Allgemein

Bekanntmachung

17. Januar 2020

Jahresrechnung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2017 sowie Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird hiermit folgender Beschluss des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 öffentlich bekanntgemacht:

Zu Punkt 6:
Abnahme der Jahresrechnung 2017 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt. Es wurden die Vorgaben der Projektgruppe 2 des -Leitfadens zur Erstellung eines Rechenschaftsberichtes- des Abschlussberichtes zur Einführung der kommunalen Doppik Rheinland-Pfalz eingehalten und umgesetzt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes und der ehem. Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Egon Schabbach.

Bilanz
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 75.462.336,74 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 757.832,36 € erhöht.

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 130.118.242,41 € (Vorjahr: 131.009.427,01 €). Zur Schlussbilanz 2017 hat sich das Vermögen im Wesentlichen aufgrund der im Jahr 2017 erfolgten Investitionen abzüglich der Abschreibungen um 891.184,60 € (Vorjahr: +1.468.565,97 €) verringert.

Es ist belastet mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 17.168.784,63 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen der Rückstellungen und Verbindlichkeiten um 665.139,39 € (-3,73 %) verringert (Vorjahr: 17.833.924,02 €).

Das Vermögen in Höhe von 130.118.242,41 € ist mit 37.324.374,79 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüsse, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 37.857.437,61 €).

Zur Schlussbilanz 2017 haben sich die Sonderposten aufgrund neu erhaltener Zuschüsse und Spenden und der planmäßigen Auflösung bestehender Sonderposten insgesamt um 533.062,72 € (1,41 %) verringert.

Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung 2017 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 270.317,33 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2016 belief sich auf einen Jahresfehlüberschuss von 757.832,36 €, somit beträgt der Jahresüberschuss 2017 487.515,03 € weniger als 2016.

Die Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Haushaltsvorjahr resultiert zum großen Teil aus dem Aufwand für die Erhöhung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich von 1,469 Mio €, um 536 T € auf 2,006 Mio €. Die Ertragslage des Jahres 2017 bewegte sich gerinfügig oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben lagen bei 22,6 Mio. €, wogegen die Planungen 22,8 Mio. betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss von 270.317,33 € wird mit dem verbleibenden Jahresüberschussbetrag der Vorjahre von 7.074.919,71 €, zurückgestellt. Der sich daraus ergebende Überschuss von 7.345.237,04 € wird vorgetragen und kann in den nächsten fünf Jahren zum Auszugleich von Jahresfehlbeträgen verwendet werden (vgl. § 18 GemHVO).

Finanzrechnung
In der Finanzrechnung beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO 3.196.866,58 € (Vorjahr: 2.694.544,75 €). Mit diesem können die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 764.274,97 €, incl. Sondertilgung von 322.000 € (Vorjahr: 377.046,64 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze von 2.432.591,61 € (Vorjahr: 2.317.498,11 €). Das Finanzergebnis ist um 234.548,39 € schlechter, als das des Vorjahres.

Die geplanten Investitionen in Höhe von 5.593.770,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten 2016 von 1.229.059,00 €, zusammen 6.822.829,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 5.229.746,59 € durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem aktuellen Haushaltsplan 2018 angepasst.

Kreditaufnahmen waren für das Jahr 2017 nicht eingeplant.

Zugesagte Investitionszuwendungen – etwa durch das Land Rheinland-Pfalz – für die Investitionen des Haushaltsjahres (269 T €) wurden 2017 mit 508 T € um 239 T € übertroffen. Die Differenz entstand durch bereits länger laufende Maßnahmen, die entsprechend des Baufortschritts abgerechnet wurden und zur Auszahlung kommen konnten.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von 768 T € konnten mit 204 T € nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Kassenkredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Haushaltsausgleich
Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 270.317,33 € wird zusammen mit dem positiven Vortrag aus den Haushaltsvorjahren in Höhe von 7.074.919,71 € verrechnet und der Betrag von 7.345.237,04 € auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Überschuss kann in den folgenden fünf Jahren dazu verwendet werden, etwaige Jahresfehlbeträge auszugleichen. Die Ergebnisrechnung 2017 ist damit ausgeglichen.

Die Finanzrechnung weist einen Saldo an ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 3.196.866,58 € aus. Reduziert um die ordentlichen Tilgungen für laufende Kredite in Höhe von 764.274,97 € (incl. einer Sondertilgung von 322.000,00 €), ergibt sich eine freie Finanzspitze von 2.432.591,61 €. Die Finanzrechnung 2017 ist somit ausgeglichen. Der Finanzüberschuss wird zusammen mit den Überschüssen der Vorjahre in Höhe von 13.823.101,62 €, zusammen 16.255.693,23 € vorgetragen und dient dazu, in Folgejahren auftretenden Fehlbeträge auszugleichen.

Schulden
Die Entwicklung der Investitionskredite sowie der ähnlichen Verbindlichkeiten stellt sich im Haushaltsjahr wie folgt dar:

JahrStand T €planmäßige Tilgung T €außerplanmäßige Tilgung T €Kreditaufnahme T €Endstand T € *)
20114.40922701724.354
20124.3543960113.969
20133.96936701.7295.331
20145.331418004.913
20154.91346202.0006.430
20166.430377006.053
20176.053764005.289

*) inkl. der Konjunkturpaket II Darlehen des Landes (Bilanz 4.10.)

