Bürger

Bekanntmachung

22. April 2022
  1. Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr
    2022 und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 und den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe werde ich am 25.04.2022 dem Gemeinderat
zuleiten.

  • Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit
    seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der
    Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach,
    Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die
    Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  • Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die
    Möglichkeit, in der Zeit vom 25.04.2022 bis 08.05.2022 ab der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.


Gemeindeverwaltung Morbach, 22.04.2022
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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