Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 27.10.2023 dem
Gemeinderat zuleiten.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem
1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497
Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die
Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 im
Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die
Möglichkeit, innerhalb 14 Tage (30.10.2023 bis 12.11.2023) ab der
Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19,
54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023
einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung
Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an
info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem
Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 über die innerhalb dieser
Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Gemeindeverwaltung Morbach, 27.10.2023
Andreas Hackethal, Bürgermeister