Allgemein

Kreistag beschließt Verteilung von Spenden für Flutopfer

10. August 2021

Die Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 hat auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich für viele Schäden gesorgt. Die Hilfen der Bürgerinnen und Bürger untereinander und die Unterstützung durch ehrenamtliche Hilfskräfte aller Art waren in den vergangenen Wochen ein Lichtblick. Die Spendenbereitschaft der Bevölkerung aber auch von Organisationen für Hochwasseropfer war sehr hoch. Auch seitens des Landes Rheinland-Pfalz wurde ein Spendenkonto eingerichtet.

Aus dem Spendenkonto des Landes erhält der Landkreis Bernkastel-Wittlich nun rund 1,6 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Spenden von Instituten aus der Sparkassen-Finanzgruppe, Privatpersonen und Unternehmen stehen somit rund 1,86 Millionen Euro zur Verfügung. In einer Sondersitzung am Montag, 9. August 2021 hat der Kreistag über die Verteilung der Spendenmittel beschlossen.

Einen Antrag auf Spendenmittel können Privatpersonen aus dem Landkreis stellen, die von der Unwetterkatastrophe unmittelbar betroffen waren und deren Schäden nach Abzug von sofortigen Versicherungsleistungen 10.000 Euro übersteigen. Die Zuwendung soll für den Haushaltsvorstand 1.500 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 Euro betragen. Der entsprechende Antrag kann unter www.bernkastel-wittlich.de/fluthilfe heruntergeladen werden und ist bis zum 3. September 2021 bei der Kreisverwaltung in Wittlich einzureichen.

Zur Vermeidung einer Überkompensation von Schäden sind im Antragsverfahren auch erhaltene oder zu erwartende Versicherungsleistungen und Zuwendungen Dritter (z. B. Soforthilfen, Spenden) anzugeben.

In besonderen Härtefällen können die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Prüfung einer Notlage beantragen. Im Rahmen dieser zweiten Verfahrensstufe sollen je nach Verfügbarkeit von Spenden weitere Zuwendungen gewährt werden. In diesen besonders betroffenen Haushalten erfolgt dann eine Prüfung der Schäden vor Ort sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Kriterien wie beispielsweise Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Freibeträge müssen durch die Verwaltung noch erstellt werden. Da derzeit nicht absehbar ist, in welchem Umfang von der Härtefallprüfung Gebrauch gemacht wird, ist die Erarbeitung dieser Kriterien erst nach Kenntnis des Umfangs möglich.

Neben dem Antrag auf Hilfen aus Spenden für Privatpersonen besteht für Privatpersonen wie auch Unternehmen auch nach wie vor die Möglichkeit Soforthilfe des Landes bis maximal 3500 Euro zu beantragen.

Informationen und Anträge zu den Hilfen finden Sie unter www.bernkastel-wittlich.de/fluthilfe. Die Kreisverwaltung hat unter Tel.: 06571 14-2020, E-Mail: spenden@bernkastel-wittlich.de eine Hotline eingerichtet.

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