Bekanntmachung zur aktuellen Wasserversorgungslage
Die Gemeindeverwaltung Morbach möchte sich ausdrücklich und herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr vorbildliches und verantwortungsbewusstes Wassersparen bedanken. Ihr umsichtiges Verhalten hat die Situation auf der Verbrauchsseite spürbar verbessert und trägt maßgeblich dazu bei, die Trinkwasserversorgung für alle sicherzustellen.
Dennoch ist es uns leider noch nicht möglich, das Bewässerungsverbot vollständig aufzuheben. Die Lage auf der Gewinnungsseite bleibt weiterhin angespannt. Die aktuellen Wetterprognosen lassen bis Mitte September keinen nennenswerten Niederschlag erwarten, sodass eine Entspannung der Versorgungssituation in den nächsten Tagen nicht absehbar ist.
Ein vorschnelles Aufheben der Maßnahmen würde die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung, die Feuerlöschreserve sowie die Versorgung unserer Industrie- und Gewerbebetriebe gefährden.
Wir bitten Sie daher weiterhin um Ihre Geduld und Ihr verantwortungsvolles Mitwirken. Sobald die Beschränkungen aufgehoben werden können, werden Sie umgehend informiert.
Teilaufhebung: Friedhofsbewässerung wieder erlaubt
Als erste Erleichterung wird die Bewässerung auf Friedhöfen ab 11.09.2026 wieder gestattet. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinverfügung vom 14. August 2026 bleiben unverändert in Kraft.
Morbach, den 03.09.2026
Günther Alt, Werkleiter
Arianit Besiri, Bürgermeister
Bekanntmachung
Die Allgemeinverfügung der Gemeindeverwaltung Morbach vom 14. August 2026 wird hiermit wie folgt geändert. Die geänderte Fassung tritt am 11. September 2026 in Kraft.
Beschränkung des Benutzungsrechts der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Morbach wegen Wassermangel bzw. des Verwendungsrechts von Trinkwasser zur Sicherstellung der Wasserversorgung
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge in den letzten Monaten, dem damit verbundenen Rückgang der Quellschüttungen und den gefallenen Pegeln der Tiefbrunnen, die mittlerweile sehr lange, teilweise durchgehend laufen müssen, sowie dem außergewöhnlich hohen Wasserverbrauch wird gemäß §§ 4 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Satz 2 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Gemeinde Morbach vom 08.12.1981 in der Fassung vom 31.03.1987 angeordnet, dass
ab dem 11. September 2026
zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet
kein Wasser zum Befüllen von Pools, Planschbecken und sonstigen Wasserspeichern,
zur Bewässerung von Rasenflächen, Grünanlagen, Sträuchern und Bäumen,
zum Autowaschen außerhalb von gewerblichen Waschanlagen
sowie zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen und Hofflächen
verwendet werden darf.
Ausgenommen von diesem Verbot ist die sparsame Handbewässerung von Nutzpflanzen (Gemüse, Obst) sowie die Nutzung gewerblicher Autowaschanlagen sowie die Bewässerung auf Friedhöfen.
Zuwiderhandlungen stellen nach § 29 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu der in § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung festgelegten Höhe geahndet werden kann.
Um Beachtung dieser Anordnung und Verständnis für diese notwendige Maßnahme wird gebeten. Die kritische Versorgungslage erfordert das verantwortungsvolle Mitwirken aller Bürgerinnen und Bürger. Nur durch gemeinsames Wassersparen kann die Trinkwasserversorgung für alle sichergestellt werden.
Über die weitere Entwicklung der Wasserversorgungssituation werden wir Sie informieren.
Morbach, den 04.09.2026
Gemeindeverwaltung Morbach
Günther Alt, Werkleiter
Arianit Besiri, Bürgermeister