Wirtschaft

Kreis genehmigt neue Windräder

16. Februar 2018

Die Bauarbeiten in der Energielandschaft Morbach sollen im Sommer beginnen. Dabei sollen die bestehenden 14 Windräder durch sieben leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.

Das Mainzer Unternehmen WiwiConsult kann mit dem Repowering in der Morbacher Energielandschaft beginnen. Die Kreisverwaltung hat die dafür notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Bei dem Vorhaben werden die 14 bestehenden Windräder mit 149 Metern Höhe aus dem Jahr 2002/2003 durch sieben neue, 229 Meter hohe Anlagen ersetzt. Zeitnah sollen in der Energielandschaft notwendige Rodungen bis zum 1. März erledigt sein, weil nach diesem Datum entsprechende Arbeiten nicht mehr erlaubt sind, sagt Dr. Jörn Parplies von WiwiConsult.

Einen exakten Bauzeitenplan gibt es derzeit noch nicht. Jedoch sei beabsichtigt, dass die eigentlichen Bauaktivitäten Mitte des Jahres beginnen und das letzte der sieben Windräder spätestens Mitte 2019 ans Netz geht, sagt er. Parplies bezeichnet WiwiConsult als Vorhabenträger, der das Projekt umsetzt, die Windräder aber nicht betreibt. Dafür sollen Bürgerbeteiligungsgesellschaften gegründet werden, bei denen Privatpersonen investieren können. Parplies sagt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt zu Infoveranstaltungen einladen möchte, bei der sich Interessierte über Beteiligungsmöglichkeiten informieren können.

Beim Genehmigungsverfahren sind die bei solchen Projekten üblichen Gutachten und Untersuchungen veranlasst worden. Zudem hatten die Bürger im Vorfeld Gelegenheit, Bedenken und Einwände gegen das Repowering zu äußern. 16 Privatpersonen, die meisten aus den Morbacher Ortsteilen Heinzerath und Elzerath und eine Bürgerinitiative hatten diese Gelegenheit wahrgenommen. Die Bedenken reichten von Schattenwurf über eine Geräuschbelästigung bis hin zum Naturschutz wie dem Flug von Zugvögeln. Jedoch habe dies keine Auswirkungen auf die Genehmigung gehabt, sagt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung. „Die vorgetragenen Einwendungen haben zu keinen Veränderungen gegenüber der Antragstellung geführt“, sagt er. Basis für die Abwägung von Einwendungen seien zum einen die Gutachten und Untersuchungsergebnisse sowie die fachbehördlichen Stellungnahmen gewesen, die im Laufe des Genehmigungsverfahrens eingeholt worden seien.

Quelle: 16. Februar 2018, Trierischer Volksfreund, Christoph Strouvelle
Foto: Stephan Zanders

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