Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird u.a. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Wie beim Führungszeugnis werden auch hier zwei Arten unterschieden:
Weitere sehr detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz: www.bundesjustizamt.de
Über diese Internetseite können Sie auch die Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Hierzu benötigen Sie:
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,– € und ist bei Antragstellung zu begleichen.
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Bei schriftlicher Antragstellung verwenden Sie bitte das unten verlinkte Formular und fügen die vorgenannten Unterlagen bei.
Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünfte gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz. Empfänger ihrer Daten sind Bundeszentralregister, Antragsteller und vom Antragsteller benannte Behörde. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Aktenplan der KGSt (10 Jahre). Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und eingeschränktes Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de