Bekanntmachung
Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Wenigerath „Wenigerath – Hinter den Zäunen“;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Morbach hat am 2.2.2026 beschlossen, im Ortsbezirk Wenigerath am nördlichen Ortsrand an der Straße Hinter den Zäunen eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Mit dieser Satzung sollen einzelne Außenbereichsflächen in den bebaubaren Ortsinnenbereich mit einbezogen werden. Für die übrigen Flächen im Plangebiet stellt die Satzung lediglich die Zugehörigkeit zum bebaubaren Innenbereich klar. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, eine bauliche Nutzung der bereits vorhandenen Erschließungsanlage planungsrechtlich abzusichern.
Der Beschluss des Gemeinderates Morbach, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wenigerath – Hinter den Zäunen“ aufzustellen, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Der Gemeinderat Morbach hat am 2.2.2026 dem Satzungsentwurf zugestimmt. Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ist nachstehend abgedruckt.
Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung in der Zeit von
Montag, dem 30. März 2026, bis einschließlich Donnerstag, dem 30. April 2026,
während der allgemeinen Dienststunden (montags – mittwochs von 8.00 – 12.00 Uh und montags von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 – 17.30 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Raum OG 206, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 06533/71-315) sind auch Termine außerhalb der allgemeinen Dienststunden möglich.
Die aktuellen Planunterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite https://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen.
An weiteren Informationen zur Planung kann während der Offenlage der Fachbeitrag Naturschutz eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung bei der Gemeindeverwaltung Morbach vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 12.3.2026
Arianit Besiri,
Der Bürgermeister