Polizeiliches Führungszeugnis

Führungszeugnisse können beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
 
Über diese Internetseite können Sie auch das Führungszeugnis online beantragen.
 
Hierzu benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis Belegart N
    Dieses wird für private Zwecke ausgestellt.
  • Erweitertes Führungszeugnis Belegart NE
    Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.
  • Daneben gibt es das Führungszeugnis Belegart O oder OE.
    Dieses wird für behördliche Zwecke ausgestellt, z.B. zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Das Führungszeugnis O bzw. OE wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die zuständige Stelle gesandt. In diesem Fall muss bei der Antragsstellung neben der Anschrift der entsprechenden Behörde auch deren Aktenzeichen sowie der Verwendungszweck angegeben werden.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,– € und ist bei Antragstellung zu begleichen, bzw. wird per Rechnung erhoben. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei NE/OE: Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
  • bei Behördenführungszeugnissen (Belegart O/OE) wird die Anschrift der Empfängerbehörde, das dortige Geschäftszeichen und der Verwendungszweck benötigt.
  • ggfls. Nachweis für Gebührenbefreiungstatbestand

Bei schriftlicher Antragstellung verwenden Sie bitte das unten verlinkte Formular und fügen die vorgenannten Unterlagen bei.

Onlinedienst

Führungszeugnis

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