Kreisordnungsbehörde, Frau Stefanie Rodermund, Tel.: 06571/14-2437, wenden.
Hilfe für Unternehmen und Selbstständige
Stabstelle Unternehmenshilfe Corona: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
17. März 2020
Senioren- und Behindertenbus stellt Fahrbetrieb ein
Nach Mitteilung des DRK stellt der Senioren- und Behindertenbus den Fahrbetrieb in der Gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues bis auf Weiteres ein.
17. März 2020
Schließung öffentlicher Einrichtungen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus müssen die auch vom Land Rheinland-Pfalz in der Ministerkonferenz am 14.03.2020 sowie der von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer am 16.03.2020 beschlossenen weitreichenden Maßnahmen ausgeführt werden.
Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitswesens verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten auf niedrigem Niveau gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen und das Gesundheitssystem zu entlasten.
Daher ist auch die Gemeinde Morbach gehalten folgende Regelungen umzusetzen:
1. Für den Publikumsverkehr sind zu schließen u.a.
2. Zu verbieten sind
Vor diesem Hintergrund sind bis auf weiteres alle gemeindlichen Einrichtungen (Gemeindehäuser, Mehrzweckhallen, Grillhütten, Museen etc.) sowie die Kinderspielplätze geschlossen.
Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und sollen dazu beitragen, dass sich weniger Menschen gleichzeitig anstecken und damit durch eine Abflachung der Infektionskurve das Gesundheitssystem entlastet wird.
Für die genannten Maßnahmen bitten wir daher um Verständnis.
16. März 2020
Aktuelle Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus ist es erforderlich, auch die Öffnung des Rathauses Morbach anzupassen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Besuche in der Gemeindeverwaltung auf das zwingend Erforderliche zu beschränken. Allgemeine Rückfragen sollten per Telefon oder in Form einer E-Mail erfolgen.
Soweit eine persönliche Vorsprache aus dringenden Gründen unvermeidlich ist, ist eine vorherige telefonische Terminabstimmung erforderlich. Sofern ein Termin vereinbart ist, bitte an der Eingangstür klingeln und sich an der Auskunft anmelden. Von dort erfolgt die Weiterleitung zur zuständigen Sachbearbeiterin bzw. zum zuständigen Sachbearbeiter.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen!
16. März 2020
Kindergärten geschlossen – Notbetreuung gewährleistet
Ab Dienstag, dem 17.03.2020 findet in allen Kindergärten der Gemeinde Morbach eine Notbetreuung für Kindergartenkinder statt. Diese wird ausschließlich für Kinder eingerichtet, deren Betreuung zu Hause oder im privaten Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind sowie an berufstätige Alleinerziehende, die keine andere Betreuungslösung haben.
Im begründeten Bedarfsfall ist eine telefonische Anmeldung im jeweiligen Kindergarten erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bleiben zunächst nur am Montag, dem 16. März 2020, die Kindergärten der Gemeinde Morbach ganztägig geschlossen.
Weitere Informationen werden diesbezüglich am Montag, 16. März 2020 gegen Nachmittag an dieser Stelle folgen.
Hinsichtlich der Schulen verweisen wir auf folgenden Link des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums:
gez.
Andreas Hackethal
Bürgermeister
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