Schankerlaubnis

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Schankgenehmigung)
Nach § 12 des Gaststättengesetzes – GastG – kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestatten werden.
Diese Vorschrift eröffnet Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern die Möglichkeit, aus besonderem Anlass für einen bestimmten Zeitraum Speisen und Getränke unter erleichterten Voraussetzungen, aber unter Beachtung bestimmter Auflagen, auszugeben.
Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen ALKOHOLISCHE GETRÄNKE verabreicht werden, ist unabhängig von der Ausgabe sonstiger Speisen und Getränke die Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.
Hierfür ist bei der Gemeindeverwaltung Morbach ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes einzureichen. Der Antragsvordruck ist bei der Gemeindeverwaltung Morbach erhältlich und einzureichen.
Der Antrag soll nach Möglichkeit bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet stattfinden sollen, ist die Schankgenehmigung mindestens sechs Wo­chen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.

Hinweis:
Fest und Veranstaltungen, bei denen ausschließlich ALKOHOLFREIE GETRÄNKE jeder Art und/oder Speisen verabreicht werden, bedürfen keiner Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz, sondern sind jeweils mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bzw. dem Fest bei der zuständigen Gemeinde schriftlich a n z u z e i g e n.

Gebühren

Die Genehmigungsgebühr beträgt je Veranstaltung 40,00 €.

Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!

Akzeptieren
Diese Website verwendet Tracking-Tools. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Tracking-Tools zu. Weitere Informationen.