Im Abschlussjahr wurde kein Darlehen aufgenommen.

Die durchschnittliche Tilgungsdauer in Jahren beträgt 6,9 Jahre (Vorjahr: 16,2Jahre). Dieser Effekt ergibt sich aufgrund der Sondertilgung die 2017 geleistet wurde.

Eine Kreditaufnahme war im Abschlussjahr nicht geplant.

Die Tilgungen unterschreiten die planmäßigen Abschreibungen, abzüglich der Auflösung für Sonderposten um 999 T € (130,7 %). Bei einer vollen Erwirtschaftung der planmäßigen Abschreibungen reichen diese Mittel zur Finanzierung der planmäßigen Tilgung aus.

Außerplanmäßige Tilgungen wurden im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 322 T € zur teilweisen Tilgung eines Darlehens aufgewendet, welches die Gemeinde Morbach und der Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgenommen haben, um den aufgelösten Schulverband IGS Morbach zu finanzieren.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Eigenkapitalentwicklung
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 270.317,33 € wird zusammen mit dem Ergebnisvortrag aus 2016 in Höhe von 7.074.919,71 € auf neue Rechnung vorgetragen. Der neue Vortrag hat nun eine Höhe von 7.345.237,04 €.

Das Eigenkapital der Gemeinde steigt mit dem genannten Jahresüberschuss im Abschlussjahr 2017 um 270 T €, auf nunmehr 75.462 T €. Grund ist das im Haushaltsjahr erwirtschaftete Jahresergebnis in der genannten Höhe. Eigenkapitalkorrekturen waren 2017 keine erforderlich.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 57,4 % (Vorjahr 57,4 %).

Darstellung der Finanzlage der Gemeinde

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit beträgt 3.230 T €. Gegenüber der Haushaltsplanung hat er sich aufgrund von Steuermehreinzahlungen und Verwaltungsmehrausgaben, um 32 T € erhöht.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen in Höhe von 33 T € (Haushaltsplan = 69 T €). Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von der den stagnierenden niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 3.197 T €. Er liegt damit um 502 T € über dem Wert von 2016. Hauptgrund hierfür sind die um rund 2.647 T € höheren Steuereinzahlungen gegenüber 2016.

Der Überschuss der laufenden Einzahlungen über die laufenden Auszahlungen, der zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung steht, beträgt 3.197 T € (Haushaltsvorjahr = 2.694 T €).
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden im Haushaltsjahr 2017 deutlich überschritten und lagen 239 T € über dem geplanten Ziel. Zugesagte Zuschüsse aus Vorjahren wurden ausgezahlt und konnten vereinnahmt werden.

Die Investitionen, speziell der Straßenbaubereich sowie Schulen und Gemeindehäuser, konnten nicht im gewünschten Umfang durchgeführt werden. Von den geplanten 5.593 T € zzgl. Resten Vorjahr von 1.170 T €, zusammen 6.763 T € konnten 5.229 T € umgesetzt werden, was einer Umsetzungsquote von 77,3 % entspricht. An Resten für Investitionsauszahlungen wurden 1.283 T € ins Folgejahr 2018 übertragen.

Im Jahr 2017 wurde kein Darlehen aufgenommen.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 442 T € und außerplanmäßig 322 T € getilgt, zusammen 764 T €.

Zusammengefasstes Ergebnis
In der Ergebnisrechnung wird ein positives laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.404 T € (Haushaltsplan = 1.458 T €) ausgewiesen.

Es wird negativ durch Zins- und sonstige Finanzaufwendungen, Zins- und sonstige Finanzerträge in Höhe von 127 T € (Haushaltsplan = -463T €) beeinflusst. Weiter negativen Einfluss hat der zu bildende Sonderposten für die Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe v. 2.006 T €.

Per Saldo verbleibt im Rechnungsjahr 2017 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 270 T € (Haushaltsplan = 250 T €).

Für die folgenden Haushaltsjahre wird weiter mit Überschüssen gerechnet, lediglich das Jahr 2020 könnte aus derzeitiger Sicht einen Jahresfehlbetrag von 105 T € ausweisen. Ob sich dieser Fehlbetrag tatsächlich einstellt, bleibt jedoch abzuwarten.

Beschluss:
Es wird beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2017 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 130.118.242,41 €uro festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss von 270.317,33 €uro festgestellt und der Kapitalrücklage zugeführt.
  3. Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Achim Zender und Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.
  4. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 3 (BGM A. Hackethal, Beigeordnete D. Thömmes & A. Zender)

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt von Montag, dem 20. Januar 2020 bis einschließlich Dienstag, dem 28. Januar 2020 während der Dienstzeiten:
montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Rathaus, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Zimmer DG 312, öffentlich aus.

Servicehinweis:
Die vollständige Jahresrechnung kann auch jederzeit unter www.morbach.de eingesehen und abgerufen werden.

Morbach, den 17.01.2019
Gemeindeverwaltung Morbach

Andreas Hackethal
Bürgermeister

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