Bürger

Wahl trotz Kommunalreform

21. November 2018

In Morbach läuft 2019 die Amtszeit von Bürgermeister Andreas Hackethal ab. Die Morbacher wollen einen neuen Rathauschef für die volle Amtszeit wählen.

Im kommenden Jahr wählen die Rheinland-Pfälzer am 26. Mai ihre Kommunalparlamente, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher. Dazu kommt die Europawahl. In Morbach wird darüberhinaus ein Bürgermeister gewählt. Denn nach acht Jahren läuft 2019 die Amtszeit von Andreas Hackethal ab. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses entschieden, den Bürgermeister an diesem Datum wählen zu lassen. Erstens sei so mit einer hohen Wahlbeteiligung zu rechnen, sagt der derzeitige Amtsinhaber. Zweitens entstünden keine Extrakosten aufgrund eines separaten Wahltermins. Dieses Datum müsse von der Kreisverwaltung offiziell festgelegt werden, sagt er. Erst dann könnten die Formalien wie die Ausschreibung der Stelle angegangen werden. Als Datum für eine mögliche Stichwahl wurde der 16. Juni 2019 angesetzt. Hackethal erklärt, sich für eine zweite Amtsperiode zur Wahl zu stellen.

Dabei ist es nicht selbstverständlich, dass die Morbacher einen Bürgermeister wählen, auch nicht über die volle Amtszeit. Grund ist die anstehende Kommunalreform. Die Verbandsgemeinde Hermeskeil hatte in Erwartung einer baldigen Gebietsreform mit der möglichen Aufnahme Thalfanger Ortsgemeinden entschieden, nach dem Amtsende von Michael Hülpes am 31. März 2018 auf eine Neuwahl zu verzichten und hatte stattdessen einen Beauftragten ernannt, der die Amtsgeschäfte bis zum 30. Juni 2019 führen soll. Da sich die Kommunalreform länger hinzieht, haben die Mitglieder des Hermeskeiler VG-Rates jetzt entschieden, ebenfalls am 26. Mai 2019 einen neuen VG-Bürgermeister wählen zu wollen – für eine verkürzte Amtszeit von fünf Jahren. Das Einverständnis der übergeordneten Behörden steht noch aus.

In Morbach stünde nach einer Aufnahme von Thalfanger Ortsgemeinden ebenfalls eine Neuwahl des Bürgermeisters an. Was empfiehlt das Land den Morbachern? Ist es aus Sicht des Ministeriums überhaupt sinnvoll, dass die Bürger der Einheitsgemeinde wegen der noch nicht umgesetzten Kommunalreform einen Bürgermeister wählen? Oder soll Morbach den gleichen Weg suchen wie Hermeskeil und einen Beauftragten mit der Führung der Amtsgeschäfte betrauen? Und ist überhaupt mit einer Wahl zu rechnen, bei der die Bürger die demokratische Wahl zwischen mehreren Kandidaten haben? Denn es scheint wenig wahrscheinlich, dass sich bei einer ungewissen Amtszeit ein Kandidat findet, der gegen den Amtsinhaber antritt.

Das Innenministerium antwortet bei einer Presseanfrage auf keine dieser Fragen. Ministeriumssprecher Joachim Winkler verweist stattdessen auf die Bestrebungen des Innenministeriums, die Kommunalreform möglichst im Konsens mit den beteiligten Gebietskörperschaften umsetzen zu wollen. Deshalb möchte das Innenministerium auch einvernehmliche Lösungen im Hinblick auf Wahlen von Bürgermeistern erreichen, sagt er. Sofern die Gemeinde Morbach einen Bürgermeister für eine kürzere Amtszeit statt der vorgesehenen acht Jahre befürworten wird, sei das Ministerium bestrebt, sich damit auseinanderzusetzen, sagt Winkler weiter.

Doch komme für Morbach eine Wahl des Bürgermeisters für eine kürzere Amtszeit als die vorgesehenen acht Jahre oder ein Beauftragter wie in Hermeskeil nicht in Frage, sagt Hackethal. Er verweist auf die Zeitdauer der Kommunalreform, die jetzt bereits seit zehn Jahren diskutiert wird, „ohne dass ein Zeitplan, eine feststehende Gebietskulisse geschweige denn die Rahmenbedingungen ansatzweise geklärt sind“, sagt er.

Spätestens in zwei Jahren steht die Problematik erneut an. Denn zum 7. Mai 2021 endet die reguläre Amtszeit des Thalfanger VG-Bürgermeisters Marc Hüllenkremer. Winkler: „In Abhängigkeit vom Verlauf des Gebietsänderungsprozesses für die VG wird sich das Ministerium hinsichtlich der Funktion des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu gegebener Zeit positionieren.“

Quelle: 21. November 2018, Trierischer Volksfreund, Christoph Strouvelle
Foto: Gemeinde Morbach

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