Bauvorhaben

Für Fragen zu Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Morbach als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Hier können Sie klären, ob es sich um genehmigungsfreie oder baugenehmigungspflichtige Vorhaben handelt, welches Verfahren zur Anwendung kommt oder ob örtliche Bauvorschriften zu beachten sind.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist für den Bereich der Gemeinde Morbach untere Bauaufsichtsbehörde. Weitergehende Informationen finden Sie in nachstehendem Link unter Bürgerservice – Bauen/Wohnen. http://www.bernkastel-wittlich.de

Ansprechpartner:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kerstin Schmitt,
Tel: 06571/14-2311, Fax: 06571/14-42311

Obere Bauaufsichtsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Deren Aufgaben finden Sie in nachstehendem Link unter Bauwesen

http://www.sgdnord.rlp.de

Vordrucke und baurechtliche Vorschriften erhalten Sie unter

www.fm.rlp.de „Bauen“.

Hinweise für Bauherrin/ Bauherr.

 

Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Bauherrenberatung gemäß §§ 31 ff BauGB i.V.m. §§ 63 ff LBauO. Empfänger ihrer Daten ist die Kreisverwaltung. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach §§ 63 ff LBauO (2 Jahre). Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

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