3. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-, Teilgebiet 1“
im Gebiet der Gemeinde Morbach
durch den Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- hat am 2.10.2023 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-, Teilgebiet 1 zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Teilgebiet 1, 3. Änderung“ durchgeführt.
In der Bebauungsplanänderung sollen zum einen die zulässigen Gebäudehöhen angepasst sowie die nicht mehr erforderliche Planstraße gestrichen werden. Zum anderen soll eine neue Zufahrtsmöglichkeit von Norden geschaffen werden.
Die 3. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Beschluss der Zweckverbandsversammlung, den Bebauungsplan „Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-, Teilgebiet 1“ zu ändern, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Das Plangebiet ist in der nachstehend abgedruckten Karte abgegrenzt.
In gleicher Sitzung hat die Zweckverbandsversammlung am 2.10.2023 dem Entwurf der Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Zeit von
Montag, dem 23.10.2023, bis einschließlich Freitag, dem 24.11.2023,
im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Morbach veröffentlicht. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite https://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.
Im gleichen Zeitraum liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Raum OG 206 während der allgemeinen Dienststunden (montags 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 7.30 – 17.30 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr), für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nach telefonischer Terminabsprache können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch übermittelt werden (an trecktenwald@morbach.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach eingereicht oder dort zur Niederschrift gegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-
Morbach, den 5.10.2023
Andreas Hackethal
Verbandsvorsteher
Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!