Bürger

Bekanntmachung

17. Oktober 2019
  1. Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr
    2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 19.10.2019 dem Gemeinderat zuleiten.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (21.10.2019 bis 04.11.2019) ab der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, oder elektronisch an info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Gemeindeverwaltung Morbach, 18.10.2019
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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