Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Die Gebühr beträgt 13,– € und ist bei Antragstellung zu begleichen, bzw. wird per Rechnung erhoben. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Bei schriftlicher Antragstellung verwenden Sie bitte das unten verlinkte Formular und fügen die vorgenannten Unterlagen bei.
Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünfte gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz. Empfänger ihrer Daten sind Bundeszentralregister, Antragsteller und vom Antragsteller benannte Behörde. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Aktenplan der KGSt (10 Jahre). Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und eingeschränktes Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de