Nach den vom Gemeinderat Morbach am 24.09.1979 beschlossenen „Richtlinien über die Ehrungen durch die Gemeinde Morbach“ verleiht die Gemeinde zur Würdigung von besonderen Verdiensten auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung an Mitglieder des Gemeinderates, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und an ehrenamtlichen Beigeordnet, Ortsvorsteher sowie sonstige in der Gemeinde ehrenamtlich tätige Personen die „Große Ehrung der Gemeinde Morbach“.
Die Verleihung der Großen Ehrung wird vom Gemeinderat auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates oder des Bürgermeisters beschlossen.
Neben der in der Gemeindeordnung verankerten Ehrenbürgerwürde ist die Große Ehrung die zweithöchste Auszeichnung, die die Gemeinde verleiht.
Personen, denen die „Große Ehrung der Gemeinde Morbach“ verliehen wurde, werden in den Ehrenrat aufgenommen.