Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Die Gebühr beträgt 13,– € und ist bei Antragstellung zu begleichen, bzw. wird per Rechnung erhoben. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Bei schriftlicher Antragstellung verwenden Sie bitte das unten verlinkte Formular und fügen die vorgenannten Unterlagen bei.