Allgemein

Öffentliche Bekanntmachung

28. April 2025

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-

Wiesbaden, 30. Januar 2025

I.

Feststellungsbescheid
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 6. September 2018, BMVg IUD I 6 – Anordnungs-Nr.: IV/673/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Birkenfeld und Herrstein, sowie der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Kreis Birkenfeld und der Gemeinde Morbach, Kreis Bernkastel-Wittlich, Land Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Erbeskopf erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III.

Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein
Am Rilchenberg 61
55743 Idar-Oberstein

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen
Holler Pfad 6
56727 Mayen

sowie bei der

Verbandsgemeinde Birkenfeld
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

der

Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Verwaltungssitz Herrstein
Brühlstraße 16
55756 Herrstein

der

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Saarstraße 7
54424 Thalfang

oder der

Gemeindeverwaltung Morbach
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

 

Im Auftrag
Arzer

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