Der gemeindliche Haushaltsplan als Bestandteil der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde stellt im Neuen Kommunalen Finanzmanagement die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sowie der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen dar.
Er steht im Zusammenhang mit der Pflicht der Gemeinde, ihre Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu planen und zu führen, sodass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Der gemeindliche Haushaltsplan steht dadurch im Zentrum der haushaltswirtschaftlichen Planung und Rechenschaft der Gemeinde.