Vergnügungssteuer

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis:
Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO zwecks Ermittlung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Bearbeitung von Stundungen und Aussetzungen und Erlasse von Steuerforderungen gemäß der Abgabenordnung sowie Abgabensatzung, des Kommunalen Abgabengesetzes Rheinland-Pfalz, der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, des Grundsteuergesetzes sowie Gewerbesteuergesetzes und Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Empfänger ihrer Daten sind intern Mitarbeiter/innen der verantwortlichen Stelle, insbesondere des Fachbereichs Steuern, Kasse und Vollstreckung und extern andere öffentliche Stellen, die im Rahmen der Amtshilfe berechtigt sind, diese Informationen zu erhalten. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach gesetzlichen Bestimmungen, Maßstab hierfür sind die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß § 169-171 Abgabenordnung aber auch für künftige abgabenrechtliche Verfahren dürfen wir personenbezogene Daten verarbeiten gemäß § 88a Abgabenordnung. Die vorgegebenen Fristen betragen größtenteils bis zu zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem das Abgabenverfahren endet. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und Löschrecht.
Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

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