Allgemein

Bekanntmachung

25. November 2022
  1. Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem
    Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 25.11.2022 dem Gemeinderat zuleiten.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (26.11.2022 bis 09.12.2022) ab dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.


Gemeindeverwaltung Morbach, 25.11.2022
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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