Bürger

Bekanntmachung

19. August 2020

1. Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe werde ich am 19.08.2020 dem Gemeinderat zuleiten.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 21.08.2020 bis 31.08.2020 ab der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Gemeindeverwaltung Morbach, 21.08.2020
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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