1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2016 (GVBl. S. 597) am 09.05.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 12.05.2022, Az.: 10-901-11/ba, hiermit bekannt gemacht wird.
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