Offenlage des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (22.10.2018 bis 05.11.2018) ab der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, oder elektronisch an info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Gemeindeverwaltung Morbach, 19.10.2018 Andreas Hackethal, Bürgermeister
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