Allgemein

Schuljahr 2024/2025 - Deutschlandticket online beantragen

07. März 2024

Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte längstens bis zu diesem Zeitpunkt als Trägermedium der Fahrtberechtigung gültig ist. Wichtig: Dieses Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.

Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte längstens bis zu diesem Zeitpunkt als Trägermedium der Fahrtberechtigung gültig ist. Wichtig: Dieses Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.

Der Antrag muss neu gestellt werden, wenn ein Kind

  • ab September 2024 die 1. oder die 5. Klasse besuchen wird,
  • ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet,
  • die Klassenstufe wiederholen wird,
  • die Sekundarstufe II besuchen wird (Oberstufe Gymnasium, IGS, FOS, BOS, HBF – (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) oder
  • das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule besuchen wird.

Alle Infos und die Online-Anträge sind unter www.bernkastel-wittlich.de/schuelerbefoerderung zu finden.

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich haben, werden zum 31. Juli 2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein. Hiervon sind auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen, Schulabgänger, vor allem nach der 9. Klasse, und die gesamte Klassenstufe 10 an den weiterführenden Schulen betroffen.

Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese im nächsten Schuljahr weiterhin gültig sein könnten. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1, in die Klassenstufe 5 oder in die Sekundarstufe II (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies am besten umgehend zu erledigen, am besten noch vor dem 30. April 2024.

Das Deutschlandticket wird als digitale Chipkarte unmittelbar von dem beauftragten Unternehmen rechtzeitig vor Schulbeginn an die der Kreisverwaltung bekannte Privatadresse der Schülerinnen und Schüler versandt. Hier ist auf eine vollständige Beschriftung des Briefkastens (somit auch Name der Schülerin oder des Schülers) zu achten.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt beider Eltern: 26.500 € brutto, im Haushalt eines Elternteils: 22.750 € brutto. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3.750 €.

Wenn das Einkommen diese Grenzen überschreitet, muss das Deutschlandticket selbst gekauft werden. Bestellen können Sie dieses auch über die VRT-App, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kauf finden Sie hier: www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket

Sollten Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, stehen Elke Conrad 06571 14-2319 und Linda Reis 06571 14-2435, Fahrkarten@Bernkastel-Wittlich.de von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gerne zur Verfügung.

Quelle: 01. März 2024, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Mike-D. Winter
Foto: Verkehrsverbund Region Trier (VRT)

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