Der Gemeinderat Morbach beschließt, für das in der beiliegenden Karte dargestellte Gebiet vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes und zur Abgrenzung des Stadtumbaugebietes „Ortsbezirk Morbach“ durchzuführen.
Für das Programmjahr ist entsprechend den Vorgaben des Programmaufnahmebescheides ein Förderantrag zu stellen.
Im Nachtragshaushalt 2015 werden entsprechende Gelder bereitgestellt.
Bekanntmachung des Beschlusses
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Morbach am 13.10.2015 wurde das mit den vorbereitenden Untersuchungen für das Stadtumbaugebiet Ortsbezirk Morbach beauftragte Stadt- und Landschaftsplanungsbüro BBP in Kaiserslautern vorgestellt.
Das Planungsbüro BBP wird zunächst im Untersuchungsgebiet eine Bestandsaufnahme und Analyse durchführen. Dabei werden die Grundstücke bzgl. Erschließung, Versiegelung, Bebauung und Grünausstattung erfasst. Bei vorhandener Bebauung werden Art und Maß der Bebauung aufgenommen und der bauliche Zustand von außen beurteilt, um die Modernisierungsnotwendigkeit abzuschätzen. Weitere Punkte der Bestandsaufnahme bilden die Funktionsfähigkeit des Gebietes und die Erschließung, das Ortsbild, die Nutzungsstruktur und die lokale Gewerbestruktur sowie die soziale Infrastruktur. Ergebnis der Analyse ist einerseits die Begründung der Notwendigkeit, ein Sanierungsgebiet nach Baugesetzbuch festzulegen und dieses räumlich abzugrenzen, und bildet andererseits die Grundlage für die Zielformulierung und die Inhalte des Rahmenplanes bzw. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen (Informationsveranstaltung als Auftaktveranstaltung, Arbeitsgruppen mit den Betroffenen und interessierten Bürgern, Abschlussveranstaltung nach Fertigstellung des Konzeptes zur Diskussion der Ergebnisse, Information über das weitere Verfahren und die Fördermöglichkeiten für die Grundstückseigentümer). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Planungsbüro auch die Mitwirkungsbereitschaft bei den Betroffenen erheben. Die Betroffenen werden dabei über den Inhalt und den Durchführungsablauf der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die förderrechtlichen Möglichkeiten bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen und die sich aus dem Sanierungsrecht ergebenden Rechte und Pflichten der Eigentümer informiert. Als Ergebnis werden die Entwicklungs- und Sanierungsziele formuliert und die planerischen Zielsetzungen und Maßnahmen im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept dargestellt.
Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler stellte das Planungsbüro vor und erläuterte das weitere Vorgehen im Rahmen dieses Projektes.
Gemeindeverwaltung Morbach
Thomas Recktenwald
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: +49 (0) 6533/71-315
Fax: +49 (0) 6533/95997-315
Gemeindeverwaltung Morbach
Saskia Marx
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: +49 (0) 6533/71-303
Fax: +49 (0) 6533/95997-303
Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!