Der Gemeinderat Morbach hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 zur Festlegung einer Zeitung für öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde gemäß § 1 der Hauptsatzung folgendes beschlossen das hiermit bekannt gemacht wird:
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Morbach gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
erfolgen in der Zeitung „Morbacher Rundschau“.
Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Gemeinderates oder
eines Ausschusses oder eines Ortsbeirates werden gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung in
der Zeitung „Trierischer Volksfreund“ veröffentlicht.
Morbach, den 26.06.2019
Gemeindeverwaltung Morbach
Andreas Hackethal, Bürgermeister
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