Gewerbemeldung

Gewerberecht
Wenn Sie

  1. den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in der Einheitsgemeinde Morbach beginnen,
  2. den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
  3. den Betrieb innerhalb der Einheitsgemeinde Morbach verlegen,
  4. den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen oder
  5. den Betrieb gänzlich aufgeben, sind Sie verpflichtet, dies dem Ordnungsamt Morbach anzuzeigen.

Bitte beachten Sie hierbei folgendes:
Die Gemeinde Morbach ist zuständig für die im Gemeindegebiet Morbach ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Morbach, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich z.B. in Neumagen-Dhron, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues zuständig. Diese Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen. Entweder suchen Sie das Ordnungsamt Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich montags von 14.00 bis 16.00 Uhr oder donnerstags von 07.30 bis 17.30 Uhr) persönlich auf oder benutzen Sie die zum Download angebotenen vorgeschriebenen Vordrucke.
Handelt es sich um eine Personengesellschaft (GdBR, OHG, KG), so muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten.
Die meisten gewerblichen Tätigkeiten sind nur anzeigepflichtig. Möchten Sie jedoch nachstehende gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis sein, bzw. diese zuvor rechtzeitig beantragen. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Tätigkeiten:

  • Gaststättengewerbe einschließlich kurzfristiger gastronomischer Betätigungen
  • Reisegewerbe, Vermittlung von Finanzanlagen, Immobilien, Kapitalanlagen, Darlehen sowie Bauträger und Baubetreuertätigkeit, Aufstellen von Geldspielgeräten, Spielhallen, Pfandleihgewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Schaustellungen von Personen.
  • Darüber hinaus gibt es noch gewerbliche Tätigkeiten, bei denen zwar kein aufwendiges Erlaubnisverfahren notwendig ist, die aber dennoch einer besonderen Überwachung durch das Ordnungsamt bedürfen. Hierzu gehören der An und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und Waren hieraus, Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie Altmetallen, Gebrauchtwarenhandel, Auskunfteien, Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschl. Schlüsseldienste sowie Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Da in diesen Fällen ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt und vorgelegt werden muss, empfiehlt es sich, die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt persönlich vorzunehmen.
    Bei der Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten ist zuvor ein Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe erforderlich.

Auskünfte hierzu erhalten Sie unter der Rufnummer 06533/71-208. Sie können sich aber auch direkt von der Handwerkskammer Trier, Loebstraße 18, Tel. 0651/207-0 beraten lassen.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Online-Portal „eGewerbe“ zu nutzen.  Neben allgemeinen und rechtlichen Informationen zum Gewerbebetrieb und zu Gewerbemeldungen bietet das Portal die Möglichkeit, Auskünfte über bestehende Gewerbe einzuholen und auf digitalem Wege Gewerbemeldungen einzureichen.

Besonderheiten:
Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen auf eigen genutzten Hausdächern – Bereinigung des Gewerberegisters
Das Ordnungsamt der Gemeinde Morbach weist darauf hin, dass für den Betrieb von Photovoltaikanlagen, unabhängig von deren Größe, keine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist, wenn Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden. Der Grund hierfür ist, dass der Betreiber der Photovoltaikanlage regelmäßig nur einen Vertragspartner, nämlich den Energieversorger, hat. Es geht einzig um das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und dem Betreiber des Netzes, in das der Strom eingespeist werden soll.
Die (umsatz-)steuerliche Beurteilung, die von den Finanzämtern vorgenommen wird, bleibt hiervon unberührt. Die Entscheidung der Finanzämter in Bezug auf einen möglichen Vorsteuerabzug erfolgt eigenständig und vollkommen unabhängig von der gewerberechtlichen Beurteilung bzw. der Vorlage einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
Wie vorstehend ausgeführt, ist die Gewerbeanmeldung zur Geltendmachung der Umsatzsteuer nicht erforderlich. Soweit sie teilweise früher gefordert wurde, ist sie entbehrlich geworden.

Onlinedienst

eGewerbe

Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Verwaltung von nicht überwachungspflichtigen und überwachungspflichtigen Gewerbebetrieben gemäß §§ 14, 29-40 Gewerbeordnung. Empfänger ihrer Daten sind IHK, HWK, Landesbehörde für Immissionsschutz, – für Arbeitsschutz, Eichamt, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Zollverwaltung, Registergericht, Landesamt für Statistik, Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung, Gewerberegister, Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, andere Gewerbeämter, Bauaufsicht, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen, Kasse, Kreisverwaltung, eGewerbe, sonstige private Empfänger bei nachgewiesenem berechtigten Interesse oder vorliegender gesetzlicher Grundlage. Die Aufbewahrungsfristen betragen je nach Aufgabe des Gewerbebetriebs 10/20 Jahre. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und eingeschränktes Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!

Akzeptieren
Diese Website verwendet Tracking-Tools. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Tracking-Tools zu. Weitere Informationen.