Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 22. März 2026
Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die nächsten fünf Jahre die Zusammensetzung des rheinland-pfälzischen Landesparlamentes.
Voraussetzungen des Stimmrechts § 2 Landeswahlgesetz (LWahlG)
Stimmberechtigt bei Wahlen zum Landtag sowie bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 3 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zum Wahlsystem finden Sie auf den Seiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Informationen zur Beantragung/Durchführung der Briefwahl zur Landtagswahl am 22. März 2026
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 09.02.2026 beantragt werden:
1. Durch Online-Wahlscheinantrag (OLIWA)
OLIWA ist in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 (12:00 Uhr) freigeschaltet.
Bei Abscannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (Zustellung voraussichtlich Mitte Februar 2026) sind die anzugebenden Daten im OLIWA bereits vor ausgefüllt.
2. Durch Abgabe / Einwurf des Papier-Antrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
3. Per E-Mail an wahlen@morbach.de
4. Durch persönliches Erscheinen mit Ausweisdokument im Wahlbüro (Raum DG 304 der Gemeindeverwaltung Morbach)
Das Wahlbüro ist ab dem 09.02.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung geöffnet.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!