Bürger

Bekanntmachung

27. Oktober 2023
  1. Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023
    mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 27.10.2023 dem
Gemeinderat zuleiten.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem
    1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497
    Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die
    Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
    Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 im
    Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die
    Möglichkeit, innerhalb 14 Tage (30.10.2023 bis 12.11.2023) ab der
    Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19,
    54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
    mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023
    einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung
    Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an
    info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem
    Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 über die innerhalb dieser
    Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Gemeindeverwaltung Morbach, 27.10.2023
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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