Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen.
Grundsteuerreform
Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Weitere Informationen unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer
Weitere Informationen
- Allgemeines zur Grundsteuer
- Flyer "Grundsteuerreform - Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz"
- Pressemitteilung "Grundsteuerreform - Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte"
- Pressemitteilung "Grundsteuerreform - Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz arbeitet auf Hochtouren"
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Morbach
Philipp Bungert
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: 06533/71-414
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Morbach
Markus Herrmann
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: 06533/71-410