Parkausweise für Schwerbehinderte

Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO innerhalb der Verwaltung zwecks Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. Der Parkausweis ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn die Voraussetzungen vorher entfallen oder keine Verlängerung beantragt wird, entfällt der Zweck und Ihre Daten werden gelöscht. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- oder Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!

Akzeptieren
Diese Website verwendet Tracking-Tools. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Tracking-Tools zu. Weitere Informationen.