der Kreisverwaltung Birkenfeld gemäß § 10 Abs. 7 und 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V. m. den §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für die beabsichtige Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage auf der Gemarkung Hellertshausen
Der GAIA mbH, Jahnstraße 28, 67245 Lambsheim wurde mit Bescheid vom 29.08.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Senvion 3.6M140 EBC, Rotordurchmesser 140 m, Nennleistung 3,6 MW, Nabenhöhe 160 m, Gesamthöhe 230 m entsprechend der nachgenannten Angaben auf dem folgenden Grundstück der Gemarkung Hellertshausen erteilt:
WEA | WEA | Gemarkung | Flur | Flurstück | Koordinaten | UTM 32 | Anlagetyp |
Park-ID | Bezeichnung im BImSchG-Verfahren | X | Y | ||||
VHS4 | WEA 4 | Hellertshausen | 6 | 1/33 | 374.112 | 5.520.677 | NH 160 m GH 230 m Hybridturm |
Der allgemein verfügende Teil der Genehmigung lautet wie folgt:
Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Genehmigungsbescheid ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung und dem beigefügten Hinweis versehen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweis zur sofortigen Vollziehbarkeit:
Gemäß § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung.
Der Bescheid vom 29.08.2023 und die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BlmSchV i.V.m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Dieser Bekanntmachungstext und eine Ausfertigung des Bescheids einschließlich der darin enthaltenen Begründung sind vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen, d.h. in der Zeit vom 28.09.2023 bis zum 16.10.2023 im Internet unter www.landkreis-birkenfeld.de unter dem Reiter „News“ in der Rubrik „Bekanntmachungen“ und zusätzlich unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Der Bescheid mit darin enthaltener Begründung wird auch in der Zeit vom 28.09.2023 bis zum 16.10.2023 in Papierform bei der unteren Immissionsschutzbehörde ausgelegt und kann bei der
eingesehen werden.
Die Zustellung des Genehmigungsbescheids an Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Bei Bedarf kann der Bescheid mit darin enthaltener Begründung bis zum Ende der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Kreisverwaltung Birkenfeld, Untere Immissionsschutzbehörde, Schneewiesenstr. 25, 55765 Birkenfeld schriftlich oder elektronisch unter m.hennchen@landkreis-birkenfeld.de oder s.mildenberger@landkreis-birkenfeld.de angefordert werden.
Kreisverwaltung Birkenfeld, 27.09.2023
In Vertretung
Roland Praetorius
Regierungsrat
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