Allgemein

Bekanntmachung

10. Februar 2023

Jahresrechnung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2019 sowie Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird hiermit folgender Beschluss des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 öffentlich bekanntgemacht:

Zu Punkt 10:
Abnahme der Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie die Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta sowie der ehemalige Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 

Bilanz
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 75.285.837,65 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 1.838.823,00 € verringert.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 58 % (Vorjahr 59 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 129.675.646,91 € (Vorjahr: 130.590.446,66 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.544.820,37 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 208.624,11 € erhöht (Vorjahr: 18.336.196,26 €).

Das Vermögen in Höhe von 129.675.646,91 € ist mit 35.724.605,43 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüsse, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.030.168,74 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.316.957,75 € (Vorjahr: 118.939.670,43 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.092.750,27 € gegenüber dem Vorjahr von 3.219.188,53 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 695.080,21 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 11.410.264,76 € und beträgt zum Bilanzstichtag 12.105.344,97 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.

Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2019 wird ein Jahresfehlbetrag (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2018 belief sich auf einen Jahresüberschuss von 2.462.954,17 €. Somit beträgt der Jahresfehlbetrag 2019 insgesamt 4.301.789,40 € weniger als 2018.

Die Ertragslage des Jahres 2019 bewegte sich geringfügig oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 22.253.254,90 €, wogegen die Planungen 21.872.200,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 33.271.746,33 €.

Die Aufwandslage des Jahres 2019 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 33.723.766,24 € um 1.615.763,24 € höher als bei der Planung in Höhe von 31.627.670,00 €.

Finanzrechnung
In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 2.559.840,57 € (Vorjahr: 3.159.566,50 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € (Vorjahr: 382.457,71 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 4.177.790,00 €, zuzüglich übertragener
Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2018 von 1.409.796,00 €, zusammen 5.587.586,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 4.100.261,31 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca.
651.360,52 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich
Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von -452.019,91 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und –aufwendungen (Position E19) in Höhe von – 1.386.815,32 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von -1.838.835,23 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2019 nicht ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 2.559.840,57 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 2.030.228,12 €.
Damit ist die Finanzrechnung 2019 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2019 nicht ausgeglichen, da die Ergebnisrechnung nicht ausgeglichen ist. Durch gutes Wirtschaften, insbesondere durch die freien Finanzspitzen in den letzten Jahren, kann aber dieses Ergebnis aufgefangen werden.

Schulden
Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2019 in Höhe von 5.181.513,55 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 529.612,45 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 496 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 2.571.611,84 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und –auszahlungen (Position F19) in Höhe von -11.771,27 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 2.559.840,57 €. Er liegt damit um 481.022,57 € unter dem Wert von 2018 in Höhe von 3.040.863,14 €.

Im Jahr 2019 wurden weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen. Der Kassenbestand zum 31.12.2019 für die Gemeinde Morbach beträgt 1.408.172,90 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 529.612,45 € getilgt.

Das Jahresergebnis (Position E23) 2019 beträgt -1.838.835,23 € (Vorjahr: 2.462.954,17 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2019 entnommen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 129.675.646,91 €uro festgestellt.
  2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.838.835,23 €uro wird festgestellt.
  3. Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz, Uwe Andreatta, ehem. Beigeordneten Achim Zender und ehem. Beigeordneten Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.
  4. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 3 (Bürgermeister Hackethal Andreas, Andretta Uwe, Zender Achim)

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs. 2
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme von Montag, dem 13.
Februar 2023 bis einschließlich Dienstag, dem 21. Februar 2023 während der
Dienstzeiten: montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Rathaus, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Zimmer DG 312, öffentlich aus. Daneben kann die Jahresrechnung in elektronischer Form unter www.morbach.de eingesehen werden.

Morbach, den 10.02.2023
Gemeindeverwaltung Morbach

Andreas Hackethal
Bürgermeister

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