Reisepass
Gemäß § 1 des Passgesetzes ist jeder Deutsche verpflichtet, im Besitz eines gültigen Passes zu sein, wenn er über eine Auslandsgrenze ausreist oder wieder einreist. Man spricht dann von der sogenannten Passpflicht.
Die Passpflicht besteht daher unabhängig vom Alter einer Person, so dass auch schon Kleinkinder von dieser Regelung erfasst werden.
Bei der Antragstellung sollten Sie eine Bearbeitungsdauer von ca. sechs Wochen berücksichtigen. Die Lieferzeiten können sich aufgrund starker Nachfrage erheblich verlängern. Bitte erfragen Sie ggfls. die aktuellen Lieferzeiten im Bürgerbüro. Sollten Sie innerhalb dieser Frist verreisen oder Ihre Papiere nicht rechtzeitig eingehen, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.
Achtung: Reisen in die USA
Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit einem maschinenlesbaren, biometrischen Reisepass möglich.
Eine visafreie Einreise mit vorläufigen Reisepässen oder Kinderreisepässen ist nicht möglich. Hier benötigt jede Person einen eigenen biometrischen Reisepass.
Express-Reisepass
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bundesdruckerei sichert in diesem Fall eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden zu (ohne Feiertage und Wochenende). Die Gebühr erhöht sich dann um 32,00 €.
Reisepass für Minderjährige
Reisepässe für unter 18jährige oder Personalausweise für unter 16jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
Informationen, welche Ausweisdokumente für die Einreise in das Urlaubsland Ihrer Wahl erforderlich sind, erhalten Sie
- in Ihrem Reisebüro
- beim Auswärtigen Amt: www.auswaertiges-amt.de
Gebühren
Die Gültigkeitsdauer und die Gebühren des Reisepasses sind vom Alter des Passinhabers abhängig:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre Gültigkeit)
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre Gültigkeit)
Expressreisepass: zzgl. 32,– €
Benötigte Unterlagen
- Zur Beantragung eines Reisepasses ist in jedem Fall die persönliche Vorsprache erforderlich, da im Rahmen der Antragstellung ab Vollendung des 6. Lebensjahres Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
- der Ausweis oder Reisepass
- ggfls. ein Geburtsnachweis (z.B. Stammbuch der Familie, Abstammungs- oder Geburtsurkunde)
- digitales Lichtbild
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:- Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)
- Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 1 Passgesetz
Formular
Datenschutzhinweis
Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Beantragung/Ausstellung von Personalausweisen und Pässen gemäß § 23 PAusweisG und § 21 PassG. Empfänger ihrer Daten sind Betroffener, Bundesdruckerei, gesetzl. Vertreter, im Rückmeldeverfahren andere Passbehörden, Behörde gem. § 24 Abs. 2 PAuswG, bzw. § 22 Abs. 2 PassG, Polizeibehörden und Sperrlistenbetreiber (Bundesverwaltungsamt) . Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach §23 Abs. 4 PAuswG, § 21 Abs. 4 PassG. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und (eingeschränktes) Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Arianit Besiri, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Martin Liesch, Tel.: 06533/71-111, eMail: datenschutz@morbach.de