Reisepass

Gemäß § 1 des Passgesetzes ist jeder Deutsche verpflichtet, im Besitz eines gültigen Passes zu sein, wenn er über eine Auslandsgrenze ausreist oder wieder einreist. Man spricht dann von der sogenannten Passpflicht.

Die Passpflicht besteht daher unabhängig vom Alter einer Person, so dass auch schon Kleinkinder von dieser Regelung erfasst werden.

Bei der Antragstellung sollten Sie eine Bearbeitungsdauer von ca. sechs Wochen berücksichtigen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist verreisen oder Ihre Papiere nicht rechtzeitig eingehen, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.

Achtung: Reisen in die USA

Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit einem maschinenlesbaren, biometrischen Reisepass möglich.
Eine visafreie Einreise mit vorläufigen Reisepässen oder Kinderreisepässen ist nicht möglich. Hier benötigt jede Person einen eigenen biometrischen Reisepass.

Express-Reisepass

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bundesdruckerei sichert in diesem Fall eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden zu (ohne Feiertage und Wochenende). Die Gebühr erhöht sich dann um 32,00 €.

 
Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).
Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt. Nur wenn die Ausstellung eines Reisepass auf normalen Weg bzw. im Expressverfahren zu viel Zeit in Anspruch nimmt, wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.

Reisepass für Minderjährige

Reisepässe für unter 18jährige oder Personalausweise und Kinderreisepässe für unter 12jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.

Informationen, welche Ausweisdokumente für die Einreise in das Urlaubsland Ihrer Wahl erforderlich sind, erhalten Sie

Gebühren

Die Gültigkeitsdauer  und die Gebühren des Reisepasses sind vom Alter des Passinhabers abhängig:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre Gültigkeit)
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 € (10 Jahre Gültigkeit)

Expressreisepass: zzgl. 32,– €

Benötigte Unterlagen

  • Zur Beantragung eines Reisepasses ist in jedem Fall die persönliche Vorsprache erforderlich, da im Rahmen der Antragstellung Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Dies gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • der Ausweis oder Reisepass
  • ggfls. ein Geburtsnachweis (z.B. Stammbuch der Familie, Abstammungs- oder Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 1 Passgesetz

Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Beantragung/Ausstellung von Personalausweisen und Pässen gemäß § 23 PAusweisG und § 21 PassG. Empfänger ihrer Daten sind Betroffener, Bundesdruckerei, gesetzl. Vertreter, im Rückmeldeverfahren andere Passbehörden, Behörde gem. § 24 Abs. 2 PAuswG, bzw. § 22 Abs. 2 PassG, Polizeibehörden und Sperrlistenbetreiber (Bundesverwaltungsamt) . Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach §23 Abs. 4 PAuswG, § 21 Abs. 4 PassG. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und (eingeschränktes) Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

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