Allgemein

8. Förderaufruf der LAG Erbeskopf

15. Juni 2018

Der 8. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen bei der Lokalen Aktionsgruppe Erbeskopf wird am 15.06.2018 gestartet. Fristende zum Einreichen von Projektsteckbriefen ist der 31.08.2018. Insgesamt steht in diesem Mittelabruf ein Budget von 1.800.000 € zur Verfügung.

Im Rahmen des 8. Förderaufrufes können Projekte gefördert werden, die sich in die Handlungsfelder „Dorf- und Stadtentwicklung“, „Soziales Miteinander“, „Tourismus“, „Natur, Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ sowie „Regionale Wirtschaft und Energie“ einordnen lassen. Innerhalb der Gemeinde Morbach sind alle Ortsbezirke mit Ausnahme von Gonzerath, Hinzerath, Hundheim und Wederath, die zur LAG Hunsrück gehören, der LAG Erbeskopf angeschlossen. Bei kommunalen Projekten liegt die Förderquote bei 60% (Grundförderung) bzw. 75% (Premiumförderung). Private Vorhaben können mit 40% (Grundförderung) bzw. 50% (Premiumförderung) unterstützt werden.

Weitergehende Informationen über LEADER 2014-2020 und die LAG Erbeskopf finden Sie unter www.lag-erbeskopf.de. Hier ist auch das „Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept“ (LILE) mit den entsprechenden Handlungsfeldern und den Fördermodalitäten zu finden.

Wenn Sie eine Beratung möchten, setzten Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der LAG Erbeskopf in Verbindung oder wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Morbach (Ralf Becker: Tel: 06533/71-114, E-Mail: rbecker@morbach.de).

Informationen zum 8. Förderaufruf

Quelle: 15. Juni 2018, LAG Erbeskopf, Geschäftsstelle
Foto: Gemeinde Morbach

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