Allgemein

Deutschlandticket wird in der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 ebenfalls eingeführt

18. April 2023

Zum 1. Mai 2023 wird das Deutschlandticket im ÖPNV eingeführt. Dieses Ticket gilt deutschlandweit im gesamten öffentlichen Nahverkehr. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich wird daher zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 – somit ab 1. September 2023 – die Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ebenfalls auf das Deutschlandticket umstellen. Die für das Schuljahr 2022/2023 ausgehändigten SchülerMobilTickets für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Das ab September geltende Deutschlandticket wird den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern als digitale Chipkarte unmittelbar von dem beauftragten Unternehmen rechtzeitig vor Schulbeginn an die der Kreisverwaltung bekannte Privatadresse der Schülerinnen und Schüler versandt.

Insofern ist es wichtig, dass Umzüge und sonstige Veränderungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 11/Schülerbeförderung oder der Schule zur Weiterleitung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die richtigen Daten auf der Chipkarte gespeichert werden, der Versand optimal an die richtigen Adressen erfolgen kann und die Fahrkarten als Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn bei den Kindern zur Verfügung stehen.

Damit gewährleistet ist, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig in Besitz der Chipkarten kommen, bittet die Kreisverwaltung alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies möglichst bis zum 30. April 2023 über den Online-Antrag zu erledigen.

Für Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassenstufen muss der Antrag in der Regel nur dann neu gestellt werden, wenn ein Schul- oder Wohnortwechsel eingetreten ist. Auch wenn das Deutschlandticket bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gilt, müssen Änderungen unbedingt zeitnah mitgeteilt werden. Besucht der Schüler weiterhin die gleiche Schule und ist kein Umzug erfolgt, ist zunächst nichts zu unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass die Schüler, sofern sie das möchten, ihre Deutschland-Tickets, die sie als Chipkarte erhalten, eigenständig beim ausstellenden Unternehmen auch in ein Handy-Ticket umwandeln lassen können. Sofern und sobald dies möglich ist, werden diese Schülerinnen und Schüler hierüber entsprechend informiert.

Anträge und weitere Informationen zur Schülerbeförderung finden Interessierte unter www.bernkastel-wittlich.de/schuelerbefoerderung. Weitere Details zur Deutschlandticket hält der Verkehrsverbunds Region Trier (VRT) auf seiner Internetseite www.vrt-info.de bereit.

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