Wirtschaft

Bis 5. August Agrarförderung EULLa beantragen

21. Juli 2022

Die Antragsverfahren (Interessensbekundungsverfahren) für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des Programms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) für das Jahr 2022 sind geöffnet. Förderanträge für das Antragsverfahren können bis zum 5. August 2022 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden.

Antragsteller deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, werden schriftlich über die weitere Antragstellung informiert und bekommen die Antragsvordrucke zugesandt. Soweit die Vordrucke noch nicht übersandt wurden, bittet die Verwaltung um Rückmeldung. Über Programmteile und die jeweiligen Ansprechpartner können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de informieren. Dort finden sie auch die Antragsvordrucke für die Programmteile. Die Termine für die Informationsveranstaltungen zu den EULLa Programmen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Termine eingestellt.

Die Kreisverwaltung erteilt Auskünfte zum Antragsverfahren und hält ebenfalls Antragsvordrucke bereit. Fachliche Fragen sind mit den Beratern des Dienstleistungszentrums für den ländlichen Raum (DLR) in Bitburg Tel: 06561 9480-0 oder den Fachberatern für den Vertragsnaturschutz zu besprechen. Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

Landwirtschaftliche Programmteile

  • Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  • Umwandlung von Ackerflächen in Grünland
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
  • Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

Vertragsnaturschutz

  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Streuobst
  • Vertragsnaturschutz Weinberg

Alle Flächen im Bereich Vertragsnaturschutz müssen begutachtet werden und naturschutzfachlich geeignet sein, um Fördergelder zu erhalten. Die gesamte Antragstellung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Auskünfte zu den jeweiligen Programmteilen geben: Programmteile Vertragsnaturschutz: Kristin Lichter, 06571 142421, Kristin.Lichter[at]Bernkastel-Wittlich.de, Programmteil Steillagenförderung: Svetlana Maks, 06571 142365, Svetlana.Maks[at]Bernkastel-Wittlich.de und für Programmteile Landwirtschaft: Rainer Neukirch, 06571-142393, Rainer.Neukirch[at]Bernkastel-Wittlich.de.

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